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Verfahren : 2018/2527(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

B8-0079/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/02/2018 - 12.10
CRE 08/02/2018 - 12.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0131

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 54k
Donnerstag, 14. Februar 2019 - Straßburg
NAIADES II – Aktionsprogramm zur Förderung der Binnenschifffahrt
P8_TA(2019)0131B8-0079/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2019 zu NAIADES II – Aktionsprogramm zur Förderung der Binnenschifffahrt (2018/2882(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zu NAIADES II – ein Aktionsprogramm zur Unterstützung der Binnenschifffahrt (O-000016/2014 – B7-0104/2014),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2006 über die Förderung der Binnenschifffahrt mit dem Titel „‚Naiades‘ – Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt“ (COM(2006)0006),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2006 zur Förderung der Binnenschifffahrt: „NAIADES“ – Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. September 2013 mit dem Titel „Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt – Naiades II“ (COM(2013)0623),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2014 zu Naiades II – ein Aktionsprogramm zur Unterstützung der Binnenschifffahrt(2),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 18. September 2018 zu dem Thema „Zwischenbericht über die Durchführung des Aktionsprogramms zur Unterstützung der Binnenschifffahrt NAIADES II (für den Zeitraum 2014–2017)“ (SWD(2018)0428),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ (COM(2016)0501),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Thema „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“(3),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass wichtige Häfen, Städte, Industriezentren und landwirtschaftliche Gebiete über die Binnenwasserstraßen miteinander verbunden sind, weswegen sie einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der EU in den Bereichen Dekarbonisierung, nachhaltiges Wachstum und territorialer Zusammenhalt leisten;

B.  in der Erwägung, dass eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt erforderlich ist, um die Ziele des Übereinkommens von Paris von 2015 (COP21) zu verwirklichen, und in der Erwägung, dass die Binnenschifffahrt über eine ausreichende Kapazität verfügt, um ein deutlich größeres Fracht- und Fahrgastaufkommen zu bewältigen, womit das überlastete europäische Straßenverkehrssystem entlastet werden kann;

C.  in der Erwägung, dass die Binnenschifffahrt von wesentlicher Bedeutung ist, um die negativen Auswirkungen des Verkehrs durch effizientere Landnutzung, effizientere Energienutzung, die Verringerung der Lärmbelastung und die Senkung der Anzahl von Unfällen weiter zu reduzieren;

D.  in der Erwägung, dass die Binnenschiffsflotte modernisiert und angepasst werden müsste, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wenn eine bessere Umweltleistung erzielt werden soll, womit im multimodalen Verkehrswesen ein Wettbewerbsvorteil für die Binnenschifffahrt geschaffen würde;

E.  in der Erwägung, dass der Binnenschifffahrt bisher begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden und dass der Zugang zu Finanzmitteln in dieser Branche, die sich in erster Linie aus kleinen Unternehmen zusammensetzt, nach wie vor schwierig ist;

1.  unterstützt die bisher ergriffenen Maßnahmen und begrüßt die weiteren Maßnahmen, die im Aktionsprogramm NAIADES II für den Zeitraum 2014–2020 vorgesehen sind;

2.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm NAIADES bis 2020 zu aktualisieren und zu erneuern, um sicherzustellen, dass das Potenzial der Binnenschifffahrt als sicherer, nachhaltiger und effizienter Verkehrsträger im multimodalen Verkehrssystem im Rahmen einer langfristigen Strategie der EU, mit der eine erfolgreiche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden soll, in vollem Umfang ausgeschöpft werden kann;

3.  betont, dass die Binnenschifffahrt bei der Ausarbeitung von Verkehrsinitiativen im Rahmen eines ganzheitlichen und langfristigen Ansatzes im Rahmen der intermodalen und nachhaltigen Verkehrspolitik der EU betrachtet werden muss;

4.  betont, dass die touristische Binnenschifffahrt eine florierende Branche ist und dass die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige der EU im Hinblick auf die Lieferung von Gütern von einer verlässlichen und kostenwirksamen Binnenschifffahrt abhängig ist; fordert daher, dass proaktive Strategien ausgearbeitet werden, um für eine nachhaltige Binnenschifffahrt zu sorgen, insbesondere angesichts der digitalen, technologischen und ökologischen Herausforderungen in den Bereichen Logistik und Mobilität;

5.  weist darauf hin, dass bis 2050 ein Anteil von 80 % der Bevölkerung der EU in städtischen Gebieten leben dürfte, wodurch die Nachfrage nach öffentlichem Verkehr und besserer städtischer Logistik steigen dürfte, und dass die Ausweitung der bestehenden landseitigen Infrastruktur häufig mit Herausforderungen und hohen Kosten einhergeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Binnenschifffahrt in die Strategien für Städte und Häfen einzubinden und ihr Potenzial beim Güter- und Personenverkehr in vollem Umfang zu nutzen, um die Lebensqualität zu verbessern und die Verkehrsüberlastung zu senken, da zahlreiche Städte in der EU an Wasserstraßen liegen;

6.  betont, dass vorangegangene Aktionsprogramme aufgrund eines Mangels an zweckbestimmten Ressourcen hinter ihren Zielen zurückgeblieben sind; fordert die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass das Aktionsprogramm NAIADES III ausreichende und zweckbestimmte Finanzmittel erhält, damit seine Ziele verwirklicht werden, und dass es durch eine gut strukturierte Strategie mit erreichbaren kurz- und mittelfristigen Zielen und einen konkreten Fahrplan unterstützt wird, in dem unter anderem die Ressourcen für die Durchführung festgelegt sind;

7.  fordert die Kommission auf, regelmäßige Marktforschungen durchzuführen und Vorhersagen zu erstellen, um die Veränderung der Muster beim Güter- und Personenverkehr in der Binnenschifffahrt besser analysieren zu können und evidenzbasierte politische Entscheidungen und eine bessere Reaktion auf neue Entwicklungen und neue Märkte zu ermöglichen;

8.  betont, dass Engpässe beseitigt werden müssen, damit hochwertige Wasserstraßen geschaffen werden, die eine Voraussetzung für die Entwicklung der Binnenschifffahrt und der Binnenhäfen und ihre Integration in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) darstellen; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ der Instandsetzung, der Anpassung, der Aufwertung und der Automatisierung des Fahrwassers, der Schleusen, der Brücken, der Ufer und der Hafeninfrastrukturen sowie der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte des Kernnetzes bei der Finanzierung Vorrang einzuräumen;

9.  betont, dass die Mitgliedstaaten nicht nur dafür zuständig sind, das Kernnetz bis 2030 zu vervollständigen, sondern dass sie auch die Leistung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Klimaresilienz der bestehenden Infrastruktur durch Instandsetzungsmaßnahmen verbessern müssen, um sicherzustellen, dass die Binnenschifffahrt einen zuverlässigen Verkehrsträger darstellt, und um den intelligenten Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen zu fördern;

10.  begrüßt die Arbeiten, die für den Atlantik-, den Ostsee-Adria-, den Mittelmeer-, den Nordsee-Ostsee-, den Nordsee-Mittelmeer-, den Orient/EastMed-, den Rhein-Alpen- und den Rhein-Donau-Korridor geplant sind und bereits durchführt werden, sowie die Tatsache, dass im Allgemeinen mehr Mitgliedstaaten in den Ausbau der Binnenschifffahrt und der Häfen investieren; fordert die Kommission daher auf, die Umsetzung von Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) zu unterstützen;

11.  weist darauf hin, dass eine ausreichende Schleusenkapazität für den effizienten und nachhaltigen Verkehr im Hinterland von wesentlicher Bedeutung ist und dass Schleusen bei der Verwaltung der sicheren Wasserregulierung und der Erzeugung umweltfreundlicher Energie eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission daher auf, ausreichende Beihilfen für ihre Instandsetzung, Aufwertung und Erneuerung vorzusehen;

12.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, Beihilfen für Vorhaben im Bereich der Binnenschifffahrt im Allgemeinen vorrangig zu behandeln, da die bisherigen Erfahrungen mit Mischfinanzierungsprojekten gezeigt haben, dass private Partner nur an der Ausführung der Arbeiten beteiligt waren, während die öffentlichen Behörden weiterhin für die Finanzierung zuständig waren, da die Wasserstraßen öffentlichen Charakter und mehrere Nutzungsarten aufweisen;

13.  weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Binnenschifffahrt bei der Verbesserung der Effizienz, Sicherheit und Umweltleistung der Binnenschifffahrt eine wichtige Rolle spielt; fordert die Kommission daher auf, eine Durchführungsstrategie für das Gebiet für die digitale Binnenschifffahrt („Digital Inland Waterway Area“ – DINA) und einen geeigneten Regelungsrahmen für den vernetzten und automatisierten Schiffsverkehr auszuarbeiten, unter anderem durch die Überarbeitung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft(4), wobei bestehenden Initiativen wie dem RheinPorts Information System (RPIS) Rechnung getragen und eine robuste EU-weite Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Datenaustausch über Informationen zu dem Fahrwasser, den Routen, der Ladung und dem Verkehr über einen einzigen Zugangspunkt geschaffen werden sollte;

14.  betont die Bedeutung der Einbindung von digitalen Binnenschifffahrtsdienstleistungen in den Datenfluss der anderen Verkehrsträger, um reibungslose multimodale Dienstleistungen von Tür zu Tür anzubieten, da die Kombination aus physischem Internet und Synchromodalität zu einer Verbesserung der Bündelung des Aufkommens auf den Korridoren zwischen Seehäfen und dem Hinterland führt, wodurch die Kapazität der landseitigen Infrastruktur ausgewogener genutzt wird und die Verkehrsüberlastung und andere negative externe Auswirkungen verringert werden;

15.  betont, dass die Resilienz und die Dekarbonisierung des Verkehrssystems durch eine schnellere Verlagerung auf CO2-arme Verkehrsträger, Ressourceneffizienz und umweltfreundliche Antriebssysteme erzielt werden sollten, um die Ziele des Übereinkommens von Paris von 2015 (COP21) zu verwirklichen; weist darauf hin, dass diese Verlagerung entsprechende Normen und eine entsprechende Finanzierung erfordert, um innovative Lösungen zur Verwaltung der Wasserstraßen, eine umfassendere Nutzung umweltfreundlicher Schiffe und sofern möglich Nachrüstungen sowie den Aufbau der erforderlichen Tankstelleninfrastruktur anzuregen;

16.  empfiehlt die Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Netzen für umweltfreundliche Energieträger und den Netzen der Binnenschifffahrt, um die auf den Wasserstraßen erzeugte Wasserkraft, die in Häfen erzeugte Windkraft und andere umweltfreundliche Energieträger an den wasserseitigen Mobilitätszentren bestmöglich zu nutzen, damit Energie für den Verkehr, Haushalte und Unternehmen bereitgestellt wird und gleichzeitig die Kosten für die Verteilung möglichst gering gehalten werden;

17.  betont, dass im Rahmen der aktuellen und kommenden EU-Programme wie der Fazilität „Connecting Europe“, Horizont 2020, Horizont Europa, des Binnenmarkts, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds eine angemessene Finanzierung für neue Technologien, Innovationen sowie nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und -dienstleistungen von Bedeutung sind, um die Einführung von Innovationen anzuregen und die Umweltleistung und digitale Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu erhöhen; fordert die Kommission auf, gezielte Finanzierungskanäle einzurichten, um dieses Ziel zu verwirklichen;

18.  weist darauf hin, dass gezielte technologische Forschungsarbeiten durch die sozioökonomische und pränormative Forschung ergänzt werden sollten, um Innovationen im Bereich der Regulierung und Finanzierung sowie die Beteiligung der Akteure auf dem Markt zu fördern, damit für eine umfassende Vermarktung gesorgt wird;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Strategien weiterzuentwickeln, um die Binnenschifffahrt zu fördern und zu unterstützen, wobei den derzeitigen NAIADES-Aktionsprogrammen und dem kommenden Europäischen Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt Rechnung getragen werden sollte, und um die regionalen und kommunalen Behörden sowie die Hafenbehörden dazu anzuregen, dies ebenfalls zu tun;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 443.
(2) ABl. C 93 vom 24.3.2017, S. 145.
(3) ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 72.
(4) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 152.

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen