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Verfahren : 2018/0172(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0317/2018

Eingereichte Texte :

A8-0317/2018

Aussprachen :

PV 22/10/2018 - 17
CRE 22/10/2018 - 17
PV 27/03/2019 - 15
CRE 27/03/2019 - 15

Abstimmungen :

PV 24/10/2018 - 11.12
CRE 24/10/2018 - 11.12
Erklärungen zur Abstimmung
PV 27/03/2019 - 18.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0411
P8_TA(2019)0305

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 55k
Mittwoch, 27. März 2019 - Straßburg
Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ***I
P8_TA(2019)0305A8-0317/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (COM(2018)0340 – C8-0218/2018 – 2018/0172(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0340),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0218/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Oktober 2018(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Januar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Fischereiausschusses (A8-0317/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 207.
(2) ABl. C 461 vom 21.12.2018, S. 210.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 24. Oktober 2018 angenommen Abänderungen (Angenommen Texte, P8_TA(2018)0411).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
P8_TC1-COD(2018)0172

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/904.)

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen