Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2016/0359(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0269/2018

Eingereichte Texte :

A8-0269/2018

Aussprachen :

PV 27/03/2019 - 25
CRE 27/03/2019 - 25

Abstimmungen :

PV 28/03/2019 - 8.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0321

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 56k
Donnerstag, 28. März 2019 - Straßburg
Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren ***I
P8_TA(2019)0321A8-0269/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU (COM(2016)0723 – C8-0475/2016 – 2016/0359(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0723),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 53 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0475/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vom irischen Abgeordnetenhaus und vom irischen Senat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. März 2017(1),

–  nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Juli 2017(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0269/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 209 vom 30.6.2017, S. 21.
(2) ABl. C 342 vom 12.10.2017, S. 43.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 28. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs‑, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)
P8_TC1-COD(2016)0359

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/1023.)

Letzte Aktualisierung: 20. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen