Keine Mehrheit der Stimmen im Ausschuss für einen Vorschlag für einen verbindlichen Rechtsakt (Auslegung des Artikels 171 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung)
P8_TA(2019)0164
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 über eine fehlende Mehrheit für einen Vorschlag für einen verbindlichen Rechtsakt (Auslegung des Artikels 171 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung) (2019/2011(REG))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Schreiben der Vorsitzenden des konstitutionellen Ausschusses vom 7. März 2019,
– gestützt auf Artikel 226 seiner Geschäftsordnung
1. beschließt, dem Artikel 171 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen:"„Erhält der Vorschlag für einen gegebenenfalls geänderten verbindlichen Rechtsakt nicht die Mehrheit der im Ausschuss abgegebenen Stimmen, schlägt der Ausschuss dem Parlament vor, den Rechtsakt abzulehnen.“"
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.