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Verfahren : 2019/2810(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0108/2019

Eingereichte Texte :

B9-0108/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 10/10/2019 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0031

Angenommene Texte
PDF 139kWORD 55k
Donnerstag, 10. Oktober 2019 - Brüssel
Einmischung des Auslands in demokratische Prozesse der Mitgliedstaaten und Europas und entsprechende Desinformation
P9_TA(2019)0031B9-0108/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zur Einmischung des Auslands in Wahlen und zur Desinformation in den demokratischen Prozessen der Mitgliedstaaten und Europas (2019/2810(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Charta der Grundrechte der EU, insbesondere deren Artikel 7, 8, 11, 12, 39, 40, 47 und 52, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere deren Artikel 8, 9, 10, 11, 13, 16 und 17, und das Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere dessen Artikel 3,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) vom 16. Dezember 1966, insbesondere dessen Artikel 2, 17, 19, 20 und 25,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2018 mit dem Titel „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ (COM(2018)0236),

–  unter Hinweis auf den gemeinsamen Aktionsplan der Kommission und der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin vom 5. Dezember 2018 gegen Desinformation (JOIN (2018) 0036) und den gemeinsamen Bericht der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über die Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation vom 14. Juni 2019 (JOIN(2019)0012),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018,

–  unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments am 15. März 2019 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Automatisierte Bekämpfung von Desinformation“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2019 zu Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit der zunehmenden technologischen Präsenz Chinas in der EU und möglichen Maßnahmen zu ihrer Verringerung auf EU-Ebene(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“(3),

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. März 2019 an den Rat und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der Bestandsaufnahme der Folgemaßnahmen, die zwei Jahre nach dem Bericht des Europäischen Parlaments über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“ durch den EAD ergriffen wurden(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)(5) und deren derzeit laufende Überarbeitung;

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der Nutzung der Daten von Facebook-Nutzern durch Cambridge Analytica und den Auswirkungen auf den Datenschutz(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2018 zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2019 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Neunzehnter Fortschrittsbericht“ (COM(2019) 0353),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)(8),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Juni 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ für den Zeitraum 2021–2027 (COM(2018)0434),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Versuche staatlicher und nichtstaatlicher Akteure aus Drittstaaten, mittels böswilliger Eingriffe Einfluss auf Beschlussfassungsprozesse in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu nehmen sowie Druck auf die in Artikel 2 EUV verankerten Werte auszuüben, Teil einer allgemeinen Tendenz sind, die in Demokratien weltweit zu beobachten ist;

B.  in der Erwägung, dass die Einmischung aus dem Ausland unzählige Formen annehmen kann, darunter Desinformationskampagnen in den sozialen Medien, um die öffentliche Meinung zu gestalten, Cyberangriffe auf im Zusammenhang mit Wahlen kritische Infrastruktur oder die direkte und indirekte finanzielle Unterstützung von politischen Akteuren;

C.  in der Erwägung, dass Einmischung des Auslands in Wahlen eine große Herausforderung darstellt, da sie die europäischen demokratischen Gesellschaften und Institutionen, die Grundrechte und Grundfreiheiten, die Rechtsstaatlichkeit, die Sicherheit, das wirtschaftlichen Wohlergehen und letztlich die Souveränität Europas ernsthaft in Gefahr bringt;

D.  in der Erwägung, dass die weltweite Vernetzung der Menschen und Volkswirtschaften durch digitale Mittel und neue Technologien auch von Staaten genutzt und missbraucht wird, die Einflussnahme aus dem Ausland ausüben; in der Erwägung, dass die Medien, insbesondere soziale Plattformen, leicht zur Verbreitung von Desinformation missbraucht werden können;

E.  in der Erwägung, dass das Bewusstsein für die Desinformationskampagnen Russlands geschärft werden muss, da diese der wichtigste Ursprung von Desinformation in Europa sind;

F.  in der Erwägung, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure aus anderen Drittstaaten als Russland an böswilligen Eingriffen in die öffentlichen Debatten in Europa beteiligt sind;

G.  in der Erwägung, dass eine vorläufige Analyse der Kommission vom Juni 2019 gezeigt hat, dass die zum Schutz der Integrität der Europawahl ergriffenen Maßnahmen durchaus dazu beigetragen haben, aus dem Ausland kommende staatliche und nichtstaatliche Einmischung in die Wahl zum Europäischen Parlament vom Mai 2019 zu begrenzen;

H.  in der Erwägung, dass die Union erfolgreich eine Reihe von Maßnahmen zur Minderung der Einflussnahme aus dem Ausland auf die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 und zur Wahrung von deren Integrität – einschließlich eines Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, eines Frühwarnsystems und eines europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen – umgesetzt hat; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Absicht bekundet hat, weitere einschlägige Maßnahmen zu ergreifen;

I.  in der Erwägung, dass die EU in hohem Maße von ausländischer Technologie, Software und Infrastruktur abhängig ist, wodurch sie für eine ausländische Einflussnahme auf Wahlen anfälliger werden kann;

J.  in der Erwägung, dass das Ausmaß der böswilligen Eingriffe ein koordiniertes europäisches Vorgehen mit mehreren einander ergänzenden Elementen erfordert;

K.  in der Erwägung, dass die Verantwortung für die Bekämpfung von Desinformation und Einmischung des Auslands in Wahlen nicht allein bei den Behörden, sondern auch bei den Internetunternehmen und den Unternehmen der sozialen Netzwerke liegt, die daher gemeinsam auf dieses Ziel hinarbeiten sollten, ohne die Redefreiheit einzuschränken oder zu privatisierten Zensurbehörden zu werden;

L.  in der Erwägung, dass verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, dass grundlegende Wahlvorschriften verletzt oder umgangen worden sind, insbesondere die bestehenden Vorschriften zur Transparenz bei der Finanzierung von Wahlkampagnen, wobei gemeinnützige Organisationen in Drittstaaten, insbesondere in Russland, der politischen Finanzierung beschuldigt werden;

M.  in der Erwägung, dass alle gemeldeten Fälle von Einmischung des Auslands in Wahlen ein systematisches, in den letzten Jahren immer wiederkehrendes Muster aufweisen;

N.  in der Erwägung, dass bis Ende 2020 in den Mitgliedstaaten mehr als 50 Präsidentschafts-, Parlaments-, Kommunal- und Regionalwahlen stattfinden werden;

1.  betont, dass die Redefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie der Pluralismus der Medien den Grundstein widerstandsfähiger demokratischer Gesellschaften bilden und den besten Schutz gegen Desinformationskampagnen und feindselige Propaganda bieten;

2.  betont, dass die Einmischung in Wahlen trotz der Vielschichtigkeit feindseliger Einmischung und Desinformation aus dem Ausland Teil einer breiter angelegten Strategie der hybriden Kriegsführung ist und dass das Vorgehen dagegen daher eine Kernfrage der Sicherheit und Außenpolitik bleibt;

3.  bekräftig, dass die Einmischung des Auslands in Wahlen das Recht der Menschen auf Mitsprache in der Regierung ihres Landes, direkt oder über frei gewählte Vertreter, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert, untergräbt und dass eine solche Einmischung durch andere Staaten gegen das Völkerrecht verstößt, selbst wenn weder militärische Gewalt eingesetzt noch die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit bedroht wird;

4.  vertritt die Auffassung, dass freie und faire Wahlen den Grundstein des demokratischen Prozesses bilden, und fordert die Organe und Mitgliedstaaten der Union daher auf, diesbezüglich – auch im Rahmen des anstehenden Prozesses des Nachdenkens über die Zukunft Europas – entschlossene Schritte zu setzen;

5.  bekundet große Besorgnis darüber, dass im Vorfeld aller größeren Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene laufend Fälle von Einmischung – oftmals mit Hinweisen auf ausländische Einflussnahme – bekannt werden und dass diese zu einem großen Teil EU-feindlichen, rechtsextremen und populistischen Kandidaten zuträglich sind und konkret auf Minderheiten und schutzbedürftige Gruppen – darunter Migranten, LGBTI-Personen und religiöse Gruppen sowie Menschen mit einem Roma-Hintergrund, Muslime oder Menschen, die als Muslime wahrgenommen werden – abzielen, um dem übergeordneten Zweck zu dienen, die Attraktivität demokratischer und gerechter Gesellschaften zu mindern;

6.  nimmt Kenntnis von der besorgniserregenden Tendenz rechtsextremer Gruppen auf weltweiter Ebene, die auf Plattformen der sozialen Medien in großem Maßstab Desinformation einsetzen; ist besorgt, dass diese Desinformation zu dem Rückschlag in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter und LGBTI-Rechte beigetragen haben könnte;

7.  stellt fest, dass Spenden aus dem Ausland an politische Parteien und Kandidaten in der überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten ganz oder teilweise verboten sind; verweist mit Besorgnis darauf, dass ausländische Akteure auch dort, wo die zulässigen Quellen für Parteienfinanzierung durch Gesetze beschränkt werden, Möglichkeiten zur Umgehung dieser Gesetze finden und ihre Verbündeten durch die Aufnahme von Krediten bei ausländischen Banken – wie im Fall von Front National im Jahr 2016 – sowie durch Kaufvereinbarungen und kommerzielle Vereinbarungen – wie im Fall der Vorwürfe gegen die Freiheitliche Partei Österreichs, die auf Berichten des Spiegels und der Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2019 beruhen, sowie der Vorwürfe gegen die Partei Lega per Salvini Premier, die auf Berichten von Buzzfeed und L’Espresso vom 10. Juli 2019 beruhen – und durch und die Erleichterung von Finanzaktivitäten – wie es Berichten der britischen Presse zufolge im Zusammenhang mit der „Leave.eu“-Kampagne der Fall war – unterstützen;

8.  ist zutiefst besorgt über den äußerst gefährlichen Charakter insbesondere der russischen Propaganda und fordert die Kommission und den Rat auf, eine wirksame und detaillierte Strategie zur raschen und konsequenten Bekämpfung der russischen Strategien zur Desinformation aufzustellen;

9.  weist mit Besorgnis darauf hin, dass die Anzahl der seit Januar 2019 von der East StratCom Task Force dokumentierten Fälle von Desinformation, die russischen Quellen zugerechnet werden (998 Fälle), mehr als doppelt so hoch ist wie jene in demselben Zeitraum im Jahr 2018 (434 Fälle);

10.  verurteilt zudem die immer aggressiveren Tätigkeiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure aus Drittstaaten aufs Schärfste, mit denen die auf Regeln beruhenden Grundlagen und Grundsätze der europäischen Demokratien und die Souveränität aller EU-Beitrittsländer des Westbalkans und der Länder der Östlichen Partnerschaft untergraben oder außer Kraft gesetzt, Wahlen beeinflusst und extremistische Bewegungen unterstützt werden sollen, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Ausmaß der Cyberangriffe kontinuierlich wächst;

11.  nimmt Kenntnis von den positiven Auswirkungen der von Diensteanbietern und Plattformen im Hinblick auf die Bekämpfung von Desinformation ergriffenen freiwilligen Maßnahmen, einschließlich der neuen Vorschriften betreffend die Erhöhung der Transparenz bei der Wahlwerbung in den sozialen Medien im Verhaltenskodex, sowie von den von der Kommission und den Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr ergriffenen Maßnahmen, und erinnert Letztere an ihre gemeinsame Verantwortung bei der Bekämpfung von Desinformation;

12.  verweist auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018, in der es Facebook infolge des Skandals um Cambridge Analytica nachdrücklich aufforderte, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um der Nutzung sozialer Plattformen zur Einflussnahme auf Wahlen vorzubeugen; weist darauf hin, dass Facebook den meisten dieser Forderungen nicht Folge geleistet hat;

13.  vertritt die Auffassung, dass sich eine Einmischung in Wahlen in einem Mitgliedstaat auf die EU insgesamt auswirkt, da sich eine solche Einflussnahme auf die Zusammensetzung der EU-Organe auswirken kann; vertritt die Auffassung, dass solche Bedrohungen weder von isoliert arbeitenden nationalen Behörden allein noch durch eine reine Selbstregulierung der Privatwirtschaft bewältigt werden können, sondern einen koordinierten, mehrschichtigen Multi-Stakeholder-Ansatz erfordern; vertritt die Auffassung, dass sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene ein Rechtsrahmen zur Bewältigung hybrider Bedrohungen, einschließlich Cyberangriffe und Desinformation, ausgearbeitet werden sollte, damit die EU zu einer entschlossenen Reaktion befähigt wird;

14.  bekräftigt jedoch, dass eine starke gemeinsame europäische Politik ausgearbeitet werden muss, damit die EU durch eine stabile Kommunikation mit Online-Plattformen und Diensteanbietern ausländische Einmischung und Desinformationskampagnen wirksam bekämpfen kann;

15.  fordert alle beteiligten Akteure auf, ihre Bemühungen, den demokratischen Prozess und die Wahlen vor ausländischer Einmischung und Manipulation durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu schützen, fortzusetzen; weist insbesondere darauf hin, dass die Medienkompetenz und die politische Bildung ab dem Kindesalter mittels Kultur und Schulbildung verbessert werden müssen, damit die Zielgruppen von Desinformationskampagnen einseitige Informationen erkennen können; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, spezifische Kurse zur Medienkompetenz in ihre Lehrpläne aufzunehmen und Informationskampagnen auszuarbeiten, die sich an jene Bevölkerungsgruppen richten, die besonders anfällig für Desinformation sind;

16.  ist besorgt über die Abhängigkeit der EU von ausländischer Technologie und Hardware; unterstreicht, dass sich die EU bemühen muss, ihre eigenen Fähigkeiten zu verbessern, da dadurch die Möglichkeiten für böswillige Einmischung in Wahlen durch ausländische Akteure eingeschränkt werden;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen, das auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft und des Schutzes der Grundrechte beruht, um es europäischen Unternehmen zu ermöglichen, ihr Potenzial voll zu entfalten und den Schutz dieser Rechte als einen Wettbewerbsvorteil zu nutzen;

18.  fordert nationale und europäische Finanzmittel für die Stärkung der Fähigkeiten im Hinblick auf das Vorgehen gegen die strategische Kommunikation feindseliger Dritter und für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in diesem Bereich, auch im Rahmen des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens sowie des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2020 und unter anderem im Wege der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“; betont, dass solche Programme angemessene Schutzbestimmungen umfassen sollten, um – insbesondere bei Finanzierungen in Drittstaaten – die strikte Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte sicherzustellen;

19.  betont, dass sowohl in den traditionellen als auch in den neuen Medien weiterhin ein verantwortungsvoller Journalismus und die redaktionelle Kontrolle unterstützt und gefördert werden müssen, um das Problem der ungeprüften, einseitigen und tendenziösen Berichterstattung, durch die das Vertrauen der Bürger in unabhängige Medien untergraben wird, bewältigen zu können;

20.  betont, dass die öffentlich-rechtlichen Medien, die finanziell nicht auf private Mittel angewiesen sind und daher der Öffentlichkeit hochwertige und unparteiische Berichterstattung bereitstellen können, unbedingt unterstützt werden müssen und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme sichergestellt und gewahrt werden muss;

21.  bekräftigt seine Unterstützung für die wertvolle Arbeit, die der Europäische Fonds für Demokratie hinsichtlich der Unterstützung von Organisationen, die Falschmeldungen und Desinformation bekämpfen, leistet;

22.  vertritt die Auffassung, dass die EU auf praktikable Lösungen zur Unterstützung und Stärkung demokratischer, unabhängiger und vielfältiger Medien in den Ländern der Nachbarschaft der EU und in den Kandidatenländern des Westbalkans hinarbeiten sollte;

23.  fordert, dass die East StratCom Task Force der EU aufgewertet und zu einer dauerhaften Struktur innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit einer erheblich höheren Mittel- und Personalausstattung als bisher wird;

24.  weist darauf hin, dass die Ermittlung der Risiken, die durch Einmischung in Wahlen über das Internet sowie durch Online-Desinformationskampagnen entstehen, und der Umgang mit diesen Risiken aufgrund ihrer Komplexität eine sektorübergreifende Zusammenarbeit erfordern, in die auch die zuständigen Behörden und die Interessengruppen einbezogen werden;

25.  fordert die Kommission auf, Ausrüstung für die Durchführung von Wahlen als kritische Infrastruktur einzustufen, sodass im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften die Maßnahmen, die in der NIS-Richtlinie(9) vorgesehen sind, ergriffen werden können;

26.  verweist darauf, dass ein erheblicher Anteil der besagten böswilligen Einmischung einen Verstoß gegen die europäischen Vorschriften für Datenschutz und Privatsphäre darstellt; fordert die nationalen Datenschutzbehörden auf, ihre Befugnisse zur Untersuchung von Verstößen gegen den Datenschutz und zur Verhängung von abschreckenden Sanktionen und Strafen voll auszuschöpfen;

27.  fordert erneut, dass die Mitgliedstaaten mit Unterstützung von Eurojust Untersuchungen zur mutmaßlichen illegalen Nutzung des politischen Online-Umfelds durch ausländische Mächte anstellen;

28.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von Einmischung aus dem Ausland in ganz Europa weiterhin zu überwachen und dem Versprechen, das deren designierte Präsidentin Ursula von der Leyen feierlich abgegeben hat und das darin besteht, „die Bedrohungen durch äußere Einflussnahme auf unsere europäischen Wahlen“(10) anzugehen, nachzukommen;

29.  fordert den nächsten Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Bekämpfung der Desinformation zu einer zentralen Zielsetzung der auswärtigen Politik zu machen;

30.  fordert die Kommission auf, mögliche legislative und nichtlegislative Maßnahmen zu bewerten, die zu Eingriffen seitens der Plattformen der sozialen Medien führen könnten, welche darauf abzielen, von Zombie-Rechnern geteilte Inhalte systematisch zu kennzeichnen, Algorithmen zu überprüfen, um sie möglichst tendenzfrei zu gestalten, und Konten von Personen, die illegalen Tätigkeiten mit dem Ziel der Störung von demokratischen Prozessen oder der Anstiftung zu Hassreden nachgehen, zu schließen, wobei das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt werden darf;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Einrichtungen, Denkfabriken, nichtstaatliche Organisationen und Internetaktivisten aus der Bevölkerung, die in den Bereichen Propaganda und Desinformation tätig sind, zu unterstützen und Mittel und Unterstützung für Sensibilisierungskampagnen bereitzustellen, die darauf abzielen, die Resilienz der EU-Bürger gegenüber Desinformation zu erhöhen;

32.  verweist auf die wichtige Rolle, die Hinweisgebern im Hinblick auf den Schutz der Demokratie und der Staatsführung zukommt, wenn sie im öffentlichen Interesse Informationen offenlegen; fordert die Behörden der Mitgliedstaaten des Europarats auf, eine Strategie zu Hinweisgebern unter Berücksichtigung der 20 Grundsätze, die in der Empfehlung CM/Rec(2014)6 festgelegt sind, auszuarbeiten und zu verbreiten; verweist auf die kürzlich erlassene Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern;

33.  verweist darauf, dass die EU 4 175 Mio. EUR für Maßnahmen bereitstellt, die auf die Förderung der Medienfreiheit und des investigativen Journalismus abzielen, einschließlich eines Krisenreaktionsmechanismus für Verstöße gegen die Presse- und Medienfreiheit sowie des spürbaren Schutzes von Journalisten;

34.  vertritt die Auffassung, dass die EU ihre demokratischen Prozesse nur durch ein ganzheitliches Nachdenken über autoritäre Einmischung aus dem Ausland und die Behebung von Schwächen in allen Aspekten der demokratischen Staatsführung und der demokratischen Institutionen, einschließlich der europäischen politischen Parteien, schützen kann;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zu Gesprächen mit den Interessengruppen sowie mit internationalen Partnern, auch im Rahmen von internationalen Foren, auf, die darauf abzielen, dass diese ihre Maßnahmen zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen intensivieren;

36.  betont, dass die NATO und ihre Exzellenzzentren ein grundlegendes Instrument sind, wenn es darum geht, Europa die Intensivierung seiner transatlantischen Beziehungen zu ermöglichen und die Widerstandsfähigkeit sowohl Europas als auch Nordamerikas gegen Desinformation zu stärken;

37.  fordert die Kommission auf, die Frage der ausländischen Finanzierung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen anzugehen, ohne der Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums, der über die Europäische Union hinausgeht, im Wege zu stehen, und mit den Mitgliedstaaten Gespräche im Hinblick darauf aufzunehmen, diese Fragen im Zusammenhang mit ihren inländischen politischen Parteien und Stiftungen anzugehen;

38.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, Referat Wissenschaftliche Vorausschau, 15. März 2019.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0156.
(3) ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 58.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0187.
(5) ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0433.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0514.
(8) ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
(9) Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1).
(10) „Eine Union, die mehr erreichen will –Meine Agenda für Europa“ von Ursula von der Leyen – Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019-2024 (2019), https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf, S. 21.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen