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Angenommene Texte
Dienstag, 22. Oktober 2019 - Straßburg
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) ***I
 Fanggenehmigungen für Schiffe der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern ***I
 Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der EU im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ***
 Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2019/501 und der Verordnung (EU) 2019/502 ***I

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) ***I
PDF 134kWORD 44k
Entschließung
Text
Anlage
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) (COM(2019)0397 – C9-0109/2019 – 2019/0180(COD))
P9_TA(2019)0034A9-0015/2019

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0397),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 175 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0109/2019),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. September 2019(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 2. Oktober 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Haushaltsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9‑0015/2019),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. Oktober 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020)

P9_TC1-COD(2019)0180


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/1796.)

ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union dafür zu sorgen, dass Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) insbesondere mit Blick auf Gruppenanträge von KMU aus einer oder mehreren Branchen flexibel angewendet wird.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Fanggenehmigungen für Schiffe der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern ***I
PDF 128kWORD 43k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2019 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern (COM(2019)0398 – C9-0110/2019 – 2019/0187(COD))
P9_TA(2019)0035A9-0014/2019

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0398),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0110/2019),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. September 2019(1),

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A9-0014/2019),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. Oktober 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern

P9_TC1-COD(2019)0187


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/1797.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der EU im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ***
PDF 118kWORD 41k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2019 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union (12412/2019 – C9-0139/2019 – 2019/0186(APP))
P9_TA(2019)0036A9-0018/2019

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf einer Verordnung des Rates (12412/2019),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 203 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0139/2019),

–  gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Haushaltsausschusses (A9-0018/2019),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2019/501 und der Verordnung (EU) 2019/502 ***I
PDF 132kWORD 43k
Entschließung
Text
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Geltungsdauer der Verordnungen (EU) 2019/501 und (EU) 2019/502 (COM(2019)0396 – C9-0108/2019 – 2019/0179(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0396),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0108/2019),

—  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. September 2019(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  gestützt auf Artikel 59 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. Oktober 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Geltungsdauer der Verordnungen (EU) 2019/501 und (EU) 2019/502

P9_TC1-COD(2019)0179


(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/1795.)

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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