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Verfahren : 2019/2610(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0204/2019

Aussprachen :

PV 14/03/2019 - 8.1
CRE 14/03/2019 - 8.1

Abstimmungen :

PV 14/03/2019 - 11.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0203

Angenommene Texte
PDF 137kWORD 56k
Donnerstag, 14. März 2019 - Straßburg
Menschenrechtslage in Kasachstan
P8_TA(2019)0203RC-B8-0204/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 zur Lage der Menschenrechte in Kasachstan (2019/2610(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits(1) und auf seine Entschließung vom 10. März 2016 zur Freiheit der Meinungsäußerung in Kasachstan(2),

–  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 12. Dezember 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits(3),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kasachstan, darunter jene vom 18. April 2013(4), vom 15.März 2012(5), 15. März 2012 und vom 17. September 2009 zu dem Fall Jevgenij Zhovtis in Kasachstan(6),

–  unter Hinweis auf das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan, das am 21. Dezember 2015 in Astana unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 2011 zum Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien(7) und vom 13. April 2016 zur Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU(8),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juni 2015 und vom 19. Juni 2017 zur Strategie der EU für Zentralasien,

–  unter Hinweis auf die jährlichen Menschenrechtsdialoge EU-Kasachstan,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Kasachstan am 21. Dezember 2015 ein Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit unterzeichnet haben, das als breiter Rahmen für einen verstärkten politischen Dialog und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik und zahlreichen anderen Bereichen dienen soll; in der Erwägung, dass in diesem Abkommen großes Gewicht auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Grundsätze der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einschließlich ihrer Einbeziehung in die Politikgestaltung gelegt wird;

B.  in der Erwägung, dass Kasachstan im März 2012 der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) beigetreten ist;

C.  in der Erwägung, dass die Regierung Kasachstans offenbar keinerlei Schritte unternommen hat, um die weit gefassten Bestimmungen von Artikel 174 des Strafgesetzbuchs über das Verbot der Aufstachelung zu sozialen, nationalen oder sonstigen Konflikten und von Artikel 274 des Strafgesetzbuchs über das Verbot der wissentlichen Verbreitung falscher Informationen zu überarbeiten, und diese Bestimmungen stattdessen weiter als Grundlage für Anklagen gegen Aktivisten der Zivilgesellschaft und Journalisten heranzieht;

D.  in der Erwägung, dass die Zahl der politischen Gefangenen in Kasachstan zugenommen hat; in der Erwägung, dass 2016 in mehreren Gebieten Kasachstans friedliche Demonstrationen gegen Änderungen des Gesetzes über das Eigentum an Grund und Boden stattfanden, bei denen über 1000 Demonstranten (darunter 55 Journalisten) festgenommen wurden, von denen 30 danach in Haft überführt wurden; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen festgestellt hat, dass die Festnahmen willkürlich erfolgten, dass es keine fairen Gerichtsverfahren gab und dass es in einigen Fällen zu gravierenden Rechtsverletzungen gekommen ist; in der Erwägung, dass der Aktivist der Zivilgesellschaft Max Bokajew eine Haftstrafe für seine rechtmäßige Beteiligung an dieser friedlichen Massendemonstration absitzt;

E.  in der Erwägung, dass die Regierung Kasachstans zwar mit der hochrangigen Mission der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zusammengearbeitet und sich verpflichtet hat, einen Fahrplan umzusetzen, mit dem sie die Kritikpunkte der IAO ausräumt, jedoch keinerlei konkrete Schritte unternommen hat, um die Bestimmungen des Fahrplans wie etwa die Änderung des Gewerkschaftsgesetzes tatsächlich umzusetzen; in der Erwägung, dass die Regierung Kasachstans auch die früheren Empfehlungen des IAO-Ausschusses für die Anwendung der Normen nicht umgesetzt hat, die sich darauf erstreckten, das Gewerkschaftsgesetz und das Arbeitsgesetzbuch zu überprüfen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Bund unabhängiger Gewerkschaften Kasachstans und seine Zweiggewerkschaften ihre gewerkschaftlichen Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können;

F.  in der Erwägung, dass die Gewerkschafter Nýrbek Qýshaqbaev und Amin Eleusinov im Mai 2018 auf Bewährung aus der Haft entlassen wurden, ihnen die Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeiten jedoch weiterhin untersagt ist; in der Erwägung, dass die Aktivistin Larissa Charkowa ähnlichen Einschränkungen sowie anhaltenden Schikanierungen durch die Justizorgane unterworfen ist und dass gegen den Gewerkschaftsaktivisten Erlan Baltabaı aus Shymkent aufgrund fragwürdiger Anschuldigungen strafrechtlich ermittelt wird;

G.  in der Erwägung, dass durch neue Rechtsvorschriften über nichtstaatliche Organisationen die Rechnungsführungsvorschriften für Organisationen der Zivilgesellschaft verschärft wurden; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen Zuschüsse internationaler Geber versteuern müssen;

H.  in der Erwägung, dass die Religions- und Glaubensfreiheit erheblich untergraben wurde; in der Erwägung, dass religiöse Überzeugungen von den Behörden als Vorwand für willkürliche Inhaftierungen verwendet werden; in der Erwägung, dass Sáken Týlbaev wegen des Vorwurfs, religiösen Hass zu schüren, inhaftiert wurde;

I.  in der Erwägung, dass die friedliche Oppositionsbewegung Demokratische Wahl Kasachstans von den Behörden am 13. März 2018 verboten wurde und mehr als 500 Personen auf unterschiedliche Weise ihre Unterstützung für die Demokratische Wahl Kasachstans zum Ausdruck brachten; in der Erwägung, dass der Aktivist der Zivilgesellschaft Almat Jumaǵulov und der Dichter Kenjebek Ábishev zu Opfern des Kampfes der Staatsorgane Kasachstans gegen die Demokratische Wahl Kasachstans wurden, indem man sie zu einer acht- bzw. siebenjährigen Haftstrafe verurteilte; in der Erwägung, dass Ablovas Jýmaev zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und Áset Ábishev zu einer Haftstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde, weil sie die Staatsorgane im Internet kritisiert und die Demokratische Wahl Kasachstans unterstützt hatten;

J.  In der Erwägung, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit, obgleich durch die Verfassung Kasachstans geschützt, im Land nach wie vor weitgehend eingeschränkt ist und dass durch das Gesetz über öffentliche Vereinigungen alle öffentlichen Vereinigungen nach wie vor verpflichtet sind, sich beim Justizministerium registrieren zu lassen; in der Erwägung, dass im Dezember 2015 durch neue Änderungen des Gesetzes aufwändige Berichtspflichten und eine staatliche Regulierung der Finanzierung durch eine von der Regierung ernannte Stelle eingeführt wurden; in der Erwägung, dass Personen, die sich in nicht registrierten Organisationen engagieren, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen zu befürchten haben;

K.  in der Erwägung, dass Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten bei ihren Aktivitäten unverändert Repressalien und Einschränkungen ausgesetzt sind, unter ihnen die Menschenrechtsverfechterin Jelena Semjonowa, die wegen angeblicher Verbreitung wissentlich falscher Informationen mit einem Reiseverbot belegt wurde, und die Aktivistin Ardaq Áshim aus Shymkent, der wegen ihrer kritischen Beiträge in sozialen Medien Anstachelung von Konflikten vorgeworfen und die in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde; in der Erwägung, dass die Polizei während des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments in Kasachstan am 10. Mai 2018 übermäßige Gewalt gegen friedliche Demonstranten anwendete, die versuchten, mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammenzutreffen; in der Erwägung, dass mehr als 150 Menschen von der Polizei festgenommen und mehr als 30 Demonstranten in Verwaltungshaft genommen wurden; in der Erwägung, dass die kasachische Polizei am 17. und 18. September 2018 mehrere Aktivisten festnahm, die mit Mitgliedern der Delegation des Europäischen Parlaments zusammentreffen wollten;

L.  In der Erwägung, dass im April 2018 neue restriktive Änderungen des Medien- und Informationsgesetzes in Kraft getreten sind, der Zugang zu Informationen in den sozialen Medien nach wie vor blockiert wird und gegen Forbes Kasachstan und ratel.kz wegen der Verbreitung wissentlich falscher Informationen strafrechtlich ermittelt wird; in der Erwägung, dass die Nutzung sozialer Netze von den Behörden kontrolliert und eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass Blogger und Nutzer sozialer Netzwerke zu Haftstrafen verurteilt worden sind, darunter Ruslan Ginatullin, Igor Tschuprin und Igor Sytschow; in der Erwägung, dass der Blogger Muratbek Tungishbaev unter schwerwiegender Verletzung geltenden Rechts von Kirgisistan an Kasachstan ausgeliefert und in Kasachstan misshandelt wurde;

M.  in der Erwägung, dass Straffreiheit für Folter und Misshandlung von Gefangenen und Verdächtigen nach wie allgemein üblich ist, obwohl sich die Regierung verpflichtet hat, Folter keinesfalls zu tolerieren; in der Erwägung, dass die Staatsorgane den Vorwürfen, dass während des ausgedehnten Streiks in der Ölbranche im Jahre 2011 in Jańaózen von der Folter Gebrauch gemacht worden sei, nicht glaubwürdig nachgegangen sind;

N.  in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft Almaty keine glaubwürdigen Beweise für den Vorwurf gefunden hat, dass der Geschäftsmann Eskendir Erimbetov, der im Oktober 2018 wegen groß angelegten Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde, gefoltert worden sei; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen im Jahr 2018 zu dem Schluss gelangte, dass seine Festnahme und Inhaftierung willkürlich erfolgt waren, seine Freilassung gefordert und ihre Besorgnis über die mutmaßlichen Folterungen während seiner Untersuchungshaft zum Ausdruck gebracht hat;

O.  in der Erwägung, dass die verbreitete Gewalt gegen Frauen und die traditionellen patriarchalischen Normen und Stereotype große Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter in Kasachstan sind; in der Erwägung, dass laut Angaben nichtstaatlicher Organisationen Gewalt gegen Frauen nicht durchgängig gemeldet und nur ein geringer Teil der Fälle von Gewalt gegen Frauen und von sexueller Belästigung strafrechtlich verfolgt wird;

P.  in der Erwägung, dass LGBTI-Personen in Kasachstan rechtlichen Problemen gegenüberstehen und diskriminiert werden; in der Erwägung, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sowohl zwischen Männern als auch zwischen Frauen in Kasachstan zwar legal sind, gleichgeschlechtliche Paare und Haushalte mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Haushaltsvorstand jedoch nicht denselben Rechtsschutz genießen wie verheiratete heterosexuelle Paare;

Q.  in der Erwägung, dass Kasachstan auf dem Weltdemokratieindex auf Platz 143 von 167 steht und das Land mithin als autoritäres Regime eingestuft wird;

1.  fordert Kasachstan nachdrücklich auf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, im Einklang mit den Grundsätzen und den Artikeln 1, 4, 5 und 235 des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit den Menschenrechtsverletzungen und sämtlichen Formen der politischen Repression ein Ende zu setzen;

2.  hebt hervor, dass die Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan auf gemeinsamen Verpflichtungen zu universellen Werten – insbesondere zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung und Achtung der Menschenrechte – beruhen muss; erwartet, dass das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit dazu beiträgt, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Teilhabe aller Bürger zu stärken, die politische Landschaft vielfältiger zu gestalten, eine besser funktionierende, unabhängige und unparteiische Justiz herbeizuführen, mehr Transparenz im Regierungshandeln zu schaffen, die Rechenschaftspflicht der Regierung zu erweitern und im Arbeitsrecht Verbesserungen vorzunehmen;

3.  begrüßt, dass mehrere politische Gefangene freigelassen wurden, nämlich Wladimir Koslow, Gıýzıal Baıdalinova, Seıtkazy Mataev, Edige Batyrov, Erjan Orazalinov, Saıat Ibıraev, Áset Mataev, Zinaida Muhortova, Talǵat Aıan und die Erdölarbeiter von Jańaózen sowie die Gewerkschaftsmitglieder Amin Eleusinov und Nýrbek Qýshaqbaev, deren Freizügigkeit jedoch nach wie vor Einschränkungen unterliegt; begrüßt die Entscheidung, Ardaq Áshim aus der Psychiatrie zu entlassen; verurteilt die Einweisung in die Psychiatrie als brutale Maßnahme und als Strafpsychiatrie und fordert die Einstellung der obligatorischen ambulanten psychiatrischen Behandlung von Ardaq Áshim und aller medizinischen Zwangsmaßnahmen gegen die Aktivistin Natalja Ulassik;

4.  fordert, dass alle derzeit inhaftierten Aktivisten und politischen Gefangenen, insbesondere Mýhtar Jákishev, Max Bokajew, Eskendir Erimbetov, Aron Atabek, Sanat Bukenov, Mahambet Ábjan und Sáken Týlbaev vollständig rehabilitiert und unverzüglich freigelassen werden und dass sämtliche Einschränkungen der Freizügigkeit anderer Personen aufgehoben werden;

5.  fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, Artikel 174 des Strafgesetzbuchs über die „Aufstachelung zu sozialen, nationalen, Clan-, Rassen-, Klassen- oder religiösen Konflikten“ so zu ändern, dass nur noch darauf abgestellt wird, willkürliche und unter Verletzung der Menschenrechtsnormen eingeleitete Strafverfolgungsmaßnahmen zu verhindern, Artikel 274 des Strafgesetzbuchs über das weitgehende Verbot der Verbreitung wissentlich falscher Informationen zu ändern sowie Aktivisten, Journalisten und andere sich kritisch äußernde Personen freizulassen, für deren Inhaftierung diese Artikel die Rechtsgrundlage bilden;

6.  fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, das scharfe Vorgehen gegen unabhängige Gewerkschaften zu beenden und die Beschränkungen der Gewerkschaftstätigkeit aufzuheben, die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung von Gewerkschaftsführern einzustellen, die Verurteilungen von Larissa Charkowa, Nýrbek Qýshaqbaev und Amin Eleusinov aufzuheben und ihnen die Wiederaufnahme ihrer Gewerkschaftstätigkeit ohne Einmischung oder Schikanierung seitens des Staates zu gestatten; fordert die Regierung Kasachstans überdies nachdrücklich auf, sich mit den Bedenken des Europäischen Parlaments hinsichtlich der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Erlan Baltabaı zu befassen sowie das Gewerkschaftsgesetz von 2014 und das Arbeitsgesetzbuch von 2015 so zu überarbeiten, dass beide mit den Normen der IAO im Einklang stehen;

7.  fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, die Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit umzusetzen sowie das Gesetz über öffentliche Vereinigungen und die Bedingungen für den Zugang zu Finanzierung zu überarbeiten;

8.  fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, alle Formen willkürlicher Inhaftierung, Repressalien und Schikanierung gegen Menschenrechtsverfechter, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bewegungen der Opposition, auch gegen tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der Demokratischen Wahl Kasachstans, einzustellen;

9.  fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, die in diesem Jahr in Kraft getretenen Änderungen des Medien- und Informationsgesetzes zu überprüfen, ein Moratorium für Anklagen wegen Verleumdung einzuführen, alle Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, um die einschlägigen Artikel des neuen Strafgesetzbuches über Verleumdungen aufzuheben, eine Obergrenze für Entschädigungszahlungen bei Verurteilungen wegen übler Nachrede festzulegen, die Schikanierung und Repressalien gegen regierungskritische Journalisten einzustellen und den Zugang zu Informationen sowohl online als auch offline nicht mehr zu sperren;

10.  fordert, dass Kasachstan auf die Mitteilungen reagiert, die der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen und der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter veröffentlicht haben; fordert, dass Folteropfer geschützt werden, sie eine angemessene medizinische Versorgung erhalten und Foltervorfälle ordnungsgemäß untersucht werden; fordert, dem missbräuchlichen Rückgriff auf Auslieferungsverfahren von Interpol ein Ende zu setzen und die Schikanierung der Opposition einzustellen; fordert die Regierung Kasachstans nachdrücklich auf, ihren Zusagen, Folter nicht zu tolerieren, Taten folgen zu lassen und dafür zu sorgen, dass Foltervorwürfe, einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen von Jańaózen erhoben werden, uneingeschränkt untersucht werden; fordert die Regierung Kasachstans mit Nachdruck auf, den Fall von Eskendir Erimbetov in Anbetracht der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Foltervorwürfe ordnungsgemäß untersucht werden;

11.  weist darauf hin, dass Kasachstan multiethnisch und multireligiös geprägt ist, und hebt hervor, dass Minderheiten und ihre Rechte geschützt werden müssen, insbesondere in Bezug auf den Gebrauch von Sprachen, die Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit sowie auf das Diskriminierungsverbot und die Chancengleichheit; begrüßt die friedliche Koexistenz der unterschiedlichen Gemeinschaften in Kasachstan; fordert Kasachstan nachdrücklich auf, der Verfolgung von Menschen wegen der rechtmäßigen Ausübung der Gewissens- und Religionsfreiheit ein Ende zu setzen; fordert, dass wegen ihres Glaubens verurteilte Personen unverzüglich freigelassen werden;

12.  fordert die Staatsorgane auf, gegen sämtliche Arten von Gewalt gegen Frauen vorzugehen; fordert überdies Maßnahmen, mit denen die Möglichkeit, wirksame und zugängliche Meldekanäle in Anspruch zu nehmen, gewährleistet wird, und Schutzmaßnahmen, mit denen auf die Bedürfnisse der Opfer eingegangen und die Diskretion ihnen gegenüber gewahrt wird; fordert, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen und für angemessene strafrechtliche Sanktionen gegen die Täter Sorge zu tragen;

13.  beharrt darauf, dass die Rechte der LGBTI-Personen uneingeschränkt geachtet werden; fordert die Regierung Kasachstans auf, dafür Sorge zu tragen, dass LGBTI-Personen in keiner Weise diskriminiert werden;

14.  fordert Kasachstan auf, die Empfehlungen der internationalen Beobachtungsmission des BDIMR der OSZE für die Wahl am 20. März 2016 vollständig umzusetzen, wonach das Land noch einiges tun muss, um seinen Zusagen gegenüber der OSZE hinsichtlich demokratischer Wahlen nachzukommen; fordert die Staatsorgane Kasachstans nachdrücklich auf, von einer Einschränkung der Tätigkeit unabhängiger Kandidaten abzusehen; fordert außerdem nachdrücklich, dass das Wahlrecht der Bürger geachtet wird;

15.  bekräftigt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE bei der Verbesserung bewährter Verfahren für die demokratische Staatsführung in dem Land, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit; fordert die Staatsorgane Kasachstans daher nachdrücklich auf, das Mandat der OSZE in dem Land zu erweitern und insbesondere das Mandat des OSZE-Zentrums in Astana zu erneuern, da es eine wichtige Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan ist;

16.  fordert die EU und insbesondere den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Entwicklungen in Kasachstan genau zu beobachten, erforderlichenfalls bedenkliche Angelegenheiten gegenüber den Staatsorganen Kasachstans zur Sprache zu bringen, Hilfe anzubieten und dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten; fordert die EU-Delegation in Astana auf, auch künftig tatkräftig zur Beobachtung der Lage beizutragen und das Thema Meinungsfreiheit bei allen einschlägigen bilateralen Treffen zu erörtern; fordert den EAD nachdrücklich auf, Prozessbeobachtungsmissionen im Voraus zu planen und durchzuführen, um politisch sensible Gerichtsverfahren und politisch motivierte Strafprozesse zu überwachen und sich zu vergewissern, ob das Recht auf ein faires Verfahren für alle gilt;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Zentralasien, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Kasachstans zu übermitteln.

(1) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 2.
(2) ABl. C 50 vom 9.2.2018, S. 38.
(3) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 179.
(4) ABl. C 45 vom 5.2.2016, S. 85.
(5) ABl. C 251E vom 31.8.2013, S. 93.
(6) ABl. C 224E vom 19.8.2010, S. 30.
(7) ABl. C 168E vom 14.6.2013, S. 91.
(8) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 119.

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen