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Verfahren : 2017/0351(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0347/2018

Eingereichte Texte :

A8-0347/2018

Aussprachen :

PV 27/03/2019 - 24
CRE 27/03/2019 - 24

Abstimmungen :

PV 16/04/2019 - 8.30

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0388

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 52k
Dienstag, 16. April 2019 - Straßburg
Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen im Bereich Grenzen und Visa ***I
P8_TA(2019)0388A8-0347/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2019 zu dem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) 2016/399, der Verordnung (EU) 2017/2226, der Verordnung (EU) 2018/XX [ETIAS-Verordnung], der Verordnung (EU) 2018/XX [Verordnung über das SIS im Bereich der Grenzkontrollen] und der Verordnung (EU) 2018/XX [eu-LISA-Verordnung] (COM(2018)0478 – C8-0294/2018 – 2017/0351(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0793) und den geänderten Vorschlag (COM(2018)0478),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 2, Artikel 74 sowie Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a, b, d und e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0294/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2018(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 13. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0347/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 48.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399,(EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
P8_TC1-COD(2017)0351

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/817.)

Letzte Aktualisierung: 16. März 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen