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Verfahren : 2018/0356M(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0017/2020

Eingereichte Texte :

A9-0017/2020

Aussprachen :

PV 11/02/2020 - 4
CRE 11/02/2020 - 4

Abstimmungen :

PV 12/02/2020 - 11.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0027

Angenommene Texte
PDF 177kWORD 61k
Mittwoch, 12. Februar 2020 - Straßburg
Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Vietnam (Entschließung)
P9_TA(2020)0027A9-0017/2020

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam (06050/2019 – C9-0023/2019 – 2018/0356M(NLE))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06050/2019),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam (06051/2019),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates – im Namen der Union – über den Abschluss des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (05931/2019),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91 Absatz 1, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0023/2019),

–  unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, das am 27. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnet wurde und im Oktober 2016 in Kraft getreten ist(1),

–  unter Hinweis auf das am 17. Oktober 2019 unterzeichnete Rahmenbeteiligungsabkommen, das die Beteiligung Vietnams an zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen unter Führung der EU ermöglicht und das starke Engagement beider Seiten für einen auf Regeln gestützten, multilateralen Ansatz für Frieden und Sicherheit in der Welt belegt,

–  unter Hinweis auf das von der Kommission gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV am 10. Juli 2015 angeforderte Gutachten 2/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Mai 2017(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2009, wonach bilaterale Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen Mitgliedstaaten des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) aufgenommen werden sollen,

–  unter Hinweis auf die Verhandlungsleitlinien vom 23. April 2007 für ein interregionales Freihandelsabkommen mit Mitgliedstaaten des ASEAN,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zu Vietnam(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2017 zu dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Vietnam und insbesondere dem Fall Nguyen Van Hoa(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2018 zu Vietnam, insbesondere zur Lage der politischen Gefangenen(6),

–  unter Hinweis auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2016 im Fall 1409/2014/MHZ zu dem Versäumnis der Europäischen Kommission, beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam eine vorausgehende Abschätzung der Folgen im Zusammenhang mit den Menschenrechten durchzuführen(7),

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und insbesondere Titel V zum auswärtigen Handeln der Union,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100, Artikel 168 und Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zu dem Thema Kinderarbeit,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zu Wirtschaft und Menschenrechten,

–  unter Hinweis auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam(8)

–  unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung Vietnams durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2019,

–  unter Hinweis auf die im Anschluss an seine Erkundungsmission nach Vietnam (28. Oktober bis 1. November 2018) verfassten Schlussfolgerungen und die von der Kommission im Mai 2018 vorgenommene Bewertung der Fortschritte des Landes bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei), nachdem die Kommission dem Land am 23. Oktober 2017 die „gelbe Karte“ erteilt hatte,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 12. Februar 2020(9) zu dem Entwurf eines Beschlusses,

–  gestützt auf Artikel 105 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Fischereiausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0017/2020),

A.  in der Erwägung, dass Vietnam ein strategischer Partner für die Europäische Union ist und dass die EU und Vietnam eine gemeinsame Agenda verfolgen, und zwar die Förderung von Wachstum und Beschäftigung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Bekämpfung der Armut und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und dass sie sich deutlich zum offenen und regelgestützten Handel und zu einem multilateralen Handelssystem bekennen;

B.  in der Erwägung, dass dies das zweite bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und einem Mitgliedstaat des ASEAN ist und es sich um einen wichtigen Schritt im Hinblick auf ein interregionales Freihandelsabkommen handelt; in der Erwägung, dass auch dieses Abkommen wie das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Singapur, dem das Parlament am 13. Februar 2019 seine Zustimmung gab, als Maßstab für die Abkommen dienen soll, die die EU derzeit mit den anderen wichtigen Volkswirtschaften des ASEAN aushandelt;

C.  in der Erwägung, dass Prognosen zufolge 90 % des künftigen weltweiten Wirtschaftswachstums außerhalb Europas und zu einem erheblichen Teil in Asien erzeugt werden;

D.  in der Erwägung, dass Vietnam 2007 der WTO beigetreten ist und dass seine Wirtschaft heute offen und gegenüber dem freien Handel aufgeschlossen ist, wofür die 16 Handelsabkommen des Landes mit 56 Ländern ein Beleg sind;

E.  in der Erwägung, dass Vietnam zu den Erstunterzeichnern der umfassenden und fortschrittlichen Vereinbarung über eine transpazifische Partnerschaft zählt und an den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen über die umfassende regionale Wirtschaftspartnerschaft beteiligt war;

F.  in der Erwägung, dass Vietnam eine florierende, wettbewerbsfähige und vernetzte Volkswirtschaft mit fast 100 Millionen Bürgern, einer wachsenden Mittelschicht und einer jungen und dynamischen Erwerbsbevölkerung ist, die jedoch immer noch im unteren Bereich des mittleren Einkommensniveaus verharrt und mit besonderen Entwicklungsproblemen zu kämpfen hat, was sich am Index der menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) ablesen lässt, in dem es derzeit unter 189 Ländern auf dem 116. Platz liegt;

G.  in der Erwägung, dass Vietnam außerdem eines der am schnellsten wachsenden Länder des ASEAN mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von etwa 6,51 % im Zeitraum von 2000 bis 2018 ist; in der Erwägung, dass Vietnam für die kommenden Jahre ein ähnlich starkes Wachstum vorausgesagt wird;

H.  in der Erwägung, dass die EU derzeit nach China und Südkorea Vietnams drittgrößter Handelspartner und nach den USA Vietnams zweitgrößter Ausfuhrmarkt ist; in der Erwägung, dass die Ausfuhren der EU in das Land in den vergangenen zehn Jahren jährlich um geschätzt durchschnittlich 5 bis 7 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen prognostizierte, Unternehmen aus der EU könnten bis 2035 Ausfuhrgewinne von 8 Mrd. EUR erzielen, während die Ausfuhren Vietnams in die EU voraussichtlich um 15 Mrd. EUR steigen dürften; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten, die dieses Abkommen Unternehmen und insbesondere KMU bietet, möglichst umfassend genutzt werden sollten;

I.  in der Erwägung, dass der Rat betont hat, es liege im Interesse der EU, auch künftig eine führende Rolle bei der kohärenten, umfassenden und wirksamen Umsetzung der Agenda 2030 zu spielen, da es sich hierbei um eine übergreifende Priorität der EU zum Nutzen ihrer Bürger und zur Wahrung ihrer Glaubwürdigkeit in Europa und weltweit handle; in der Erwägung, dass die gewählte Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, in den Mandatsschreiben an alle designierten Kommissionsmitglieder betonte, dass „jedes Kommissionsmitglied dafür sorgen [wird], dass die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in seinem jeweiligen Politikbereich umgesetzt werden“;

J.  in der Erwägung, dass Vietnam in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, politische Rechte und Bürgerrechte nach wie mit Problemen konfrontiert ist, insbesondere im Hinblick auf die Lage von Minderheiten, die Grundfreiheiten, die Religionsfreiheit, die Pressefreiheit sowie auf die Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. Sand, Fisch und Holz), die Abfallbewirtschaftung und die Umweltverschmutzung; bedauert, dass sich die Standpunkte der EU und Vietnams zu den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien in Bezug auf Vietnam und zu der Umsetzung dieser Empfehlungen noch immer unterscheiden, etwa im Zusammenhang mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR); in der Erwägung, dass die Zwangsarbeit von Häftlingen in Vietnam nach wie vor Anlass zu Besorgnis bietet;

K.  in der Erwägung, dass Vietnam trotz der 1986 eingeleiteten Wirtschaftsreformen und politischen Reformen nach wie vor ein Einparteienstaat ist, der Grundfreiheiten wie die Vereinigungs-, Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit nicht anerkennt; in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst im EU-Jahresbericht 2018 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt die repressive Haltung des Regimes und schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die Menschenrechte in Vietnam dokumentierte und dabei besonders hervorhob, dass es in dem Land immer mehr politische Gefangene gebe;

L.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 15. November 2018 die Regierung Vietnams aufforderte, „sämtliche repressiven Gesetze – etwa das Strafgesetzbuch […] – aufzuheben, zu überprüfen oder zu ändern“; in der Erwägung, dass Vietnam dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist; in der Erwägung, dass Vietnam keine der im Rahmen der letzten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im März 2019 vorgebrachten Empfehlungen zur Änderung oder Aufhebung missbräuchlicher Bestimmungen des Strafgesetzbuchs angenommen hat;

M.  in der Erwägung, dass in dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam anerkannt wird, dass die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze und der marinen Ökosysteme und die Förderung einer nachhaltigen Aquakulturwirtschaft wichtig sind, und dass Artikel 13.9 die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei vorsieht;

N.  in der Erwägung, dass einige Fischereierzeugnisse, etwa Erzeugnisse der KN-Codes 1604 14 21 und 1604 14 26, aufgrund der Sensibilität dieser Erzeugnisse für die Europäische Union nicht unter die zollfreie Regelung im Freihandelsabkommen fallen;

O.  in der Erwägung, dass die IUU-Fischerei anerkanntermaßen organisierte Kriminalität auf See ist, die weltweit katastrophale ökologische und sozioökonomische Auswirkungen hat und durch die die Fischereiwirtschaft der EU unlauterem Wettbewerb ausgesetzt wird;

P.  in der Erwägung, dass Vietnam weltweit der viertgrößte (und die EU der fünftgrößte) Fischerzeuger und der viertgrößte Produzent von Aquakulturerzeugnissen ist;

Q.  in der Erwägung, dass die EU im Handel mit Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen weltweit führend ist und 2017 ein Handelsvolumen von über 2,3 Mrd. EUR erreichte; in der Erwägung, dass die EU über 65 % der in der EU verzehrten Fischerzeugnisse einführt und einer der größten ausländischen Investoren in Vietnam ist;

R.  in der Erwägung, dass Vietnam im Rahmen der EU-Qualitätsregelungen bislang ein Erzeugnis mit geografischer Angabe – Phú Quốc, eine spezielle Fischsauce – als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) hat schützen lassen; in der Erwägung, dass das Freihandelsabkommen den Schutz von 169 geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU in Vietnam und im Gegenzug den Schutz von 39 geografischen Angaben aus Vietnam in der EU vorsieht;

S.  in der Erwägung, dass Vietnam ein Markt mit 95 Millionen Menschen mit langjähriger Tradition im Verzehr von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen und innerhalb des ASEAN-Raums der zweitgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass die Fischerei für kleine und mittlere Unternehmen aus der EU großes Potenzial für Wachstum und erhebliche Erträge birgt; in der Erwägung, dass dieser Wirtschaftszweig für Wohlstand und Innovationen in der EU von zentralem Interesse ist;

1.  betont, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam das modernste, am weitesten reichende und ambitionierteste Abkommen ist, das jemals zwischen der EU und einem Entwicklungsland geschlossen wurde, und dass es als Bezugspunkt für das Engagement der EU in Entwicklungsländern und insbesondere im ASEAN-Raum dienen sollte; weist erneut darauf hin, dass Vietnam nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren weiterhin in den Genuss des APS kommt;

2.  stellt fest, dass die Verhandlungen im Juni 2012 aufgenommen und nach 14 Verhandlungsrunden im Dezember 2015 abgeschlossen wurden, und bedauert, dass sich die Vorlage zur Unterzeichnung und Ratifizierung mehrmals verzögerte, insbesondere aber, dass der Rat so lange zögerte, das Europäische Parlament rechtzeitig vor der Wahl zum Europäischen Parlament um Zustimmung zu ersuchen;

3.  betont, dass dem Abkommen wirtschaftliche und strategische Bedeutung zukommt, da die EU und Vietnam gemeinsame Ziele verfolgen, nämlich Anreize für Wachstum und Beschäftigung zu setzen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Armut zu bekämpfen, das regelgestützte multilaterale Handelssystem zu stärken, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen sowie die Rechte der Arbeitnehmer und die Grundfreiheiten zu fördern; hebt hervor, dass es aus geopolitischen Erwägungen von entscheidender Bedeutung ist, mit den EU-Partnern im Fernen Osten – in einem komplexen geoökonomischen Umfeld im dortigen Raum – zusammenzuarbeiten;

4.  weist darauf hin, dass sich die Union gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bei ihrem Handeln von den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, den Grundsätzen der Gleichheit und Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts leiten lässt; betont, dass der Grundsatz der Kohärenz des politischen Handelns mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208 AEUV eingehalten werden muss;

5.  hebt hervor, dass das Abkommen für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus der EU in der Region wichtig ist; weist darauf hin, dass Unternehmen aus der EU in immer stärkerem Wettbewerb mit anderen Ländern stehen, mit denen Vietnam bereits Freihandelsabkommen geschlossen hat, zum Beispiel im Rahmen der umfassenden und fortschrittlichen Vereinbarung über eine transpazifische Partnerschaft;

6.  verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass im Zuge des Abkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur weitere Fortschritte bei der Festlegung strenger Normen und Regeln im ASEAN-Raum erzielt werden und dass das Abkommen dazu beiträgt, den Weg für ein künftiges interregionales Handels- und Investitionsabkommen zu ebnen; betont, dass mit dem Abkommen auch ein deutliches Zeichen zugunsten des freien, fairen und wechselseitigen Handels in einer Zeit gesetzt wird, in der protektionistische Tendenzen aufkommen und der multilaterale und regelgestützte Handel deutlich infrage gestellt wird; hebt hervor, dass die EU dank des Abkommens seine Präsenz im ASEAN-Raum stärken kann, zumal unlängst die Verhandlungen über eine umfassende regionale Wirtschaftspartnerschaft abgeschlossen wurden und die umfassende und fortschrittliche Vereinbarung über eine transpazifische Partnerschaft in Kraft getreten ist; betont außerdem, dass die EU dank des Abkommens in der Region für ihre Normen und Werte werben kann; weist erneut darauf hin, dass es den Multilateralismus uneingeschränkt befürwortet und dass die WTO eine nachhaltige und anspruchsvolle Reform benötigt, mit der sichergestellt wird, dass sich der internationale Handel auf Regeln stützt;

7.  betont, dass durch das Handelsabkommen mehr als 99 % aller Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen abgeschafft werden(10); stellt fest, dass Vietnam bei Inkrafttreten des Abkommens 65 % der Einfuhrzölle auf EU-Ausfuhren liberalisiert und die restlichen Zölle über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise abgebaut werden; stellt außerdem fest, dass die EU bei Inkrafttreten des Abkommens 71 % ihrer Einfuhren liberalisiert und dass nach sieben Jahren 99 % der Einfuhren zollfrei sein werden; weist darauf hin, dass das Abkommen auch besondere Bestimmungen zur Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse für EU-Ausfuhren enthält, also von Hemmnissen, durch die KMU häufig erheblich behindert werden; vertritt die Auffassung, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam insofern zur Beseitigung des Handelsdefizits der EU gegenüber Vietnam beitragen kann, als sich hierdurch das Wachstumspotenzial dieses ASEAN-Landes in den kommenden Jahren erschließen lässt;

8.  betont, dass für wirksame und zuverlässige Kontrollen gesorgt werden muss, auch durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Zolldienststellen in der EU, damit das Abkommen nicht zum Einfallstor für Waren aus anderen Ländern in die EU wird;

9.  weist darauf hin, dass im Rahmen des Abkommens der Zugang zum Markt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Vietnam entsprechend dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA) verbessert wird, da Vietnam dem GPA bislang noch nicht beigetreten ist; betont, dass in dem der Vergabe öffentlicher Aufträge gewidmeten Kapitel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam ein Maß an Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit erreicht wird, das mit jenem in anderen Freihandelsabkommen vergleichbar ist, die die EU mit Industrieländern und weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern unterzeichnet hat; betont, dass durch das Abkommen weder inländische Vergabevorschriften beschränkt werden dürfen noch der politische Handlungsspielraum bei der Vergabe von Aufträgen eingeschränkt werden darf, wenn es um die Festlegung von Anforderungen an die entsprechenden Waren und Dienstleistungen und um Anforderungen beispielsweise in den Bereichen Umweltschutz sowie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geht;

10.  begrüßt, dass die Bestimmungen über die Ursprungsregeln, die im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam enthalten sind, im Einklang mit dem Ansatz der EU stehen und dass ihre wesentlichen Merkmale mit denjenigen identisch sind, die im Rahmen des APS der EU und des Handelsabkommens der EU mit Singapur festgelegt wurden; fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße und genaue Umsetzung dieser Vorschriften zu überwachen, wobei nationale Inhalte besonders zu berücksichtigen sind, und verstärkt Maßnahmen gegen sämtliche Formen von Manipulation und Missbrauch, wie das Umpacken der Erzeugnisse aus Drittländern, zu ergreifen;

11.  weist darauf hin, dass Vietnam dann nicht mehr in der Lage sein wird, zur Einhaltung der Ursprungsregeln die Kumulierung mit anderen Handelspartnern in der Region, die in den Genuss des APS kommen, zu nutzen; betont, dass durch die Ursprungsregeln in Freihandelsabkommen bestehende Wertschöpfungsketten – insbesondere mit Ländern, die derzeit in den Genuss des APS, des APS+ oder der Regelung „Alles außer Waffen“ (EBA) kommen – nicht unnötig unterbrochen werden sollten;

12.  betont, dass auf dem vietnamesischen Markt etwa 169 geografische Angaben aus der EU in vergleichbarem Maße wie durch EU-Rechtsvorschriften anerkannt und geschützt werden, zumal Vietnam ein wichtiger Markt für Lebensmittel- und Getränkeausfuhren aus der EU ist; ist der Ansicht, dass diese Liste in naher Zukunft erweitert werden sollte; betont zudem, dass einige Landwirtschaftssparten in der EU, unter anderem der Reisanbau, durch die Bestimmungen des Freihandelsabkommens negativ beeinflusst werden könnten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Einfuhren dieser sensiblen Waren ständig zu überwachen und für den Fall, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt sind, die Bestimmungen der Verordnung über Schutzklauseln in vollem Umfang auszuschöpfen, damit verhindert wird, dass die Landwirtschaft in der EU durch die Umsetzung des Freihandelsabkommens unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen wird;

13.  begrüßt das mit strengen Bestimmungen versehene Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, aufgrund dessen ein einheitliches und transparentes Verfahren für die Genehmigung der Ausfuhr von Lebensmitteln aus der EU nach Vietnam eingerichtet wird, damit die Genehmigung von Anträgen auf die Ausfuhr aus der EU beschleunigt und diskriminierende Behandlung verhindert wird; würdigt, dass sich Vietnam verpflichtet, für gleichartige Erzeugnisse aus allen Mitgliedstaaten der EU dieselben Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu stellen;

14.  weist darauf hin, dass Vietnam mit diesem Abkommen über seine WTO-Verpflichtungen hinausgeht, einen besseren Zugang in mehreren Teilbranchen ermöglicht und seinen Markt für Branchen wie zum Beispiel Verpackungsdienste, Messen- und Ausstellungsdienste sowie Vermietung und Leasing öffnet; betont, dass Vietnam erstmals seinen Markt für länderübergreifende Hochschuldienstleistungen geöffnet hat; begrüßt, dass für Dienstleistungen eine Positivliste verwendet wird;

15.  betont, dass durch die rasche Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam dazu beigetragen werden kann, dass Vietnam den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums weiter verbessert, und dass sich dadurch strenge Produktionsnormen und beste Qualität für die Verbraucher sicherstellen lassen; betont, dass Vietnam den Internet-Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) beitreten wird, die Normen festlegt, mit denen verhindert werden soll, dass Werke unbefugt online zugänglich gemacht bzw. genutzt werden, und mit denen die Rechte der Inhaber geschützt und die Herausforderungen angegangen werden, die sich durch die neuen Technologien und Methoden der Kommunikation im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums stellen; betont, dass es von strategischer Bedeutung ist, Normen in einer Region festlegen zu können, in der sich die Neigung beobachten lässt, sich von Normierung und Vereinheitlichung abzukoppeln; bekräftigt, dass ein Wettlauf nach unten und negativer Wettbewerb bei wichtigen Rechtsvorschriften die Folge sein könnten, wenn ein solider Regelungsrahmen fehlt; weist darauf hin, dass die Förderung des Zugangs zu Arzneimitteln nach wie vor ein wesentlicher Pfeiler der EU-Politik ist und dass die Bestimmungen des Abkommens über die Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Arzneimittel speziell an den Entwicklungsstand, den derzeitigen Regelungsrahmen und die Belange der öffentlichen Gesundheit in Vietnam angepasst sind;

16.  bedauert, dass das Abkommen kein eigenes Kapitel über KMU aufweist, stellt jedoch fest, dass es in mehreren Teilen dennoch Bestimmungen über KMU enthält; betont, dass die Umsetzungsphase im Hinblick auf die Einführung eines Aktionsplans von entscheidender Bedeutung sein wird, mit dem KMU dabei unterstützt werden sollen, die Chancen, die das Abkommen bietet, zu nutzen, wobei zunächst für mehr Transparenz und die Verbreitung aller sachdienlichen Informationen zu sorgen ist, da dieser Bereich der Wirtschaft für Wohlstand und Innovationen in der EU von zentralem Interesse ist; ist der Ansicht, dass die Kommission bei einer etwaigen Überarbeitung des Abkommens die Möglichkeit prüfen sollte, ein Kapitel über KMU einzuführen;

17.  befürwortet die Bestimmungen für die Zusammenarbeit beim Tierschutz, darunter technische Hilfe und der Aufbau von Kapazitäten zur Ausarbeitung strenger Tierschutznormen, und legt den Vertragsparteien nahe, uneingeschränkt Gebrauch von diesen Bestimmungen zu machen; fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, so bald wie möglich einen Aktionsplan für die Zusammenarbeit beim Tierschutz auszuarbeiten, der auch ein Programm für Schulungen, Kapazitätsaufbau und Unterstützung im Rahmen des Abkommens umfasst, um das Leiden der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung so gering wie möglich zu halten und die Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport in Vietnam besser zu schützen;

18.  betont, dass im Abkommen festgelegt ist, dass die EU das Recht hat, unter Berufung auf ihr Vorsorgeprinzip auf alle in der Union verkauften Waren und Dienstleistungen ihre eigenen Normen anzuwenden; betont, dass die strengen Normen der EU, auch in nationalen Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen, unter keinen Umständen als Handelshemmnisse angesehen werden sollten;

19.  bedauert, dass das Abkommen keine Bestimmung über den länderübergreifenden Datenverkehr enthält; ist der Ansicht, dass bei einer künftigen Überarbeitung des Abkommens eine solche Bestimmung aufgenommen werden sollte, mit der die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre gewahrt werden, und betont, dass jedes künftige Ergebnis der Zustimmung des Parlaments unterliegen muss; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung ohne Einschränkungen mit den im Rahmen des GATS vorgesehenen allgemeinen Ausnahmen vereinbar ist;

20.  betont, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam ein umfassendes und rechtlich bindendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält, in dem Arbeits- und Umweltangelegenheiten behandelt werden und das auf allgemeinen anerkannten multilateralen Übereinkünften und Normen beruht; weist darauf hin, dass die Durchsetzbarkeit des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung erheblich verbessert werden könnte‚ zum einen durch die Prüfung eines auf Sanktionen beruhenden Mechanismus als letztes Mittel und zum anderen durch eine Reform des Systems der internen Beratungsgruppen, die vom Parlament wiederholt gefordert und auch in dem Mandatsschreiben an das neuen Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Handel erwähnt wurde; betont, dass mit dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu einer Ausweitung der politischen Ziele der EU beigetragen werden soll, insbesondere in den Bereichen inkludierendes Wachstum, Maßnahmen gegen den Klimawandel, Förderung der Menschenrechte einschließlich der Arbeitnehmerrechte und – im weiteren Sinne – Wahrung der Werte der EU; betont, dass das Abkommen zudem ein Instrument für Entwicklung und sozialen Fortschritt in Vietnam ist, um das Land in seinen Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitnehmerrechte zu unterstützen und den Schutz am Arbeitsplatz und den Umweltschutz zu verbessern; fordert, dass die umfassenden und unabhängigen internen Beratungsgruppen rasch eingerichtet werden und tätig werden können, und fordert die Kommission auf, intensiv mit den staatlichen Stellen Vietnams zusammenzuarbeiten und ihnen die erforderliche Unterstützung zu gewähren; fordert den Gemischten Ausschuss auf, sich umgehend daranzumachen, die Durchsetzung der Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung zu stärken;

21.  fordert, dass zur Verbesserung der Koordinierung und Überprüfung der Maßnahmen des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung und der Umsetzung des gesamten Abkommens ein Gemischter Ausschuss eingerichtet wird, der aus Vertretern der Nationalversammlung Vietnams und des Europäischen Parlaments besteht; begrüßt die positive Haltung der Präsidentin der Nationalversammlung Vietnams hierzu und fordert, dass rasch eine Vereinbarung zwischen den beiden Parlamenten ausgehandelt wird;

22.  begrüßt die bisherigen konkreten Schritte der Regierung Vietnams, einschließlich der Änderung des Arbeitsrechts und des Rechtsrahmens zum Mindestalter bei der Arbeit, womit auf die Abschaffung der Kinderarbeit abgezielt wird, und der Verpflichtung zum Diskriminierungsverbot und zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz; geht davon aus, dass diese neuen Rechtsvorschriften um Durchführungserlasse ergänzt und von den staatlichen Stellen Vietnams so bald wie möglich uneingeschränkt durchgesetzt werden;

23.  würdigt, dass die Kinderarbeit in Vietnam in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, und weist erneut darauf hin, dass Vietnam als erstes Land in Asien und zweites Land in der Welt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert hat; fordert die Regierung Vietnams außerdem auf, bis 2025 einen ambitionierten Fahrplan für die Beseitigung der Kinderarbeit vorzulegen und bis 2030 Zwangsarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beseitigen; sieht der Bewertung durch die Internationale Arbeitsorganisation, die rechtzeitig vor der Ratifizierung des Abkommens erfolgen soll, erwartungsvoll entgegen; fordert die EU und Vietnam auf, im Wege der Zusammenarbeit einen von den verfügbaren Programmen der EU flankierten Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarbeit auszuarbeiten, der auch den erforderlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht der Unternehmen umfasst;

24.  betont jedoch, dass ungeachtet dieser Fortschritte nach wie vor große Herausforderungen zu bewältigen sind, und fordert die staatlichen Stellen Vietnams nachdrücklich auf, sich mittels konkreter Maßnahmen stärker für eine fortschrittliche Agenda für Arbeitnehmerrechte einzusetzen, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass am 20. November 2019 das reformierte Arbeitsgesetzbuch angenommen wurde; begrüßt in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Regierung Vietnams das IAO-Kernübereinkommen Nr. 98 (Recht zu Kollektivverhandlungen) am 14. Juni 2019 ratifiziert und zudem zugesagt hat, im Anschluss an die unmittelbar bevorstehende Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzbuchs zwei weitere Kernübereinkommen, nämlich Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit) im Jahr 2020 und Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit) im Jahr 2023 zu ratifizieren, und fordert die staatlichen Stellen Vietnams auf, einen glaubwürdigen Fahrplan für deren Ratifizierung vorzulegen; betont, dass den Durchführungserlassen bei der Umsetzung des überarbeiteten Arbeitsgesetzbuches und der ratifizierten IAO-Übereinkommen zentrale Bedeutung zukommt, und hebt deshalb hervor, dass in die Durchführungserlasse zum reformierten Arbeitsgesetzbuch die Grundsätze der IAO-Übereinkommen Nr. 105 und Nr. 87 einfließen müssen; betont seine Bereitschaft, in dieser Angelegenheit in einen aktiven Dialog einzutreten; fordert die Regierung Vietnams auf, die EU kontinuierlich über die Fortschritte bei der Ratifizierung und Umsetzung dieser Übereinkommen zu unterrichten; weist erneut darauf hin, dass derartige Zusagen, durch die wirklich positive Tendenzen in einem Entwicklungsland zum Ausdruck kommen, sehr wichtig sind, und betont, dass die konkrete Umsetzung der Bestimmungen in Bezug auf die Menschenrechte, die IAO-Übereinkommen und den Umweltschutz von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass spezifische Kriterien in Durchführungsrechtsvorschriften, etwa Schwellenwerte und Registrierungsformalitäten, nicht dazu führen sollten, dass unabhängige Organisationen letztendlich daran gehindert werden, mit staatlichen Organisationen in Wettbewerb zu treten; hebt außerdem hervor, dass das Strafrecht mit den einschlägigen IAO-Übereinkommen in Einklang gebracht werden sollte; betont, dass Vietnam seine Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und dem neu reformierten Arbeitsgesetzbuch so in die Tat umsetzen sollte, dass die Ausübung von Freiheiten – insbesondere die Versammlungsfreiheit unabhängiger Gewerkschaften – nicht praktisch unmöglich gemacht wird; begrüßt, dass die EU die Ratifizierung an Bedingungen geknüpft hat;

25.   begrüßt die geplante Zusammenarbeit bei den handelsbezogenen Aspekten der Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit, insbesondere die Verknüpfung von Handel mit uneingeschränkter und produktiver Beschäftigung für alle, einschließlich junger Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderungen; fordert, dass die Zusammenarbeit rasch und sinnhaft aufgenommen wird;

26.  stellt fest, dass Vietnam eines der Länder ist, die den Auswirkungen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt sind, insbesondere extremen Wetterereignissen wie Stürmen und Überschwemmungen; fordert die Regierung Vietnams nachdrücklich auf, wirksame Anpassungsmaßnahmen einzuführen und für die konkrete Durchsetzung der Rechtsvorschriften über den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt Sorge zu tragen;

27.  begrüßt, dass die Verpflichtung eingegangen wurde, multilaterale Umweltübereinkommen wie das Übereinkommen von Paris über den Klimaschutz wirksam umzusetzen und Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Tier- und Pflanzenwelt, der biologischen Vielfalt und der Wälder zu ergreifen; weist erneut darauf hin, dass Vietnam im weiteren Umfeld des ASEAN-Raums zu den Ländern gehört, die am deutlichsten zum Ausdruck bringen, dass sie sich der Agenda des Übereinkommens von Paris verpflichtet fühlen; betont, dass durch die rasche Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam sowie die uneingeschränkte und konkrete Umsetzung des Übereinkommens von Paris dazu beigetragen wird, die strengsten möglichen Normen für den Umweltschutz in der Region einzuführen;

28.  betont, dass Vietnam als wichtigem Partner der EU in Südostasien und unter den ASEAN-Ländern strategische Bedeutung zukommt, unter anderem und vor allem bei den Verhandlungen über den Klimaschutz, die verantwortungsvolle Staatsführung, die nachhaltige Entwicklung, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und die Bekämpfung des Terrorismus; betont, dass Vietnam bei der Förderung der Menschenrechte und demokratischer Reformen ein Partner werden muss; weist darauf hin, dass Vietnam im Jahr 2020 den Vorsitz im ASEAN innehat; erachtet es als sehr wichtig, dass die EU und Vietnam das Übereinkommen von Paris uneingeschränkt einhalten und umsetzen;

29.  begrüßt das am 17. Oktober 2019 unterzeichnete Abkommen zwischen der EU und der Regierung Vietnams über die Festlegung eines Rahmens für die Beteiligung Vietnams an Krisenbewältigungsoperationen der EU; hebt hervor, dass Vietnam das zweite Partnerland in Asien ist, das ein Rahmenbeteiligungsabkommen mit der EU unterzeichnet hat; betont, dass das Abkommen einen bedeutenden Fortschritt in den Beziehungen zwischen der EU und Vietnam darstellt;

30.  weist darauf hin, dass das Abkommen eigens Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) und zur Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei einschließlich der Aquakulturwirtschaft vorsieht; würdigt in diesem Zusammenhang das Engagement Vietnams, gegen die IUU-Fischerei vorzugehen, das darin zum Ausdruck kommt, dass das Land die Vollmitgliedschaft in der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) beantragt hat, dem Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen (PSMA) offiziell beigetreten ist, im Jahr 2017 das überarbeitete Fischereigesetz verabschiedet hat, in dem internationalen und regionalen Verpflichtungen und Vereinbarungen und den Empfehlungen der Kommission Rechnung getragen wird, und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der IUU-Fischerei umgesetzt hat;

31.  stellt allerdings fest, dass die staatlichen Stellen Vietnams nach wie vor mit enormen Herausforderungen konfrontiert sind, was die Überkapazitäten ihrer stark fragmentierten Fischereiflotte und die Überfischung der Meeresschätze anbelangt, und nimmt zur Kenntnis, dass Vietnam die „gelbe Karte“ erteilt wurde und bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Lage ergriffen hat; fordert, dass im Einklang mit den Ergebnissen der Überprüfungsmission vom November 2019 weitere Maßnahmen ergriffen werden und dass kontinuierlich überwacht und genauestens überprüft wird, mit welchen Bemühungen Vietnam sicherzustellen gedenkt, dass es weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei erzielt und dass Fischereierzeugnisse, die auf den Unionsmarkt gelangen, lückenlos rückverfolgt und mithin illegale Einfuhren ausgeschlossen werden können; weist darauf hin, dass die Aufhebung der Gültigkeit der „gelben Karte“ von der vollständigen und wirksamen Umsetzung aller von der EU im Jahr 2017 vorgebrachten Empfehlungen abhängig gemacht werden muss; fordert die Kommission auf, in künftigen Abkommen Schutzmaßnahmen für Fischereierzeugnisse vorzusehen, etwa die Möglichkeit, bis zur Aufhebung der Gültigkeit der wegen der IUU-Fischerei verhängten „gelben Karte“ bestimmte Zölle auszusetzen;

32.  würdigt, dass Vietnam im Rahmen des mit der EU geschlossenen freiwilligen Partnerschaftsabkommens über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT-VPA) zugesagt hat, gegen illegalen Holzeinschlag und Entwaldung vorzugehen; stellt fest, dass dieses Abkommen seit dem 1. Juni 2019 in Kraft ist und darin verbindliche Sorgfaltspflichten für Einführer niedergelegt sind; begrüßt, dass alle relevanten Interessenträger in Vietnam offen und konstruktiv an diesem Verfahren mitgewirkt haben;

33.  erachtet es als überaus wichtig, alle Bestimmungen und Kapitel des Abkommens – vom Marktzugang bis hin zur nachhaltigen Entwicklung – wirksam umzusetzen und alle Verpflichtungen durchzusetzen; ist der Ansicht, dass alle Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung als völkerrechtliche Verpflichtungen und als Verpflichtungen gemäß dem Freihandelsabkommen betrachtet werden sollten; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass ein neues Amt – der Leitende Handelsbeauftragte – geschaffen wurde und die Person, die es bekleidet, unmittelbar unter der Leitung des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds tätig werden soll, und dass der Ausschuss für internationalen Handel des Parlaments zugesagt hat, tatkräftig an der Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam mitzuwirken; betont, dass Unternehmen aus der EU, insbesondere KMU, nahegelegt werden sollte, die Vorteile des Abkommens in vollem Umfang zu nutzen, und dass sämtliche Hürden bei der Umsetzung umgehend beseitigt werden sollten;

34.  betont, dass durch das Inkrafttreten des Abkommens die Voraussetzungen für eine umfangreiche und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien im Hinblick auf die wirksame Umsetzung der Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung geschaffen werden, wodurch sich die politische Lage und die Menschenrechtslage in dem Land bessern könnten; hebt hervor, dass im Zuge der ordnungsgemäßen Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam in Vietnam Fortschritte bei der Einhaltung der Normen der EU in den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen erzielt werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Vietnam zugesagt hat, seinen nationalen Umsetzungsplan im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam vorzulegen;

35.  weist darauf hin, dass frühere Erfahrungen gezeigt haben, dass durch die ordnungsgemäße Umsetzung von Freihandelsabkommen und die Präsenz von Unternehmen aus der EU vor Ort Verbesserungen in Bezug auf die Menschenrechtslage, die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen und die Umweltschutznormen bewirkt werden können; fordert die Unternehmen aus der EU auf, auch künftig maßgeblich an der Vermittlung von Normen und bewährten Verfahren mitzuwirken, um im Zuge des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam möglichst angemessene und nachhaltige Rahmenbedingungen für Unternehmen in Vietnam zu schaffen;

36.  fordert, dass die Einhaltung des Abkommens eingehend und streng überwacht sowie zugesichert wird, in Zusammenarbeit mit Vietnam Mängel rasch abzustellen; fordert die EU auf, die erforderlichen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu unterstützen und Vietnam gezielte fachliche Unterstützung zu leisten, damit es seine Verpflichtungen – insbesondere im Zusammenhang mit umwelt- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen – im Rahmen von Projekten und mit Sachkenntnis umsetzen kann; weist die Kommission nochmals darauf hin, dass sie dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam Bericht erstatten muss;

37.  betont, dass die Einbeziehung der unabhängigen Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in die Überwachung der Umsetzung des Abkommens von entscheidender Bedeutung ist, und fordert, dass Vorbereitungen für die Gründung interner Beratungsgruppen getroffen und diese internen Beratungsgruppen nach Inkrafttreten des Abkommens zügig eingerichtet werden, wobei unabhängige, freie und unterschiedliche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch unabhängige vietnamesische Organisationen aus den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz sowie vietnamesische Menschenrechtsverteidiger, in diesen Gruppen auf breiter Grundlage und in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sein sollten; unterstützt die Bemühungen zivilgesellschaftlicher Organisationen in Vietnam, diesbezügliche Vorschläge auszuarbeiten, und gedenkt, auch Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen;

38.  weist erneut darauf hin, dass die Beziehungen zwischen der EU und Vietnam auf einem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen beruhen, das sich auch auf Bereiche außerhalb der Wirtschaft bezieht, etwa den politischen Dialog, die Menschenrechte, Bildung, Wissenschaft und Technik sowie Justiz, Asyl und Migration;

39.  stellt fest, dass das Freihandelsabkommen und das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen institutionell und rechtlich miteinander verknüpft sind, wodurch sichergestellt ist, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und Vietnam stehen; hebt hervor, dass wirklich positive Tendenzen im Bereich der Menschenrechte im Hinblick auf die zügige Ratifizierung dieses Abkommens wichtig sind, und fordert die staatlichen Stellen Vietnams auf, als Zeichen ihres Engagements konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen; weist erneut auf seine Forderungen vom 15. November 2018 hin, insbesondere in Bezug auf die Reform des Strafgesetzbuchs, die Todesstrafe, politische Gefangene und die Grundfreiheiten; fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, die Abkommen in vollem Umfang zu nutzen, um die Menschenrechtslage in Vietnam zu verbessern, und erachtet einen anspruchsvollen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Vietnam als sehr wichtig; weist darauf hin, dass Artikel 1 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens eine Standardklausel zu den Menschenrechten enthält, die es ermöglicht, angemessene Maßnahmen einzuleiten, darunter als letztes Mittel die unverzügliche Aussetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und implizit auch des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam oder von Teilen davon;

40.  bedauert, dass die Kommission mit Blick auf das Freihandelsabkommen keine umfassende Abschätzung der Folgen im Zusammenhang mit den Menschenrechten durchgeführt hat; fordert die Kommission auf, eine solche Folgenabschätzung vorzunehmen; fordert die Kommission auf, das Thema Menschenrechte durchgängig in ihre Folgenabschätzungen einzubeziehen, und zwar auch in jene zu Handelsabkommen mit beträchtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen; weist darauf hin, dass die Kommission zudem zugesagt hatte, eine Ex-post-Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen durchzuführen;

41.  fordert die EU und Vietnam auf, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus für Menschenrechte und einen unabhängigen Beschwerdemechanismus einzurichten, der betroffenen Bürgern und Interessenträgern vor Ort wirksame Rechtsmittel und ein Werkzeug an die Hand gibt, mit denen sie gegen mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte vorgehen können, vor allem indem das zwischenstaatliche Streitbeilegungsverfahren auf das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung angewandt wird;

42.  ist besorgt über die Umsetzung des neuen Gesetzes über die Cybersicherheit und insbesondere über Lokalisierungsauflagen und Offenlegungspflichten, Online-Überwachung und -Kontrolle sowie Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die mit der wertegestützten und auf Liberalisierung ausgerichteten Handelsagenda der EU nicht im Einklang steht; begrüßt, dass Bereitschaft zu einem intensiven Dialog besteht, wozu auch die Zusage der Präsidentin der Nationalversammlung Vietnams zählt, beide Parlamente in die Erörterung und Beratung der Durchführungserlasse einzubeziehen; fordert überdies die staatlichen Stellen Vietnams auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, und begrüßt, dass die EU diesbezüglich Unterstützung leistet;

43.  verweist auf Artikel 8 AEUV, wonach die Union „bei allen ihren Tätigkeiten […] darauf [hinwirkt], Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“; begrüßt, dass sowohl Vietnam als auch die EU die Erklärung der WTO von Buenos Aires zu Frauen und Handel unterzeichnet haben, und fordert die Vertragsparteien auf, ihre Zusagen in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter und Handel zu bekräftigen; fordert, dass die Ausgangsbedingungen für Frauen verbessert werden, damit sie aus diesem Abkommen Nutzen ziehen können, unter anderem durch den Kapazitätsaufbau für Frauen in Arbeit und Wirtschaft, die Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungs- und Führungspositionen, die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie die Verbesserung der Teilhabe von Frauen und der Übernahme von Führungsaufgaben durch Frauen in diesen Bereichen; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, in künftige Handelsabkommen der EU Gleichstellungskapitel aufzunehmen, auch in solche, die nach Abschluss dieses Abkommens ausgehandelt werden; fordert die EU und Vietnam auf, sich zu verpflichten, dass sie die Umsetzung des Abkommens bewerten und bei der künftigen Überprüfung ein eigenes Kapitel über Gleichstellung und Handel in das Abkommen aufnehmen;

44.  fordert, dass alle politischen Gefangenen und alle derzeit inhaftierten oder bereits verurteilten Mitglieder der Zivilgesellschaft, etwa Blogger und unabhängige Gewerkschaftsmitglieder, umgehend freigelassen werden, insbesondere diejenigen, die in den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2017 und 15. November 2018 aufgeführt sind;

45.  fordert die Kommission und den EAD auf, dem Parlament formell darüber Bericht zu erstatten, ob Vietnam seine Zusage, bei einer Reihe von Menschenrechtsangelegenheiten – wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2015(11) dargelegt – Fortschritte zu erzielen, einhält;

46.  betont, dass dank des Abkommens bereits Veränderungen durch Dialog in vielen Bereichen vorangebracht wurden, und erachtet das Abkommen als Grundlage, um durch Dialog weitere Verbesserungen für die Menschen zu erwirken;

47.  begrüßt das Abkommen, da durch das Abkommen mehr Möglichkeiten für freien und fairen Handel zwischen der EU und Vietnam eröffnet werden; hält die Erteilung der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen für gerechtfertigt, zumal Vietnam im Sinne seiner Zusagen Schritte unternimmt, um die Lage der Bürger- und Arbeitnehmerrechte zu verbessern;

48.   fordert den Rat auf, das Abkommen rasch anzunehmen; 

49.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EAD, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Sozialistischen Republik Vietnam zu übermitteln.

(1) ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 8.
(2) Gutachten des Gerichtshofs vom 16. Mai 2017, 2/15, ECLI:EU:C:2017:376.
(3) ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 30.
(4) ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 122.
(5) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 73.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0459.
(7) https://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/en/64308
(8) Siehe https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/february/tradoc_157686.pdf
(9) Angenommene Texte, P9_TA-(2020)0026.
(10) Bei den Ausfuhren der EU nach Vietnam entfallen 65 % der Zölle, sobald das Freihandelsabkommen in Kraft getreten ist; der Rest soll über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren schrittweise abgeschafft werden (beispielsweise werden zum Schutz der vietnamesischen Kfz-Branche vor Wettbewerbern aus der EU die Zölle auf Automobile während der gesamten zehn Jahre aufrechterhalten). Bei den Ausfuhren Vietnams in die EU entfallen mit Inkrafttreten des Abkommens 71 % der Zölle; der Rest soll über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren schrittweise abgeschafft werden.
(11) Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 141).

Letzte Aktualisierung: 14. September 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen