Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. Juli 2019 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (2019/2719(RSO))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen(1),
– gestützt auf die Artikel 223 und 224 seiner Geschäftsordnung,
1. beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt festzulegen:
a)
Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei
–
Delegationen im:
–
Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien: 13 Mitglieder
–
Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder
–
Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): 17 Mitglieder
–
Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Serbien: 15 Mitglieder
–
Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Albanien: 14 Mitglieder
–
Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Montenegro: 14 Mitglieder
–
Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo: 13 Mitglieder
b)
Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft
–
Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland: 31 Mitglieder
–
Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine: 16 Mitglieder
–
Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau: 14 Mitglieder
–
Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder
–
Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien: 18 Mitglieder
c)
Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina
–
Delegationen für die Beziehungen zu
–
Israel: 18 Mitglieder
–
Palästina: 18 Mitglieder
–
den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb, unter anderem in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen EU-Marokko, EU-Tunesien und EU-Algerien: 18 Mitglieder
–
den Maschrik-Ländern: 18 Mitglieder
d)
Arabische Halbinsel, Irak und Iran
–
Delegationen für die Beziehungen zu
–
der Arabischen Halbinsel: 15 Mitglieder
–
Irak: 7 Mitglieder
–
Iran: 11 Mitglieder
e)
Nord-, Mittel- und Südamerika
–
Delegationen für die Beziehungen zu
–
den Vereinigten Staaten: 63 Mitglieder
–
Kanada: 16 Mitglieder
–
der Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder
–
den Ländern Mittelamerikas: 15 Mitglieder
–
den Ländern der Andengemeinschaft: 12 Mitglieder
–
dem Mercosur: 19 Mitglieder
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder
–
Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder
f)
Asien, Pazifischer Raum
–
Delegationen für die Beziehungen zu
–
Japan: 24 Mitglieder
–
der Volksrepublik China: 37 Mitglieder
–
Indien: 23 Mitglieder
–
Afghanistan: 7 Mitglieder
–
den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder
–
den Ländern Südostasiens und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN): 26 Mitglieder
–
der Koreanischen Halbinsel: 12 Mitglieder
–
Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder
–
Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU‑Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei: 19 Mitglieder
g)
Afrika
–
Delegationen für die Beziehungen zu
–
Südafrika: 15 Mitglieder
–
dem Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder
h)
Multilaterale Versammlungen
–
Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: 78 Mitglieder
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika: 75 Mitglieder
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST: 60 Mitglieder
–
Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder
2. beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11. Juli 2019 über die Zusammensetzung der Vorstände der Delegationen, dass den Vorständen der Delegationen bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende angehören können;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.