Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2018/0435(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0071/2019

Eingereichte Texte :

A8-0071/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/03/2019 - 11.1
CRE 13/03/2019 - 11.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0165

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 42k
Mittwoch, 13. März 2019 - Straßburg
Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich ***I
P8_TA(2019)0165A8-0071/2019
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates durch die Erteilung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (COM(2018)0891 – C8-0513/2018 – 2018/0435(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0891),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0513/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 6. März 2019 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0071/2019),

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates durch die Erteilung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Union in das Vereinigte Königreich
P8_TC1-COD(2018)0435

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/496.)

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen