Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2019/0107(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0006/2020

Eingereichte Texte :

A9-0006/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/05/2020 - 20

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0066

Angenommene Texte
PDF 135kWORD 43k
Mittwoch, 13. Mai 2020 - Brüssel
Grenzüberschreitender Personenkraftverkehr in der Grenzregion; Kabotagebeförderungen zwischen Deutschland und der Schweiz ***I
P9_TA(2020)0066A9-0006/2020
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermächtigung Deutschlands, seine bestehende bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr in der Grenzregion der beiden Länder zu ändern (COM(2019)0221 – C9-0001/2019 – 2019/0107(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0221),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 91 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0001/2019),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

—  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. September 2019(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9‑0006/2020),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 14 vom 15.1.2020, S. 118.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Mai 2020 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermächtigung Deutschlands, seine bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen bei der Bereitstellung von grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsleistungen mit Kraftomnibussen in der Grenzregion der beiden Länder zu ändern
P9_TC1-COD(2019)0107

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/853.)

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen