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Verfahren : 2018/2168(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0010/2019

Eingereichte Texte :

A9-0010/2019

Aussprachen :

PV 22/10/2019 - 17
CRE 22/10/2019 - 17

Abstimmungen :

PV 23/10/2019 - 11.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0040

Angenommene Texte
PDF 137kWORD 48k
Mittwoch, 23. Oktober 2019 - Straßburg
Entlastung 2017: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Rat und Rat
P9_TA(2019)0040A9-0010/2019
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2019 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2018/2168(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2018)0521 – C8-0320/2018)(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2017 durchgeführten internen Prüfungen,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 26. März 2019(5) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung,

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(6), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(7), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0010/2019),

1.  verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2017;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 51 vom 28.2.2017.
(2) ABl. C 348 vom 28.9.2018, S. 1.
(3) ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 1.
(4) ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 9.
(5) ABl. L 249 vom 27.9.2019, S. 25.
(6) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(7) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.


2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2018/2168(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0010/2019),

A.  in der Erwägung, dass alle Organe der Union bezüglich der ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben anvertrauten Mittel gegenüber allen Bürgern der Union transparent und uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein müssen;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Union ist, das für die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zuständig ist;

C.  in der Erwägung, dass das Verfahren, den Organen und Einrichtungen der Union einzeln Entlastung zu erteilen, eine langjährige Praxis ist, die von allen anderen Organen außer dem Rat anerkannt wird, und in der Erwägung, dass dieses Verfahren ausgearbeitet wurde, um den Bürgern der EU Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und die notwendige Betrugsbekämpfung sicherzustellen;

1.  erinnert daran, dass die Organe der Union bei Angelegenheiten, die ihre jeweiligen Tätigkeiten betreffen, über Verwaltungsautonomie verfügen; betont, wie wichtig es ist, dass sie bei der Ausführung ihrer Haushaltspläne verantwortungsbewusst und kompetent handeln;

2.  betont die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Haushaltsordnung und hebt hervor, dass – in uneingeschränkter Anerkennung der Funktion des Rates als Organ, das im Entlastungsverfahren Empfehlungen ausspricht –, die Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Funktionen des Parlaments und des Rates aufrechterhalten werden muss, um dem in den Verträgen und der Haushaltsordnung festgelegten institutionellen Rahmen zu entsprechen;

3.  weist darauf hin, dass das Parlament den anderen Organen die Entlastung erteilt, nachdem es die übermittelten Unterlagen und die angeforderten Auskünfte geprüft und die Generalsekretäre der anderen Organe angehört hat; bekräftigt, dass der Rat ebenso wie die übrigen Organe umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen am jährlichen Entlastungsverfahren mitwirken muss; bedauert die bisher in den Verfahren zur Entlastung des Rates aufgetretenen Schwierigkeiten;

4.  bedauert, dass der Rat die vom Parlament übermittelten schriftlichen Anfragen erneut nicht beantwortet hat und der Generalsekretär des Rates nicht an der Anhörung teilgenommen hat, die am 27. November 2018 im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens organisiert wurde; bedauert ferner, dass der Rat auf die Bemerkungen des Parlaments in seiner Entschließung zur Entlastung vom 26. März 2019 ebenfalls nicht reagiert und dabei dessen Rolle missachtet hat;

5.  weist erneut darauf hin, dass es in den Verfahren zur Entlastung des Rates aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Rates bereits mehrmals zu Schwierigkeiten gekommen ist, was dazu geführt hat, dass das Parlament dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Haushaltsjahre 2009–2016 verweigert und im März 2019 den Aufschub des Entlastungbeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen hat;

6.  stellt fest, dass der Rat am 2. Mai 2018 den Vorschlag des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments zum Verfahren für die Entlastung des Rates mit einem geänderten Vorschlag beantwortet hat und der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments am 16. Juli 2018 seine Antwort auf den geänderten Vorschlag des Rates übermittelt hat; fordert den Rat mit Nachdruck auf, zügig auf den neuesten Vorschlag zu reagieren, sodass die neuen Regelungen für das Entlastungsverfahren so schnell wie möglich angewendet werden können;

7.  bedauert, dass die in früheren Entlastungsentschließungen des Parlaments enthaltene Forderung, den Haushaltsplan des Europäischen Rates und des Rates in einen Haushaltsplan für jedes Organ aufzuteilen, nicht berücksichtigt wurde; beharrt auf dieser Trennung, die zu erhöhter Transparenz bei der Finanzverwaltung beider Organe und zur Verbesserung ihrer Rechenschaftspflicht und Ausgabeneffizienz beitragen wird;

8.  hält es nach wie vor für bedenklich, dass sehr hohe Beträge von 2017 auf 2018 übertragen wurden, vor allem im Bereich der Mittel für Möbel, technische Ausrüstung, Transport und Computersysteme; weist den Rat darauf hin, dass Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr Ausnahmen von dem Grundsatz der Jährlichkeit darstellen und dem tatsächlichen Bedarf entsprechen sollten; bedauert ebenfalls, dass der Rat keine ausreichenden Informationen über die Immobilienpolitik bereitgestellt hat;

9.  begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Haushaltsführung und der Leistung wie die Harmonisierung der Haushaltsplanung auf zentraler Ebene durch die Einführung der mehrjährigen Tätigkeits- und Haushaltsplanung;

10.  nimmt Verbesserungen im Verfahren zur Modernisierung der Verwaltung des Rates zur Kenntnis, beispielsweise, dass die internen Vorschriften für die Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten sowie ein Ethik- und Verhaltensleitfaden für die Bediensteten des Rates auf der Website des Rates veröffentlicht wurden; fordert den Rat auf, auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und dafür zu sorgen, dass alle Bediensteten ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden;

11.  erinnert daran, dass der Rat am 6. Dezember 2017 Einvernehmen über den Vorschlag der Kommission für ein verbindliches Transparenz-Register erzielt, dieses jedoch noch immer nicht umgesetzt hat; bedauert zutiefst, dass sich der Rat nicht am Transparenz-Register beteiligt; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Beratungen über die technischen Aspekte des Instrumentenkatalogs zum Transparenz-Register fortzusetzen, um so bald wie möglich eine politische Einigung zwischen den drei Organen zu erzielen, zumal sich das Vertrauen der Bürger in die Union durch verstärkte Transparenz innerhalb der Organe der Union erhöht;

12.  betont, dass das Parlament die Vorschläge der Europäischen Bürgerbeauftragten zu den Empfehlungen und Anregungen der Bürgerbeauftragten an den Rat unterstützt hat, die es den Bürgern ermöglichen sollen, den Gesetzgebungsprozess der Union leichter zu verfolgen (Transparenz des Legislativverfahrens im Rat, OI/2/2017/TE); weist darauf hin, dass der Rat unter anderem die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsgremien des Rates systematisch erfassen, im Einklang mit dem Unionsrecht klare und öffentlich einsehbare Kriterien für die Kennzeichnung von Dokumenten mit dem Vermerk „LIMITE“ ausarbeiten, für jeden Legislativvorschlag eine eigene Website einrichten und die Benutzerfreundlichkeit des öffentlichen Dokumentenregisters verbessern sollte;

13.  bekräftigt, dass der Rat in Bezug auf die Mittel, die ihm als Organ der Union anvertraut wurden, den Unionsbürgern gegenüber transparent handeln und uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollte;

14.  weist nachdrücklich darauf hin, dass eine wirksame Haushaltskontrolle eine Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat unter gebührender Achtung ihrer jeweiligen Rolle erfordert; ist der Ansicht, dass eine zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen in Form eines offenen und förmlichen Dialogverfahrens ein positives Signal an die Bürger der Union aussenden würde;

15.  zeigt sich besorgt über Informationen in den europäischen Medien, wonach Mitgliedstaaten, die den Ratsvorsitz innehaben, von Unternehmen gesponsert werden, und teilt die von Unionsbürgern und Mitgliedern des Parlaments geäußerten Bedenken; stellt fest, dass von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie ihren eigenen Ratsvorsitz finanzieren, und bedauert, dass der Rückgriff auf Unternehmenssponsoring zur Deckung eines Teils ihrer diesbezüglichen Ausgaben in den letzten Jahren zur gängigen Praxis wurde; ist zutiefst besorgt über den möglichen Verlust an Ansehen und Vertrauen, den eine solche Praxis für die Union, ihre Organe und insbesondere den Rat aus Sicht der Unionsbürger mit sich bringen kann; regt an, dass der Rat Leitlinien verabschiedet, um die finanzielle Transparenz und Unabhängigkeit der Ratsvorsitze zu fördern; empfiehlt dem Rat mit Nachdruck, über eine Einbeziehung der Ratsvorsitze in den Haushaltsplan nachzudenken; weist darauf hin, dass es die in der Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten enthaltenen Schlussfolgerungen in dieser Angelegenheit sorgfältig verfolgen wird; fordert den Rat auf, diese Bedenken an die Mitgliedstaaten, insbesondere an den derzeitigen Dreier-Ratsvorsitz, weiterzuleiten;

16.  sieht es als erfreulich an, dass der Rat es für notwendig hält, sich mit dem Entlastungsverfahren zu befassen, und bereit ist, sich mit dem Parlament so schnell wie möglich darüber zu verständigen, wie eine diesbezügliche Zusammenarbeit aussehen kann.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen