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Verfahren : 2018/0069(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0381/2018

Eingereichte Texte :

A8-0381/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 26/03/2019 - 7.14

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0234

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 46k
Dienstag, 26. März 2019 - Straßburg
Fischerei im Übereinkommensgebiet der GFCM (Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer) ***I
P8_TA(2019)0234A8-0381/2018
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1343/2011 über Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der GFCM (Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer) (COM(2018)0143 – C8-0123/2018 – 2018/0069(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0143),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0123/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2018(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 6. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A8‑0381/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 95.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 26. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1343/2011 über Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der GFCM (Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer)
P8_TC1-COD(2018)0069

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/982.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Kommission zur Freizeitfischerei

Die Kommission erinnert daran, dass eines der Ziele der Ministererklärung „MedFish4Ever“, die im März 2017 angenommen wurde, darin besteht, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2020 eine Reihe von Basisvorschriften festzulegen, um eine wirksame Verwaltung der Freizeitfischerei im gesamten Mittelmeer zu gewährleisten.

Im Einklang mit diesem Ziel umfasst die mittelfristige Strategie 2017-2020 der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) unter anderen im GFCM-Gebiet durchzuführenden Maßnahmen die Bewertung der Auswirkungen der Freizeitfischereien und die Berücksichtigung der besten Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Regulierung dieser Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang wurde innerhalb der GFCM eine Arbeitsgruppe für die Freizeitfischerei eingerichtet, um eine harmonisierte regionale Methodik für die Bewertung der Freizeitfischereien zu entwickeln.

Die Kommission wird ihre Bemühungen im Rahmen der GFCM fortsetzen, um das in der MedFish4Ever-Erklärung festgelegte Ziel zu erreichen.

Erklärung der Kommission zur Roten Koralle

Die Kommission erinnert daran, dass die Erhaltungsmaßnahmen, die im Rahmen des regionalen flexiblen Bewirtschaftungsplans für die Nutzung der Roten Koralle im Mittelmeer [Empfehlung GFCM/41/2017/5] angenommen wurden, nur vorübergehend sind. Diese Maßnahmen, zu denen auch die Möglichkeit der Einführung von Fangbeschränkungen gehört, werden vom Wissenschaftlichen Beirat (SAC) der GFCM im Jahr 2019 im Hinblick auf ihre Überarbeitung durch die GFCM auf ihrer 43. Jahrestagung (November 2019) bewertet.

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen