Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juli 2019 zur Lage an der Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko (2019/2733(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in dem festgelegt ist, dass das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss und dass jedes Kind Anspruch auf persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen hat,
– unter Hinweis auf die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen von Mitgliedern des US-Kongresses nach dem Besuch von Gewahrsamseinrichtungen im Juli 2019,
– unter Hinweis auf das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Abkommen von 1951) und das zugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967,
– unter Hinweis auf das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1989,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2008,
– unter Hinweis auf die derzeitigen politischen Initiativen der US-Regierung im Zusammenhang mit Migration und Asyl sowie die „Migrant Protection Protocols“,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 8. Juli 2019,
– unter Hinweis auf die Erklärung des geschäftsführenden US-Ministers für innere Sicherheit vom 9. Juli 2019,
– unter Hinweis auf das Memorandum des Büros des Generalinspekteurs (Office of Inspector General – OIG) des US-Ministeriums für innere Sicherheit für den geschäftsführenden Minister für innere Sicherheit vom 2. Juli 2019 über die Lage im Aufnahmezentrum im Rio Grande Valley,
– unter Hinweis auf den globalen Pakt für Migration, der am 19. Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Unabhängigkeitserklärung der USA von 1776,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sowohl die USA als auch die EU die Menschenrechte als unveräußerliches und grundlegendes Recht betrachten, das für alle Menschen gilt;
B. in der Erwägung, dass die zunehmende Gewalt und die tief verwurzelte Armut in den vergangenen Jahren dazu geführt haben, dass sich Familien, einschließlich junger Menschen und Kinder, gezwungen sahen, aus Mexiko und dem nördlichen Dreieck Zentralamerikas – El Salvador, Guatemala und Honduras – zu fliehen und in den USA Sicherheit, Schutz und wirtschaftliche Stabilität zu suchen;
C. in der Erwägung, dass die USA historisch gesehen ein Einwanderungsland sind, in dem unterschiedliche Gemeinschaften zusammenleben;
D. in der Erwägung, dass jeder souveräne Staat zwar das Vorrecht hat, über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu entscheiden, sich gleichzeitig aber an alle einschlägigen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen halten muss;
E. in der Erwägung, dass die USA im Jahr 2018 der mit Abstand größte Geber für das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) waren und einen Beitrag von insgesamt 1 589 776 543 US-Dollar leisteten;
F. in der Erwägung, dass die USA strenge Maßnahmen gegen Migranten und Asylsuchende erlassen haben, die die Grenze zu dem Land überqueren, um ihr unveräußerliches Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück wahrzunehmen;
G. in der Erwägung, dass an der Grenze zwischen den USA und Mexiko eine humanitäre Notlage herrscht und Migranten und Asylsuchende nach Übertreten der Grenze auf der US-amerikanischen Seite festgenommen werden; in der Erwägung, dass die Lage der Kinder besonders besorgniserregend und skandalös ist, da Hunderte von ihnen in Zeltstädten an der Grenze dahinsiechen oder in Gewahrsamseinrichtungen eingesperrt sind, die nicht einmal die menschenrechtlichen Mindestnormen erfüllen, da sie überfüllt sind und es dort weder angemessene medizinische Versorgung noch annehmbare Verpflegung oder akzeptable sanitäre Anlagen gibt;
H. in der Erwägung, dass das OIG) des Ministeriums für innere Sicherheit in einem Memorandum über die Lage im Aufnahmezentrum im Rio Grande Valley nachdrücklich darauf hinwies, dass dringende Probleme bestünden, die umgehende Aufmerksamkeit und sofortiges Handeln erforderten, da das Zentrum hoffnungslos überfüllt sei und unbegleitete Kinder, Familien und alleinstehende Erwachsene aus dem Ausland, die umgehende Aufmerksamkeit benötigten, über lange Zeiträume in Haft säßen, und dass das Büro deshalb forderte, dass umgehend Maßnahmen eingeleitet werden, um das Problem der gefährlichen Überbelegung und langen Internierungen von Kindern und Erwachsenen im Aufnahmezentrum im Rio Grande Valley zu beheben;
I. in der Erwägung, dass die Praxis, Kinder aufgrund ihres eigenen Migrationsstatus oder des Migrationsstatus ihrer Eltern ihrer Freiheit zu berauben, niemals zum Wohl des Kindes sein kann, sondern vielmehr gegen das Erforderlichkeitsgebot verstößt, in höchstem Maße unverhältnismäßig ist und eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von minderjährigen Migranten darstellen kann; in der Erwägung, dass der Freiheitsentzug für erwachsene Migranten und Asylsuchende lediglich ein letztes Mittel darstellen sollte, das – wenn es tatsächlich angewandt werden muss – so kurz wie möglich gehalten werden sollte, wobei das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren zu wahren ist und Bedingungen herrschen müssen, die alle einschlägigen Menschenrechtsnormen uneingeschränkt erfüllen;
J. in der Erwägung, dass aus Daten, die von der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzagentur an Amnesty International weitergegeben wurden, hervorgeht, dass zwischen 2017 und August 2018 etwa 8 000 Familien nach dem Grenzübertritt getrennt wurden; in der Erwägung, dass viele weitere Fälle von Trennungen – etwa wenn Kinder von ihren älteren Geschwistern, Tanten und Onkeln, Großeltern und anderen entfernten Verwandten getrennt werden – in diesen Schätzungen nicht berücksichtigt wurden;
K. in der Erwägung, dass ein Bundesrichter in San Diego die US-Regierung im Juni 2018 anwies, die Trennung von Familien einzustellen; in der Erwägung, dass aus Daten, die dem Bundesrichter übermittelt wurden, hervorgeht, dass die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzagentur dessen ungeachtet weiterhin Trennungen durchführte, wobei seit Juni 2018 mindestens 245 Kinder von ihren Familien getrennt wurden und in vielen Fällen nicht eindeutig dokumentiert wurde, wo sich die Kinder befinden;
L. in der Erwägung, dass das US-Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste bis Dezember 2018 insgesamt 2 737 von ihren Eltern getrennte Kinder ermittelt hatte, wobei es zugab, dass seit 2017 Tausende mehr von ihren Eltern getrennt worden sein könnten und die Verwaltung sie nicht ermitteln könne, da kein wirksames Rückverfolgungssystem vorhanden sei;
M. in der Erwägung, dass Familientrennungen und Internierungen auf unbestimmte Zeit eine Misshandlung darstellen; in der Erwägung, dass Kinder, die ohne ihre Familien in Einrichtungen leben, in hohem Maße von emotionalem, physischem und psychischem Missbrauch bedroht sind, was zu dauerhaften Entwicklungsproblemen, Verletzungen und schweren Traumata führen sowie auch aus sozialer Sicht schwerwiegende Auswirkungen haben kann;
N. in der Erwägung, dass aus Berichten der Menschenrechtsorganisation American Civil Liberties Union und verschiedenen Erklärungen von Sprechern des US-Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste und des Ministeriums für innere Sicherheit hervorgeht, dass seit vergangenem Jahr mindestens sechs Kinder im Gewahrsam der Einwanderungsbehörden gestorben sind, nachdem fast zehn Jahre lang keine Berichte über Todesfälle von Kindern im Gewahrsam der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde vorlagen;
O. in der Erwägung, dass aus Daten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hervorgeht, dass 2019 bislang 197 Menschen bei dem Versuch gestorben sind, die Grenze zwischen den USA und Mexiko zu überqueren, mindestens 13 davon Kinder; in der Erwägung, dass die Zahl der Todesfälle in den letzten fünf Jahren ständig gestiegen ist, wobei zwischen 2014 und 2018 insgesamt über 1 900 Menschen ums Leben gekommen sind;
P. in der Erwägung, dass die mexikanischen Behörden in den vergangenen Wochen ihre Maßnahmen zur Durchsetzung der Migrationspolitik spürbar verschärft haben, was dazu geführt hat, dass mehr Migranten festgenommen und abgeschoben wurden;
Q. in der Erwägung, dass in erster Linie aus Mittelamerika stammende Migranten angesichts der äußerst widrigen Umstände gezwungen sind, die US-amerikanische Grenze zu überqueren und in das Land einzureisen; in der Erwägung, dass der Druck an der Süd- und der Nordgrenze Tausende Migranten – die meisten davon Frauen und Kinder – dazu zwingt, ihr Leben aufs Spiel zu setzen;
R. in der Erwägung, dass Mexiko seiner Regierung zufolge derzeit unter einer schweren Krise der öffentlichen Sicherheit leidet; in der Erwägung, dass Asylsuchende gemäß den US-amerikanischen „Migrant Protection Protocols“ nach Mexiko zurückgebracht werden – und zwar auch nach Baja California und Chihuahua, zwei Bundesstaaten im Norden, die aufgrund der dort herrschenden Gewalt zu den gefährlichsten des Landes gehören –, wo sie unter äußerst prekären Bedingungen leben und Gefahr laufen, Opfer von schweren Verbrechen wie Entführung sowie sexueller und sonstiger Gewalt zu werden;
S. in der Erwägung, dass es sich bei groß angelegten Zurückweisungen von Asylsuchenden, illegalen Trennungen von Familien und der willkürlichen und unbefristeten Inhaftierung von Asylsuchenden ohne Aussicht auf Entlassung um grausame Maßnahmen und schwere Verstöße gegen das Asylrecht der USA und gegen das Völkerrecht handelt;
T. in der Erwägung, dass das US-amerikanische Repräsentantenhaus am 27. Juni 2019 Finanzmittel in Höhe von 4,6 Mrd. US-Dollar für die Bewältigung der Lage an der Grenze zwischen den USA und Mexiko freigegeben hat;
U. in der Erwägung, dass Außenstellen der Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen in Mexiko und Mittelamerika zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Missbrauchsfälle gegenüber durchreisenden Migranten und Asylsuchenden dokumentiert haben, zu denen auch der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt, willkürliche Freiheitsberaubung, die Trennung von Familien, die Verweigerung des Zugangs zu Dienstleistungen, Zurückweisungen und willkürliche Abschiebungen gehören;
V. in der Erwägung, dass das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 195 Parteien unterzeichnet und ratifiziert wurde; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten der einzige Mitgliedstaat der Vereinten Nationen sind, der das Übereinkommen nicht ratifiziert hat;
W. in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen der EU und den USA seit jeher auf engen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und historischen Bindungen sowie auf gemeinsamen Werten wie Freiheit, Demokratie, Förderung von Frieden und Stabilität, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht; in der Erwägung, dass enge Beziehungen zwischen der EU und den USA unabdingbar dafür sind, dass die Welt demokratischer, sicherer und wohlhabender werden kann;
1. ist zutiefst besorgt über die Lage der Migranten und Asylsuchenden – insbesondere im Kindesalter – an der Grenze zwischen den USA und Mexiko;
2. bedauert, dass viele Menschen auf ihrer Reise in Richtung der Grenze zwischen den USA und Mexiko zu Tode gekommen sind; bekundet allen Opfern und ihren Angehörigen seine uneingeschränkte Solidarität;
3. ist besorgt über die entsetzlichen Bedingungen, unter denen Migranten und Asylsuchende – insbesondere Kinder – in den US-amerikanischen Gewahrsamseinrichtungen für Migranten festgehalten werden, in denen es weder angemessene medizinische Versorgung noch annehmbare Verpflegung oder akzeptable sanitäre Anlagen gibt; bedauert zutiefst, dass in den letzten Monaten sieben minderjährige Migranten ums Leben gekommen sind, die sich in der Obhut des US-amerikanischen Ministeriums für innere Sicherheit befanden, und unterstützt die Bemühungen des Kongresses und der Regierung der USA, für Aufklärung, Untersuchungen, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit den Todesumständen zu sorgen;
4. hebt hervor, dass Maßnahmen zum Grenzmanagement im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der USA stehen müssen und nicht auf engstirnigen Strategien beruhen sollten, die auf die Ermittlung, Festnahme und prompte Abschiebung irregulärer Migranten abzielen;
5. fordert, dass Menschenrechte, Sicherheit und der Zugang zu menschenrechtskonformen Asylverfahren stets garantiert sind, indem beispielsweise der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten wird und menschenwürdige Aufnahmebedingungen geboten werden;
6. bedauert den Rückgriff auf die Trennung von Familien, die Kinder und ihre unmittelbaren Angehörigen systematisch traumatisieren kann und bei der es sich um eine Maßnahme handelt, die von der derzeitigen US-Regierung offensichtlich als Instrument der Migrationspolitik eingesetzt wird, um Menschen, die nach Sicherheit streben, abzuschrecken;
7. hebt hervor, dass die Trennung von Familien und die Gefangennahme von Migranten keinesfalls mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind;
8. nimmt das Memorandum des OIG und ähnliche Berichte zur Kenntnis und fordert die USA auf, sämtliche geltenden Migrationsregelungen und Vorgehensweisen, die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen wie etwa das Grundrecht auf Asyl, den Grundsatz der Nichtzurückweisung und das Recht auf Menschenwürde verstoßen, auf den Prüfstand zu stellen;
9. fordert die US-Regierung auf, keine Familien mehr zu trennen und sämtliche Kinder, die noch immer von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten getrennt sind, schnellstmöglich mit ihren Familien zusammenzuführen, um ihre Rehabilitation zu gewährleisten, wobei den Bedürfnissen der betroffenen Kinder besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;
10. fordert die zuständigen Behörden in den USA auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass alle Gefangenen in den Genuss des Zugangs zu Grundrechten kommen, zu denen beispielsweise das Recht auf Wasser, Nahrung, medizinische Versorgung und Obdach gehören;
11. fordert die US-amerikanischen Behörden auf, unverzüglich Alternativen für Migranten und Asylsuchende – Kinder und Erwachsene – zu suchen, die nicht auf Freiheitsentzug beruhen; fordert, dass die betroffenen Kinder wieder mit ihren Familien zusammengeführt werden;
12. fordert die US-Regierung mit Nachdruck auf, das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zu ratifizieren, das die USA zwar 1995 unterzeichnet, dann aber nicht angenommen haben, sodass die USA der einzige Staat weltweit sind, der dem Übereinkommen nicht beigetreten ist; fordert die US-Regierung eindringlich auf, das dritte Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen betreffend ein Mitteilungsverfahren für Beschwerden zu ratifizieren;
13. bekundet seine tiefe Besorgnis über die jüngsten Razzien der US-Vollzugsbehörde für Migration und Zoll, die sich gegen insbesondere aus Mittelamerika stammende Migranten ohne gültige Ausweispapiere sowie ihre Eltern und Kinder richten und ihre Kriminalisierung bewirken;
14. ist der Ansicht, dass Fremdenfeindlichkeit, Hass und Gewalt geschürt werden, wenn Migrationsströmen mit Repression oder Kriminalisierung begegnet wird;
15. ist besorgt über die von Mexiko beschlossene und kürzlich umgesetzte Neuausrichtung seiner Migrationspolitik und fordert die mexikanische Regierung auf, sich bei der Bewältigung von Migration an internationale Standards und Menschenrechtsnormen zu halten;
16. vertritt die Auffassung, dass das Militär nicht das richtige Instrument für die Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit Migration ist; weist darauf hin, dass spezialisierte Polizeikräfte, die entsprechend geschult und angewiesen sind, die Menschenrechte und die Würde von Migranten zu achten, für die Lage an der Grenze zuständig sein sollten;
17. weist darauf hin, dass Migration eine globale Herausforderung darstellt, und fordert die Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländer auf, bei der Bekämpfung der Ursachen der Migrationsströme mit einem umfassenden Ansatz zusammenzuarbeiten; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine uneingeschränkte Unterstützung der Ausarbeitung und Umsetzung des globalen Pakts für Flüchtlinge und des globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, die eine hervorragende Gelegenheit bieten, um die Steuerung von Migration zu verbessern und die damit verbundenen Herausforderungen anzugehen;
18. bekräftigt sein Bekenntnis zu offenem und fairem Handel und bekundet seine unverbrüchliche Überzeugung, dass wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen und die Drohung mit Strafzöllen kontraproduktiv und nicht dazu geeignet sind, souveränen Staaten bei der Suche nach konstruktiven und nachhaltigen Lösungen für politische Herausforderungen wie Migration zu helfen;
19. zollt den Personen und zivilgesellschaftlichen Organisationen seine Anerkennung, die dafür sorgen, dass Migranten auf beiden Seiten der Grenze und in der ganzen Region in den Genuss der grundlegendsten Rechte wie des Rechts auf Wasser, Nahrung, medizinische Versorgung, angemessenes Obdach und andere Unterstützung kommen; fordert erneut, dass humanitäre Hilfe nicht kriminalisiert wird, und fordert die Kommission zum wiederholten Male mit Nachdruck auf, im Einklang mit seiner Entschließung vom 5. Juli 2018 diesbezüglich Leitlinien anzunehmen;
20. begrüßt die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte; würde eine Erkundungsmission des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) oder einschlägiger Experten der Vereinten Nationen begrüßen, bei der die Menschenrechtslage an der Grenze zwischen den USA und Mexiko untersucht wird;
21. verpflichtet sich, die EU-Entwicklungshilfe in der Region engmaschig zu überwachen, damit hohe Entwicklungsstandards gewährleistet sind, die einen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen von Zwangsmigration leisten können;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, US-Präsident Donald Trump und seiner Regierung, dem US-Kongress sowie der Regierung und dem Parlament Mexikos zu übermitteln.