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Verfahren : 2018/0187(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0010/2019

Eingereichte Texte :

A8-0010/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/02/2019 - 8.3
CRE 13/02/2019 - 8.3
PV 04/04/2019 - 6.19

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0085
P8_TA(2019)0351

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 49k
Donnerstag, 4. April 2019 - Brüssel
Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ***I
P8_TA(2019)0351A8-0010/2019
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2019 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Neufassung) (COM(2018)0341 – C8-0215/2018 – 2018/0187(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0341),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0215/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018(1),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(2),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 18. Dezember 2018 an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung gemäß Artikel 104 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 104 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0010/2019),

A.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 108.
(2) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. April 2019 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2020/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Neufassung)
P8_TC1-COD(2018)0187

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/263.)

Letzte Aktualisierung: 14. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen