Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. September 2019 über die Empfehlung des Rates zur Ernennung der Präsidentin der Europäischen Zentralbank N9-0023/2019 – C9-0048/2019 – 2019/0810(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019(1),
– gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat angehört wurde (C9-0048/2019),
– gestützt auf Artikel 130 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0008/2019),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 16. Juli 2019 zur Ernennung von Christine Lagarde zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. November 2019 angehört hat,
B. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 des Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf der Bewerberin und deren Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 4. September 2019 eine zweieinhalbstündige Anhörung der Kandidatin durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Christine Lagarde zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.