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Verfahren : 2019/2956(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0040/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/01/2020 - 10.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0005

Angenommene Texte
PDF 233kWORD 71k
Mittwoch, 15. Januar 2020 - Straßburg
Der europäische Grüne Deal
P9_TA(2020)0005RC-B9-0040/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (2019/2956(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773) und auf die eingehende Analyse zur Stützung dieser Mitteilung,

–  unter Hinweis auf das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 und ihre Vision für 2050,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), auf das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC und auf das Übereinkommen von Paris,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C, seinen fünften Sachstandsbericht (AR5) und den dazugehörigen Synthesebericht, seinen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme und seinen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,

–  unter Hinweis auf den am 26. November 2019 veröffentlichten „Emissions Gap Report 2019“ (Bericht über die Emissionslücke 2019) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und dessen ersten Synthesebericht vom Dezember 2019 über die Erzeugung fossiler Brennstoffe („Production Gap Report 2019“),

–  unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) vom 31. Mai 2019,

–  unter Hinweis auf den „Global Resources Outlook 2019“ (Weltressourcenbericht 2019) des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),

–  unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta des Europarats,

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die 26. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC, die im November 2020 stattfinden soll, und unter Hinweis darauf, dass alle Vertragsparteien des UNFCCC ihre national festgelegten Beiträge im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris erhöhen müssen,

–  unter Hinweis auf die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP15), die im Oktober 2020 in Kunming (China) stattfinden soll und auf der die Vertragsparteien den allgemeinen Rahmen für die Zeit nach 2020 festlegen müssen, damit dem Rückgang der biologischen Vielfalt ein Ende gesetzt wird,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zu dem Thema „Klimawandel – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP25)(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2019,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass diese Entschließung die erste allgemeine Reaktion des Parlaments auf die Mitteilung der Kommission über den europäischen Grünen Deal ist; in der Erwägung, dass das Parlament im Laufe der Arbeiten am Grünen Deal mit detaillierteren Standpunkten zu konkreten Maßnahmen und politischen Maßnahmen zurückkehren und seine gesamten Gesetzgebungsbefugnisse nutzen wird, um Vorschläge der Kommission zu überprüfen und zu ändern, um sicherzustellen, dass sie alle Ziele des Grünen Deals unterstützen;

1.  unterstreicht die dringliche Notwendigkeit ehrgeiziger Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und der Herausforderungen im Umweltbereich, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen und einen massiven Verlust an biologischer Vielfalt zu vermeiden; begrüßt daher die Mitteilung der Kommission zum europäischen Grünen Deal; teilt das Engagement der Kommission, die EU in eine gesündere, nachhaltige, faire, gerechte und prosperierende Gesellschaft zu verwandeln, in der keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden; fordert, dass der notwendige Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft bis spätestens 2050 verwirklicht und zu einer europäischen Erfolgsgeschichte wird;

2.  hebt hervor, dass allen Menschen in Europa ohne Ansehen der Person das Grundrecht auf eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt und auf ein stabiles Klima zusteht und dass dieses Recht mittels einer ehrgeizigen Politik umgesetzt und durch die Justizsysteme auf nationaler Ebene und auf Unionsebene umfassend durchgesetzt werden muss;

3.  ist der festen Überzeugung, dass der europäische Grüne Deal einen integrierten und wissenschaftlich fundierten Ansatz fördern und alle Sektoren zusammenbringen sollte, um sie auf den gleichen Weg in Richtung auf dasselbe Ziel zu bringen; ist der Auffassung, dass die Integration verschiedener politischer Maßnahmen in eine ganzheitliche Vision der wirkliche Mehrwert des europäischen Grünen Deals ist und daher gestärkt werden sollte; betrachtet den Grünen Deal als Katalysator für einen inklusiven und diskriminierungsfreien gesellschaftlichen Wandel mit Klimaneutralität, Umweltschutz, nachhaltiger Ressourcennutzung sowie Gesundheit und Lebensqualität der Bürger innerhalb der Grenzen des Planeten als zentralen Zielen;

4.  betont, dass der Grüne Deal im Mittelpunkt der Strategie Europas für neues nachhaltiges Wachstum stehen sollte, wobei die Grenzen des Planeten zu achten sind, und dass damit wirtschaftliche Chancen geschaffen, Investitionen gefördert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden sollten; ist der Auffassung, dass dies den Bürgern und Unternehmen in Europa zugutekommen und zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft führen wird, in der das Wirtschaftswachstum von den globalen Treibhausgasemissionen, der Ressourcennutzung und der Abfallerzeugung in der EU abgekoppelt ist; betont, dass der Grüne Deal zu sozialem Fortschritt führen muss, indem das Wohlergehen aller verbessert wird und soziale Ungleichheiten, wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten und Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Generationen verringert werden; ist der Ansicht, dass bei einem gerechten Übergang kein Mensch und kein Ort zurückgelassen werden sollte und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten angegangen werden sollten;

5.  ist der Ansicht, dass die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt der Prozesse der Konzeption und Umsetzung von Strategien der EU stehen sollten, damit die EU ein Modell der menschlichen Entwicklung fördert, das mit einem gesunden Planeten vereinbar ist; betont in diesem Zusammenhang, dass der europäische Grüne Deal die sozialen Rechte, die ökologische Integrität, den regionalen Zusammenhalt, Nachhaltigkeit und zukunftssichere Industrien, die weltweit wettbewerbsfähig sind, miteinander verbinden muss, und zwar zum Nutzen aller;

6.  betont, dass der Grüne Deal auf eine wohlhabende, faire, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft abzielen muss, die in allen Regionen Europas für alle funktioniert; ist der Ansicht, dass der Grüne Deal wirtschaftliche Chancen und Generationengerechtigkeit schaffen sollte; betont, wie wichtig es ist, den sozialen Dialog auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu achten und zu stärken, um einen gerechten Übergang zu gewährleisten; betont die Notwendigkeit einer Gleichstellungsperspektive in Bezug auf Maßnahmen und Ziele im Rahmen des Grünen Deals, einschließlich Gender Mainstreaming und geschlechtergerechter Maßnahmen; bekräftigt, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einer nachhaltigen Gesellschaft mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte einhergehen muss, und drängt darauf, dass alle im Rahmen des europäischen Grünen Deals ergriffenen Initiativen uneingeschränkt mit der europäischen Säule sozialer Rechte in Einklang stehen müssen;

7.  betont, dass öffentliche und private Investitionen in beträchtlicher Höhe mobilisiert werden müssen, damit die Union die Ziele des Grünen Deals erreichen kann, und betrachtet dies als eine Voraussetzung für den Erfolg des Grünen Deals; ist der Ansicht, dass die EU für eine erfolgreiche grüne Wende im Sinne eines positiven und nachhaltigen sozialen, industriellen und wirtschaftlichen Wandels für langfristige Investitionssicherheit und eine berechenbare Regulierung sowie für einen angemessenen Finanzrahmen, angemessene Ressourcen sowie Marktanreize und finanzielle Anreize sorgen muss; bekräftigt, dass der Grüne Deal Europa auf den Weg zu langfristigem nachhaltigem Wachstum, Wohlstand und Wohlergehen bringen und sicherstellen sollte, dass unsere Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik entwickelt werden, um einen gerechten Übergang zu gewährleisten;

8.  betont, dass die globalen Herausforderungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung eine globale Antwort erfordern; betont, dass seitens der EU Ehrgeiz gefragt ist und dass andere Regionen der Welt dazu angehalten werden müssen, auf das gleiche Ziel hinzuarbeiten; hebt die Rolle der EU als weltweit führende Kraft bei Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen hervor;

9.  schlägt vor, dass allen Maßnahmen im Rahmen des Grünen Deals ein wissenschaftlich fundierter Ansatz und ganzheitliche Folgenabschätzungen zugrunde liegen sollten;

10.  räumt seine institutionelle Verantwortung mit Blick auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks ein; schlägt vor, eigene Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen zu ergreifen, einschließlich der Ersetzung seiner Fahrzeugflotte durch emissionsfreie Fahrzeuge, und fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, sich auf einen einzigen Sitz für das Europäische Parlament zu einigen;

Ambitioniertere Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050

11.  ist der Ansicht, dass eine rechtsverbindliche Verpflichtung der EU zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 ein wirksames Instrument sein wird, um die für den Übergang erforderlichen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und technologischen Kräfte zu mobilisieren; betont nachdrücklich, dass der Übergang eine gemeinsame Anstrengung aller Mitgliedstaaten ist und dass jeder Mitgliedstaat zur Verwirklichung der Klimaneutralität in der EU bis spätestens 2050 beitragen muss; fordert die Kommission auf, bis März 2020 einen Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz vorzulegen;

12.  fordert ein ehrgeiziges Klimagesetz mit einem rechtsverbindlichen Ziel für die EU und die gesamte Wirtschaft, bis spätestens 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, und Zwischenzielen der EU für 2030 und 2040, die als Bestandteil dieses Gesetzes bis spätestens zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung durch die Mitgesetzgeber auf der Grundlage von Folgenabschätzungen festzulegen sind, sowie einem soliden Governance-Rahmen; unterstreicht, dass das Klimagesetz die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse mit dem Ziel widerspiegeln muss, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, und dass es stets auf dem neuesten Stand gehalten werden sollte, um den Entwicklungen im Rechtsrahmen der EU und dem Überprüfungszyklus des Übereinkommens von Paris Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass das Klimagesetz auch Komponenten umfassen muss, die auf die Anpassung an den Klimawandel abzielen, wobei alle Mitgliedstaaten zur Annahme von Anpassungsplänen verpflichtet werden;

13.  fordert eine Anhebung der Zielvorgabe, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu diesem Zweck so bald wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, damit die EU dieses Ziel als ihren aktualisierten national festgelegten Beitrag rechtzeitig vor der COP26 annehmen kann; fordert darüber hinaus, dass dieses Ziel anschließend in das europäische Klimagesetz aufgenommen wird;

14.  ist der Ansicht, dass die EU eine aktive Rolle spielen und bei den Vorbereitungen für die COP26 eine starke Führungsrolle übernehmen muss, wobei die Vertragsparteien die kollektiven Klimaschutzverpflichtungen so weit steigern sollten, dass sie ein Höchstmaß an Ehrgeiz widerspiegeln; ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass die EU möglichst früh im Jahr 2020 einen verstärkten national festgelegten Beitrag annehmen sollte, um andere Länder, die nicht der EU angehören, und insbesondere Großemittenten zu ermutigen, dies ebenfalls zu tun; betont in diesem Zusammenhang, dass weit im Vorfeld des für September geplanten Gipfeltreffens EU-China sowie des Gipfeltreffens EU-Afrika ein verstärkter national festgelegter Beitrag vereinbart werden muss;

15.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten womöglich unterschiedliche Wege gehen, um bis spätestens 2050 fair und kosteneffizient Klimaneutralität zu erreichen, wobei anzuerkennen ist, dass die Länder unterschiedliche Ausgangspositionen und Ressourcen haben und dass einige Länder schneller voranschreiten als andere, dass die grüne Wende jedoch zu einer wirtschaftlichen und sozialen Chance für alle Regionen Europas werden sollte;

16.  betont, dass die Nettoemissionen in allen Wirtschaftszweigen auf nahezu Null reduziert werden müssen, um gemeinsam zum Ziel der Klimaneutralität beizutragen; fordert die Kommission auf, dort wo dies notwendig ist, Vorschläge auf der Grundlage von Folgenabschätzungen zu unterbreiten, um die legislativen Maßnahmen der EU im Bereich Klima und Energie bis Juni 2021 zu überarbeiten, damit sich die ambitionierteren mittel- und langfristigen Klimaziele erreichen lassen; fordert die Kommission auf, auch das zusätzliche Potenzial anderer bestehender EU-Rechtsvorschriften zu nutzen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wie etwa das der Ökodesign-Richtlinie, der EU-Abfallgesetzgebung, von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft und der F-Gas-Verordnung; betont ferner, dass naturbasierte Lösungen den Mitgliedstaaten dabei helfen können, ihre Ziele bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erreichen‚ beharrt jedoch darauf, dass sie eine Ergänzung zur Senkung von Treibhausgasemissionen an der Quelle darstellen sollten;

17.  ist der Ansicht, dass neue und ambitioniertere Treibhausgasziele voraussetzen, dass das Emissionshandelssystem der EU (EHS) seinen Zweck erfüllt; fordert die Kommission auf, die EHS-Richtlinie, einschließlich des linearen Kürzungsfaktors, der Vorschriften für die Vergabe von kostenlosen Zertifikaten und des potenziellen Erfordernisses, einen Mindestpreis für CO2-Emissionen einzuführen, rasch zu überarbeiten;

18.  unterstützt angesichts der auf globaler Ebene nach wie vor bestehenden Unterschiede bei den Klimazielen die Absicht der Kommission, ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem zu erarbeiten; erachtet die Entwicklung eines Systems dieser Art als Teil einer umfassenderen Strategie für eine wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen, in deren Rahmen die Klimaschutzziele der EU gewahrt werden und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird; weist auf die Auffassung der Kommission hin, wonach dieses System eine Alternative zu den bestehenden Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen im Rahmen des EU-EHS darstellen würde; betont, dass die derzeitigen Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen erst dann aufgehoben werden sollten, wenn ein neues System zur Verfügung steht, und fordert die Kommission auf, vor der für Juni 2021 erwarteten Überprüfung der Klimaschutzvorschriften eine eingehende Analyse der verschiedenen Formen vorzunehmen, die das CO2-Grenzausgleichssystem annehmen könnte; ist der Ansicht, dass ein künftiges CO2-Grenzausgleichssystem weiterhin wirtschaftliche Anreize für einen erfolgreichen Übergang zu einer grünen Wirtschaft sowie für Vorreiter im Klimabereich bieten, einen Markt für CO2-arme Güter innerhalb der EU unterstützen sowie für einen wirksamen CO2-Preis in der EU sorgen und gleichzeitig die Bepreisung von CO2-Emissionen in anderen Teilen der Welt fördern sollte; ist der Ansicht, dass das System den Besonderheiten der einzelnen Wirtschaftszweige Rechnung tragen muss und dass es in ausgewählten Wirtschaftszweigen schrittweise eingeführt werden könnte, wobei unnötige zusätzliche Verwaltungskosten insbesondere für europäische KMU vermieden werden sollten;

19.  begrüßt den geplanten Vorschlag, die Energiebesteuerungsrichtlinie in Bezug auf Umweltfragen zu überarbeiten, um das Verursacherprinzip anwenden zu können, wobei die Finanzpolitik auf nationaler Ebene zu berücksichtigen und eine Ausweitung der Ungleichheiten zu vermeiden ist;

20.  fordert eine neue, ehrgeizigere EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel; weist darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten größere Anstrengungen in den Bereichen Sicherung der Klimaverträglichkeit, Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Prävention und Vorsorge unternehmen müssen; betont, dass öffentliche und private Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel mobilisiert werden müssen, und fordert eine echte Politikkohärenz bei den EU-Ausgaben, damit Anpassung und Klimaresilienz bei allen einschlägigen EU-Finanzierungen als zentrale Kriterien bewertet werden; ist gleichzeitig der Ansicht, dass Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung ein solides Solidaritätsinstrument mit ausreichenden Ressourcen bilden müssen; fordert eine kohärente und ausreichende Mittelzuweisung im EU-Haushalt und eine Bündelung der Ressourcen für das Katastrophenschutzverfahren der EU;

21.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, einen europäischen Klimapakt auf den Weg zu bringen; betont, dass der Europäische Klimapakt Bürger, Regionen, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmen (einschließlich KMU) und Gewerkschaften als aktive Akteure beim Übergang zur Klimaneutralität auf der Grundlage eines echten Dialogs und transparenter und partizipativer Verfahren, auch bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen, zusammenbringen muss; hält es für wichtig, mit Interessenträgern aus energieintensiven Sektoren und den einschlägigen Sozialpartnern, insbesondere Arbeitgebern, Arbeitnehmern, nichtstaatlichen Organisationen und Hochschulen, zusammenzuarbeiten, um dazu beizutragen, beim Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft nachhaltige Lösungen zu finden;

Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie

22.  unterstreicht die zentrale Rolle der Energie beim Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft und begrüßt das Ziel der Kommission, die Dekarbonisierung des Energiesystems fortzusetzen, damit die EU bis spätestens 2050 emissionsneutral sein kann; fordert eine Überarbeitung der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen im Einklang mit diesem Ziel, wobei für jeden Mitgliedstaat verbindliche nationale Ziele festgelegt werden sollten; begrüßt ferner, dass der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ in allen Wirtschaftszweigen und bei allen Maßnahmen umzusetzen, da dieser von grundlegender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Energieabhängigkeit der EU und die Emissionen aus der Energieerzeugung zu verringern und gleichzeitig Arbeitsplätze vor Ort für Renovierungen zu schaffen und die Energiekosten der Bürger zu senken; fordert, dass die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EEBD) im Einklang mit den verstärkten Klimazielen der EU überarbeitet werden und ihre Umsetzung mittels verbindlicher nationaler Ziele verstärkt wird, wobei schutzbedürftigen Bürgern besondere Aufmerksamkeit zu widmen und gleichzeitig der Notwendigkeit wirtschaftlicher Vorhersehbarkeit für die betroffenen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen ist;

23.  betont, dass eine Durchsetzung auf nationaler und EU-Ebene erforderlich ist, damit die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Energie- und Klimapläne umfassend mit den Zielen der Union in Einklang stehen; weist darauf hin, es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, innerhalb des klima- und energiepolitischen Rahmens der Union ihren Energiemix festzulegen;

24.  betont, dass in allen Wirtschaftszweigen mehr Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt werden und die Verwendung fossiler Brennstoffe schrittweise eingestellt werden muss, wenn die Klima- und Nachhaltigkeitsziele der EU erreicht werden sollen; fordert eine Überarbeitung der Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) vor der Verabschiedung der nächsten Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, um den Rechtsrahmen an die Priorität der Einführung intelligenter Netze anzupassen und eine Bindung an CO2-intensive Investitionen zu verhindern; unterstreicht die Notwendigkeit eines strategischen Ansatzes für EU-Energiecluster mit dem Ziel, die wirksamsten Investitionen in erneuerbare Energiequellen zu nutzen; begrüßt daher die Ankündigung einer Offshore-Windstrategie; ist der Auffassung, dass im Rahmen der Maßnahmen der EU insbesondere Innovationen und der Einsatz von nachhaltiger Energiespeicherung und umweltfreundlichem Wasserstoff gefördert werden sollten; weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass die Nutzung von Energieträgern wie Erdgas unter Berücksichtigung des Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 nur vorübergehenden Charakter hat;

25.  unterstreicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, in Europa einen gut funktionierenden, vollständig integrierten, verbraucherorientierten und wettbewerbsfähigen Energiemarkt zu gewährleisten; unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Verbindungsleitungen, um einen vollständig integrierten Energiemarkt zu erreichen; begrüßt die Ankündigung, dass die Kommission bis Mitte 2020 Maßnahmen für eine intelligente Integration vorschlagen wird, und betont, dass eine weitere Integration des EU-Energiemarkts eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der Verwirklichung einer treibhausgasneutralen Wirtschaft spielen wird; betont, dass eine angemessen finanzierte Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden erforderlich ist, um die regionale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu stärken und auszubauen;

26.  besteht auf einem raschen Ausstieg aus den direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2020 in der EU und in allen Mitgliedstaaten;

27.  begrüßt die angekündigte Renovierungswelle in Bezug auf öffentliche und private Gebäude und regt an, den Schwerpunkt auf die Renovierung von Schulen und Krankenhäusern sowie von Sozialwohnungen und Mietwohnungen zu legen, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen; betont, dass der Gebäudebestand so saniert werden muss, dass Niedrigstenergiegebäude entstehen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen; unterstreicht, dass der Gebäudesektor über ein hohes Energieeinsparungspotenzial und über ein hohes Potenzial für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen vor Ort verfügt, mit dem die Beschäftigung angekurbelt und die Expansion von KMU gefördert werden kann; ist der Auffassung, dass ein intelligenter, zukunftsorientierter Rechtsrahmen von entscheidender Bedeutung ist; begrüßt daher die Vorschläge zum Abbau nationaler regulatorischer Hindernisse für die Renovierung und die Überarbeitung der Bauprodukteverordnung; fordert eine strikte Durchsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Renovierung öffentlicher Gebäude im Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie; fordert eine Förderung des Holzbaus und von ökologischen Baustoffen;

28.  betont, dass die Energiewende sozial nachhaltig sein muss und die Energiearmut nicht verschärfen darf, und begrüßt das diesbezügliche Engagement der Kommission; ist der Ansicht, dass Gemeinschaften, die mit Energiearmut zu kämpfen haben, mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet werden müssen, damit sie sich durch Bildung, Beratungsleistungen und Anreize für langfristige Investitionen an der grünen Wende beteiligen können; fordert gezielte Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Austausch bewährter Verfahren, um die Energiearmut zu verringern und gleichzeitig den gleichberechtigten Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu fördern; ist der Ansicht, dass die Kosten für Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht von einkommensschwachen Haushalten getragen werden sollten; betont darüber hinaus die Rolle der Fernwärme bei der Bereitstellung erschwinglicher Energie;

29.  unterstützt generell die Idee marktbasierter Maßnahmen als eines der Instrumente zur Erreichung der Klimaziele; äußert jedoch Vorbehalte gegen die mögliche Einbeziehung von Gebäudeemissionen in das EU-EHS, da sich die öffentliche Hand dann möglicherweise von ihrer Verantwortung entbunden fühlen könnte, was zu höheren Energiekosten für Mieter und Hausbesitzer führen könnte; ist der Auffassung, dass jegliche Maßnahmen dieser Art einer weiteren Bewertung unterzogen werden müssen;

Mobilisierung der Industrie für eine saubere Kreislaufwirtschaft

30.  sieht den Übergang zu einer modernen, klimaneutralen, hochgradig ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen industriellen Basis in der EU bis spätestens 2050 als zentrale Herausforderung und Chance an und begrüßt die Ankündigung, dass die Kommission im März 2020 eine neue Industriestrategie und eine Strategie für KMU vorlegen wird; betont, dass sich industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Klimapolitik gegenseitig verstärken und eine innovative, klimaneutralen Reindustrialisierung zur Entstehung lokaler Arbeitsplätze führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU gewährleisten wird;

31.  betont, dass der Schwerpunkt der Industriestrategie auf die Schaffung von Anreizen für Wertschöpfungsketten für wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle gelegt werden sollte, die auf die Erreichung von Klimaneutralität, Ressourceneffizienz, einer Kreislaufwirtschaft und einer schadstofffreien Umwelt abzielen, während gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausgebaut und die Verlagerung europäischer Wirtschaftszweige vermieden werden sollte; stimmt mit der Kommission darin überein, dass energieintensive Industrien wie die Stahl-, Chemie- und Zementindustrie für die Wirtschaft der EU von eine entscheidende Rolle spielen und dass die Modernisierung und die Dekarbonisierung dieser Industrien von entscheidender Bedeutung sind;

32.  fordert die Kommission auf, für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beim Übergang zu sorgen und dabei den am stärksten benachteiligten Regionen, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten (hauptsächlich Kohlebergbauregionen und von CO2-intensiven Industriezweigen wie der Stahlindustrie abhängige Gebiete), dünn besiedelten Gebieten und ökologisch gefährdeten Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

33.  betont, dass im Rahmen der Industrie- und der KMU-Strategie klare Fahrpläne für die Bereitstellung eines umfassenden Pakets von Anreizen und Finanzierungsmöglichkeiten für Innovationen, für die Einführung bahnbrechender Technologien und für neue nachhaltige Geschäftsmodelle sowie für die Beseitigung unnötiger regulatorischer Hindernisse festgelegt werden müssen; fordert, dass die EU Spitzenreiter im Bereich Klima und Ressourcen unterstützt, wobei ein technologieneutraler Ansatz verfolgt werden muss, der mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und den langfristigen Klima- und Umweltzielen der EU vereinbar ist; betont die Bedeutung einer umweltverträglichen CO2-Abscheidung und -Speicherung, wenn keine direkten Emissionsminderungsoptionen zur Verfügung stehen, damit die Schwerindustrie klimaneutral wird;

34.  verweist auf die grundlegende Rolle der digitalen Technologien bei der Unterstützung der grünen Wende, beispielsweise durch die Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz, durch eine verbesserte Umweltüberwachung oder durch die Klimavorteile einer vollständigen Digitalisierung der Übertragung und Verteilung intelligenter Anwendungen; ist der Ansicht, dass in die Industriestrategie, wie vorgeschlagen, der grüne und digitalen Wandel integriert werden sollte und im Rahmen der Strategie die wichtigsten Ziele und Hindernisse für eine vollständige Nutzung des Potenzials der digitalen Technologien ermittelt werden sollten; fordert die Kommission auf, Strategien und Finanzmittel zur Einführung und Finanzierung innovativer digitaler Technologien vorzusehen; betont gleichzeitig, wie wichtig es ist, die Energieeffizienz und die Bilanz der Kreislaufwirtschaft des digitalen Sektors zu verbessern, und begrüßt die diesbezüglichen Zusagen der Kommission; fordert die Kommission auf, eine Methodik zur Überwachung und Quantifizierung der zunehmenden Umweltauswirkungen der digitalen Technologien festzulegen, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu verursachen;

35.  unterstreicht, dass im Rahmen der Industriestrategie die Auswirkungen auf die Arbeitskräfte sowie Ausbildung, Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission auf, die regionale Dimension dieser Strategie genau zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Menschen und Regionen zurückbleiben; besteht darauf, dass die Strategie einen sozialen Dialog umfasst, an dem die Arbeitnehmer umfassend beteiligt werden;

36.  fordert einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der darauf abzielen muss, den ökologischen Fußabdruck und den Ressourcenverbrauch der Produktion und des Verbrauchs in der EU insgesamt zu verringern und gleichzeitig starke Anreize für Innovationen, für nachhaltige Unternehmen und für Märkte für klimaneutrale und kreislauforientierte schadstofffreie Produkte zu schaffen, wobei Ressourceneffizienz, Null-Verschmutzung und Abfallvermeidung oberste Priorität haben müssen; hebt die starken Synergien zwischen Klimaschutzmaßnahmen und der Kreislaufwirtschaft hervor, insbesondere in energie- und CO2-intensiven Industriezweigen; fordert die Festlegung eines Ziels für die Ressourceneffizienz auf EU-Ebene;

37.  fordert die Kommission auf, Ziele für die getrennte Sammlung, die Abfallreduzierung, die Wiederverwendung und das Recycling sowie andere spezifische Maßnahmen wie die erweiterte Herstellerverantwortung in vorrangigen Bereichen wie gewerblicher Abfall, Textilien, Kunststoffe, Elektronik, Baugewerbe und Lebensmittel vorzuschlagen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Unterstützung des Marktes für recycelte Materialien in der EU, einschließlich gemeinsamer Qualitätsstandards, und verbindliche Ziele für die Verwendung rückgewonnener Materialien in vorrangigen Sektoren, sofern dies machbar ist, zu entwickeln; unterstreicht, wie wichtig es ist, schadstofffreie Stoffkreisläufe zu entwickeln, die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zu intensivieren und Forschung und Innovation zur Entwicklung schadstofffreier Produkte zu fördern; fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen eingeführte Produkte zu prüfen, die Stoffe oder Bestandteile enthalten, die in der EU verboten sind, und fordert, dass diese nicht mittels Recyclingtätigkeiten wieder auf den EU-Markt für Konsumgüter eingeführt werden sollten;

38.  unterstützt politische Maßnahmen für nachhaltige Produkte, einschließlich einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des Ökodesigns mittels Rechtsvorschriften, durch die Produkte langlebiger, besser reparierbar, besser wiederverwendbar und recyclingfähiger gemacht werden, sowie ein robustes Arbeitsprogramm für Ökodesign und Ökokennzeichnung ab 2020, das auch Smartphones und andere neue IT-Geräte umfasst; fordert Legislativvorschläge für ein Recht auf Reparatur, für ein Verbot der geplanten Obsoleszenz sowie für einheitliche Ladegeräte für mobile IT-Geräte; unterstützt die Pläne der Kommission für Legislativvorschläge zur Sicherstellung einer sicheren, kreislauforientierten und nachhaltigen Wertschöpfungskette für alle Batterien und erwartet, dass dieser Vorschlag zumindest Maßnahmen in Bezug auf Ökodesign, Ziele für Wiederverwendung und Recycling sowie nachhaltige und sozial verantwortliche Beschaffung umfasst; betont, dass in Europa ein starker und nachhaltiger Batterie- und Speichercluster geschaffen werden muss; betont, wie wichtig es ist, den lokalen Verbrauch und die lokale Produktion auf der Grundlage der Grundsätze der Ablehnung, Reduzierung, Wiederverwendung, Recycling und Reparatur zu fördern, Geschäftsstrategien des beabsichtigten Wertverlusts durch Alterung zu beenden, bei denen Produkte so konzipiert werden, dass sie eine kurze Lebensdauer haben und ersetzt werden müssen, und den Verbrauch an die Belastungsgrenzen des Planeten anzupassen; ist der Auffassung, dass das Recht auf Reparatur und die kontinuierliche Unterstützung bei IT-Dienstleistungen unabdingbar ist, um einen nachhaltigen Verbrauch zu erreichen; fordert, dass diese Rechte im Unionsrecht verankert werden;

39.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Maßnahmen der EU gegen die Verschmutzung durch Kunststoffe, insbesondere in der Meeresumwelt, weiter zu verstärken, und fordert umfassendere Beschränkungen für Einwegkunststoffartikel sowie die Verwendung alternativer Produkte; unterstützt die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, mit denen gegen überflüssige Verpackungen vorgegangen und sichergestellt werden soll, dass alle Verpackungen, die nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise wiederverwendbar oder recycelbar sind, auf dem EU-Markt bis spätestens 2030 nicht mehr zulässig sind, wobei die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen ist; fordert Maßnahmen für die grenzüberschreitende Koordinierung von Pfandsystemen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, umfassend gegen Mikroplastik vorzugehen, unter anderem durch die Annahme einer umfassenden schrittweisen Abschaffung der absichtlichen Zusetzung von Mikroplastik sowie durch neue Maßnahmen, darunter auch Regulierungsmaßnahmen, gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffen, beispielsweise aus Textilien, Reifen und Kunststoffpellets; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, einen Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe auszuarbeiten; betont, dass eine vollständige Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe entstehen muss;

40.  fordert einen umweltfreundlichen EU-Binnenmarkt zur Ankurbelung der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten, der mit spezifischen Bestimmungen, etwa der Ausweitung des Einsatzes des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens, einhergeht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusagen der Kommission, weitere Rechtsvorschriften und Leitlinien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen vorzuschlagen; fordert die Institutionen der EU auf, in Bezug auf das Beschaffungswesen mit gutem Beispiel voranzugehen; betont darüber hinaus, dass die Vorschriften der EU für das öffentliche Beschaffungswesen überprüft und überarbeitet werden müssen, um für die Unternehmen in der EU wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, und zwar insbesondere für diejenigen, die nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen herstellen, wie etwa im Bereich des öffentlichen Verkehrs;

41.  betont die Bedeutung mündiger, gut informierter Verbraucher; fordert Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Verbraucher transparente, vergleichbare und harmonisierte Produktinformationen, einschließlich der Kennzeichnung von Produkten, erhalten, die auf soliden Daten und der Verbraucherforschung beruhen, ihnen dabei helfen, gesündere und nachhaltigere Entscheidungen zu treffen und in deren Rahmen sie über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten und deren ökologischem Fußabdruck in Kenntnis gesetzt werden; betont, dass den Verbrauchern wirksame, leicht verständliche und durchsetzbare Abhilfemöglichkeiten an die Hand gegeben werden müssen, in deren Rahmen Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung tragen und der Wiederverwendung oder Reparatur Vorrang vor der Entsorgung von Produkten eingeräumt wird, die nicht ordnungsgemäß funktionieren;

42.  ist der Ansicht, dass nachhaltig gewonnene, erneuerbare Materialien eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft spielen werden, und betont, dass Investitionen in die Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie gefördert werden müssen, in der fossilintensive durch erneuerbare und biobasierte Materialien ersetzt werden, beispielsweise in Gebäuden, bei Textilien, chemischen Erzeugnissen und Verpackungen sowie im Schiffbau und, wo Nachhaltigkeit gewährleistet werden kann, bei der Energieerzeugung; betont, dass dies auf nachhaltige Weise und unter Beachtung ökologischer Grenzen erfolgen muss; betont, dass die Bioökonomie in der Lage ist, neue umweltverträgliche Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar auch in ländlich geprägten Teilen der EU, sowie Innovationen zu fördern; fordert, dass Forschung und Innovation im Bereich nachhaltige Bioökonomie-Lösungen, die auch dem Erfordernis Rechnung tragen sollten, einzigartige biologische Vielfalt und Ökosysteme zu schützen, gefördert werden; fordert, dass die Bioökonomie-Strategie der EU als Teil des europäischen Grünen Deals effizient umgesetzt wird;

Raschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität

43.  begrüßt die anstehende Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und stimmt mit der Kommission darin überein, dass alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft und der Schiffsverkehr) im Einklang mit dem Ziel, eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen, zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors beitragen müssen, wobei einzuräumen ist, dass dies sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance sein wird; unterstützt die Anwendung des Verursacherprinzips; fordert eine langfristige, ganzheitliche Strategie für einen gerechten Übergang, in deren Rahmen auch der Beitrag des Verkehrssektors zur Wirtschaft der EU und die Notwendigkeit, ein hohes Maß an erschwinglichen und barrierefreien Verkehrsverbindungen zu gewährleisten, sowie soziale Aspekte und der Schutz der Arbeitnehmerrechte berücksichtig werden;

44.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, den multimodalen Verkehr zu fördern, um die Effizienz zu steigern und die Emissionen zu verringern; ist jedoch der Ansicht, dass Multimodalität am besten nur durch konkrete Legislativvorschläge erreicht werden kann; begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen zum Ausbau der Vernetzung zwischen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Binnenschifffahrt vorzuschlagen, die zu einer tatsächlichen Verkehrsverlagerung führen; fordert, dass die Investitionen in die Vernetzung der EU-Eisenbahnnetze verstärkt und gefördert werden, um einen EU-weit einheitlichen Zugang zum öffentlichen Schienenverkehr zu ermöglichen und den Schienenpersonenverkehr attraktiver zu machen; betont, dass der einheitliche europäische Eisenbahnraum eine Voraussetzung für die Verkehrsverlagerung ist, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2020 eine Strategie mit konkreten Legislativvorschlägen vorzulegen, um die Fragmentierung des Binnenmarkts zu beenden;

45.  betont, dass eine emissionsfreie Binnenschifffahrt für die Entwicklung eines nachhaltigen multimodalen Verkehrs von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen koordinierten Rechtsrahmen der EU für Binnenwasserstraßen auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Intermodalität unter Einbeziehung der Binnenwasserstraßen aktiv zu unterstützen, insbesondere die grenzüberschreitende Vernetzung der nationalen Wasserstraßensysteme, die verbessert werden muss;

46.  bekräftigt, dass im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums die Luftverkehrsemissionen zwar ohne größere Kosten verringert werden können, damit aber an sich keine signifikante Verringerung der Luftverkehrsemissionen gemäß dem langfristigen Ziel der EU bewirkt wird; fordert einen klaren Regulierungsfahrplan für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs, der sich auf technologische Lösungen, Infrastruktur, Anforderungen an nachhaltige alternative Kraftstoffe und effizienten Betrieb in Verbindung mit Anreizen für eine Verkehrsverlagerung stützt;

47.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und die Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) zu überprüfen, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge und Schiffe zu beschleunigen; begrüßt, dass ein Schwerpunkt auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gelegt wird; fordert dennoch einen umfassenderen Plan für die städtische Mobilität, um Staus zu verringern und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, etwa durch die Förderung eines emissionsfreien öffentlichen Verkehrs und der Rad- und Fußgängerinfrastruktur, insbesondere in städtischen Gebieten;

48.  ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ausreichende Investitionen in die Entwicklung einer geeigneten Infrastruktur für emissionsfreie Mobilität zu gewährleisten, und dass alle einschlägigen EU-Fonds (Fazilität „Connecting Europe“, InvestEU usw.) sowie die Verkehrsdarlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) darauf zugeschnitten sein müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu einer angemessenen Finanzierung zu verpflichten und das Tempo der Einführung innovativer Strategien, der Ladeinfrastruktur und alternativer Kraftstoffe zu erhöhen; ist der Ansicht, dass Einnahmen aus Steuern oder Gebühren, die im Verkehrswesen erhoben werden, zweckgebunden werden sollten, um den Übergang so zu unterstützen, dass die Kosten sozialverträglicher werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission, intelligente Systeme für das Verkehrsmanagement und Lösungen für „Mobilität als Dienstleistung“ zu entwickeln, insbesondere in städtischen Gebieten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung innovativer Anwendungen, neuer Technologien, neuer Geschäftsmodelle und neu entstehender und innovativer Mobilitätssysteme in der gesamten EU zu unterstützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Städte mit ihren praktischen Erfahrungen und ihrem Know-how in die Debatte über die Umsetzung der künftigen Mobilitätspolitik auf EU-Ebene einzubeziehen;

49.  begrüßt die Absicht der Kommission, den Seeverkehr in das EHS einzubeziehen; betont, dass sich die EU bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen im Seeverkehr sowohl auf internationaler als auch auf EU-Ebene ein hohes Maß an Ehrgeiz bewahren sollte, wobei neue Maßnahmen der EU die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schiffen unter EU-Flagge nicht untergraben sollten; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU und die internationalen Maßnahmen Hand in Hand gehen sollten, um eine doppelte Regulierung der Industrie zu vermeiden, und dass etwaige Maßnahmen bzw. das Fehlen von Maßnahmen auf globaler Ebene die Fähigkeit der EU, innerhalb der EU ehrgeizigere Maßnahmen zu ergreifen, nicht beeinträchtigen sollten; betont darüber hinaus, dass Maßnahmen zur Abkehr von der Verwendung von Schweröl getroffen werden müssen und dringend Investitionen in die Erforschung neuer Technologien zur Dekarbonisierung des Schifffahrtssektors und in die Entwicklung von emissionsfreien und umweltfreundlichen Schiffen getätigt werden müssen;

50.  unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im Luftverkehr und zur Stärkung des EU-EHS im Einklang mit den Klimaschutzzielen der EU sowie die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten für Flüge innerhalb der EU an Luftfahrtunternehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu stärken und die Verabschiedung eines langfristigen Ziels zur Verringerung der sektorspezifischen Emissionen durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu unterstützen, wobei jedoch die Rechtsetzungsautonomie der EU bei der Umsetzung der EHS-Richtlinie gewahrt bleiben muss; betont, dass das Europäische Parlament und der Rat als gesetzgebende Organe die einzigen Organe sind, die über etwaige künftige Änderungen der EHS-Richtlinie entscheiden können; hebt hervor, dass Änderungen an der EHS-Richtlinie nur insoweit vorgenommen werden sollten, als sie mit der Verpflichtung der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft in Einklang stehen;

51.  betont, wie wichtig es ist, für die verschiedenen Verkehrsträger gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; fordert die Kommission daher auf, im Rahmen der Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie Vorschläge für koordinierte Maßnahmen zur Abschaffung von Steuerbefreiungen für Flug- und Schiffskraftstoffe in den Mitgliedstaaten zu unterbreiten und dabei unbeabsichtigte negative ökologische, wirtschaftliche oder soziale Folgen zu vermeiden;

52.  sieht den anstehenden Vorschlägen der Kommission für strengere Luftschadstoffemissionsgrenzwerte für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Euro 7) und für überarbeitete CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sowie für Lastkraftwagen, mit denen ab 2025 für einen Weg hin zur emissionsfreien Mobilität gesorgt wird, erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, Methoden zur Lebenszyklusbewertung zu entwickeln; erinnert an das Ergebnis der eingehenden Analyse, die der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle: Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ beigefügt war, wonach alle Neuwagen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, ab 2040 emissionsfrei sein müssen, damit bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden kann, und fordert einen kohärenten politischen Rahmen und Übergangsregelungen, um diese Entwicklung zu unterstützen; weist darauf hin, dass eine Überarbeitung der derzeitig geltenden Vorschriften erforderlich sein wird, damit die führenden Länder auf nationaler Ebene strengere Maßnahmen anwenden können, wenn dies von den Mitgliedstaaten beschlossen wird;

53.  begrüßt die Pläne der Kommission zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch den See- und Luftverkehr, einschließlich der Regulierung des Zugangs der umweltschädlichsten Schiffe zu EU-Häfen, und zu Regulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch in Häfen liegende Schiffe; betont, wie wichtig es ist, die Entwicklung emissionsfreier Häfen, in denen erneuerbare Energieträger genutzt werden, zu fördern; betont, dass die Einrichtung von Emissionsüberwachungsgebieten, die im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) vorgesehen sind, und die Verringerung der Geschwindigkeit in der Schifffahrt wichtige Lösungen zur Verringerung der Emissionen sind, die problemlos umgesetzt werden können;

54.  nimmt die Pläne der Kommission zur Kenntnis, eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf Emissionen aus dem Straßenverkehr in Erwägung zu ziehen; lehnt eine direkte Einbeziehung in das EU-EHS und das Schaffen von Parallelsystemen ab; betont nachdrücklich, dass kein Bepreisungssystem bestehende oder zukünftige CO2-Normen für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen ersetzen oder aufweichen oder die Verbraucher zusätzlich belasten sollte;

„Vom Hof auf den Tisch“: Entwicklung eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems

55.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, 2020 eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für eine nachhaltigere Lebensmittelpolitik vorzulegen, indem die Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung und Wiedergewinnung der biologischen Vielfalt mit dem Ziel gebündelt werden, dafür zu sorgen, dass die Europäer erschwingliche, hochwertige und nachhaltige Lebensmittel erhalten und gleichzeitig ein menschenwürdiges Leben für Landwirte, Fischerinnen und Fischer und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors sichergestellt werden; ist der Ansicht, dass die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) voll und ganz im Einklang mit den ehrgeizigeren Zielen der EU in den Bereichen Klimaschutz und biologische Vielfalt stehen sollte; begrüßt die Zusage der Kommission, dafür zu sorgen, dass in der EU hergestellte Lebensmittel zu einem weltweiten Standard für Nachhaltigkeit werden; fordert die Kommission auf, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu nutzen, um eine wirklich langfristige Vision für nachhaltige und wettbewerbsfähige Lebensmittelsysteme zu entwickeln und gleichzeitig die Gegenseitigkeit der EU-Produktionsstandards in Handelsabkommen zu fördern;

56.  betont, dass nachhaltige Landwirtschaft und Landwirte eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen des europäischen Grünen Deals spielen werden; betont die Bedeutung der europäischen Landwirtschaft und ihr Potenzial, einen Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen, zur Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt zu leisten und die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Rohstoffe zu fördern; betont, dass die Landwirte in der EU mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet werden müssen, um den Klimawandel zu bekämpfen und sich an ihn anzupassen, wie z. B. Investitionen in den Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Systemen; betont, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf eine ehrgeizige Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft und der Verschlechterung der Bodenqualität abzielen sollte;

57.  betont, dass die Stellung der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden muss; betont, dass die Auswirkungen des EU-Wettbewerbsrechts auf die Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgungskette angegangen werden sollten, beispielsweise durch die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken und die Belohnung von Erzeugern, die hochwertige Lebensmittel für die Bereitstellung öffentlicher Güter wie höhere Umwelt- und Tierschutzstandards liefern – Nutzeffekte, die sich derzeit nicht ausreichend in den Preisen außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe widerspiegeln;

58.  spricht sich für eine nachhaltige GAP aus, die die Landwirte durch ihre Maßnahmen aktiv unterstützt und sie dazu anregt, einen größeren Nutzen für Umwelt und Klima zu erzielen und Volatilität und Krisen besser zu bewältigen; fordert die Kommission auf, den Beitrag des gegenwärtigen Vorschlags für die Reform der GAP zu den Verpflichtungen der EU zum Schutz der Umwelt, des Klimas und der biologischen Vielfalt zu analysieren, um die Reform mit den im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielen in Einklang zu bringen und dabei zu berücksichtigen, dass in der EU weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen müssen, um eine starke, widerstandsfähige und nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung zu ermöglichen; betont, dass die GAP-Strategiepläne den Ehrgeiz des europäischen Grünen Deals in vollem Umfang widerspiegeln müssen, und fordert die Kommission auf, in diesem Punkt bei ihrer Bewertung der Strategiepläne entschlossen vorzugehen und insbesondere die Ambitioniertheit und die Wirksamkeit der Öko-Regelungen der Mitgliedstaaten zu überprüfen und die Ergebnisse ihrer Umsetzung genau zu überwachen; betont, wie wichtig im Rahmen des neuen Umsetzungsmodells ein ergebnisorientierter und zielgerichteter Ansatz mit größerer Vereinfachung und Transparenz in Bezug auf konkrete Ergebnisse und Ziele mit zusätzlichem Nutzen ist; hält es für notwendig, die Landwirte beim Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft zu unterstützen, und spricht sich zu diesem Zweck dafür aus, dass die GAP mit Haushaltsmitteln ausgestattet wird, die es ermöglichen, alle ihre Ziele zu erreichen, einschließlich der Verwirklichung der Umweltziele der EU;

59.  bekräftigt, dass die Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden eines der vorrangigen Ziele für eine nachhaltige Landwirtschaft ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage der Kommission, gegen die Belastung von Umwelt und Gesundheit durch Pestizide vorzugehen und den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide sowie den Einsatz von Düngemitteln und Antibiotika erheblich zu verringern, unter anderem durch legislative Maßnahmen; betont, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verbindliche Reduktionsziele für gefährliche Pestizide enthalten sollte; fordert eine EU-Strategie zur Erleichterung des Marktzugangs für wissenschaftlich fundierte nachhaltige Alternativen; fordert die Kommission auf, den Forderungen in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide(4) nachzukommen;

60.  weist mit Besorgnis darauf hin, dass Landwirtschaft, Fischerei und Nahrungsmittelproduktion nach wie vor die Hauptursache für den Verlust an biologischer Vielfalt an Land und im Meer sind; ist der Ansicht, dass die Verluste an Bestäubern, einschließlich Bienen, unter dem Gesichtspunkt der Ernährungssicherheit besonders besorgniserregend sind, da die von Bestäubern abhängigen Kulturen in unserer Ernährung eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend für die vollständige Annahme der Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Bienen aus dem Jahr 2013 zu sorgen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bewertungen von Pestiziden entsprechend anzupassen;

61.  betont, dass intelligente landwirtschaftliche Verfahren und Produktionsmethoden erforderlich sind, um eine ausreichende Menge an nährstoffreichen Lebensmitteln für eine wachsende Bevölkerung sicherzustellen und Lebensmittelverluste und -verschwendung zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung und zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug zu verstärken; fordert ein durchsetzbares EU-weites Reduktionsziel bei der Lebensmittelverschwendung von 50 % bis 2030 auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode; unterstreicht die positiven Auswirkungen kurzer Lebensmittelversorgungsketten auf die Verringerung der Lebensmittelverschwendung;

62.  betont, dass die Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontaktmaterialien und Höchstgehalte an Pestizidrückständen überarbeitet werden und auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Lebensmittelzusatzstoffe, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind, zu verbieten; weist erneut darauf hin, dass gesunde Lebensmittel eine entscheidende Rolle bei der Verringerung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen spielen; betont, wie wichtig es ist, einen Rechtsrahmen, einschließlich Durchsetzungsmechanismen, zu schaffen, um zu erreichen, dass eingeführte Lebensmittel den EU-Umweltnormen entsprechen;

63.  weist darauf hin, dass die EU-Bürger der Ansicht sind, dass die Bereitstellung sicherer, gesunder und hochwertiger Lebensmittel für alle Verbraucher die oberste Priorität der GAP und der Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) sein sollte; ist der Ansicht, dass digitale Mittel zur Bereitstellung von Informationen die Informationen auf dem Etikett ergänzen, aber nicht ersetzen können; begrüßt daher die Absicht der Kommission, neue Möglichkeiten zu sondieren, wie die Verbraucher besser informiert werden können; fordert die Kommission auf, eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmitteln in Erwägung zu ziehen, beispielsweise in Bezug auf die Nährwertkennzeichnung, die Angabe des Ursprungslands bestimmter Lebensmittel und die Kennzeichnung in Bezug auf Umwelt- und Tierschutz, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden und objektive, transparente und verbraucherfreundliche Informationen bereitzustellen;

64.  betont das Potenzial der Landwirtschaft, durch nachhaltige Verfahren wie Präzisionslandwirtschaft, Ökolandbau, Agrarökologie, Agrarforstwirtschaft, Verbesserung des Tierschutzes und Verhütung von Krankheiten bei Mensch und Tier, einschließlich nachhaltiger Waldbewirtschaftung, CO2-Abscheidung und verbesserter Nährstoffbewirtschaftung zum Erreichen der Ziele des Grünen Deals beizutragen; betont, wie wichtig es ist, Anreize für Landwirte zu schaffen, damit sie zu Methoden übergehen, die in gerechter, zeitnaher und wirtschaftlich tragfähiger Weise einen größeren Nutzen für Klima, Umwelt und biologische Vielfalt bringen; begrüßt, dass sich die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auch mit den Vorteilen neuer Technologien, einschließlich der Digitalisierung, befassen wird, um die Effizienz, die Ressourcennutzung und die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile für die Branche zu bringen; bekräftigt seine Forderung, einen umfassenden strategischen europäischen Plan für die Erzeugung von und Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß umzusetzen, der auf der nachhaltigen Entwicklung des gesamten Anbaus in der Union beruht;

65.  fordert die Kommission auf, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in ihre Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einzubeziehen, um die nachhaltige Wertschöpfungskette in der Fischerei (vom Fang bis zum Verbrauch) zu stärken; erkennt das Potenzial der Fischereiwirtschaft an, zur Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals beizutragen; betont nachdrücklich, dass für die Konformität der Branche mit den Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitszielen der EU und mit der Wissenschaft gesorgt werden muss; betont, wie wichtig es ist, die europäischen Fischer und Fischerinnen bei der Umstellung auf eine nachhaltige Fischerei angemessen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit aller Meereserzeugnisse vorzulegen, einschließlich der Ursprungskennzeichnung für Fischkonserven und der Ablehnung von Erzeugnissen, die die Meeresumwelt schädigen oder zerstören;

66.  hält es für wichtig, die bestehenden Tierschutzstandards zu erhöhen und erforderlichenfalls neue Standards auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln und Vertragsverletzungsverfahren gegen systematische Verstöße in den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchsetzung bestehender Tierschutzvorschriften einzuleiten; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine neue Tierschutzstrategie vorzulegen, die den Weg für ein Rahmengesetz über Tierschutz ebnet, und sicherzustellen, dass die Behandlung der Tiere als fühlende Wesen in allen einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt wird;

Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt

67.  bedauert zutiefst, dass Europa und die Welt nach wie vor alarmierend rasche Verluste an biologischer Vielfalt erleiden und ihre derzeitigen Ziele nicht erreichen, einschließlich der Aichi-Ziele, dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten; betont, dass die biologische Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden muss, und begrüßt die Zusage der Kommission, bis März 2020 im Vorfeld der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eine Biodiversitätsstrategie vorzulegen; betont, dass die EU auf ein ehrgeiziges und verbindliches globales Übereinkommen über den Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 mit klaren Zielen und verbindlichen Zielvorgaben für Schutzgebiete sowohl in der EU insgesamt als auch weltweit drängen sollte; hält es für wesentlich, den Rückgang der Artenvielfalt sowohl innerhalb der EU als auch weltweit bis 2030 zu stoppen und umzukehren und in diesem Rahmen auch konkrete Maßnahmen für die europäischen Überseegebiete zu ergreifen;

68.  betont, dass im Rahmen der Biodiversitätsstrategie für 2030 sowohl ehrgeizige und durchsetzbare rechtliche Maßnahmen und verbindliche Ziele zur Verbesserung des Schutzes und der Wiederherstellung gefährdeter Ökosysteme als auch umfassende Maßnahmen zur Bewältigung der Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt vorgesehen sein müssen; betont, wie wichtig es ist, die Wirksamkeit und die Größe der Netze von Naturschutzgebieten zu steigern, um den Klimawandel einzudämmen und sich an ihn anzupassen und eine Erholung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, in die Biodiversitätsstrategie das Ziel aufzunehmen, die Verwendung gefährliche Chemikalien nach und nach einzustellen, und dieses Ziel mit der Strategie für eine schadstofffreie Umwelt zu verknüpfen; nimmt die Pläne der Kommission zur Kenntnis, Maßnahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu ermitteln und einen Renaturierungsplan vorzuschlagen; ist der Ansicht, dass Gebiete mit großer biologischer Vielfalt innerhalb städtischer grüner Infrastruktur dazu beitragen, Luftverschmutzung, Lärm, Auswirkungen des Klimawandels, Hitzewellen, Überschwemmungen und Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu mildern; begrüßt, dass die Kommission Vorschläge unterbreiten wird, wie europäische Städte umweltfreundlicher gestaltet werden können und die Biodiversität in städtischen Gebieten gesteigert werden kann;

69.  betont, dass die Politikkohärenz sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene für eine erfolgreiche Politik zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung ist; ist, was die Umsetzung angeht, der Ansicht, dass der Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen unter den Mitgliedstaaten wichtig ist; fordert die Kommission auf, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Naturschutzvorschriften nicht einhalten; fordert die Kommission auf, die Umwelthaftungsrichtlinie im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 26. Oktober 2017 zu stärken;

70.  ist der Ansicht, dass die Ursachen des Biodiversitätsverlusts globaler Natur sind und nicht an Landesgrenzen Halt machen; unterstützt daher die Kommission bei ihrem Vorschlag für ein globales verbindliches Ziel zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf der Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt im Oktober 2020; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam auf ein ehrgeiziges globales Ziel für Naturschutzgebiete an Land und auf See zu einigen;

71.  weist darauf hin, dass Wälder für unseren Planeten und die biologische Vielfalt unentbehrlich sind; begrüßt die Absicht der Kommission, gegen die weltweite Entwaldung vorzugehen, und fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen zu intensivieren; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen auf der Grundlage der Sorgfaltspflicht vorzulegen, um nachhaltige und entwaldungsfreie Lieferketten für Erzeugnisse, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, sicherzustellen und insbesondere gegen die Hauptursachen der mit Entwaldung verbundenen Einfuhren vorzugehen und stattdessen Importe zu fördern, die keine Entwaldung im Ausland verursachen;

72.  fordert die Kommission auf, eine neue, ehrgeizige EU-Forststrategie vorzulegen, um der wichtigen, multifunktionalen und vielseitigen Rolle der europäischen Wälder, der Branche und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt angemessen Anerkennung zu zollen, und dabei auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in Europa ergriffen werden müssen; betont, dass Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen darauf abzielen sollten, die biologische Vielfalt und die Kohlenstoffspeicherung zu verbessern;

73.  betont, dass der illegale Artenhandel eine Hauptursache des Verlusts an biologischer Vielfalt ist; betont auch, dass der Aktionsplans von 2016 zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels 2020 ausläuft; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bestimmungen des Aktionsplans zu verlängern, zu stärken und vollständig in die Biodiversitätsstrategie für 2030 aufzunehmen sowie für eine angemessene Finanzierung zu sorgen; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den Partnerländern zu einem wesentlichen Aspekt des Vorgehens gegen Artenschutzkriminalität und den Verlust an biologischer Vielfalt zu machen;

74.  erkennt die Rolle der blauen Wirtschaft bei der Bekämpfung des Klimawandels an; unterstreicht, dass die blaue Wirtschaft, einschließlich Energien aus erneuerbaren Quellen, Tourismus und Industrie nachhaltig sein muss, da die Nutzung der Meeresressourcen direkt oder indirekt von der langfristigen Qualität und Widerstandsfähigkeit der Ozeane abhängt; ist der Ansicht, dass die Ozeane beim europäischen Grünen Deal hohe Priorität genießen sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Grünen Deal eine „blaue“ Dimension zu verleihen, die maritime Dimension in vollem Umfang als wesentlichen Aspekt des Grünen Deals einzubeziehen und die von den Ozeanen erbrachten Ökosystemleistungen uneingeschränkt durch die Ausarbeitung eines „Aktionsplans für Ozeane und Aquakultur“ anzuerkennen, der auch konkrete Maßnahmen für eine integrierte strategische Vision für meerespolitische Themen wie Verkehr, Innovation und Wissen, biologische Vielfalt, die blaue Wirtschaft, Emissionen und Governance umfasst;

75.  ist der Ansicht, dass die GFP darauf abzielen sollte, die Überfischung zu beenden und die Fischbestände über den höchstmöglichen Dauerertrag hinaus wiederherzustellen, nachhaltige Systeme der Meeres- und Süßwasseraquakultur zu entwickeln und ein wirksames und integriertes ökosystembasiertes Bewirtschaftungssystem einzurichten, bei dem alle Faktoren berücksichtigt werden, die sich auf die Fischbestände und das Meeresökosystem auswirken, darunter der Klimawandel und die Umweltverschmutzung; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine diesbezügliche Überarbeitung der GFP vorzulegen;

76.  betont, dass Anstrengungen zur Erhaltung der Ozeane und der Küsten unternommen werden müssen, durch die eine Milderung des Klimawandels und eine Anpassung an ihn erzielt werden, um die Meeres- und Küstenökosysteme zu schützen und wiederherzustellen, und fordert einen Vorschlag für die Festlegung eines verbindlichen Ziels, das Netz der Meeresschutzgebiete in der Biodiversitätsstrategie für 2030 auf EU-Ebene auf mindestens 30 % auszudehnen, um den Schutz der Ozeane zu verbessern; betont, dass die Finanzmittel aufgestockt und die Kapazitäten ausgebaut werden müssen, um das Wissen über die Meere in Bezug auf die biologische Vielfalt, das Klima und die Umweltverschmutzung zu verbessern und so die Auswirkungen der Tätigkeiten auf die Meeresökosysteme und den Zustand der Fischbestände besser zu verstehen, und dass geeignete Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel und seiner Eindämmung aufgestellt werden müssen;

77.  betont, wie wichtig es ist, die weltweite Vorreiterrolle der EU bei der Meerespolitik, einschließlich der Handelsdimension, zu stärken und dazu die Annahme eines internationalen Mechanismus im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Meeresökosysteme außerhalb der Gebiete unter nationaler Hoheit und einer Politik der Nulltoleranz in Bezug auf die illegale Fischerei zu fördern, einschließlich einer gemeinsamen Strategie mit den Nachbarländern zur Verhinderung und Verminderung der Verschmutzung; weist darauf hin, dass die EU stärker zu der von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung beitragen muss, um sich stärker in die Meeresforschung einzubringen und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen;

Keine Umweltverschmutzung als hochgestecktes Ziel für eine schadstofffreie Umwelt

78.  begrüßt die Pläne der Kommission für einen Aktionsplan zur Beseitigung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, der sich auch mit der Verschmutzung von Land zu Wasser befassen und eine verstärkte Überwachung umfassen sollte, und dessen Maßnahmen auf die Verhinderung von Umweltverschmutzung konzentriert sein sollten; bedauert die Verzögerung bei der Vorlage der Strategie für eine schadstofffreie Umwelt und fordert die Kommission auf, so bald wie möglich im Jahre 2020 eine ehrgeizige sektorübergreifende Strategie für eine schadstofffreie Umwelt vorzulegen, um dafür zu sorgen, dass alle Europäer, einschließlich Verbrauchern, Arbeitnehmern und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, angemessen vor schädlichen Stoffen geschützt sind;

79.  ist der Auffassung, dass die Strategie für eine schadstofffreie Umwelt alle Regelungslücken im Chemikalienrecht der EU schließen und wirksam zur raschen Ersetzung besonders besorgniserregender Stoffe und anderer gefährlicher Chemikalien, einschließlich endokriner Disruptoren, sehr persistenter Chemikalien, neurotoxischer und immuntoxischer Stoffe, sowie zur Bekämpfung der Kombinationseffekte von Chemikalien, Nanoformen von Stoffen und der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien aus Produkten beitragen sollte; weist erneut darauf hin, dass bei einem Verbot dieser Chemikalien alle Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollten; unterstreicht die Notwendigkeit eines klaren Bekenntnisses zur Bereitstellung von Mitteln für verbesserte Forschung nach sichereren Alternativen, für die Förderung der Ersetzung schädlicher Chemikalien, eine saubere Produktion und nachhaltige Innovationen; unterstreicht die Notwendigkeit, Tierversuche bei der Risikobewertung zu reduzieren, und fordert verstärkte Anstrengungen und Mittel für diesen Zweck;

80.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis Juni 2020 einen ehrgeizigen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem gegen endokrine Disruptoren vorgegangen wird, insbesondere in Kosmetika, Spielzeug und Lebensmittelkontaktmaterial, und einen Aktionsplan auszuarbeiten, der einen umfassenden Rahmen mit Zielvorgaben und Fristen zur Minimierung der Exposition der Bürger gegenüber Chemikalien mit endokriner Wirkung bietet; weist ferner darauf hin, dass der neue umfassende Rahmen für endokrine Disruptoren sicherstellen muss, dass die Mischungseffekte und Wirkungen einer kombinierten Exposition berücksichtigt werden;

81.  fordert die Kommission auf, klare Rechtsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, mit denen verhindert wird, dass Arzneimittel sowohl infolge des Herstellungsprozesses als auch infolge ihrer Verwendung und Entsorgung in die Umwelt gelangen; weist mit Besorgnis darauf hin, dass Arzneimittel, die durch die Ableitung von Tiermist in die Umwelt gelangen, zur Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe beitragen;

82.  weist darauf hin, dass der Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden eine umfassende und bereichsübergreifende Strategie sein muss, durch die die Gesundheit der Bürger vor Umweltschäden und -verschmutzungen geschützt wird; fordert die Kommission auf, das Schutzniveau für die Qualität der Luft im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu erhöhen; fordert nachdrücklich eine bessere Überwachung der Luftverschmutzung in den Mitgliedstaaten durch die Anwendung robuster und harmonisierter Messverfahren und einen leichten Zugang der Unionsbürger zu den diesbezüglichen Informationen; fordert umfassende Maßnahmen gegen alle relevanten Schadstoffe, um die natürlichen Funktionen von Grundwasser und Oberflächengewässern wiederherzustellen; betont, dass bei der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie der Schwerpunkt auf der Verhinderung von Umweltverschmutzung, der Kohärenz mit den Strategien im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der Dekarbonisierung liegen sollte; fordert darüber hinaus eine Überprüfung der Seveso-Richtlinie;

Finanzierung des europäischen Grünen Deals und Sicherstellung eines gerechten Übergangs

83.  begrüßt, dass der erhebliche Finanzierungsbedarf zur Erreichung der im europäischen Grünen Deal festgelegten Ziele anerkannt wurde; begrüßt ferner, dass in der Mitteilung anerkannt wird, dass die Nachhaltigkeit stärker in alle Sektoren integriert werden sollte; ist der Ansicht, dass die Kommission einen umfassenden Finanzierungsplan auf der Grundlage eines kohärenten Pakets von Vorschlägen vorlegen sollte, mit dem öffentliche und private Investitionen auf allen Ebenen gefördert werden sollen; ist der Ansicht, dass ein solcher Plan notwendig ist, um den erheblichen Finanzierungsbedarf und die zusätzlichen Investitionen zu decken, die für die Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals erforderlich sind und die die von der Kommission angegebene konservative Schätzung von 260 Mrd. EUR weit übersteigen, bei der beispielsweise der Investitionsbedarf für die Anpassung an den Klimawandel und andere ökologische Herausforderungen wie die biologische Vielfalt oder die öffentlichen Investitionen, die zur Bewältigung der sozialen Kosten erforderlich sind, nicht berücksichtigt werden; betont, dass die Kosten einer tiefgreifenden Dekarbonisierung heute weitaus geringer sind als die Kosten, die durch die Folgen des Klimawandels entstehen;

84.  unterstützt die Pläne für eine nachhaltige Investitionsoffensive, die dazu beitragen soll, die Investitionslücke zu schließen, den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zu finanzieren und einen gerechten Übergang in allen Regionen der EU sicherzustellen; betont, dass in dem Plan den Erfahrungen mit früheren Programmen (der „Investitionsoffensive für Europa“) Rechnung getragen und ein besonderer Fokus auf tatsächlich zusätzliche Investitionen mit europäischem Mehrwert gelegt werden sollte; fordert koordinierte Maßnahmen, um die Investitionslücke in der gesamten EU zu schließen, unter anderem über den EU-Haushalt und über Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und andere Finanzinstitutionen und EU-Programme, beispielsweise über InvestEU;

85.  begrüßt die neuen energiepolitischen Förderleitlinien und die neue Strategie für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit, die von der EIB am 14. November 2019 angenommen wurden, als wichtigen Schritt hin zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals; begrüßt, dass die EIB in die neue Klimabank der EU umgewandelt werden soll, wozu gehört, dass bis 2025 50 % ihrer Tätigkeiten dem Klimaschutz und der ökologischen Nachhaltigkeit gewidmet werden, dass sie bis 2021 keine Projekte mit fossilen Brennstoffen mehr unterstützt und dass sie bis 2020 die Gesamtheit ihrer Finanzierungstätigkeiten an den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens von Paris ausrichtet; fordert die EIB auf, Projekte aktiv zu unterstützen, mit denen ein gerechter Übergang gefördert wird, wie Forschung, Innovation und Digitalisierung, Zugang von KMU zu Finanzmitteln sowie soziale Investitionen und Kompetenzen; fordert, dass die Investitionspolitik der EIB vorrangig gezielte Finanzierungen für Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals bereitstellen soll, wobei der Zusätzlichkeit Rechnung zu tragen ist, die EIB-Finanzierungen in Kombination mit anderen Quellen bieten können; betont, dass die Abstimmung mit anderen Finanzierungsinstrumenten von entscheidender Bedeutung ist, da die EIB allein nicht alle Initiativen des europäischen Grünen Deals finanzieren kann; begrüßt die jüngsten Erklärungen der neu ernannten Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), wonach die Institution sowohl bei ihren währungspolitischen Aufgaben als auch in ihrer Bankenaufsichtsfunktion zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in dieser Hinsicht mit der EZB zusammenzuarbeiten, um die in der Mitteilung zum europäischen Grünen Deal zugesagten kohärenten Maßnahmen unbeschadet des in den Verträgen festgeschriebenen Mandats der EZB sicherzustellen;

86.  betont, dass das derzeitige Marktungleichgewicht zwischen dem geringen Angebot von und der hohen Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten angegangen werden muss; hebt den Stellenwert einer nachhaltigen Finanzwirtschaft hervor und ist der Ansicht, dass eine rasche Übernahme und Entwicklung eines nachhaltigen Finanzwesens durch die wichtigsten internationalen Finanzinstitute eine Grundvoraussetzung dafür ist, vollständige Transparenz in Bezug auf den Grad der Nachhaltigkeit des Finanzsystems der EU sicherzustellen und für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft zu sorgen; besteht darauf, dass auf den Erfolgen der Initiative für ein nachhaltiges Finanzwesen aufgebaut werden muss, hält es für geboten, dass der Aktionsplan der EU für nachhaltige Finanzierung rasch umgesetzt wird, einschließlich eines grünen Siegels für Finanzprodukte, der Norm für grüne Anleihen und der Einbeziehung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) in den Aufsichtsrahmen von Banken, und begrüßt die Einrichtung einer Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen;

87.  betont, dass ein gerechter Übergang unterstützt werden muss, und begrüßt die Zusagen der Kommission in diesem Zusammenhang; ist der Ansicht, dass ein gut konzipierter Mechanismus für einen gerechten Übergang – einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang – ein wichtiges Instrument sein wird, diesen Übergang zu erleichtern, ehrgeizige Klimaschutzziele zu verwirklichen und gleichzeitig den sozialen Auswirkungen Rechnung zu tragen; betont, dass eine solide Finanzierung dieses Instruments – u. a. mit zusätzlichen Haushaltsmitteln – ein Schlüsselelement darstellen wird, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung des europäischen Grünen Deals geht; ist der Auffassung, dass es beim gerechten Wandel um mehr als nur einen Fonds geht, sondern vielmehr um einen umfassenden politischen Ansatz, der durch Investitionen unterstützt wird, sodass sichergestellt ist, dass niemand zurückgelassen wird, und hebt die Rolle der sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang hervor; ist der Ansicht, dass der Mechanismus nicht einfach aus einer Nettoübertragung an die einzelstaatlichen Regierungen oder an Unternehmen bestehen und auch nicht von Unternehmen für das Begleichen ihrer Verbindlichkeiten genutzt werden sollte, sondern dass den Arbeitnehmern in allen Sektoren und Gemeinschaften in der EU, die besonders von der Dekarbonisierung betroffen sind – wie etwa Kohlebergbauregionen und CO2-intensiven Regionen – konkret dabei geholfen werden sollte, den Übergang zur sauberen Wirtschaft der Zukunft zu vollziehen, ohne dass dabei von der Durchführung proaktiver Projekte und Initiativen abgeschreckt wird; ist der Ansicht, dass mit dem Fonds unter anderem die Weiterqualifizierung und Umschulung gefördert werden sollten, damit die Arbeitnehmer auf neue Beschäftigungsaussichten, Anforderungen und Kompetenzen vorbereitet werden, und die Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen unterstützt werden sollte; betont nachdrücklich, dass eine Finanzierung für einen gerechten Übergang von Fortschritten bei konkreten und verbindlichen Plänen zur Dekarbonisierung im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris abhängig gemacht werden muss, insbesondere vom Kohleausstieg und dem Wandel in CO2-intensiven Wirtschaftsregionen; erachtet es als wichtig, für einen angemessenen Überwachungsrahmen zu sorgen, damit verfolgt werden kann, wie der Mechanismus in den Mitgliedstaaten genutzt wird; betont jedoch, dass der Übergang nicht allein mit finanziellen Mitteln sichergestellt werden kann und dass eine umfassende EU-Strategie, die auf einem echten Dialog und einer echten Partnerschaft mit den betroffenen Menschen und Gemeinschaften, einschließlich der Gewerkschaften, beruht, erforderlich ist;

88.  hebt die entscheidende Rolle hervor, die dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021–2027 bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals zukommt, und unterstreicht, dass bei den politischen und finanziellen Maßnahmen dringend ein weiterer Quantensprung, einschließlich der Bereitstellung neuer Haushaltsmittel, erfolgen muss, damit die Ziele des Grünen Deals verwirklicht werden können, und dass dringend ein gerechter Übergang hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft auf der Grundlage der strengsten Kriterien der sozialen Gerechtigkeit erfolgen muss, damit kein Mensch und kein Ort zurückgelassen wird; erwartet, dass die Haushaltsmittel für den nächsten Finanzplanungszeitraum in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen, und betont, dass ein gekürzter MFR selbstverständlich einen Rückschritt darstellen würde;

89.  fordert die Einrichtung eines Mechanismus, der eine gute Koordinierung, Kohärenz und Übereinstimmung aller verfügbaren politischen Maßnahmen, Finanzierungsinstrumente und Investitionen der EU, einschließlich der EIB, sicherstellt, damit Überschneidungen vermieden, die Synergien, die Komplementaritäten und die Zusätzlichkeit ihrer Finanzierung verbessert sowie nachhaltige private und öffentliche Investitionen mobilisiert werden, wodurch die finanzielle Unterstützung für den europäischen Grünen Deal optimiert und durchgängig berücksichtigt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass es den Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung der Ziele im MFR im Interesse der Politikkohärenz unterstützt; ist der Ansicht, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung und Geldwäsche eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft und einer starken Wirtschaft einnimmt;

90.  fordert die Festlegung ehrgeiziger und verbindlicher Ziele betreffend die Ausgaben für die biologische Vielfalt bzw. die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes, die über die im Zwischenbericht des Parlaments über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) festgelegten angestrebten Ausgabenanteile hinausgehen, einschließlich einer strikten und umfassenden Methodik für die Festlegung und Nachverfolgung der relevanten Ausgaben für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass keine EU-Finanzierung aus gleich welchen politischen Maßnahmen der EU dem Ziel des Übereinkommens von Paris und den sonstigen umweltpolitischen Zielen sowie internationalen Zusagen und Verpflichtungen der EU zuwiderläuft;

91.  unterstützt die Einführung einer Reihe von zielgerichteten neuen grünen Eigenmitteln, die den Zielen des europäischen Grünen Deals entsprechen und einen umweltverträglichen und sozial gerechten Übergang, einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels und des Umweltschutzes, fördern und erleichtern; sieht die Vorschläge der Kommission in dieser Hinsicht als Ausgangspunkt;

92.  ist der Ansicht, dass die geplante Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen den politischen Zielen des europäischen Grünen Deals Rechnung tragen und darauf abzielen sollte, Investitionen in nachhaltige Lösungen zu fördern und zu vereinfachen, das rasche Auslaufen der Subventionen für Kohle und fossile Brennstoffe in der EU sicherzustellen und den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die bei der wirksamen und innovativen Umsetzung des europäischen Grünen Deals eine entscheidende Rolle spielen werden, Leitlinien bereitzustellen, die voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Umweltschutzes stehen; ist der Ansicht, dass die Überarbeitung nationale Unterstützung für strukturelle Änderungen aufgrund des Kohleausstiegs ermöglichen sollte, für die die gleichen Bedingungen wie im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang gelten; betont, dass durch eine solche Überarbeitung die strengen Wettbewerbsvorschriften der EU nicht aufgeweicht werden sollten;

93.  betont, dass es erforderlich sein wird, dass ein erheblicher Anteil der für den Grünen Deal erforderlichen Mittel aus den Haushalten der Mitgliedstaaten bereitgestellt wird; begrüßt die Absicht der Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Berücksichtigung von Umweltbelangen in den nationalen Haushalten zu arbeiten; ist besorgt darüber, dass jedes künftige Modell für die Finanzierung des Grünen Deals gefährdet ist, wenn die Mitgliedstaaten über keine nachhaltige Fiskalpolitik verfügen und ihre finanzielle Lage nicht solide ist; fordert daher die Einführung eines Rahmens, der öffentliche nachhaltige Investitionen ermöglicht, um die im europäischen Grünen Deal festgelegten Ziele zu erreichen, betont jedoch, dass mit dem Finanzierungsmodell – gleich welches Modell gewählt wird – die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in der EU nicht beeinträchtigt werden darf; betont jedoch auch, dass nachhaltige Investitionen im Rahmen des europäischen Grünen Deals wirklich zusätzlichen Charakter haben und Marktfinanzierungen nicht verdrängen sollten; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, bei privaten und öffentlichen Investitionen von dem gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld zu profitieren;

94.  fordert, dass die Transformationsagenda des europäischen Grünen Deals in einem grüner ausgerichteten Europäischen Semester ihren Niederschlag findet; betont, dass das Europäische Semester in seiner derzeitigen Form nicht verwässert werden sollte; ist der Ansicht, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung der VN darin einbezogen werden sollten, um den Prozess zu einem Motor für den Wandel hin zu einem nachhaltigen Wohlergehen für alle in Europa zu machen; unterstützt daher die weitere Einbeziehung sozialer und ökologischer Indikatoren und Ziele in das Semester, wodurch die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Pläne zu ihrer Verwirklichung vorzulegen; fordert die Kommission ferner auf, die Übereinstimmung der Haushalte der Mitgliedstaaten mit den aktualisierten Klimaschutzzielen der EU zu bewerten;

Mobilisierung von Forschung und Förderung von Innovation

95.  betont, dass weltweit führende Forschung und Innovation für die Zukunft Europas und die Verwirklichung seiner Umwelt- und Klimaschutzziele von grundlegender Bedeutung sind, indem sie eine wissenschaftsbasierte Strategie sicherstellen, mit der Europa bis spätestens 2050 CO2-neutral werden und ein Übergang der Gesellschaft hin zur Umweltverträglichkeit vollzogen werden kann, und gleichzeitig für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand sorgen; begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit legt, sektor- und fachübergreifend zu arbeiten; betont die Notwendigkeit einer systemischen durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit für alle Programme in der Forschungs- und Innovationsagenda der EU; weist auf die Rolle der neuen Technologien hin, die zusätzliche Vorteile beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Forschung im Bereich der Technologien zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern;

96.  unterstreicht die Bedeutung des auftragsorientierten Programms „Horizont Europa“ (2021–2027), das die Gelegenheit bietet, ein breites Spektrum von Interessenträgern, darunter die Unionsbürger, in die Bewältigung der drängenden globalen Herausforderung des Klimawandels einzubinden und zu stärker auf Zusammenarbeit ausgerichteten Forschungs- und Innovationspraktiken überzugehen, um den europäischen Grünen Deal umzusetzen; betont, dass für Horizont Europa ein ehrgeiziger Haushalt in Höhe von 120 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen beibehalten werden muss, damit die im Bereich der Innovation bestehenden beträchtlichen Herausforderungen für den Übergang zur Klimaneutralität bewältigt werden können, wobei zu berücksichtigen ist, dass mindestens 35 % der Haushaltsmittel für Horizont Europa zu den Klimazielen beitragen sollten; betont, dass im Rahmen anderer EU-Fonds mehr Mittel für Forschung und Innovation im Bereich der sauberen Technologien zweckgebunden werden sollten; fordert, dass die Kommission die Chancen maximiert, die sich aus dem breiteren Innovationsumfeld ergeben, da zahlreiche neue Schlüsseltechnologien von entscheidender Bedeutung sein werden, wenn bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll;

97.  betont, dass die EU ihre zivilen Leitprogramme im Bereich der Raumfahrt – Copernicus und Galileo – sowie die EU-Agentur für das Weltraumprogramm, die wertvolle Beiträge zur Umweltüberwachung und Datenerhebung leisten, aufrechterhalten und weiterentwickeln muss; betont, dass die Copernicus-Dienste zur Überwachung des Klimawandels möglichst bald voll funktionsfähig sein sollten, wodurch der kontinuierliche Datenfluss bereitgestellt wird, der für wirksame Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung notwendig ist;

98.  unterstreicht, wie wichtig die Stärkung des Technologietransfers und des Wissensaustauschs in den Bereichen Minderung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, Ressourceneffizienz und Kreislaufprinzip und CO2-arme und emissionsfreie Technologien einschließlich der Erhebung von Daten ist, wenn es darum geht, zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beizutragen; betont, wie wichtig es ist, die Markteinführung zu unterstützen, die eine wesentliche Triebkraft dafür ist, dass die umfangreichen Wissensressourcen der EU in Innovationen münden; ist der Ansicht, dass der europäische Grüne Deal auch eine Möglichkeit zur Herstellung einer Verbindung zwischen den verschiedenen beteiligten Sektoren bietet, die symbiotisch auseinander Nutzen ziehen können sollten; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Bioökonomie die Möglichkeit bietet, einen solchen symbiotischen Nutzen zwischen den verschiedenen Sektoren zu schaffen und sie als Ergänzung zur Kreislaufwirtschaft zu nutzen;

99.  weist erneut darauf hin, dass mit den politischen Maßnahmen der EU wissenschaftliche Exzellenz und partizipative Wissenschaft unterstützt, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie gestärkt und Innovationen und eine faktengestützte Politikgestaltung gefördert werden sollten, während gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich und der Austausch über bewährte Verfahren erleichtert werden sollten, damit die Kompetenzen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel in den auch damit verbundenen neuen Berufen für Arbeitnehmer, Lehrkräfte und junge Menschen gestärkt werden; begrüßt die Absicht der Kommission, die neue europäische Kompetenzagenda und die Jugendgarantie zu aktualisieren, um die Beschäftigungsfähigkeit in der grünen Wirtschaft zu stärken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Ausbildungssysteme, einschließlich Maßnahmen im Zusammenhang mit der Berufsbildung, zu investieren; hält es für eine Frage der Kohärenz mit den Zielen der Mitteilung, die umweltfreundliche Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus+ (2021–2027) zu fördern;

Schadensvermeidung – Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU

100.  begrüßt den Grundsatz der Schadensvermeidung und die Zusage der Kommission, dafür zu sorgen, dass alle EU-Maßnahmen der EU dabei helfen sollten, eine nachhaltige Zukunft und einen gerechten Übergang zu erreichen, auch durch den Einsatz von Instrumenten für die umweltgerechte Haushaltsplanung, und die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung entsprechend zu aktualisieren; besteht auf einem kohärenten Ansatz bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris, des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten bei der vollständigen und korrekten Umsetzung der geltenden und künftigen Umwelt- und Klimaschutzvorschriften in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Verstöße Konsequenzen nach sich ziehen;

101.  unterstreicht die entscheidende Rolle des Vorsorgeprinzips zusammen mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung als Richtschnur für die Maßnahmen der EU in allen Politikbereichen, wobei dem Grundsatz der Politikkohärenz so weit wie möglich Rechnung zu tragen ist; ist der Ansicht, dass das Vorsorgeprinzip bei allen Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu berücksichtigen ist, damit Gesundheit und Umwelt besser geschützt werden; beharrt darauf, dass die EU bei der Vorlage von Vorschlägen für faire und abgestimmte Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz das Verursacherprinzip anwenden muss;

102.  betont, dass künftige Legislativvorschläge auf umfassenden Folgenabschätzungen beruhen müssen, in denen die sozioökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der verschiedenen Optionen ermittelt werden, einschließlich der Gesamtauswirkungen auf Klima und Umwelt und der Kosten eines Nichttätigwerdens sowie der Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU, einschließlich KMU, der Notwendigkeit, eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, der Auswirkungen auf verschiedene Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren, der Auswirkungen auf die Beschäftigung und der Auswirkungen auf die langfristige Investitionssicherheit; unterstreicht die Notwendigkeit, der Öffentlichkeit die Vorteile der einzelnen Vorschläge aufzuzeigen und gleichzeitig die politische Kohärenz mit den Zielen der Treibhausgasreduzierung und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie nicht zum Verlust an biologischer Vielfalt beitragen; begrüßt, dass die Begründungen zu allen Legislativvorschlägen und delegierten Rechtsakten einen gesonderten Abschnitt enthalten werden, in dem erläutert wird, wie bei jeder Initiative der Grundsatz der Schadensvermeidung gewahrt wird; fordert, dass dies auf Durchführungsrechtsakte und Maßnahmen im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle (RVK-Maßnahmen) ausgeweitet wird;

103.  bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den EU-Bürgern den in dem Übereinkommen von Aarhus verankerten echten Zugang zur Justiz und zu Dokumenten zu garantieren, fordert die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass die EU das Übereinkommen einhält, und begrüßt, dass die Kommission die Überprüfung der Aarhus-Verordnung in Betracht zieht;

104.  ersucht die Kommission, Szenario 1 des Reflexionspapiers mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ zu erfüllen, wie es das Parlament in seiner Entschließung vom 14. März 2019 mit dem Titel „Jährlicher Strategiebericht über die Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung“(5) gefordert hat, in der unter anderem darum ersucht wird, dass der Grundsatz „Nachhaltigkeit an erster Stelle“ in die Agenda der EU und ihrer Mitgliedstaaten für bessere Rechtsetzung aufgenommen wird;

105.  betont, dass das 8. Umweltaktionsprogramm den im europäischen Grünen Deal formulierten Ehrgeiz widerspiegeln und vollständig auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung abgestimmt sein und die Umsetzung dieser Ziele vorantreiben muss;

106.  hebt die umfangreichen Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf das Klima und die Umwelt in Ländern außerhalb der EU hervor; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen der Erde ein Ziel zu entwickeln, anhand dessen die weltweiten Auswirkungen des Verbrauchs und der Produktion in der EU verringert werden sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, nachhaltige Lieferketten zu fördern, um die Vorteile der Kreislaufwirtschaft in der EU und weltweit auszubauen;

Die EU als globaler Vorreiter

107.  betont, dass die EU als weltweit größter Binnenmarkt in der Lage ist, Standards festzulegen, die entlang der gesamten globalen Wertschöpfungsketten gelten, und ist der Ansicht, dass die EU ihre politische Öffentlichkeitsarbeit auf der Grundlage einer „Diplomatie des Grünen Deals“ sowie der „Klimadiplomatie“ stärken sollte; ist der Ansicht, dass die EU die Debatte in anderen Ländern mit dem Ziel fördern sollte, dass diese im Bereich des Klimaschutzes mehr Ehrgeiz an den Tag legen, sowie dass die EU ihre Ambitionen bei der Festlegung neuer Standards für nachhaltiges Wachstum verstärken und ihr wirtschaftliches Gewicht dazu nutzen sollte, internationale Standards zu gestalten, die mindestens mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen der EU im Einklang stehen; betont, dass die EU eine Rolle bei der Sicherstellung eines gerechten und geordneten Übergangs in allen Teilen der Welt spielen muss, insbesondere in Regionen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind;

108.  begrüßt die globalen Klimabewegungen wie den Schulstreik für das Klima („Fridays for Future“-Bewegung), die die Klimakrise in den Vordergrund der öffentlichen Debatte und des Bewusstseins rücken;

109.  sieht den europäischen Grünen Deal als eine Gelegenheit, der öffentlichen Debatte in Europa neue Impulse zu verleihen; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Bürger, die nationalen und regionalen Parlamente, die Zivilgesellschaft und die Interessengruppen wie NRO, Gewerkschaften, und Unternehmen in die Ausarbeitung und Umsetzung des europäischen Grünen Deals einzubeziehen;

110.  betont, dass der Handel ein wichtiges Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Klimawandels sein kann; ist der Ansicht, dass mit dem europäischen Grünen Deal sichergestellt werden sollte, dass alle internationalen Handels- und Investitionsabkommen starke, bindende und durchsetzbare Kapitel über nachhaltige Entwicklung – einschließlich Klima- und Umweltschutz – enthalten, die in vollem Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem Übereinkommen von Paris, sowie den Regeln der WTO stehen; begrüßt die Absicht der Kommission, das Übereinkommen von Paris zu einem wesentlichen Bestandteil aller künftigen Handels- und Investitionsabkommen zu machen und sicherzustellen, dass alle Chemikalien, Materialien, Lebensmittel und anderen Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, den einschlägigen EU-Vorschriften und -Normen in vollem Umfang entsprechen;

111.  ist der Ansicht, dass das Scheitern der COP25 in Madrid, einen Konsens über höhere weltweit gültige Klimaschutzziele zu erreichen, sowie der Austritt der Vereinigten Staaten aus dem Übereinkommen von Paris, die wachsende Notwendigkeit einer Führungsrolle der EU auf der Weltbühne verdeutlichen und dass die EU dadurch gezwungen sein wird, ihre Klima- und Umweltdiplomatie zu verstärken und ihre bilateralen Verpflichtungen mit den Partnerländern zu verstärken, insbesondere im Vorfeld der COP26 in Glasgow und der COP15 in Kunming (China); hält die COP26 für einen entscheidenden Moment, in dem die Integrität des Übereinkommens von Paris entweder ausgehöhlt oder verstärkt wird;

112.  begrüßt, dass ein Schwerpunkt auf die Klimadiplomatie gelegt wird, und beharrt darauf, dass die EU, damit Ergebnisse erzielt werden können, mit einer Stimme sprechen und die Einheitlichkeit und Kohärenz all ihrer Strategien und des Politikzyklus insgesamt – in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – sicherstellen und bei der Klima- und Umweltdiplomatie der EU ganzheitlich vorgehen muss, indem Verknüpfungen zwischen dem Klimawandel, dem Schutz der biologischen Vielfalt, der nachhaltigen Entwicklung, der Landwirtschaft, der Konfliktlösung und der Sicherheit, der Migration, den Menschenrechten sowie humanitären geschlechtsspezifischen Belangen hergestellt werden; betont, dass alle außenpolitischen Tätigkeiten der EU auf ihre Umweltverträglichkeit hin bewertet werden sollten;

113.  fordert die Kommission auf, in ihren Bemühungen um die Förderung der Führungsrolle der EU bei den internationalen Verhandlungen über Klima und biologische Vielfalt einen konkreten Aktionsplan zu entwerfen, um den Verpflichtungen aus dem auf der COP25 vereinbarten erneuerten fünfjährigen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (verbesserte Umsetzung des Lima-Arbeitsprogramms) nachzukommen, die Gleichstellung der Geschlechter im UNFCCC-Prozess zu fördern und eine ständige EU-Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und Klimawandel mit ausreichenden Haushaltsmitteln für die Umsetzung und Überwachung geschlechtergerechter Klimaschutzmaßnahmen in der EU und weltweit zu benennen;

114.  verweist darauf, dass der Klimawandel die Fortschritte in den Bereichen Entwicklung und Armutsminderung untergräbt und bis 2030 Millionen von Menschen in die extreme Armut treiben könnte; beharrt daher darauf, dass der europäische Grüne Deal und die Umsetzung der Agenda 2030 eng miteinander verknüpft sein sollten;

115.  bekräftigt, dass die dramatischen Folgen des Klimawandels für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung von Entwicklungsländern und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern angegangen werden müssen; ist der Ansicht, dass Staaten, die große Mengen an CO2 ausstoßen, etwa die Mitgliedstaaten der EU, die moralische Verpflichtung haben, die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; ist der Ansicht, dass Klimastrategien ein grundlegender Bestandteil der Zusammenarbeit der EU mit den Entwicklungsländern sein sollten, wobei ein maßgeschneiderter und den Bedürfnissen entsprechender Ansatz verfolgt werden sollte, und dass bei der Zusammenarbeit der EU mit den Entwicklungsländern die Einbeziehung von lokalen und regionalen Interessengruppen, einschließlich der Regierungen, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft, sichergestellt und auf eine Abstimmung mit den nationalen Plänen und Klimastrategien der Partnerländer geachtet werden sollte;

116.  betont, dass die EU die Entwicklungsländer in finanzieller und technischer Hinsicht beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft verstärkt unterstützen sollte; fordert insbesondere, dass die EU ihre Finanzmittel für den Klimaschutz in den Entwicklungsländern, insbesondere in den LDC, den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern sowie in fragilen Staaten, aufstockt und den Investitionen in den Resilienzaufbau, Innovationen, die Anpassung an den Klimawandel und CO2-arme Technologien sowie klimafreundliche und widerstandsfähige Infrastruktur Vorrang einräumt, um der Zunahme von Naturkatastrophen Rechnung zu tragen; ist der Auffassung, dass in den Bereichen Wissensaustausch, Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Technologien an Entwicklungsländer größere Anstrengungen unternommen werden müssen;

117.  betont, dass die umfassende Strategie für Afrika und das künftige AKP-EU-Partnerschaftsabkommen die einmalige Gelegenheit bieten, die externen Aspekte des europäischen Grünen Deals umzusetzen, die Partnerschaft der EU mit den Entwicklungsländern im Hinblick auf Klima und Umwelt zu überprüfen und die Strategien der EU mit ihren aktuellen internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen;

118.  unterstützt die Absicht der Kommission, die Ausfuhr von Abfällen aus der EU einzustellen und die Kreislaufwirtschaft weltweit zu fördern; fordert ein weltweites Verbot von Einwegkunststoff;

119.  fordert die Kommission auf, die Initiative für ein internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung antimikrobieller Resistenzen und des zunehmenden Auftretens von Infektionskrankheiten zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Gefahr einer Arzneimittelknappheit angemessen zu begegnen;

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120.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0217.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0078.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0079.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0023.
(5) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0220.

Letzte Aktualisierung: 24. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen