Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zum Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss des Kooperationsabkommens zwischen Eurojust und Serbien durch Eurojust (10334/2019 – C9-0041/2019 – 2019/0807(CNS))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10334/2019),
– gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C9‑0041/2019),
– gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität(1), insbesondere auf Artikel 26a Absatz 2,
– gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0009/2019),
1. billigt den Entwurf des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.