Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2018)0631 – C8-0150/2019 – 2018/0330B(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0631),
– unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 21. März 2019, den Vorschlag der Kommission aufzuteilen und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu ermächtigen, einen gesonderten legislativen Bericht über die Bestimmungen zum System „False and Authentic Documents Online“ (gefälschte und echte Dokumente online) (FADO) zu erstellen, und zwar zu den Erwägungsgründen 80 bis 83, 102, 114 und 115 und Artikel 80 des Vorschlags der Kommission;
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d sowie Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0150/2019),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Dezember 2018(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 6. Februar 2019(2),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 und 40 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0022/2019),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Februar 2020 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2020/... des Europäischen Parlaments und des Rates über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI des Rates