Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (15093/2016 – C8-0107/2018 – 2015/0302(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15093/2016),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits (05385/2015),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0107/2018),
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 13. März 2019(1) zu dem Entwurf eines Beschlusses,
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8-0026/2019),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln.