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Verfahren : 2020/0902(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0009/2020

Eingereichte Texte :

A9-0009/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 30/01/2020 - 5.4
CRE 30/01/2020 - 5.4

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0020

Angenommene Texte
PDF 124kWORD 42k
Donnerstag, 30. Januar 2020 - Brüssel
Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
P9_TA(2020)0020A9-0009/2020

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2020 über den Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (N9-0005/2020[1] – C9-0009/2020 – 2020/0902(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. Januar 2020 zur Ernennung von Pedro Machado zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (C9-0009/2020),

–  gestützt auf Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen in der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“(3),

–  gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0009/2020),

A.  in der Erwägung, dass mit Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 festgelegt wird, dass die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gemäß Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten, Kenntnisse in Banken- und Finanzfragen sowie ihrer Erfahrung im Bereich der Finanzaufsicht und -regulierung und der Bankenabwicklung ernannt werden;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass trotz der Verpflichtungen nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 und ungeachtet der zahlreichen Forderungen des Parlaments, bei der Unterbreitung einer Auswahlliste von Kandidaten auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten, alle Kandidaten männlichen Geschlechts waren; in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass Frauen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen in leitenden Positionen nach wie vor unterrepräsentiert sind, und fordert, dass bei den nächsten Nominierungen auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet wird; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission im Einklang mit Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 13. November 2019 eine Auswahlliste für das in Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung genannte Amt eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen hat;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission dem Parlament gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 die Auswahlliste unterbreitet hat;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission am 14. Januar 2020 einen Vorschlag zur Ernennung von Pedro Machado zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses und zum Direktor für Abwicklungsplanung und -entscheidungen im Einheitlichen Abwicklungsausschuss angenommen und diesen Vorschlag dem Parlament übermittelt hat;

F.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin die Qualifikationen des für das Amt eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen nach Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014;

G.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 22. Januar 2020 eine Anhörung von Pedro Machado durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.  gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Pedro Machado zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses für einen Zeitraum von fünf Jahren;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.

Letzte Aktualisierung: 24. April 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen