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Freitag, 17. April 2020 - Brüssel
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für 2020: Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
P9_TA(2020)0047
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 zu einem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2020)0140 – C9-0092/2020 – 2020/2053(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0140 – C9‑0092/2020),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1), insbesondere auf Artikel 11,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2), insbesondere auf Nummer 12,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 27. November 2019(3) endgültig erlassen wurde,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2020, der von der Kommission am 27. März 2020 angenommen wurde (COM(2020)0145),

–  gestützt auf Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

1.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(2) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(3) ABl. L 57 vom 27.2.2020.


ANHANG

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/545.)

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen