Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. April 2019 über die vorgeschlagene Ernennung von Viorel Ștefan zum Mitglied des Rechnungshofs (C8-0049/2019 – 2019/0802(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0049/2019),
– gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0194/2019),
A. in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 14. Februar 2019 zur Ernennung von Viorel Ştefan zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
C. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 8. April 2019 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;
1. gibt eine ablehnende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Viorel Ștefan zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.