Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette (COM(2018)0173 – C8-0139/2018 – 2018/0082(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0173),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0139/2018),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die vom schwedischen Reichstag im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2018(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme nach Anhörung des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 4. Juli 2018(2),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Januar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0309/2018),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung;
3. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
4. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2019/633.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
Erklärung des Europäischen Parlaments zu Einkaufsallianzen
Das Europäische Parlament stellt fest, dass Einkaufsallianzen im Hinblick auf ökonomische Effizienzgewinne in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette von Bedeutung sein können, betont jedoch, dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen derartiger Allianzen auf die Funktionsweise der Versorgungskette nicht bewerten lassen, weil es derzeit an Informationen mangelt.
In diesem Zusammenhang fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, umgehend eine eingehende Analyse des Umfangs und der Auswirkungen dieser nationalen und internationalen Einkaufsallianzen auf das wirtschaftliche Funktionieren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette durchzuführen.
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Transparenz der Agrar- und Lebensmittelmärkte
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission betonen, dass die Transparenz der Agrar- und Lebensmittelmärkte ein zentrales Element einer gut funktionierenden Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ist, da Wirtschaftsteilnehmer und öffentliche Stellen dadurch in die Lage versetzt werden, besser fundierte Entscheidungen zu treffen, und den Marktteilnehmern ein Verständnis der Marktentwicklungen erleichtert wird. Die Kommission wird ersucht, ihre laufende Arbeit zur Verbesserung der Markttransparenz auf EU-Ebene fortzusetzen. So könnte zum Beispiel die Arbeit im Bereich der EU-Marktbeobachtungsstellen gestärkt und die Erhebung statistischer Daten, die für die Analyse von Preisbildungsmechanismen entlang der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette nötig sind, verbessert werden.