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Verfahren : 2019/2039(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0013/2019

Eingereichte Texte :

A9-0013/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/10/2019 - 8.4

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0025

Angenommene Texte
PDF 127kWORD 51k
Donnerstag, 10. Oktober 2019 - Brüssel
Anpassungen der aus dem Flexibilitätsinstrument für 2019 in Anspruch genommenen Beträge zur Bewältigung der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
P9_TA(2019)0025A9-0013/2019

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/276 in Bezug auf Anpassungen der aus dem Flexibilitätsinstrument für 2019 in Anspruch genommenen Beträge zur Bewältigung der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen (COM(2019)0600 – C9-0029/2019 – 2019/2039(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0600 – C9‑0029/2019),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2019/276 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen(1),

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, der am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen wurde(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019, der am 2. Juli 2019 von der Kommission angenommen wurde (COM(2019)0610),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0013/2019),

A.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat beschlossen haben, das Flexibilitätsinstrument im Jahre 2019 mit 1 164 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, und zwar 179 Mio. EUR für Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit, nämlich Horizont 2020 und Erasmus+, und 985,6 Mio. EUR für Rubrik 3, wie von der Kommission vorgeschlagen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019 vorgeschlagen hat, der Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen sowohl für die Teilrubrik 1a als auch für die Rubrik 3 vorsieht, wodurch sich der Bedarf für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Jahr 2019 verringert;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission daher vorgeschlagen hat, die aus dem Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommenen Beträge um 1 090 Mio. EUR zu reduzieren, davon 160 Mio. EUR für Teilrubrik 1a und 930 Mio. EUR für Rubrik 3;

D.  in der Erwägung, dass mit diesem vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme der Beschluss (EU) 2019/276 vom 12. Dezember 2018 geändert wird(6);

E.  in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen Anpassungen infolge des Standpunkts des Parlaments zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019 hinfällig geworden sind;

1.  lehnt den Vorschlag der Kommission ab;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 54 vom 22.2.2019, S. 3.
(2) ABl. L 67 vom 7.3.2019.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
(6) Beschluss (EU) 2019/276 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen (ABl. L 54 vom 22.2.2019, S. 3).

Letzte Aktualisierung: 30. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen