Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (07683/2019 – C8-0153/2019 – 2019/0005(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07683/2019),
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit(1),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini vom 20. März 2019 im Namen der EU zur Autonomen Republik Krim und zur Stadt Sewastopol,
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0153/2019),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0188/2019),
1. gibt seine Zustimmung zu der Verlängerung des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Russlands zu übermitteln.