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Verfahren : 2017/0220(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0226/2018

Eingereichte Texte :

A8-0226/2018

Aussprachen :

PV 11/03/2019 - 22
CRE 11/03/2019 - 22

Abstimmungen :

PV 05/07/2018 - 6.5
CRE 05/07/2018 - 6.5
PV 12/03/2019 - 9.19
CRE 12/03/2019 - 9.19
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0153

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 51k
Dienstag, 12. März 2019 - Straßburg
Europäische Bürgerinitiative ***I
P8_TA(2019)0153A8-0226/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative (COM(2017)0482 – C8-0308/2017 – 2017/0220(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0482),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0308/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2018(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 23. März 2018(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Petitionsausschusses (A8-0226/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 74.
(2) ABl. C 247 vom 13.7.2018, S. 62.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative
P8_TC1-COD(2017)0220

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/788.)

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen