Index 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2019/2719(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0005/2019

Eingereichte Texte :

B9-0005/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/07/2019 - 9.1
CRE 17/07/2019 - 9.1

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0003

Angenommene Texte
PDF 120kWORD 49k
Mittwoch, 17. Juli 2019 - Straßburg
Zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen
P9_TA(2019)0003B9-0005/2019

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. Juli 2019 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (2019/2719(RSO))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen(1),

–  gestützt auf die Artikel 223 und 224 seiner Geschäftsordnung,

1.  beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt festzulegen:

   a) Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei
   Delegationen im:
   Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien: 13 Mitglieder
   Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder
   Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): 17 Mitglieder
   Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Serbien: 15 Mitglieder
   Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Albanien: 14 Mitglieder
   Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU‑Montenegro: 14 Mitglieder
   Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo: 13 Mitglieder
   b) Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft
   Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland: 31 Mitglieder
   Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine: 16 Mitglieder
   Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau: 14 Mitglieder
   Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder
   Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien: 18 Mitglieder
   c) Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina
   Delegationen für die Beziehungen zu
   Israel: 18 Mitglieder
   Palästina: 18 Mitglieder
   den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb, unter anderem in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen EU-Marokko, EU-Tunesien und EU-Algerien: 18 Mitglieder
   den Maschrik-Ländern: 18 Mitglieder
   d) Arabische Halbinsel, Irak und Iran
   Delegationen für die Beziehungen zu
   der Arabischen Halbinsel: 15 Mitglieder
   Irak: 7 Mitglieder
   Iran: 11 Mitglieder
   e) Nord-, Mittel- und Südamerika
   Delegationen für die Beziehungen zu
   den Vereinigten Staaten: 63 Mitglieder
   Kanada: 16 Mitglieder
   der Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder
   den Ländern Mittelamerikas: 15 Mitglieder
   den Ländern der Andengemeinschaft: 12 Mitglieder
   dem Mercosur: 19 Mitglieder
   Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder
   Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder
   Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder
   f) Asien, Pazifischer Raum
   Delegationen für die Beziehungen zu
   Japan: 24 Mitglieder
   der Volksrepublik China: 37 Mitglieder
   Indien: 23 Mitglieder
   Afghanistan: 7 Mitglieder
   den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder
   den Ländern Südostasiens und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN): 26 Mitglieder
   der Koreanischen Halbinsel: 12 Mitglieder
   Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder
   Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU‑Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei: 19 Mitglieder
   g) Afrika
   Delegationen für die Beziehungen zu
   Südafrika: 15 Mitglieder
   dem Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder
   h) Multilaterale Versammlungen
   Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: 78 Mitglieder
   Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder
   Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika: 75 Mitglieder
   Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST: 60 Mitglieder
   Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder

2.  beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11. Juli 2019 über die Zusammensetzung der Vorstände der Delegationen, dass den Vorständen der Delegationen bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende angehören können;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0408.

Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen