Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019 zum Iran, insbesondere zur Lage von Frauenrechtsaktivisten und inhaftierten EU-Bürgern, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (2019/2823(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere jene, die die Menschenrechte betreffen, und zwar vor allem die Entschließungen vom 14. März 2019 zum Iran, insbesondere zum Fall von Menschenrechtsverteidigern(1), vom 13. Dezember 2018 zum Iran und insbesondere dem Fall Nasrin Sotudeh(2), vom 31. Mai 2018 zur Lage von inhaftierten Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (EU/Iran) im Iran(3), vom 25. Oktober 2016 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran nach dem Abschluss des Nuklearabkommens(4), vom 3. April 2014 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran(5), vom 8. Oktober 2015 zur Todesstrafe(6) und vom 17. November 2011 zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Iran(7),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Februar 2019 zum Iran sowie auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/560 des Rates vom 8. April 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran, mit der die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Iran um ein Jahr bis zum 13. April 2020 verlängert wurden(8),
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 8. Februar 2019 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,
– unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran vom September 2018, 30. Januar 2019 und 18. Juli 2019 sowie auf seine Erklärung vom 16. August 2019 zur Festnahme der drei Iranerinnen Mojgan Keshavarz, Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani, die willkürlich festgenommen wurden, weil sie öffentlich gegen die Verschleierungspflicht protestiert hatten, und die langen Haftstrafen gegen sie,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vom 29. November 2018 mit dem Titel „Iran must protect women’s rights advocates“ (Der Iran muss Frauenrechtsaktivisten schützen),
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe, die EU-Leitlinien betreffend Folter, die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline sowie die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 12. März 2019 zur Verurteilung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien der Iran gehört,
– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 2018 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,
– unter Hinweis auf den neuen Strategischen Rahmen der EU und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, mit dem der Schutz und die Kontrolle der Achtung der Menschenrechte in den Mittelpunkt aller EU-Strategien gerückt werden sollen,
– unter Hinweis auf den Grundsatzkatalog der Vereinten Nationen für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen von 1988,
– unter Hinweis auf die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen (die Nelson-Mandela-Regeln) von 2015,
– unter Hinweis auf die Bürgerrechtscharta des iranischen Präsidenten,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass iranische Revolutionsgerichte seit einigen Monaten deutlich härter gegen den friedlichen Widerstand von Frauenrechtsaktivistinnen vorgehen, die gegen das vorgeschriebene Tragen des Hidschabs protestieren, und u. a. erheblich längere Haftstrafen verhängen; in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen seit 2018 mindestens 32 Personen festgenommen und mindestens zehn Personen verhaftet wurden, weil sie gegen das vorgeschriebene Tragen des Hidschabs protestiert hatten;
B. in der Erwägung, dass die iranischen Aktivistinnen Mojgan Keshavarz, Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani im April 2019 nach der Veröffentlichung eines Online-Videos willkürlich festgenommen wurden, in dem sie ohne Kopftuch zu sehen sind und friedlich gegen die gesetzlich vorgeschriebene Verschleierungspflicht im Iran protestieren, indem sie am 8. März 2019, dem Internationalen Frauentag, Blumen in der Teheraner U-Bahn verteilen; in der Erwägung, dass die Iranerin Sahar Khodayari bei dem Versuch, ein Fußballspiel im Stadion zu verfolgen, festgenommen wurde und sich – als sie erfuhr, dass sie für ihre Tat mit einer sechsmonatigen Haftstrafe rechnen musste – öffentlich in Brand setzte und später ihren Verletzungen erlag;
C. in der Erwägung, dass Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani, Monireh Arabshahi und Saba Kord-Afshari im August 2019 zu Freiheitsstrafen zwischen 16 und 24 Jahren verurteilt wurden; in der Erwägung, dass ihnen in der Anfangsphase der Untersuchung der Zugang zu Rechtsanwälten verweigert wurde und ihren Rechtsvertretern Berichten zufolge untersagt wurde, sie bei ihrem Gerichtsverfahren zu vertreten; in der Erwägung, dass ihre Haftstrafen unmittelbar damit zusammenhängen, dass die drei Frauen auf friedliche Weise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben, um für die Gleichstellung der Geschlechter im Iran einzutreten;
D. in der Erwägung, dass das Gericht erster Instanz am 27. August 2019 die drei Arbeitsrechtsaktivistinnen Sepideh Gholian, Sanaz Allahyari und Asal Mohammadi verurteilt hat, nachdem ihnen eine „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ zur Last gelegt wurde; in der Erwägung, dass am 24. und 31. August bekannt wurde, dass die beiden Arbeitsrechtsaktivistinnen Marzieh Amiri und Atefeh Rangriz, die seit ihrer Festnahme bei einem friedlichen Protest anlässlich des Tags der Arbeit inhaftiert waren, zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren und 148 Peitschenhieben bzw. elfeinhalb Jahren und 74 Peitschenhieben verurteilt wurden, nachdem ihnen unter anderem eine „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“, „Propaganda gegen den Staat“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“ zur Last gelegt wurden;
E. in der Erwägung, dass der Iran das 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau nicht ratifiziert hat; in der Erwägung, dass der Iran über eine Reihe diskriminierender Gesetze verfügt, gerade was die rechtlichen Bestimmungen zum Personenstand betrifft;
F. in der Erwägung, dass weiterhin EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, festgenommen werden, was mit ausgedehnter Einzelhaft und langen Verhören, dem Fehlen eines ordnungsgemäßen Rechtsgangs und eines fairen Verfahrens sowie mit langen Haftstrafen – die auf vagen oder nicht näher bezeichneten Anklagen im Zusammenhang mit der „nationalen Sicherheit“ oder „Spionage“ beruhen – und mit staatlich finanzierten Verleumdungskampagnen gegen die inhaftierten Personen einhergeht; in der Erwägung, dass der Iran die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt, was dazu führt, dass der Zugang ausländischer Botschaften zu ihren Bürgern, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und dort festgehalten werden, eingeschränkt ist;
G. in der Erwägung, dass mindestens sechs EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen – nämlich Nazanin Zaghari-Ratcliffe, Ahmadreza Djalali, Kamal Ahmady, Kamran Ghaderi, Massud Mossaheb und Morad Tahbaz –, derzeit im Iran inhaftiert sind;
H. in der Erwägung, dass Nazanin Zaghari-Ratcliffe, die sowohl die britische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt und bei der Thomson Reuters Foundation beschäftigt ist, seit dem 3. April 2016 unrechtmäßig im Iran inhaftiert ist, nachdem sie monatelang ohne rechtliche Grundlage festgehalten und der Spionage beschuldigt wurde und anschließend kein freies und faires Gerichtsverfahren erhielt; in der Erwägung, dass ihr wiederholt eine medizinische Behandlung verwehrt wurde, was zu einer Verschlechterung ihres körperlichen und psychischen Gesundheitszustands geführt hat; in der Erwägung, dass ihr jüngst der Zugang zu internationalen Telefonaten verweigert wurde und dass ihre Familie sie nur noch einmal im Monat besuchen darf;
I. in der Erwägung, dass der britisch-iranische Sozialanthropologe Kameel Ahmady seit dem 11. August 2019 in Teheran inhaftiert ist und nicht bekannt gegeben wird, was ihm zur Last gelegt wird; in der Erwägung, dass der Geschäftsmann Morad Tahbaz, der die iranische, britische und US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, im Januar 2018 zusammen mit mindestens neun Umweltschützern wegen angeblicher Spionagevorwürfe festgenommen wurde;
J. in der Erwägung, dass Ahmadreza Djalali, ein im Iran geborener schwedischer Wissenschaftler und Physiker, seit April 2016 im Evin-Gefängnis festgehalten wird und im Oktober 2017 aufgrund des Vorwurfs der Spionage, der auf einem mutmaßlichen erzwungenen Geständnis beruht, zum Tode verurteilt wurde;
K. in der Erwägung, dass Kamran Ghaderi, der sowohl die iranische als auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, als Geschäftsführer eines österreichischen IT-Unternehmens bei seiner Ankunft auf dem internationalen Flughafen von Teheran am 2. Januar 2016 von Kräften des iranischen Geheimdiensts festgenommen und aufgrund von „Spionagetätigkeiten für feindliche Staaten“ zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren Dauer verurteilt wurde;
L. in der Erwägung, dass die Sacharow-Preisträgerin von 2012, Menschenrechtsaktivistin und Rechtsanwältin Nasrin Sotudeh am 11. März 2019 in Abwesenheit zu 38 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt wurde, weil sie unter anderem Frauen verteidigt hatte, denen vorgeworfen wurde, sie hätten gegen die Pflicht, Hidschab zu tragen, protestiert; in der Erwägung, dass sich im Juni mehr als eine Million Menschen einer weltweiten Kampagne angeschlossen haben, mit der der Iran aufgefordert wurde, Nasrin Sotudeh freizulassen;
M. in der Erwägung, dass Atena Daemi und Golrock Ebrahimi Iraee im Oktober 2016 jeweils zu einer Haftstrafe von sechs Jahren Dauer verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die Strafen im September 2019 um zwei weitere Jahre verlängert wurden, nachdem die Frauen der „Beleidigung des Obersten Religionsführers“ beschuldigt worden waren; in der Erwägung, dass dieses Urteil Berichten zufolge als Vergeltung für Proteste von Frauenrechtsaktivistinnen in der Haftanstalt verhängt wurde;
N. in der Erwägung, dass zahlreichen Berichten zufolge insbesondere im Evin-Gefängnis unmenschliche und entwürdigende Bedingungen herrschen und während der Haft im Iran kein angemessener Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird, was einen Verstoß gegen die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen darstellt;
O. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte, Umweltschützer, Gewerkschafter und Online-Aktivisten im Iran aufgrund ihrer Arbeit nach wie vor Schikanen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Verfolgung ausgesetzt sind;
P. in der Erwägung, dass die Staatsorgane nach wie vor das Engagement für die Menschenrechte kriminalisieren und Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung heranziehen, um den Zugang der Gefangenen zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl einzuschränken und ihnen konsularische Hilfe zu verweigern; in der Erwägung, dass es keine unabhängigen Mechanismen gibt, mit denen die Rechenschaftspflicht innerhalb des Justizapparats sichergestellt wird;
Q. in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie das Verbot gehören, Geräte und Vorrichtungen, die zur internen Repression oder für die Überwachung des Telefonverkehrs genutzt werden können, in den Iran auszuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden und nach wie vor gültig sind;
R. in der Erwägung, dass der Iran nach wie vor häufig die Todesstrafe vollstreckt; in der Erwägung, dass Narges Mohammadi, Trägerin des Per Anger-Preises, derzeit eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren Dauer verbüßt, zu der sie aufgrund ihrer Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe und ihrer Arbeit mit der Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi verurteilt wurde;
1. fordert die iranischen staatlichen Stellen auf, all diese Urteile aufzuheben und Mojgan Keshavarz, Yasaman Aryani, Monireh Arabshahi, Saba Kord-Afshari und Atena Daemi – Frauenrechtsaktivistinnen, die gegen die Pflicht, Hidschab zu tragen, protestiert haben – unverzüglich und bedingungslos freizulassen; fordert außerdem, dass Nasrin Sotudeh, Narges Mohammadi, Sepideh Gholian, Sanaz Allahyari, Asal Mohammadi, Marzieh Amiri und Atefeh Rangriz und sämtliche Menschenrechtsaktivisten, die nur deshalb festgenommen und verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf die Ausübung der Meinungs- und der Vereinigungsfreiheit und ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrgenommen haben, freigelassen werden;
2. verurteilt aufs Schärfste die fortgesetzte Unterdrückung von Frauen aufgrund ihres Widerstands gegen die Verschleierungspflicht und aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf die Ausübung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und ihres Rechts auf friedliche Versammlung; fordert die Staatsorgane des Iran auf, die Freiheit iranischer Frauen, ihre Kleidung selbst zu wählen, zu respektieren;
3. hebt hervor, dass die staatlichen Stellen des Iran unter allen Umständen sicherstellen müssen, dass Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten ihrer Arbeit nachgehen können, ohne bedroht, eingeschüchtert oder behindert zu werden, und fordert die iranische Justiz auf, die fortdauernde Schikanierung einzustellen; fordert die iranische Justiz eindringlich auf, die Online-Zensur zu unterlassen und die für jedermann gültigen universellen Menschenrechte – insbesondere die Rechte auf freie Meinungsäußerung on- und offline – zu respektieren;
4. würdigt und unterstützt die iranischen Menschenrechtsaktivistinnen, die sich trotz der Schwierigkeiten und persönlichen Konsequenzen, die sie erleiden, nach wie vor für die Menschenrechte einsetzen;
5. bedauert zutiefst, dass in den Fällen der im Iran inhaftierten EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, keine Fortschritte erzielt werden; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wie etwa von Nazanin Zaghari-Ratcliffe, Ahmadreza Djalali, Kamal Ahmady, Kamran Ghaderi, Massud Mossaheb und Morad Tahbaz, die derzeit in iranischen Gefängnissen festgehalten werden, sofern ihre Verfahren nicht nach internationalen Standards neu aufgenommen werden; verurteilt die fortdauernde Praxis der iranischen Justiz, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und des Iran im Anschluss an unfaire Gerichtsverfahren zu inhaftieren;
6. fordert die iranischen Staatsorgane auf, ohne Umschweife mit den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Teheran zusammenzuarbeiten, damit eine umfassende Liste aller derzeit in iranischen Gefängnissen festgehaltenen EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, erstellt werden kann, und jeden Einzelfall sorgfältig zu beobachten, da die EU der Sicherheit ihrer Bürger und der Wahrung der Grundrechte höchste Priorität einräumt;
7. fordert die iranischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Rechtsvorschriften, durch die Frauen diskriminiert werden – insbesondere die Vorschriften in Bezug auf den Personenstand von Frauen –, zu überarbeiten; begrüßt, dass der Gesetzentwurf über den Schutz von Frauen vor Gewalt in das iranische Parlament eingebracht wurde, und hält umfassende Rechtsvorschriften für geboten, mit denen sämtliche Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen eindeutig definiert und kriminalisiert werden;
8. fordert die iranischen Staatsorgane auf, dafür Sorge zu tragen, dass Frauen Zugang zu allen Stadien erhalten, ohne diskriminiert zu werden oder Verfolgung fürchten zu müssen;
9. hält die iranischen Staatsorgane erneut dazu an, im Einklang mit den Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte Artikel 48 der Strafprozessordnung des Landes so zu ändern, dass alle Angeklagten das Recht auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl und auf ein faires Verfahren haben;
10. fordert das iranische Parlament auf, die nationalen Vorschriften für sicherheitsrelevante Straftaten zu ändern, die regelmäßig zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Umweltschützern, Gewerkschaftern und Mitgliedern religiöser und ethnischer Minderheiten herangezogen werden und die im Widerspruch zu dem vom Iran ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte stehen;
11. verurteilt, dass Gefangenen immer wieder bewusst die medizinische Versorgung vorenthalten wird; missbilligt die systematische Folter in iranischen Gefängnissen und fordert, dass Folter und Misshandlung in sämtlichen Ausprägungen ausnahmslos beendet werden; verurteilt die Verfahrensweise, Gefangene keine Telefonate führen und keine Besuche ihrer Familienangehörigen empfangen zu lassen;
12. fordert die iranischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), den der Iran unterzeichnet hat, vorbehaltlos und uneingeschränkt umzusetzen; fordert den Iran eindringlich auf, der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beizutreten;
13. nimmt die Änderungen am Gesetz über den Drogenhandel zur Kenntnis, aufgrund deren die Todesstrafe seltener verhängt werden dürfte;
14. verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe unter anderem gegen jugendliche Straftäter aufs Schärfste; fordert die iranischen Staatsorgane auf, als wichtigen Schritt zu ihrer Abschaffung unverzüglich ein Moratorium einzuführen;
15. fordert den Iran auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage im Iran zusammenzuarbeiten, indem er ihn beispielsweise in das Land einreisen lässt;
16. spricht sich dafür aus, dass sich die in Teheran akkreditierten Botschaften der EU-Mitgliedstaaten eng untereinander abstimmen; fordert alle Mitgliedstaaten mit einer diplomatischen Vertretung in Teheran nachdrücklich auf, die in den Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern vorgesehenen Mechanismen für die Unterstützung und den Schutz dieser Personen heranzuziehen und besonderes Augenmerk auf Frauenrechtsaktivisten und EU-Bürger, die gleichzeitig die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, zu richten, indem sie beispielsweise öffentliche Erklärungen abgeben, diplomatische Demarchen absetzen, Gerichtsverfahren beobachten und Gefangene in den Haftanstalten besuchen;
17. fordert die EU einschließlich der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, auch künftig in bilateralen und multilateralen Foren Menschenrechtsanliegen gegenüber den iranischen Staatsorganen zur Sprache zu bringen und insbesondere im Rahmen des politischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Iran alle vorgesehenen Kontakte mit den iranischen Staatsorganen hierfür zu nutzen;
18. fordert den EAD auf, über die Maßnahmen zu berichten, die er aufgrund früherer Entschließungen des Parlaments zum Iran ergriffen hat;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Parlament des Iran zu übermitteln.