Folgemaßnahmen, die zwei Jahre nach dem Bericht des EP über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“ durch den EAD ergriffen wurden
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 an den Rat und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der Bestandsaufnahme der Folgemaßnahmen, die zwei Jahre nach dem Bericht des EP über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“ durch den EAD ergriffen wurden (2018/2115(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni und 18. Oktober 2018,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2018 mit dem Titel „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018)0236),
– unter Hinweis auf den EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation, der am 26. September 2018 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“(1),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 6. April 2016 mit dem Titel „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union“ (JOIN(2016)0018),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2016 mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion“ (COM(2016)0230),
– unter Hinweis auf die Machbarkeitsstudie des Europäischen Fonds für Demokratie zu russischsprachigen Medieninitiativen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und darüber hinaus mit dem Titel „Bringing Plurality and Balance to the Russian Language Media Space“ (Den russischsprachigen Medien zu Pluralität und Ausgewogenheit verhelfen),
– unter Hinweis auf den Bericht der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 18. Mai 2015 mit dem Titel „Die EU in einem sich wandelnden globalen Umfeld – eine stärker vernetzte, konfliktreichere und komplexere Welt“ sowie auf die andauernde Arbeit an einer neuen globalen Sicherheitsstrategie der EU,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017(2),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 13. September 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ (JOIN(2017)0450),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 7. Juni 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),
– unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), wonach jeder die Freiheit hat, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung vom 10. Juli 2018 über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung vom 3. März 2017 zu freier Meinungsäußerung und „Fake News“, Desinformation und Propaganda, die von dem VN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung, dem Beauftragen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die Freiheit der Medien, dem Sonderberichterstatter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) über die Freiheit der Meinungsäußerung und dem Sonderberichterstatter der Afrikanischen Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) über die Freiheit der Meinungsäußerung und den Zugang zu Informationen veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht des VN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung vom 6. April 2018,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 29. November 2018 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz der akademischen Freiheit im auswärtigen Handeln der EU(3),
– unter Hinweis auf den aktuellsten Tendenz- und Lagebericht über den Terrorismus in der EU von Europol aus dem Jahr 2018, in dem auf die Zunahme der Tätigkeiten terroristischer Gruppen im Cyberraum und ihr mögliches Zusammenwirken mit anderen kriminellen Gruppierungen hingewiesen wird,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 5. Dezember 2018 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Aktionsplan gegen Desinformation“ (JOIN(2018)0036) und den Bericht der Kommission vom selben Tag über die Umsetzung der Mitteilung „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018)0794),
– unter Hinweis auf die Arbeit der Transatlantischen Kommission für die Integrität von Wahlen,
– unter Hinweis auf die Grundsätze von Santa Clara für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Moderation von Inhalten,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU vom 22. Juni 2015 über strategische Kommunikation,
– gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0031/2019),
1. empfiehlt dem Rat und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Sachstand 2018 – Umgang mit hybrider Kriegsführung
a)
zu betonen, dass die Redefreiheit und freie Meinungsäußerung sowie der Pluralismus der Medien den Grundstein widerstandsfähiger demokratischer Gesellschaften bilden, und die bestmöglichen Schutzmaßnahmen gegen Desinformationskampagnen und feindselige Propaganda bereitzustellen; äußert seine Bedenken über die Verschlechterung der Medienfreiheit und die Fälle von gegen Journalisten gerichteten Maßnahmen; weist darauf hin, dass in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern weitere Schritte unternommen werden sollten, um die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und den Pluralismus der Medien sicherzustellen, ohne jedoch Zensur zu betreiben, und um ein günstiges Umfeld für eine umfassende Vielfalt an Informationen und Ideen, für Medienvielfalt und für die Zivilgesellschaft sowie Bemühungen zu schützen, in deren Rahmen Desinformation und Propaganda aufgedeckt werden sollen und dafür sensibilisiert werden soll; alle einschlägigen Interessenträger in diese Verfahren einzubeziehen, darunter die wichtigsten Presse-, Journalisten- und Medienvereinigungen; betont, wie wichtig ein funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist, der beispielhaft vorzeigt, wie unter Achtung der bewährten Verfahren und der journalistischen Ethik unparteiische und objektive Informationen bereitgestellt werden;
b)
die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens auf EU-Ebene und internationaler Ebene für das Vorgehen gegen hybride Bedrohungen zu erwägen, wozu auch Cyber- und Informationskriegsführung zählen, der eine entschlossene Reaktion der Union ermöglichen würde, unter anderem durch gezielte Sanktionen gegen jene, die für die Organisation und Durchführung dieser Kampagnen verantwortlich sind, und dessen Notwendigkeit insbesondere durch die feindseligen Maßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in diesen Bereichen aufgezeigt wurde;
c)
zu berücksichtigen, dass Da'esh seine Taktik geändert hat und anstelle von Websites den verschlüsselten Nachrichtendienst nutzt, der bei islamistischen Gruppierungen beliebt ist;
d)
nicht nur die steigende Anzahl staatlicher Einrichtungen, Denkfabriken und nichtstaatlicher Organisationen zu unterstützen, die sich mit Propaganda und Desinformation beschäftigen, sondern auch Basisorganisationen im Cyberbereich; fordert die VP/HR und die Kommission auf, sich intensiver mit diesem Bereich zu beschäftigen, indem eine eingehende Bewertung der neuen Rechtsvorschriften, darunter der Datenschutz-Grundverordnung und der bevorstehenden Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation, vorbereitet wird, die vor der böswilligen Nutzung sozialer Plattformen schützen sollen; sicherzustellen, dass der strategischen Kommunikation der EU auf der Agenda der EU hohe Priorität eingeräumt wird und dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verhinderung dieser Phänomene eng zusammenarbeiten, wobei jedoch beachtet werden sollte, dass Desinformation und Propaganda in einem polarisierten Umfeld mit sinkendem Vertrauen in die Medien erstarken;
e)
die Mitgliedstaaten, die die Existenz von Desinformation und feindseliger Propaganda, die wichtigsten Quellen von Desinformation in Europa und die Auswirkungen von Desinformation und Propaganda auf die öffentliche Meinung nach wie vor leugnen, nachdrücklich aufzufordern, dies anzuerkennen, und diese Mitgliedstaaten aufzufordern, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um dagegen vorzugehen und derartige Propaganda zu widerlegen, etwa in den nachgewiesenen Fällen von Spionage durch Drittländer; alle Mitgliedstaaten aufzufordern, die Lage in ihrem Hoheitsgebiet zu bewerten und die erforderlichen Investitionen in ihre eigenen Kapazitäten für das Vorgehen gegen die strategische Kommunikation feindseliger Dritter zu tätigen, die Bürger dazu zu befähigen, Desinformation besser zu erkennen, und die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, für einen wirksamen Informationsaustausch in diesem Bereich zu sorgen; die Staats- und Regierungschefs in Europa, die dieser Bedrohung noch keine ausreichende Aufmerksamkeit gewidmet haben, aufzufordern, anzuerkennen, dass eine strategische Ausrichtung bevorsteht, damit gegen feindselige Informationskriegsführung vorgegangen werden kann;
f)
die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, proaktiv in Bildungsmaßnahmen zu investieren, mit denen unterschiedliche Arten der Erstellung und Verbreitung von Desinformation erklärt werden, damit die Bürger Desinformation besser erkennen und darauf reagieren können;
g)
die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, für einen wirksamen Informationsaustausch zwischen all ihren einschlägigen Behörden für das Vorgehen gegen Propaganda, Manipulation und Desinformation, wozu auch Cyber- und Informationskriegsführung zählen, zu sorgen;
h)
für die Desinformationskampagnen Russlands zu sensibilisieren, da sie die wichtigste Quelle für Desinformation in Europa darstellen;
Arten von gegen die EU und ihre Nachbarländer gerichteter Fehlinformation, Desinformation und Propaganda
i)
die auf verschiedenen Ebenen geleistete Arbeit zur Ermittlung der Arten von Einflussnahme und der gegen die EU und ihre Nachbarländer genutzten Instrumente anzuerkennen; für laufende Desinformationskampagnen zu sensibilisieren und die Aufmerksamkeit auf die vertiefte Analyse und Erforschung ihrer Auswirkungen und Wirksamkeit zu verlagern, um proaktiv und zügig Gegenmaßnahmen auszuarbeiten; die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, dauerhafte Strukturen einzurichten, um Desinformation zu ermitteln, zu verhindern und ihr entgegenzuwirken; betont, dass Desinformationskampagnen Teil einer umfassenderen Strategie sind und üblicherweise von anderen feindseligen Tätigkeiten begleitet werden, dass insbesondere die Informationskriegsführung, die mit militärischen Offensiven einhergeht, ernst genommen werden sollte, und dass und entschieden und mit Einheit und Stärke dagegen vorgegangen werden sollte;
j)
vor dem Einfluss von künstlicher Intelligenz (KI) und ihrer raschen Entwicklung bei der Verbreitung von gezielten Falschmeldungen zu warnen; stellt mit Besorgnis fest, dass KI bald in der Lage sein dürfte, eigenständig weitere KI-Fähigkeiten zu entwickeln; daher erhebliche Finanzmittel in die Forschung und Entwicklung an der Schnittstelle zwischen KI und Informationskriegsführung zu investieren, da die Fähigkeiten der KI im Bereich der Verbreitung von Propaganda und Desinformation rasch zunehmen, unter anderem durch Deepfake-Videos;
k)
einen Schwerpunkt auf die laufende Nutzung von Desinformation durch autoritäre Akteure wie den Iran zu legen, durch deren Verbreitung von gezielten Falschmeldungen weitere Spannungen in instabilen Konfliktgebieten angefacht und geschürt werden und gleichzeitig die europäische Bevölkerung ins Visier genommen wird, um unlautere Absichten zu verdecken; die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, derartigen Maßnahmen entgegenzuwirken, indem die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern und nichtstaatlichen Organisationen ausgebaut wird und die von ihnen gezogenen Lehren genutzt werden;
l)
den Schwerpunkt auf die stetig steigende Komplexität der zur Erzeugung und Verbreitung von Desinformation eingesetzten Instrumente zu legen, wozu auch die neuen Arten der Verbreitung von Propaganda durch Nutzung mehrerer untergeordneter Websites, Apps für Privatnachrichten, Suchmaschinenoptimierung, manipulierte Ton-, Bild- und Videodateien, KI, Online-Nachrichtenportale und Fernsehsender zur Verbreitung der wichtigsten Punkte zählen, die insbesondere durch Meinungsbildner und staatlich kontrollierte oder finanzierte Einrichtungen eingesetzt werden, die zentrale Botschaften und für autoritäre Akteure ansprechende Botschaften verbreiten, und die Reaktion der EU und der Mitgliedstaaten darauf anzupassen; verurteilt die zunehmenden aggressiven Tätigkeiten Russlands, Chinas, des Iran, Nordkoreas und anderer Akteure in diesem Bereich aufs Schärfste, mit denen die auf Regeln beruhenden Grundlagen und Grundsätze der europäischen Demokratien und die Souveränität aller Länder der Östlichen Partnerschaft untergraben oder außer Kraft gesetzt, Wahlen beeinflusst und extremistische Bewegungen unterstützt werden sollen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Ausmaß der Cyberangriffe kontinuierlich wächst;
m)
besonderes Augenmerk auf Botschaften und Inhalte zu legen, mit denen offen auf Gewalt, Rassismus, Selbstmordanschläge, die Rekrutierung von ausländischen Kämpfern, verschiedene Verbrechen oder die Anstiftung zu einer oder mehrerer dieser Tätigkeiten abgestellt wird;
Industrie und soziale Medien
n)
die neuen Bemühungen von Unternehmen der sozialen Medien beim Vorgehen gegen Desinformation zwar anzuerkennen, der wirksamen Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation jedoch besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die Nachbar- und Partnerländer der EU ebenfalls zur Beteiligung am EU-Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation einzuladen und der neuen Taktik der Nutzung von verschlüsselten Nachrichtendiensten und sozialen Medien besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die trotz ihrer Gegenmaßnahmen als das meistgenutzte Instrument für die Verbreitung von Desinformation, feindseliger Propaganda und Inhalten gelten, mit denen zu Hass und Gewalt angestiftet wird;
o)
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Maßnahmen von Unternehmen der sozialen Medien, Nachrichtendiensten und Suchmaschinenanbietern zu regulieren und sicherzustellen, dass sie umfassend transparent und insbesondere rechenschaftspflichtig sind, wobei ein EU-weiter Zugang verfolgt und es ermöglicht werden sollte, die Identität und den Aufenthaltsort der Verfasser sowie der Auftraggeber der veröffentlichten politischen Inhalte eindeutig offenzulegen, und die Unternehmen für die gesellschaftlichen Auswirkungen der automatisierten Empfehlungssysteme, durch die Desinformation gefördert wird, zur Rechenschaft zu ziehen, wobei betont werden sollte, dass Unternehmen die Verantwortung haben, systematische gezielte Falschmeldungen rasch zu löschen; die Mitgliedstaaten, Bewerberländer und assoziierten Länder aufzufordern, wirksame und eindeutige Rechtsvorschriften anzunehmen, mit denen für die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich gesorgt wird; der Finanzierung, der Transparenz und den Zielen nichtstaatlicher Organisationen mit Verbindungen zu autoritären Staaten, die in der EU und ihren Partnerländern tätig sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
p)
sicherzustellen, dass die Industrie und Online-Plattformen die mit dem Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation eingegangenen Zusagen einhalten und wirksam gegen das Problem der Desinformation vorgehen, indem sie (i) durch wirksame Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Identität der Auftraggeber für die Transparenz der politischen Werbung sorgen, (ii) entschlossen gegen gefälschte Profile vorgehen, die ihre Dienste aktiv nutzen, (iii) die missbräuchliche Verwendung automatisierter Bots ermitteln und (iv) wirksam mit unabhängigen Faktenprüfern zusammenarbeiten;
q)
Unternehmen der sozialen Medien und Anbieter von Nachrichtendiensten aufzufordern, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU und andere Vorschriften uneingeschränkt einzuhalten, in Echtzeit zu reagieren und bei allen Untersuchungen in Bezug auf die mutmaßliche Verwendung ihrer Plattformen zu feindseligen Zwecken eng mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und transparente Prüfungen der Organisationen durchzuführen, die verdächtigt werden, Fehlinformationen zu verbreiten; fordert, dass Unternehmen im Technologiebereich mehr in Instrumente investieren, mit denen Propaganda aufgedeckt, die Rechenschaftspflicht im Internet verbessert und die Identität der Nutzer vor dem Beitritt zu der jeweiligen Plattform besser überprüft werden soll, um Botnets zu unterbinden, und mit denen der finanzielle Anreiz für jene, die Nutzen aus Desinformation ziehen, verringert werden soll; Unternehmen der sozialen Medien aufzufordern, umgehend zu reagieren, wenn verdächtige Inhalte politischen Charakters verbreitet werden, insbesondere wenn sie zu Hass oder Straftaten anstiften;
r)
zu beachten, dass die Sperrung verdächtiger Profile als Zensur aufgefasst werden kann, und daher sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gerechtfertigt sind, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind und transparent, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten und Partnerländern sowie unter vollständiger Offenlegung der jeweiligen Gründe erfolgen, unter anderem, indem Unternehmen der sozialen Medien aufgefordert werden, alle Nutzer eindeutig darüber zu informieren, welche Inhalte verboten sind, und jeden betroffenen Nutzer eindeutig über den Grund für die Löschung seines Inhalts oder die Sperrung seines Profils in Kenntnis zu setzen; fordert eine Angleichung der internen Vorschriften der sozialen Medien für die Nutzer an die Rechtsordnung des Landes, in dem sie tätig sind;
Bewährte Verfahren
s)
auf der Grundlage der Einbeziehung aller Regierungen und der gesamten Gesellschaft weiterhin mehr Widerstandsfähigkeit und die Fähigkeit zur Reaktion auf Bedrohungen in Echtzeit zu entwickeln, vorbeugende und proaktive Maßnahmen auszuarbeiten und vorauszudenken, anstatt lediglich auf bereits durchgeführte Angriffe im Cyberbereich und im Bereich Information zu reagieren und sie zu analysieren; auf die technischen Fortschritte auf diesem Gebiet hinzuweisen und Beispiele bewährter Verfahren auszutauschen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten bereits eingesetzt wurden, unter anderem durch eine Überprüfung der Funktionsweise der von den Mitgliedstaaten eingeführten nationalen Ansätze, wobei gleichzeitig Wege zur engen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit ausgearbeitet werden sollen, und mit den Geheimdiensten und Verbündeten wie den USA und Kanada, der NATO und dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung und ‑analyse (INTCEN) zusammenzuarbeiten;
t)
einen Schwerpunkt darauf zu legen, dass die Bemühungen um die Ermittlung des laufenden Prozesses der Auslagerung von Propaganda und der Nutzung verschiedener Verstärkungsinstrumente durch feindselige Dritte intensiviert werden und dass Fehlinformationen nicht nur widerlegt und aufgedeckt und die Fähigkeiten im Beriech der Attribution ausgebaut werden müssen, sondern dass derartige Angriffe auch eindeutig zugeordnet werden müssen, unter anderem indem die Täter, ihre Auftraggeber und die Ziele, die sie damit verfolgen, öffentlich bekanntgegeben werden, und die Auswirkungen dieser Angriffe auf das Zielpublikum zu messen; alle widerlegten Fälle feindseliger Propaganda im Wege ausführlicher Informationsblätter zu veröffentlichen, um die Öffentlichkeit so davor zu warnen, dass das Zielpublikum der jeweiligen feindseligen Propaganda erreicht wird;
u)
die Zivilgesellschaft, die Gemeinschaft der Sachverständigen, private Einrichtungen, die Wissenschaft, an der Basis tätige Aktivisten im Cyberbereich, die wichtigsten Presse-, Journalisten- und Medienvereinigungen und die steigende Zahl an betroffenen Akteuren, auf die abgezielt wird, in die weitere Verbesserung der Maßnahmen zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts, zur Aufdeckung von Desinformation, zur Vertiefung der Forschung (etwa durch eingehende Studien und soziologische Forschung) und zur wirksameren Analyse von Informationsmanipulation einzubinden und sie dabei zu unterstützen; professionellen Journalismus, investigative Berichterstattung und Projekte zu unterstützen, die die Aufdeckung von Desinformation betreffen, und Start-Up-Unternehmen im High-Tech-Bereich zu unterstützen, die digitale Instrumente entwickeln, mit denen die Nutzer gegen Desinformationsangriffe gewappnet werden; auf die Bedeutung und Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln und Bildung hinzuweisen, wozu auch Seminare und Schulungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft zählen (etwa eine Online-Bibliothek zur Medienkompetenz und ein Lernzentrum), die auf Sensibilisierung, das Vorgehen gegen Desinformation und die Erhöhung der Medienkompetenz ausgerichtet sind;
v)
die von der NATO angenommenen Maßnahmen zum Vorgehen gegen neue Arten hybrider Bedrohungen sowie eine gemeinsame Mitteilung zur Zusammenarbeit der EU und der NATO in dieser Angelegenheit zu begrüßen; die EU aufzufordern, für die wirksame und rasche Umsetzung dieser Empfehlungen zu sorgen, unter anderem auf der Ebene der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP);
Europäischer Ansatz
w)
die Einrichtung der neuen Task Forces für strategische Kommunikation des EAD – der Task Force für die Länder des westlichen Balkans und der Task Force South für die Länder im Nahen Osten, in Nordafrika und in der Golfregion – zu begrüßen, die aus Experten mit den entsprechenden Sprachkenntnissen und Kenntnissen bestehen und die Aufgabe haben, für eine koordinierte und kohärente Öffentlichkeitsarbeit der EU in diesen Regionen zu sorgen und gegen die EU gerichteter Desinformation und Propaganda entgegenzuwirken;
x)
die greifbaren Ergebnisse der East StratCom Task Force anzuerkennen, unter anderem die Einrichtung der Website euvsdisinfo.eu und des Kontos @EUmythbuster auf Twitter; betont, dass die Task Force seit ihrer Einrichtung mehr als 4 000 Fälle von Desinformationskampagnen zu zahlreichen verschiedenen Themen widerlegt hat; die gemeinsamen Bemühungen der Kommission, des EAD und der East StratCom Task Force nach einer Analyse ihrer Stärken, Schwächen und erforderlichen Verbesserungen weiterhin zu unterstützen, unter anderem durch eine Verbesserung der Fähigkeiten bei der Ermittlung, Analyse und Aufdeckung von Desinformation, indem die Task Forces des EAD für strategische Kommunikation und die EU-Delegationen in der Nachbarschaft mit neuen Bediensteten, Instrumenten und Kompetenzen ausgestattet werden, darunter mit neuen Instrumenten für die Datenanalyse, indem zusätzliche Datenwissenschaftler und Sachverständige auf dem Gebiet der Desinformation eingestellt werden und indem im Hinblick auf die Reichweite und die Auswirkungen von Desinformation mehr verschiedene Quellen und Sprachen abgedeckt werden;
y)
die East StratCom Task Force umgehend in ein vollwertiges Referat oder sogar eine größere Struktur innerhalb des EAD umzuwandeln und alle drei Task Forces für strategische Kommunikation des EAD durch die bevorstehende Zuweisung der Finanzierung durch das Europäische Parlament zu unterstützen, indem ihnen angemessene finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden, die nach wie vor erforderlich sind und mit denen das Potenzial, die Wirksamkeit, die Professionalität, die institutionelle Kontinuität und die Qualität der Arbeit der Task Forces deutlich erhöht und vor politischer Einmischung durch Beamte und Länder, die russische Desinformation unterstützen, geschützt werden sollen;
z)
die aktuellen Mängel der East StratCom Task Force zu beheben, unter anderem die mangelnde regionale Sachkenntnis, die hohe Personalfluktuation und die fehlende institutionelle Kontinuität, und angemessene finanzielle Mittel und eine angemessene Organisationsstruktur sicherzustellen, da nur so für uneingeschränkte Professionalität, Wirksamkeit und Ergebnisse gesorgt werden kann;
aa)
die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht bereits getan haben, aufzufordern, ihre abgeordneten nationalen Sachverständigen in den drei StratCom Task Forces zu benennen, wobei sicherzustellen ist, dass die Sachverständigen, die von der EU eingestellt werden, um gegen Desinformation vorzugehen, nicht politisch voreingenommen sind und nicht aktiv an internen politischen Streitigkeiten im jeweiligen Land beteiligt sind; enge Partnerländer zudem aufzufordern, die Task Force im Hinblick auf die Taktiken gemeinsamer staatlicher und nichtstaatlicher Gegenspieler zu beraten, und die Bedeutung und die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung in der EU anzuerkennen;
ab)
die Zusammenarbeit zwischen der East StratCom Task Force und allen Organen, Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Partnern der EU zu vertiefen; die Vertretungen der EU innerhalb der Union und die Delegationen der EU außerhalb der Union zur Unterstützung der Arbeit der East StratCom Task Force, der Task Force South und der Task Force für die Länder des westlichen Balkans aufzurufen, unter anderem indem internationale Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht und Übersetzungen ihrer Veröffentlichungen in die Landessprachen bereitgestellt werden; fordert, dass mehr speziell dafür vorgesehene Bedienstete an der strategischen Kommunikation arbeiten, insbesondere in den EU-Delegationen in der östlichen und südlichen Nachbarschaft und in den Ländern des westlichen Balkans;
ac)
einen Schwerpunkt auf die Beitrittsländer und die Partner in der Nachbarschaft der EU zu legen, indem sie bei ihren Bemühungen unterstützt werden, feindseliger Propaganda und Desinformationstätigkeiten entgegenzuwirken, indem Sachverständige aus den Drittländern in der Nachbarschaft der EU einbezogen werden, die denselben Bedrohungen ausgesetzt sind, und indem ein langfristiger strategischer Zugang und insbesondere die Einbeziehung der Länder der Östlichen Partnerschaft vorrangig behandelt werden; die Fähigkeiten der Delegationen der EU im Ausland, der Vertretungen der Kommission und der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten zu stärken, um vor Ort Kapazitäten für die Ermittlung und Aufdeckung von Desinformation aufzubauen und um die Werte und politischen Strategien der EU wirksam zu vermitteln, und die auf Kampagnen beruhende Kommunikation auszubauen und die positive Botschaft in allen Organen und Mitgliedstaaten der EU besser zu koordinieren und zu verbreiten; die derzeitige Verbreitung und die künftige Bedrohung durch Desinformation, mit der die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität aller Länder der Östlichen Partnerschaft innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bedroht wird, zu beachten; insbesondere die Entwicklung eines langfristigen strategischen Zugangs und die Einbeziehung der Länder der Östlichen Partnerschaft vorrangig zu behandeln, den Schwerpunkt auf den zwischenmenschlichen Austausch zu legen und mit bestehenden Netzen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, die bereits eine Quelle für auf der Gemeinschaft beruhende Widerstandsfähigkeit darstellen;
ad)
die strategische Kommunikation vorrangig zu behandeln und eine regelmäßige Überprüfung der EU-Politik in diesem Bereich durchzuführen; die Arbeit des Europäischen Fonds für Demokratie an praktischen Lösungen für die Unterstützung und Stärkung demokratischer, unabhängiger und vielfältiger russischsprachiger Medien in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und darüber hinaus weiterhin zu unterstützen; die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten und gleichgesinnten Länder aufzufordern, konstruktiv an diesem Projekt mitzuwirken und es zu unterstützen; sämtlichen internationalen Akteuren, die derzeit ähnlich handeln, Aufmerksamkeit zu widmen;
ae)
dem Europäischen Rat vorzuschlagen, dass für Maßnahmen gegen Desinformation und feindselige Propaganda ausreichend Ressourcen und Instrumente bereitgestellt werden, um die objektive Berichterstattung sowie die Verbreitung objektiver Informationen zu wahren;
af)
bestehende nationale und lokale spezialisierte Zentren, Nachrichtenmedien, Denkfabriken, nichtstaatliche Organisationen und andere Akteure und Einrichtungen, die sich mit hybrider Kriegsführung befassen, insbesondere die NATO, im Rahmen eines EU-weiten Netzes zusammenzufassen, wodurch ihre Maßnahmen besser koordiniert und ihre Erkenntnisse gesammelt würden; dieser Maßnahme angemessene Ressourcen zuzuweisen; betont, dass dieses Netz auch gleichgesinnten Partnern der EU offenstehen sollte, die ihre Erfahrungen als Ziele von und beim Vorgehen gegen Desinformation und feindselige Propaganda teilen könnten; für die wirksame und rasche Umsetzung der Empfehlungen der EU und der NATO zum Vorgehen gegen neue Arten hybrider Bedrohungen zu sorgen, auch auf der Ebene der GSVP, und das Vorgehen gegen strategische Propaganda in den Lehrplan des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs und seines Netzwerks aufzunehmen;
Schutz von Wahlen vor feindseliger Propaganda
ag)
die Einmischung von sämtlichen Dritten, darunter Privatunternehmen, in Wahlen und Referenden sowie den böswilligen Einsatz von Bots, Algorithmen, künstlicher Intelligenz, Trollen, Deepfakes und gefälschten Profilen im Rahmen politischer Kampagnen aufs Schärfste zu verurteilen und die betroffenen Mitgliedstaaten aufzufordern, eingehende Untersuchungen dieser feindseligen Kampagnen anzustellen; ist besorgt über die jüngsten Entwicklungen bei den Algorithmen großer sozialer Netzwerke und über deren möglicherweise destruktive Rolle bei der Hervorhebung von Inhalten, die Fehlinformationen oder Hassreden enthalten; zu betonen, dass unabhängige demokratische Gesellschaften berechtigterweise in der Lage sind, ihre eigenen souveränen politischen Entscheidungen zu treffen;
ah)
die Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Staaten aufzufordern, Daten über Einmischungen in Wahlverfahren aus dem Ausland oder Inland und bewährte Verfahren zum Vorgehen dagegen auszutauschen, um die Widerstandskraft gegenüber derartigen Einmischungen zu verstärken;
ai)
die Mitgliedstaaten aufzufordern, sicherzustellen, dass die Wahlgesetze möglichen Bedrohungen durch Desinformationskampagnen, Cyberangriffe, Cyberkriminalität und Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung bei Wahlen Rechnung tragen, und betont, dass diese Gesetze entsprechend geändert werden sollten, damit die Mitgliedstaaten wirksam und proaktiv gegen derartige Bedrohungen vorgehen können; begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen wie die schwedische Zivilschutzbehörde; die assoziierten Länder der EU und die Länder des westlichen Balkans mit bewährten Verfahren, personellen Ressourcen und Technologie zu unterstützen, um sicherzustellen, dass für die entschlossene Verteidigung ihrer Wahlverfahren vor böswilligen Tätigkeiten im Cyberbereich, Desinformation und Propaganda gesorgt wird, die von Russland und anderen feindseligen Akteuren ausgehen;
aj)
die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihre Wahlbestimmungen zum Thema Online-Wahlkampf anzupassen, und die von Online-Plattformen eingeführten Transparenzmerkmale im Hinblick auf politische Werbung zu überwachen und zu bewerten;
ak)
Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um das Thema der Datennutzung bei Wahlkampagnen anzugehen, nachdem der Datenmissbrauch durch Cambridge Analytica bei der Kampagne für das Referendum im Vereinigten Königreich im Jahr 2016 aufgedeckt wurde, um bei künftigen Wahlkampagnen einen weiteren Schutz vor unrechtmäßiger Einflussnahme einzuführen;
al)
eine Bestandsaufnahme von Initiativen wie der bilateralen Transatlantischen Kommission für die Integrität von Wahlen durchzuführen, an denen sich Vertreter aus den Bereichen Politik, Technik, Medien und Unternehmertum beteiligen, um sicherzustellen, dass Wahlverfahren vor Einflussnahme aus dem Ausland geschützt werden;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem EAD, der NATO und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Russlands zur Information zu übermitteln.