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Verfahren : 2019/2022(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0004/2019

Eingereichte Texte :

A9-0004/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 18/09/2019 - 9.2
CRE 18/09/2019 - 9.2

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0012

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 50k
Mittwoch, 18. September 2019 - Straßburg
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019: Aufstockung der Mittel für die zentralen Programme der Wettbewerbsfähigkeit der EU: Horizont 2020 und Erasmus+
P9_TA(2019)0012A9-0004/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. September 2019 über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 – Aufstockung der Mittel für die zentralen Programme für die Wettbewerbsfähigkeit der EU: Horizont 2020 und Erasmus+ (11731/2019 – C9-0112/2019 – 2019/2022(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(1), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3 und Artikel 44,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019(2), der am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen wurde,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019, der von der Kommission am 15. Mai 2019 angenommen wurde (COM(2019)0320),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019, der vom Rat am 3. September 2019 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (11731/2019 – C9-0112/2019),

–  gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0004/2019),

A.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat auf Drängen des Parlaments im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2019 beschlossen haben, 2019 einen Betrag von 100 Mio. EUR in einen Berichtigungshaushaltsplan einzustellen, um die Mittel für Horizont 2020 und Erasmus+ aufzustocken; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat die Kommission aufgefordert haben, diesen Berichtigungshaushaltsplan, der keine anderen Elemente enthalten soll, vorzulegen, sobald die technische Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens für 2020, einschließlich der Berechnung des Gesamtspielraums für Verpflichtungen, im Frühjahr 2019 abgeschlossen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission dementsprechend vorgeschlagen hat, den Haushaltsplan 2019 zu ändern, um dieser Vereinbarung Rechnung zu tragen;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, zusätzliche 80 Mio. EUR zur Aufstockung der Mittel für Horizont 2020 sowie zusätzliche 20 Mio. EUR für den Erasmus+-Haushalt bereitzustellen; in der Erwägung, dass in der Einigung über den Haushaltsplan 2019 keine Angaben zur Aufteilung der Gesamtaufstockung auf die einzelnen Programme gemacht wurden;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission im Kontext der Aufstockung der Mittel für Horizont 2020 vorgeschlagen hat, dem Horizont 2020 betreffenden Haushaltsposten 08 02 03 04 – Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems zusätzliche Mittel in Höhe von 34,6 Mio. EUR zuzuweisen, um die Mittel für die im Jahr 2019 durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere für Batterien, umweltfreundliche Fahrzeuge und die Ökologisierung des Luftverkehrs, aufzustocken, und dem Horizont 2020 betreffenden Haushaltsposten 08 02 01 02 – Intensivierung der Forschung in den „FET“ – künftige und neu entstehende Technologien zusätzliche Mittel in Höhe von 45,4 Mio. EUR zuzuweisen, um die Mittel für die Themen „Durchbruch bei der emissionsfreien Energieerzeugung zur vollständigen Dekarbonisierung“ und „Energie und Klimawandel betreffende Technologien“ aufzustocken;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, im Zusammenhang mit Erasmus+ die Mittel für die zentralen Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere auf den Gebieten der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, und für die Zentren der beruflichen Exzellenz aufzustocken; in der Erwägung, dass sie ferner vorgeschlagen hat, dass ein Teil der Aufstockung in die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen fließt, bei der es sich um eine unlängst im Rahmen der Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 konzipierte grundlegende Maßnahme zur Förderung von Exzellenz, Innovation und Inklusion in der Hochschulbildung in ganz Europa handelt;

1.  nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019 zur Kenntnis, mit dem zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 100 Mio. EUR für Horizont 2020 und Erasmus+ bereitgestellt werden sollen, um der im Rahmen der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2019 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielten Einigung Rechnung zu tragen; stellt fest, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aufstockung der Mittel für Zahlungen vorgeschlagen wird;

2.  weist darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der Profile der Programme zwar nicht erforderlich sein mag, die Mittel für Zahlungen für Horizont 2020 bis spätestens Ende des Jahres 2019 aufzustocken, dass die Mittel für Zahlungen für Erasmus+ jedoch sehr wahrscheinlich noch dieses Jahr entsprechend den Mittelaufstockungen bei den Mitteln für Verpflichtungen aufgestockt werden müssen; fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde mitzuteilen, wie sie diesen erhöhten Bedarf an Mitteln für Zahlungen zu decken gedenkt;

3.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2019;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2019 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(2) ABl. L 67 vom 7.3.2019.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen