Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Monaco, Andorra und San Marino (2018/2246(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2014/… des Rates vom 22. Dezember 2014 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines oder mehrerer Assoziierungsabkommen mit dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco und der Republik San Marino auszuhandeln,
– gestützt auf Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union und auf die Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union, aus der hervorgeht, dass die Union der besonderen Lage der Länder mit geringer territorialer Ausdehnung Rechnung trägt, die spezifische Nachbarschaftsbeziehungen zur Union unterhalten,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 mit dem Titel „Die Beziehungen der EU zu dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco und der Republik San Marino: Optionen für eine engere Integration mit der EU“ (COM(2012)0680),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 20. November 2012 über Hindernisse, die einem Zugang von Andorra, Monaco und San Marino zum EU-Binnenmarkt und einer Zusammenarbeit in anderen Bereichen entgegenstehen (SWD(2012)0388),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. November 2013 mit dem Titel „Die Beziehungen der EU zu dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco und der Republik San Marino: Optionen für ihre Teilnahme am Binnenmarkt“ (COM(2013)0793),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2018 zu einem homogenen erweiterten Binnenmarkt und den Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern,
– gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0074/2019),
A. in der Erwägung, dass das Fürstentum Andorra (Andorra), das Fürstentum Monaco (Monaco) und die Republik San Marino (San Marino) alteingesessene Staaten sind; in der Erwägung, dass sie seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Geschichte sind und mit den Mitgliedstaaten in ihrer unmittelbaren Umgebung wie auch mit der EU insgesamt seit langem enge politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Beziehungen unterhalten; in der Erwägung, dass die Partnerschaft der EU mit diesen Ländern auf unserem gemeinsamen Kanon politischer und kultureller Werte gründet;
B. in der Erwägung, dass sich Andorra, Monaco und San Marino in der Vergangenheit in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht sehr europanah gezeigt und den intensiven Wunsch nach engeren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass es im Interesse von Andorra, Monaco und San Marino auf der einen Seite sowie der EU auf der anderen Seite wichtig ist, rechtzeitig positiv auf diese Ausrichtung zu reagieren und den raschen Abschluss der Verhandlungen über das neue Assoziierungsabkommen, das als neuer Referenzrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und diesen Ländern dienen wird, zu ermöglichen;
C. in der Erwägung, dass jene Mitgliedstaaten, die historisch, politisch und wirtschaftlich traditionell eng mit Andorra, Monaco und San Marino verbunden sind, auch ein Interesse daran haben, dass die Beziehungen dieser Staaten zur Europäischen Union insgesamt vertieft und konkretisiert werden; in der Erwägung, dass es diesbezüglich wichtig ist, die besonderen bilateralen Beziehungen zu berücksichtigen, die diese Mitgliedstaaten bereits mit Andorra, Monaco und San Marino unterhalten, wobei es vor allem um die Rechtssicherheit geht;
D. in der Erwägung, dass Andorra, Monaco und San Marino seit langem die Praxis verfolgen, die politische Haltung der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen zu unterstützen;
E. in der Erwägung, dass Andorra, Monaco und San Marino jeder für sich wichtige Wirtschaftspartner für die Mitgliedstaaten in ihrer unmittelbaren Umgebung sind und Beschäftigungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von EU-Bürgern bieten; in der Erwägung, dass engere Verbindungen zwischen Andorra, Monaco und San Marino sowie der EU allen Beteiligten eine bedeutende Chance für weitere wirtschaftliche Entwicklung bieten, wobei sich dies wiederum unter anderem durch die Entstehung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und die Verbesserung internationaler beruflicher Kompetenzen positiv auf die Wirtschaft der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Regionen der Mitgliedstaaten auswirken würde;
F. in der Erwägung, dass es bei den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen wichtig ist, den besonderen Merkmalen, die Andorra, Monaco und San Marino als Länder mit geringer territorialer Ausdehnung aufweisen, entsprechend der Erklärung Nr. 3 zu Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass die geringen territorialen Ausmaße und die geringe Bevölkerungszahl von Andorra, Monaco und San Marino sowie die entsprechenden Folgen, die sich daraus für die Bürger dieser Staaten hinsichtlich der Wahrung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe und Inklusion ergeben, folglich zur Kenntnis genommen werden müssen; in der Erwägung, dass diese Teilhabe und Inklusion entscheidend sind, um die Kultur, die Traditionen und die Werte, die diesen drei Gemeinschaften eigen sind, zu bewahren; in der Erwägung, dass es ohne spezielle Mechanismen zur Förderung von Teilhabe und Inklusion für einige Bürger schwierig sein könnte, Mittel und Wege zu finden, in ihrem Heimatland zu leben; in der Erwägung, dass es daher von grundlegender Bedeutung ist, das politische, sozioökonomische, kulturelle und identitäre Gefüge von Andorra, Monaco und San Marino unter anderem durch geeignete Bestimmungen im Assoziierungsabkommen zu erhalten und Anpassungen an die Gegebenheiten der europäischen Integration vorzunehmen;
G. in der Erwägung, dass schon lange bilaterale Abkommen zwischen Andorra, Monaco bzw. San Marino und ihren jeweiligen Nachbarländern bestehen, in denen Fragen behandelt werden, die von beiderseitigem Interesse sind, und die den besonderen Merkmalen und Empfindlichkeiten der drei Länder Rechnung tragen und die Notwendigkeit widerspiegeln, die Lebensfähigkeit dieser Staaten zu erhalten; in der Erwägung, dass diese besonderen Merkmale und Empfindlichkeiten von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates anerkannt worden sind;
H. in der Erwägung, dass Andorra, Monaco und San Marino jeder für sich an wichtigen Reformen und an der Regelungskonvergenz mit der EU gearbeitet haben, insbesondere was die Regulierung des Banken- und Finanzsektors betrifft;
I. in der Erwägung, dass der Rat auf seiner Tagung vom 4. Dezember 2018 beschlossen hat, Andorra und San Marino aus Anlage II der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2017 zu streichen, wodurch bestätigt wurde, dass sie alle verbliebenen Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, Steuergerechtigkeit und Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung erfüllt haben; in der Erwägung, dass Monaco in der betreffenden Anlage nie genannt wurde und der Rat bereits am 5. Dezember 2017 festgestellt hat, dass der monegassische Staat diese Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt; in der Erwägung, dass das Globale Forum der OECD für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken Andorra, Monaco und San Marino auf seinen Tagungen im April beziehungsweise Juli 2018 in Bezug auf die Einhaltung des internationalen Standards für den Informationsaustausch auf Ersuchen eine positive Bewertung erteilt hat;
J. in der Erwägung, dass die bedeutenden Reformen Andorras und seine allmähliche Annäherung an die Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Regulierung des Finanzsektors lobenswert sind; in der Erwägung, dass die EU und Andorra ein wertvolles Tabakabkommen geschlossen haben, und in der Erwägung, dass Andorra nun in der Lage sein wird, seine Wirtschaft weiter zu diversifizieren; in der Erwägung, dass dieser langfristige Prozess mit erheblichen Herausforderungen einhergehen wird und dass die Arbeitnehmer in Andorra auf dem Weg zu einer diversifizierteren Wirtschaft daher ausreichend geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass ein breiterer Zugang zum Binnenmarkt die wirtschaftliche Entwicklung langfristig unterstützen und dazu führen wird, dass in Andorra neue wirtschaftliche Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen;
K. in der Erwägung, dass San Marino wegen der zusätzlich verlangten Mehrwertsteuer-Dokumentation (T2) derzeit Schwierigkeiten bei Ausfuhren in andere Mitgliedstaaten als Italien hat; in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sollte, welche Exporteuren aus San Marino sehr entgegenkämen; in der Erwägung, dass Banken aus Andorra und San Marino durch das Assoziierungsabkommen uneingeschränkten Zugang zum Europäischen Pass für Banken und Finanzdienstleister erhalten sollten;
L. in der Erwägung, dass die monegassischen Staatsbürger in ihrem eigenen Land eine Minderheit sind und wegen der Lage auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt aktiv unterstützt werden müssen, um in Monaco wohnhaft bleiben zu können; in der Erwägung, dass die Bestimmungen über einen erleichterten Zugang zu Beschäftigung für die monegassischen Bürger und die Einwohner der in unmittelbarer Nachbarschaft Monacos gelegenen Orte gleichermaßen gelten; in der Erwägung, dass 92 % der Arbeitnehmer in Monaco EU-Bürger sind;
M. in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen mit der EU die Möglichkeit eröffnet, eine Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse aufzubauen und sich an einigen horizontalen Maßnahmen der EU etwa in den Bereichen Forschung, Umwelt und Bildung (Erasmus+) zu beteiligen;
N. in der Erwägung, dass für das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist;
1. empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Folgendes:
a)
die Gelegenheit, die die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen bieten, zu nutzen, um mit Blick auf die Öffentlichkeit sowohl in Andorra, Monaco und San Marino als auch in der EU den Wert engerer Beziehungen und einer engeren Integration mit der EU aufzuzeigen und die Bedeutung, die eine Einbindung in die Einrichtungen und Politiken der EU für diese Länder auf längere Sicht hätte, weiter zu bekräftigen;
b)
der Gefahr, dass das Assoziierungsabkommen nach Abschluss der Verhandlungen abgelehnt wird, vorzubeugen und erneut Bemühungen zu unternehmen, jene Bürger in Andorra, Monaco und San Marino, die sich als schwächer empfinden, über das Assoziierungsabkommen zu informieren und ihnen vollkommen transparent und in Zusammenarbeit mit den Behörden der drei Staaten den Gegenstand, die Vorzüge und die möglichen Unzulänglichkeiten des Abkommens zu erklären, um in jedem der drei Staaten politische Geschlossenheit und eine möglichst breite öffentliche Unterstützung zu erzielen; Andorra, Monaco und San Marino nahezulegen, dasselbe zu tun, und sie dabei zu unterstützen;
c)
die geringe territoriale Ausdehnung und die relativ begrenzten administrativen Ressourcen Andorras, Monacos und San Marinos vollumfänglich zu berücksichtigen und die erforderliche Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Zuge der Verhandlungen entsprechend anzupassen, damit die Haushalte nicht übermäßig belastet werden, was sich wiederum nachteilig auf die öffentliche Meinung und die verfügbaren Haushaltsmittel auswirken würde; Andorra, Monaco und San Marino bei Bedarf bei der Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu unterstützen, um eine zügige, dynamische und einheitliche Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands sicherzustellen;
d)
die Schaffung eines kohärenten, effizienten und wirksamen institutionellen Rahmens zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens in jedem der drei Staaten zu fordern, um die dynamische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die drei Länder und die einheitliche Anwendung und übereinstimmende Auslegung der in dem Abkommen enthaltenen Bestimmungen sicherzustellen, wobei hierzu ein Konsultationsforum und ein Streitbeilegungsverfahren gehören müssen;
e)
gegenüber Andorra, Monaco und San Marino zu betonen, wie wichtig die Integrität und Homogenität des Binnenmarkts insgesamt und die Achtung der grundlegenden Aspekte aller vier Freiheiten des Binnenmarkts sind; an die Vorzüge und den wirtschaftlichen Nutzen eines uneingeschränkten Zugangs – auch für Waren und Dienstleistungen – zum Binnenmarkt sowie an die Notwendigkeit zu erinnern, auf diesem gleiche Wettbewerbsbedingungen und solide, widerstandsfähige und wirksame institutionelle Fundamente zu erhalten, die allen zugutekommen;
f)
Andorra, Monaco und San Marino hinsichtlich ihrer Fähigkeit, den gemeinschaftlichen Besitzstand auf längerfristige Sicht vollständig zu übernehmen und umzusetzen, angemessene Unterstützung vonseiten der EU anzubieten, wobei dies auch eine engere institutionelle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in unmittelbarer Nachbarschaft einschließt; die Möglichkeit, im Rahmen gezielter Projekte EU-Mittel in Anspruch zu nehmen, und die Möglichkeit, sich auf bestehende, mit der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands befasste Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten zu stützen, vorzusehen;
g)
die Kapazitäten für eine angemessene Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu stärken, indem Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen von Andorra, Monaco und San Marino in zuständige Organe und Einrichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgeordnet werden;
h)
in Anbetracht der Notwendigkeit, die im Assoziierungsabkommen vorgesehene Niederlassungsfreiheit mit den nationalen Bestimmungen in Andorra, Monaco und San Marino, durch die die sozioökonomische Inklusion ihrer Bürger gewahrt werden soll, in Einklang zu bringen, die Möglichkeit befristeter Ausnahmeregelungen zu erwägen, die auf einer Bewertung der tatsächlichen Bedürfnisse der drei Staaten beruhen, Revisionsklauseln unterliegen, an spezifische sozioökonomische Kriterien für jeden Verhandlungsstaat geknüpft sind und sich nach dem zeitlichen Rahmen richten, der benötigt wird, um in den einzelnen Staaten nach und nach tatsächlich gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und für eine angemessene Wettbewerbsfähigkeit für Arbeitnehmer und Unternehmen zu sorgen; zur Kenntnis zu nehmen, dass die Auswirkungen der ausgehandelten befristeten Ausnahmeregelungen zum gemeinschaftlichen Besitzstand aufgrund der sehr geringen geografischen Ausdehnung dieser Länder vernachlässigbar wären;
i)
das Assoziierungsabkommen zum Anlass zu nehmen, um die Zusammenarbeit mit Andorra, Monaco und San Marino im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/849 vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung(1) weiter voranzutreiben;
j)
die mit der Bereitstellung statistischer Daten im Rahmen des Assoziierungsabkommens verbundenen Auflagen auf die Größe Andorras, Monacos und San Marinos abzustimmen;
k)
parallel zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen die Möglichkeit und Machbarkeit zu sondieren, für Andorra und San Marino den Zugang zu Liquidität des Eurosystems sicherzustellen, um die Widerstandsfähigkeit und Stabilität ihrer jeweiligen nationalen Bankensysteme für den Fall einer von innen oder außen ausgehenden systemischen Erschütterung zu stärken, wobei eine ordnungsgemäße Aufsicht durch die Europäische Zentralbank sicherzustellen ist; Andorra und Monaco nahezulegen, dem Internationalen Währungsfonds beizutreten, und ihnen zu diesem Zweck bei Bedarf technische Hilfe anzubieten; Andorra, Monaco und San Marino nahezulegen, ihre begrüßenswerten Bemühungen um Konvergenz mit der EU in den Bereichen Regulierung des Finanzsektors, Steuerverwaltung und Bekämpfung von Geldwäsche fortzusetzen;
l)
die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino voranzubringen und den Verhandlungsparteien zeitnah jegliche institutionelle und politische Unterstützung – einschließlich Bewertungen und Fachwissen der zuständigen Generaldirektionen der Kommission – an die Hand zu geben, die benötigt wird, um die Verhandlungen so bald wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb der kommenden zwei Jahre, abzuschließen;
m)
vor Ende der laufenden Wahlperiode gemeinsam mit Andorra, Monaco und San Marino eine politische Erklärung über den Rahmen des Assoziierungsabkommens abzugeben, die als Bestandsaufnahme dient und in der die bislang erzielten Verhandlungsfortschritte festgehalten werden, damit die neue Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst bezüglich der Verständigung Bilanz ziehen und sich darauf stützen sowie die Verhandlungen weiter voranbringen können;
n)
die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen als Gelegenheit zu betrachten, Maßnahmen für gemeinsame Investitionen in Infrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse sowie Maßnahmen, die der Förderung der gemeinsamen akademischen Forschung zwischen Andorra, Monaco, San Marino und den EU-Mitgliedstaaten dienen, zu ergreifen;
2. vertritt die Auffassung, dass die nächste Wahlperiode des Europäischen Parlaments als gute Gelegenheit dienen könnte, eine neue interparlamentarische Delegation einzurichten, die mit dem interparlamentarischen Dialog und der interparlamentarischen Zusammenarbeit mit Andorra, Monaco und San Marino betraut ist; ist ferner der Ansicht, dass das Parlament eine enge Zusammenarbeit zwischen seinen Dienststellen und den entsprechenden Dienststellen der Parlamente von Andorra, Monaco und San Marino verfolgen und regelmäßig führende junge Vertreter aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dieser drei Länder einladen sollte, um die positive Darstellung engerer politischer, wirtschaftlicher und strategischer Verbindungen zur EU im Rahmen der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass das Parlament während der Dauer der Verhandlungen einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit den Delegationen der nationalen Parlamente Andorras, Monacos und San Marinos pflegen sollte; ist der Ansicht, dass zwischen dem Europäischen Parlament und den Delegationen der nationalen Parlamente Andorras, Monacos und San Marinos außerdem Gedankenaustausche über vom Europäischen Parlament behandelte Themen stattfinden sollten, die sich unmittelbar auf die Wirtschaft dieser Länder oder ihre Beziehungen zur EU oder auf die Wirksamkeit des Assoziierungsabkommens auswirken könnten;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Kofürsten, der Regierung und dem Generalrat von Andorra, dem Fürsten, dem Staatsminister und dem Nationalrat von Monaco sowie den Staatsoberhäuptern, dem Staatskongress und dem Großen und Allgemeinen Rat von San Marino