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Verfahren : 2019/0210(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0088/2020

Eingereichte Texte :

A9-0088/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/05/2020 - 20

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0064

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 41k
Mittwoch, 13. Mai 2020 - Brüssel
Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EG und Mauretanien ***
P9_TA(2020)0064A9-0088/2020

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft (12928/2019 – C9-0175/2019 – 2019/0210(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12928/2019),

–  unter Hinweis auf das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft (12927/2019),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0175/2019),

–  gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A9-0088/2020),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Mauretanien zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen