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Verfahren : 2019/2129(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0016/2020

Eingereichte Texte :

A9-0016/2020

Aussprachen :

PV 11/02/2020 - 8
CRE 11/02/2020 - 8

Abstimmungen :

PV 12/02/2020 - 11.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0034

Angenommene Texte
PDF 164kWORD 54k
Mittwoch, 12. Februar 2020 - Straßburg
Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2018
P9_TA(2020)0034A9-0016/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zu dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2018 (2019/2129(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) 2018,

–  unter Hinweis auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, insbesondere auf Artikel 15,

–  unter Hinweis auf Artikel 127 Absätze 1 und 2, Artikel 130 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Anhörung der Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, am 4. September 2019,

–  unter Hinweis auf den geld- und währungspolitischen Dialog zwischen EZB-Präsident Mario Draghi und dem Europäischen Parlament am 23. September 2019,

–  unter Hinweis auf den Bericht der G7-Arbeitsgruppe zu Stable Coins vom 18. Oktober 2019 mit dem Titel „Investigating the impact of global stablecoins“ (Untersuchung der Auswirkungen globaler Stable Coins),

–  unter Hinweis auf die Rückmeldung der EZB zu den Ausführungen des Europäischen Parlaments im Rahmen seiner Entschließung zum Jahresbericht der EZB 2017,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen vom 31. Januar 2018 mit dem Titel „Financing a Sustainable European Economy“ (Wie ließe sich eine nachhaltige europäische Wirtschaft finanzieren?),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Mai 2018 zu einem nachhaltigen Finanzwesen(1) und seine legislative Entschließung vom 28. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen(2),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) geschlossene Übereinkommen von Paris,

–  gestützt auf Artikel 142 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0016/2020),

A.  in der Erwägung, dass gemäß der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Herbst 2019 die jüngsten Zahlen für 2019 eine Verlangsamung des BIP-Wachstums widerspiegeln, von 1,9 % im Jahr 2018 auf 1,1 % im Jahr 2019 im Euro-Währungsgebiet und von 2,1 % im Jahr 2018 auf 1,4 % im Jahr 2019 in der EU-27, was auf die kürzliche Eskalation der Handelsspannungen, die damit einhergehende Unsicherheit und den Brexit zurückzuführen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote nach Angaben von Eurostat im August 2019 in der EU bei 6,2 % und im Euro-Währungsgebiet bei 7,4 % lag, die niedrigsten Quoten seit Juli 2008; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten in der Europäischen Union weiterhin ungleich sind; in der Erwägung, dass eine hohe Jugendarbeitslosenquote, die mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt ist, weiterhin ein schwerwiegendes Problem in der EU ist, das angegangen werden muss; in der Erwägung, dass bei der Arbeitslosigkeit sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin außerordentliche regionale Ungleichheiten bestehen;

C.  in der Erwägung, dass sich die jährliche Inflation im Euro-Währungsgebiet im harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemäß den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2019 in den Jahren 2019, 2020 und 2021 voraussichtlich auf 1,2 %, 1,0 % und 1,5 % belaufen und somit hinter dem Ziel, die Inflationsraten unter, aber nahe bei 2 % zu halten, zurückbleiben wird; in der Erwägung, dass die Inflationsprognosen innerhalb des gesamten Euro-Währungsgebiets erhebliche Unterschiede aufweisen;

D.  in der Erwägung, dass die Bilanzsumme des Eurosystems Ende 2018 auf einen historischen Höchststand von 4,7 Billionen EUR und somit mehr als 40 % des BIP des Euro-Währungsgebiets angewachsen ist, was einer Zunahme um 4,25 % (0,2 Billionen EUR) gegenüber Ende 2017 entspricht;

E.  in der Erwägung, dass der Nettogewinn der EZB im Jahr 2018 1,575 Mrd. EUR betrug (2017: 1,275 Mrd. EUR); in der Erwägung, dass dieser Anstieg hauptsächlich auf den Anstieg der Nettozinserträge auf das US-Dollar-Portfolio und auf das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) zurückzuführen ist;

F.  in der Erwägung, dass eine stärkere Rolle des Euro und seine zunehmende Verwendung als Reservewährung die Fähigkeit der EU stärken würden, ihren politischen Kurs unabhängig von anderen globalen Mächten festzulegen, und Schlüsselelemente für die Wahrung der europäischen wirtschaftlichen Souveränität sind;

G.   in der Erwägung, dass der Euro global nur dann eine stärkere Rolle spielen kann, wenn das Euro-Währungsgebiet zunächst unter Beweis stellt, dass es eine Rezession bewältigen kann, ohne dass einer seiner Mitgliedstaaten (freiwillig oder unfreiwillig) auf Abschreibungen von Staatsschulden zurückgreift;

H.  in der Erwägung, dass das ESZB gemäß Artikel 127 Absatz 5 AEUV zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems beitragen muss;

I.  in der Erwägung, dass KMU, die weiterhin das Rückgrat der Wirtschaft und Gesellschaft der EU bilden und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, zusätzlicher Unterstützung bedürfen;

J.  in der Erwägung, dass der Wert der weltweiten Emission grüner Anleihen von weniger als 1 Mrd. EUR im Jahr 2008 auf mehr als 120 Mrd. EUR im Jahr 2017 angestiegen ist und die Emission von auf Euro lautenden grünen Anleihen netto seit 2013 um das Zehnfache gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Differenz zwischen den Spreads grüner Anleihen und jenen der Gesamtindustrie nach und nach zusammengeschrumpft ist;

K.  in der Erwägung, dass grüne Anleihen trotz dieser positiven Entwicklung immer noch nur 1 % des gesamten Angebots an auf Euro lautenden Anleihen ausmachen;

L.  in der Erwägung, dass der Umfang der Transaktionen, die mit virtuellen Währungen abgewickelt werden, drastisch zugenommen hat und die Vorherrschaft der traditionellen, auf gesetzlichen Zahlungsmitteln beruhenden Systeme infrage stellt; in der Erwägung, dass es sich bei virtuellen Währungen um alternative Zahlungsmodalitäten und nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt;

M.  in der Erwägung, dass die Unterstützung der Öffentlichkeit für den Euro im Jahr 2018 der Eurobarometer-Umfrage vom Dezember 2018 zufolge auf 75 % gestiegen ist;

Allgemeiner Überblick

1.  begrüßt die Rolle der EZB bei der Wahrung der Stabilität des Euro; betont, dass die satzungsgemäße und in den Verträgen verankerte Unabhängigkeit der EZB eine Voraussetzung für die Erfüllung ihres Mandats ist, die Preisstabilität zu wahren;

2.  betont, dass der Euro kein rein wirtschaftliches, sondern auch ein politisches Projekt ist; betont die Unumkehrbarkeit der gemeinsamen Währung; weist darauf hin, dass gemäß den Verträgen jeder Mitgliedstaat außer Dänemark verpflichtet ist, die gemeinsame Währung einzuführen, sobald er die Konvergenzkriterien von Maastricht erfüllt; ist der Auffassung, dass die Beteiligung an der Bankenunion als Vorteil für die Staaten angesehen werden muss, die Teil des Euro-Währungsgebiets werden wollen;

3.  ist besorgt darüber, dass sich das Wachstum nach einer kurzfristigen Konjunkturerholung auf 1,1 % des BIP im Euro-Währungsgebiet verlangsamt hat; ist darüber hinaus besorgt über die Abnahme des Wachstums der Industrieproduktion und des Welthandels; stellt daher fest, dass – wie Mario Draghi betont hat – sowohl angemessene Liquiditätsbedingungen als auch ein gewisses Maß an geldpolitischer Akkommodierung aufrechterhalten werden müssen;

4.  betont, dass nachhaltiges Wachstum und Preisstabilität nicht durch Geldpolitik allein erreicht werden können und dass auch eine unterstützende Fiskalpolitik sowie sozial ausgewogene und produktivitätssteigernde Strukturreformen erforderlich sind;

5.  weist darauf hin, dass eine akkommodierende Geldpolitik nicht als Ersatz für Strukturreformen angesehen werden darf;

6.  hebt die Ergebnisse der ESZB-Expertengruppe zu niedrigem Lohnwachstum(3) hervor, die die Diskrepanz zwischen dem Lohnwachstum und der Erholung auf dem Arbeitsmarkt analysiert hat; weist darauf hin, dass daraus hervorgeht, dass das niedrige Lohnwachstum der letzten Jahre vor allem auf Technologieschocks und Schocks bei Tarifverhandlungen (wobei letztere durch Veränderungen in der Struktur von Tarifverhandlungen – die die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer verringern – beeinflusst werden) und auf Arbeitsmarktregelungen – vor allem in den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind – sowie auf die Kombination aus unzureichender Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials, niedriger Inflation und gedämpftem Produktivitätswachstum zurückzuführen ist;

7.  betont, dass die Stärkung der Rolle des Euro die richtigen strukturellen Bedingungen erfordert, darunter:

   die Vertiefung der Europäischen Währungsunion, einschließlich einer Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet, die eine antizyklische Stabilisierungsfunktion übernehmen kann,
   die Vollendung der Bankenunion,
   die Vollendung der Kapitalmarktunion;

8.  betont, dass außer Dänemark jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, die gemeinsame Währung einzuführen, sobald er die Konvergenzkriterien von Maastricht erfüllt; fordert die EZB auf, ihre fruchtbare Zusammenarbeit auch mit den EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, fortzusetzen;

Geldpolitik

9.  betont, dass die Offenmarktgeschäfte und die unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen der EZB einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung und zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen über mehrere Transmissionskanäle geleistet sowie zu einer Verringerung der Renditen in einem breiten Spektrum von Anlageklassen geführt haben; fordert die EZB auf, potenzielle Risiken für ihre Bilanzen, die Inflation der Vermögenspreise, eine mögliche Fehlallokation von Ressourcen und Nachteile für Sparer weiter zu überwachen;

10.  nimmt zur Kenntnis, dass die EZB am 12. September 2019 ein umfassendes Konjunkturpaket angekündigt hat, das Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) im Umfang von 20 Mrd. EUR pro Monat, eine Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität um 10 Basispunkte, ein zweistufiges System für die Verzinsung der Reserveguthaben und günstigere Bedingungen für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) umfasst; stellt fest, dass keine Einstimmigkeit herrscht, und ist der Ansicht, dass die Führung der EZB und Präsidentin Lagarde darauf hinarbeiten sollten, die Spaltungen im EZB-Rat zu überbrücken;

11.  stellt fest, dass die emittentenbezogene Obergrenze von 33 %, die beim Programm der quantitativen Lockerung der EZB Anwendung findet, die Möglichkeiten der EZB, die Anleihen mehrerer Mitgliedstaaten zu erwerben, einschränken kann; ist der Ansicht, dass diese emittentenbezogene Obergrenze möglicherweise geändert werden muss, da das erneuerte Programm der quantitativen Lockerung unbefristet ist und möglicherweise Anleihekäufe erfordert, die in Bezug auf einige Mitgliedstaaten über die Grenze von 33 % hinausgehen; stellt fest, dass das Programm der quantitativen Lockerung für den Ankauf von Anleihen der Mitgliedstaaten im Verhältnis zur Größe einer Volkswirtschaft und ihrer Bevölkerungszahl ausgelegt war;

12.  nimmt die Absicht des EZB-Rates zur Kenntnis, die Tilgungszahlungen fällig werdender Wertpapiere so lange wieder anzulegen, wie es erforderlich ist;

13.  stellt fest, dass die negativen Auswirkungen auf die Nettozinserträge der Banken bislang durch die Vorteile, die sich daraus ergeben, dass mehr Bankkredite vergeben werden und geringere Kosten für Rückstellungen und Wertminderungen anfallen, ausgeglichen wurden; ist besorgt über die Schwierigkeiten, mit denen insbesondere kleine Banken konfrontiert sind; fordert die EZB auf, das mögliche Entstehen einer Vermögenspreisblase zu überwachen;

14.  betont, dass sehr niedrige oder negative Zinssätze Chancen für Verbraucher, Unternehmen, einschließlich KMU, Arbeitnehmer und Kreditnehmer bieten, da diese von einer stärkeren wirtschaftlichen Dynamik, geringerer Arbeitslosigkeit und geringeren Kreditkosten profitieren können; weist jedoch darauf hin, dass es Bedenken in Bezug auf die möglichen Auswirkungen auf die Renten- und Versicherungssysteme infolge geringer Renditen, wirtschaftlicher Ungleichheiten und Herausforderungen für private Sparer gibt; stellt ferner fest, dass einige Mitgliedstaaten das Niedrigzinsumfeld nicht genutzt haben, um ihre Haushalte zu konsolidieren und Strukturreformen durchzuführen;

15.  nimmt die Absicht des EZB-Rates zur Kenntnis, die Tilgungszahlungen fällig werdender Wertpapiere so lange wieder anzulegen, wie es erforderlich ist, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten;

16.  ist besorgt über den anhaltenden gedämpften Inflationsdruck, die übermäßige Abhängigkeit von der Geldpolitik der EZB zur Stützung des Wachstums sowie ihre zunehmend begrenzten Optionen im Rahmen ihres derzeitigen Instrumentariums;

17.  nimmt Präsident Draghis Forderung zur Kenntnis, die Geldpolitik der EZB und die Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten besser aufeinander abzustimmen, und hebt hervor, dass mit niedrigen Zinssätze vor dem Hintergrund eines ausgewogeneren gesamtwirtschaftlichen Policy-Mix derselbe Grad von Anreizen geschaffen werden könnte wie in der Vergangenheit, allerdings mit weniger Nebenwirkungen;

18.  betont, dass die Zentralbanken in der Europäischen Union, aber auch weltweit zusammenarbeiten müssen, damit die Inflationsziele mittelfristig erreicht werden;

Maßnahmen gegen den Klimawandel

19.  weist darauf hin, dass die EZB als Organ der EU an das Pariser Klimaschutzübereinkommen gebunden ist und dass sich dies in ihrer Politik widerspiegeln sollte, wobei ihr Mandat und ihre Unabhängigkeit uneingeschränkt zu achten sind; begrüßt, dass inzwischen eine Diskussion über die Rolle der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden bei der Unterstützung der Bekämpfung des Klimawandels geführt wird; fordert die EZB auf, unter uneingeschränkter Achtung ihres Mandats und ihrer Unabhängigkeit die Umwelt-, Sozial- und Governance-Grundsätze (ESG-Grundsätze) im Rahmen ihrer Maßnahmen umzusetzen;

20.  pflichtet den Standpunkten bei, die die Mitglieder des Direktoriums der EZB mit Blick auf die Bedeutung der Schaffung wirklich europäischer Zahlungssysteme, die gegen externe Störungen (einschließlich politischer Störungen) immun sind, geäußert haben; fordert die EZB auf, ihre Arbeiten am Projekt der europäischen Zahlungsinitiative (European Payment Initiative / EPI) mit dem Ziel fortzusetzen, die Souveränität der EU zu wahren und für wirtschaftliche Effizienz für alle Nutzer und Anbieter sowie für einen fairen Wettbewerb zu sorgen;

21.  nimmt die Erklärung von EZB-Präsidentin Christine Lagarde vom 4. September 2019 aufmerksam zur Kenntnis, in der sie eine schrittweise Beseitigung von CO2-Aktiva aus dem Portfolio der EZB befürwortet und die Beteiligung der EZB im Network for Greening the Financial System (NGFS) ebenso begrüßt wie die Zusage, dazu beizutragen, die Risikopositionen des Finanzsystems in Bezug auf klimabedingte Risiken zu identifizieren und zu bemessen und ein ökologischeres Finanzsystem zu fördern, wobei das Mandat der EZB in Bezug auf Preisstabilität und andere Ziele uneingeschränkt geachtet werde;

22.  schlägt vor, dass die EZB die Frage, wie die Zentralbanken und die Bankenaufsicht zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen können, zu einer ihrer Forschungsprioritäten macht; schlägt vor, dass die EZB zu diesem Zweck nicht nur mit dem NGFS, sondern auch mit anderen internationalen Netzwerken zusammenarbeitet, und zwar insbesondere mit dem Sustainable Banking Network und der Initiative der Vereinten Nationen „Grundsätze für ein verantwortungsvolles Bankwesen“;

23.  ist besorgt darüber, dass 62,1 % der Ankäufe von Unternehmensanleihen der EZB in den Sektoren erfolgen, die für 58,5 % der Treibhausgasemissionen im Euro-Währungsgebiet verantwortlich sind; fordert die EZB auf, als ersten Schritt zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Umgestaltung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) eine Studie über die Auswirkungen des APP und insbesondere des CSPP auf den Klimawandel durchzuführen; schlägt in diesem Zusammenhang einen Rahmen für die Abstimmung zwischen der EZB und der Europäischen Investitionsbank, einschließlich InvestEU, vor;

Sonstige Aspekte

24.  erkennt die Bedeutung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in der EU an; fordert die EZB insbesondere angesichts der schleppenden Verbesserung der Finanzlage dieser Unternehmen auf, darauf zu achten, dass sie Zugang zu Krediten haben; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass öffentliche und private Investitionen in der EU gefördert werden müssen, und fordert daher weitere Bemühungen, um die Finanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen;

25.  fordert die EZB auf, ihre vorbereitenden Arbeiten fortzusetzen, um die Stabilität der EU-Finanzmärkte angesichts aller Eventualfälle und negativen Folgen, insbesondere in Verbindung mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, sicherzustellen, wobei sie berücksichtigen muss, dass einige Regionen und Länder stärker betroffen sind als andere;

26.  ist besorgt angesichts der Risiken, die sich aus der Verzögerung beim Aufbau der Bankenunion ergeben, und fordert deren rasche Vollendung; nimmt die wiederholten Forderungen der EZB nach der Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) als dritte Säule der Bankenunion zur Kenntnis;

27.  betont, dass die besonderen Geschäftsprinzipien und die spezifische Aufgabe von Genossenschaftsbanken respektiert werden und in den Maßnahmen und Konzepten der EZB zum Ausdruck kommen sollten;

28.  fordert, das Projekt „Kapitalmarktunion“ zu beschleunigen, um die Finanzintegration zu vertiefen, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern, eine wirksame Mobilisierung von Kapital in Europa zu ermöglichen, um so zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums der Realwirtschaft zum Wohle aller Bürger beizutragen, und die Finanzstabilität sowie die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Schocks zu verbessern; erkennt die starke Unterstützung der EZB bei der Schaffung einer echten Kapitalmarktunion an; begrüßt den diesbezüglichen Beitrag der Arbeitsgruppe „Next CMU“;

29.  fordert die EZB und alle Aufsichtsbehörden auf, ihre Überwachung von Kryptoanleihen und den erhöhten Risiken in Bezug auf Cybersicherheit und Geldwäsche zu verstärken, um negativen Auswirkungen auf die Stabilität, Integrität und Sicherheit des Finanzsektors vorzubeugen; stimmt der Stellungnahme 2014/08 der EBA zu, in der vorgeschlagen wird, von der Verwendung des Begriffs „virtuelle Währungen“ abzusehen, da die Verwendung des Begriffs „Währung“ aus verschiedenen Gründen irreführend sein kann;

30.  nimmt die Erklärungen von Christine Lagarde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 4. September 2019 zum Thema der neuen Regulierung von Kryptoanlagen zur Kenntnis, wonach die EZB und die Zentralbanken im Allgemeinen diese Entwicklungen offensichtlich beobachten und zu den laufenden internationalen Tätigkeiten in Bezug auf politische Maßnahmen beitragen sollten; fordert die EZB auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission den Rechts- und Regulierungsrahmen der EU für E-Geld, Finanzinstrumente und virtuelle Vermögenswerte zu bewerten, um einen umfassenden Rahmen für die Aufsicht über Finanzinstrumente, Finanzeinrichtungen und Finanzinfrastrukturen, für die Bekämpfung der Geldwäsche und für Stabilitätszwecke sowie für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordinierung zu gewährleisten; fordert die EZB auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, was die Schaffung eines Rahmens für diese neuen Währungen angeht, der Innovationsfähigkeit, die Bedürfnisse der Bürger, die Wahrung der Finanzstabilität und die Rechtsstaatlichkeit in Einklang bringt;

31.  begrüßt die kontinuierlichen Bemühungen der EZB, ihre Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten im Falle eines Cyberangriffs auf ihre eigene Organisation weiter zu stärken;

32.  fordert die EZB auf, für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Finanzinnovationen, einschließlich Finanztechnologien, und der Finanzstabilität zu sorgen;

33.  legt der EZB nahe, mit der Kommission und allen einschlägigen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um die Bedeutung des Euro als Reservewährung zu fördern; ist der Auffassung, dass dies über eine Vielzahl von Kanälen, etwa institutionelle Repräsentation oder leistungsfähige europäische Finanzprodukte, erreicht werden kann;

34.  stimmt der Erklärung von EZB-Präsidentin Christine Lagarde zu, dass eine Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens der EZB an der Zeit und angebracht ist, um sicherzustellen, dass die EZB über die richtigen Instrumente verfügt, um unbeschadet ihres vorrangigen Ziels, der Erhaltung der Preisstabilität, die allgemeine Politik in der EU zu unterstützen; fordert die EZB auf, als Teil dieses Prozesses eine öffentliche Konsultation durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Überprüfung für Beiträge und Rückmeldungen einer breiten Palette unterschiedlicher Interessenträger aus der Zivilgesellschaft offen ist; fordert die EZB auf, auch das Europäische Parlament in dieses Überprüfungsverfahren einzubeziehen; stimmt ferner mit der EZB-Präsidentin darin überein, dass die EZB ihre an die Bürger gerichteten Kommunikationsmaßnahmen über die Auswirkungen ihrer Maßnahmen verbessern muss;

35.  weist auf die Bedeutung von Bargeld als Zahlungsmittel für die Unionsbürger hin; fordert die EZB auf, unbeschadet der Vorrechte der Mitgliedstaaten ein System einzurichten, um im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität große Transaktionen besser zu überwachen;

36.  begrüßt, dass die EZB seit 2017 ein vollständiges Verzeichnis aller CSPP-Bestände, einschließlich der Namen der Emittenten, zusammen mit aggregierten Daten zu diesen Beständen nach Land, Risiko, Rating und Branche, veröffentlicht; bedauert, dass keine ähnliche Politik in Bezug auf das Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP) und das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3) umgesetzt wird; weist erneut darauf hin, dass mehr Transparenz vonnöten ist, insbesondere in Bezug auf das CBPP3, zumal das Volumen dieses Programms erheblich ist;

37.  begrüßt die Einführung der Euro Short-Term Rate, des neuen Tagesgeldreferenzsatzes für die Geldmärkte des Euro-Währungsgebiets; fordert die EZB auf, in ihren nächsten Jahresbericht eine erste Bewertung der Entwicklung dieses Zinssatzes und seines Funktionierens auf dem Markt aufzunehmen;

38.  stellt fest, dass die EZB im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) noch keine griechischen Anleihen ankauft, obwohl Griechenland in Bezug auf einen tragfähigen Schuldenstand und die Wiedererlangung des Zugangs zu Anleihemärkten Fortschritte gemacht hat;

39.  betont, dass die Beschlüsse der EZB zur Zinsfestsetzung technischer Natur sind und eine Entscheidungsfindung unter Führung von Experten in diesem Bereich unbedingt von öffentlicher Seite unterstützt werden muss; kritisiert daher, dass die Beschlüsse über Maßnahmen der EZB politisiert werden; fordert alle Politiker und nationalen Zentralbanker auf, in Bezug auf die Abgabe öffentlicher Erklärungen, die das Vertrauen in die Geldpolitik der EZB und die Unterstützung für diese Politik untergraben könnten, Vorsicht walten zu lassen;

Rechenschaftspflicht

40.  begrüßt, dass die Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Europäischen Parlament unter der Präsidentschaft von Mario Draghi verstärkt wurde, und sieht einer noch stärkeren Rechenschaftspflicht sowie einem Mehr an Dialog und Offenheit bei der Zusammenarbeit mit Präsidentin Christine Lagarde auf der Grundlage der Verpflichtungen, die sie bei ihrer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 4. September 2019 eingegangen ist, erwartungsvoll entgegen;

41.  ist der Auffassung, dass die EZB in Bezug auf Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht einen ausreichenden Zugang zu Dokumenten und Informationen gewähren sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absichtserklärung des Rechnungshofs und der EZB vom Oktober 2019, in der die praktischen Modalitäten für den Informationsaustausch im Zuge der Prüfungen der Aufsichtstätigkeit der EZB durch den Rechnungshof festgelegt wurden;

42.  weist darauf hin, dass die Nominierungen der Mitglieder des Direktoriums im Einklang mit den Verträgen sorgfältig und unter vollständiger Transparenz gemeinsam mit dem Parlament vorbereitet werden sollten; fordert den Europäischen Rat auf, für alle zukünftigen freien Stellen eine Auswahlliste mit Kandidaten aufzustellen, die ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweist, und diese dem Parlament zu übermitteln, damit das Parlament seiner Beratungsfunktion im Zuge des Ernennungsverfahrens besser nachkommen kann; bedauert, dass bisher keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt wurden; weist auf die Bedeutung von Ziffer 4 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(4) hin, in der sich das Parlament verpflichtet, keine Bewerberlisten zu berücksichtigen, bei denen dem Grundsatz der ausgewogenen Geschlechtervertretung nicht Rechnung getragen wurde;

43.  räumt zwar ein, dass die Bank in den letzten zehn Jahren mit einer Ausweitung ihrer Aufgaben und der Notwendigkeit, mehr Personal auf der Grundlage unterschiedlicher Bedingungen einzustellen, konfrontiert war, um die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen, fordert allerdings, dass die aufgetretenen Probleme in Bezug auf das Personal in Bezug auf alle Mitarbeiter fair, transparent und rasch gelöst werden;

44.  betont, dass vor dem Hintergrund, dass die Aufgaben der EZB seit Beginn der globalen Finanzkrise ausgeweitet wurden, eine stärkere und wirksamere Rechenschaftspflicht vonnöten ist; bekräftigt seine Forderung, dass die EZB gegenüber dem Parlament mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht walten lassen muss; ist zu diesem Zweck bereit, die Ausgestaltung des geld- und währungspolitischen Dialogs mit dem Präsidenten der EZB zu verbessern; erkennt die von der EZB in dieser Hinsicht unternommenen Schritte an, insbesondere die Annahme des einheitlichen Verhaltenskodex für alle hochrangigen Funktionsträger der EZB, der die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Interessenerklärungen der Mitglieder des EZB-Rates umfasst und klare Leitlinien und Transparenzanforderungen sowie angemessene Einschränkungen in Bezug auf Treffen mit Interessenträgern enthält; ist der Ansicht, dass Vorkehrungen für eine Stärkung der Transparenz mindestens die folgenden Elemente enthalten sollten:

   Sicherstellung, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Ethikausschusses unabhängig sind,
   Verabschiedung einer neuen Strategie zur Meldung von Missständen,
   Festlegung spezifischer Anforderungen in Bezug auf die durch das Organ vertretenen Standpunkte im Rahmen der Finanzhilfeprogramme sowie in multilateralen Gremien wie dem Baseler Ausschuss;

45.  begrüßt, dass die EZB eine umfassende, detaillierte Rückmeldung zu der Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB 2017 vorgelegt hat, in der auf alle Abschnitte einzeln eingegangen wird; fordert die EZB auf, der Rechenschaftspflicht auch künftig mit vergleichbarem Engagement nachzukommen und sie auszubauen und ihre schriftliche Rückmeldung zu der Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB auch künftig jedes Jahr zu veröffentlichen;

46.  hebt hervor, dass die EZB ihre Kommunikationsmaßnahmen verbessert hat; ist allerdings der Ansicht, dass sie ihre Bemühungen fortsetzen sollte, ihre Entscheidungen allen Bürgern zugänglich zu machen und verständlich zu erläutern, was ebenso für ihre Maßnahmen zur Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet und damit zur Wahrung der Kaufkraft der Gemeinschaftswährung gilt;

o
o   o

47.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0215.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0325.
(3) Occasional Paper der EZB Nr. 232/September 2019: Understanding low wage growth in the euro area and European countries (Das niedrige Lohnwachstum im Euro-Währungsgebiet und den europäischen Ländern verstehen). https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op232~4b89088255.en.pdf
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.

Letzte Aktualisierung: 14. September 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen