1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 2020 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2019/2063(DEC))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018(1),
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2019)0316 – C9‑0058/2019)(2),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2018 durchgeführten internen Prüfungen,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit den Antworten der Organe(3),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung(4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(6), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0029/2020),
1. erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2018;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (2019/2063(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0029/2020),
A. in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;
1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden;
2. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des EDSB, dass der Rechnungshof einen Vorgang aus dem Haushaltsjahr 2018 geprüft hat und diese Prüfung keine Anmerkungen hervorgerufen hat;
3. begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach die Zahlungen für das am 31. Dezember 2018 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben des EDSB insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet und die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme wirksam waren; stellt fest, dass der Rechnungshof die Wiedereinführung der Ex-post-Kontrolle gefordert hat, die nun wieder in Kraft ist;
4. bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 10 „Verwaltung“ des Jahresberichts des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 „Verwaltung“ des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt;
5. stellt fest, dass der Rechnungshof bei allen Organen und Einrichtungen der Union eine Stichprobe von 45 Vorgängen aus der Rubrik 5 „Verwaltung“ des Mehrjährigen Finanzrahmens ausgewählt hat; stellt fest, dass die Stichprobe so ausgewählt wurde, dass sie für das Spektrum der Ausgaben innerhalb von Rubrik 5, die 6,3 % des Haushaltsplans der Union ausmacht, repräsentativ ist; stellt fest, dass aus der Arbeit des Rechnungshofs hervorgeht, dass Verwaltungsausgaben mit geringem Risiko behaftet sind; erachtet die Anzahl der bei den „sonstigen Einrichtungen“ ausgewählten Vorgänge jedoch als nicht ausreichend und fordert den Rechnungshof auf, die Anzahl der zu prüfenden Vorgänge um mindestens 10 % zu erhöhen;
6. erinnert daran, dass der EDSB keine dezentrale Agentur der Union ist, und vertritt die Auffassung, dass der Rechnungshof die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge des EDSB – ungeachtet der Tatsache, dass sein Haushalt einen sehr kleinen Anteil des Unionshaushalts ausmacht – ordnungsgemäß prüfen sollte, da Transparenz für die angemessene Funktionsweise sämtlicher Einrichtungen der Union entscheidend ist; stellt fest, dass der EDSB weder in dem Bericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 noch in dem Bericht über die Agenturen und sonstigen Einrichtungen der Union für das Haushaltsjahr 2018 behandelt wird; betont jedoch, dass zu allen Einrichtungen der Union die Informationen über die Ergebnisse der unabhängigen externen Prüfungen durch den Rechnungshof öffentlich zugänglich sein sollten; fordert den Rechnungshof daher auf, seinen Standpunkt zu überdenken und ab dem kommenden Jahr Prüfberichte zu veröffentlichen, die sich auch auf den EDSB erstrecken; fordert daher, dass der Rechnungshof gesonderte jährliche Tätigkeitsberichte zu der Jahresrechnung dieser wichtigen Einrichtung der Union – mit der sichergestellt werden soll, dass die Organe und Einrichtungen der Union das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz uneingeschränkt achten – herausgibt;
7. begrüßt die insgesamt umsichtige und wirtschaftliche Haushaltsführung des EDSB; stellt fest, dass der EDSB eine klare Unterscheidung zwischen den sogenannten „laufenden“ und den „neuen Tätigkeiten“ getroffen hat; stellt eine Aufstockung um 1,54 % bei den laufenden Tätigkeiten fest, die im Einklang mit seiner Sparpolitik steht, in deren Rahmen die meisten Haushaltslinien bei einer Aufstockung um 0 % eingefroren sind; nimmt jedoch die Aufstockung bei den neuen Tätigkeiten zur Kenntnis, die hauptsächlich auf den Aufbau einer neuen Einrichtung der Union mit der Bezeichnung Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA), (der am 25. Mai 2018 seinen Betrieb aufgenommen hat,) und die damit verbundenen Tätigkeiten zurückzuführen ist;
8. stellt fest, dass dem EDSB im Jahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 14 449 068 EUR zugewiesen wurden (gegenüber 11 324 735 EUR im Jahr 2017), was gegenüber dem Haushaltsplan 2017 einer Aufstockung um 27,59 % entspricht (wobei die Haushaltsmittel von 2016 auf 2017 um 21,93 % aufgestockt worden waren); begrüßt, dass bis Ende 2018 insgesamt 93,7 % aller Mittel gebunden waren (im Vergleich zu 89 % im Jahr 2017); stellt mit Bedauern fest, dass sich die Haushaltsvollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen auf 75,2 % aller Mittel belief (im Vergleich zu 77 % im Jahr 2017);
9. erinnert daran, dass Haushaltsvoranschläge notwendig sind, um in den kommenden Jahren eine effiziente Haushaltsleistung sicherzustellen; erkennt an, dass bestimme Umstände vorliegen, die weitreichende Konsequenzen haben, etwa die dem EDSB für Dienstbezüge bereitgestellten Mittel, die einen Anteil von mehr als 53 % ausmachen und bei denen selbst eine geringfügige Personalfluktuation erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtvollzugsquote des Haushalts hat; erkennt an, dass die Haushaltsvoranschläge für den kürzlich eingerichteten EDSA erst nach einigen Jahren Tätigkeit genau gestaltet werden können;
10. stellt mit Interesse fest, dass der EDSB ein neues offenes Auswahlverfahren zur Schaffung eines Pools hochqualifizierter Datenschutzexperten eingeleitet hat, um seinen künftigen Einstellungsbedarf zu decken; stellt in Bezug auf die Personaleinstellungsplanung fest, dass der EDSB im Rahmen der vorbereitenden Tätigkeiten zur Einrichtung des EDSA eine moderate Aufstockung um sechs Mitarbeiter beantragt hat;
11. stellt fest, dass das Jahr 2018 angesichts der Annahme der Verordnung (EU) 2016/679(1) und der Richtlinie (EU) 2016/680(2) im Jahr 2016 im Hinblick auf die Modernisierung der Datenschutzvorschriften für den EDSB von großer Bedeutung war; weist darauf hin, dass die neuen Aufgaben und Zuständigkeiten, die sich aus der Verordnung (EU) 2016/679 ergeben, künftig zusätzliche Ressourcen erfordern werden; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2018 über 97 Bedienstete verfügte (im Vergleich zu 55 Bediensteten im Jahr 2013); fordert den EDSB auf, die Situation im Hinblick auf mögliche Effizienzgewinne zu analysieren, die sich allein aus der Umstrukturierung und Neuzuweisung von Aufgaben ergeben;
12. stellt fest, dass im Zuge dieser neuen Rechtsvorschriften der EDSA, der sich aus 28 Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten und dem EDSB zusammensetzt, eingerichtet wurde, um die einheitliche Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 in der gesamten Union sicherzustellen; stellt fest, dass der EDSB Anfang 2018 einen beträchtlichen Teil seiner Zeit und seiner Bemühungen der Unterstützung des Sekretariats des EDSA sowie der Teilnahme am Ausschuss selbst in seiner Funktion als Vollmitglied widmete;
13. stellt fest, dass gemäß den neuen Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten auch die Organe und Einrichtungen der Union dafür sorgen, dass sie diese Vorschriften einhalten, einschließlich bei der Verwaltung und Steuerung ihrer IT-Infrastrukturen und -Systeme; nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB seinen Katalog spezifischer Leitlinien erweitert und ein Programm eingeleitet hat, mit dem überprüft wird, ob die Einrichtungen der Union die Vorschriften einhalten;
14. weist darauf hin, dass mehr Transparenz und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Datenschutzbehörden vonnöten ist; betont, dass es wichtig ist, dass der EDSB eng mit den nationalen Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um eine wirksame Überwachung sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass gemeinsam an der Ausarbeitung des neuen Rechtsrahmens gearbeitet wird; fordert den EDSB auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über sämtliche erzielten Ergebnisse zu informieren;
15. nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB jährlich Daten über seine interinstitutionelle Zusammenarbeit veröffentlicht, die im Rahmen von Leistungsvereinbarungen für medizinische Leistungen, Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, Catering- und Schulungsdienstleistungen sowie Verwaltungsvereinbarungen für Gebäude, Logistik, Sicherheitsdienste, IT usw. erfolgt; begrüßt die (hauptsächlich den IT-Bereich betreffende) Einigung auf eine Vereinbarung zwischen dem EDSB und dem EDSA, die es dieser neuen Einrichtung der Union ermöglicht, Nutzen aus der Arbeit zu ziehen, die der EDSB in den letzten Jahren geleistet hat;
16. begrüßt, dass der EDSB beabsichtigt, (im Zuge der Modernisierung seiner Vergabeverfahren) einen elektronischen Arbeitsablauf einzurichten, mit dem ein papierloser Arbeitsablauf ermöglicht wird; bekräftigt die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen dem EDSB und der Kommission in den Bereichen Auftragsvergabe, Finanzmanagement und Personal; begrüßt die Dienstleistungsvereinbarung mit der Generaldirektion Haushalt und der Generaldirektion Informatik der Kommission in Bezug auf die IT-Tools „ABAC“ und „Sysper II“, die im letzten Entlastungsbericht gefordert wurde; fordert den EDSB auf, eine kohärente Politik der Digitalisierung seiner Dienste voranzutreiben;
17. stellt fest, dass der erste Aktionsplan des Ethikbeauftragten vollständig erreicht wurde und dass in dem zweiten Bericht mehrere Maßnahmen vorgesehen sind, etwa die Überarbeitung der Verhaltenskodizes für die Datenschutzbeauftragten und Bediensteten, ein überarbeiteter Beschluss über externe Tätigkeiten und die mögliche Aufnahme in das neue Transparenzregister für Organe der Union usw.; ersucht den EDSB, diese geforderten Maßnahmen so bald wie möglich umzusetzen; begrüßt die Sensibilisierungsveranstaltungen im Sinne des Ethikrahmens; fordert, dass im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen über die aufgrund des Ethikrahmens erzielten Ergebnisse aufgeführt werden;
18. begrüßt, dass die 2016 angenommenen internen Vorschriften zur Meldung von Missständen aktualisiert werden, um den Schutz von Hinweisgebern und von Personen, die mutmaßlich für die Missstände verantwortlich sind, zu stärken; weist darauf hin, dass einige Schutzmaßnahmen bestehen, in deren Rahmen etwa eine Risikobewertung durchgeführt wird und der Zugang zu den jeweiligen Dossiers streng beschränkt ist und (gemäß dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“) nur gewährt wird, wenn dies unbedingt notwendig ist; fordert den EDSB auf, seinen Ethikbeauftragten anzuweisen, dieser Angelegenheit bei der nächsten Sensibilisierungsveranstaltung, die für alle Bediensteten organisiert wird, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass beim EDSB bislang keine Meldungen von Missständen zu verzeichnen waren;
19. bekräftigt die Bedeutung des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Cybersicherheit; begrüßt die Bemühungen des EDSB, den Organen der Union Leitlinien für den Schutz personenbezogener Daten bei der Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen bereitzustellen und ihnen zu erläutern, inwiefern umfassende Informationssicherheitsmanagementsysteme als Grundlage für die Erfüllung sowohl der Datenschutz- als auch der Cybersicherheitsverpflichtungen dienen und wie bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten die datenschutzbezogenen Melde- und Informationspflichten eingehalten werden können; stellt fest, dass der Skandal um den Missbrauch von Facebook-Daten durch das Unternehmen Cambridge Analytica und die wachsende Anzahl an Belegen für eine illegale Einflussnahme auf Wahlen eine Reaktion des EDSB erfordern; betont, dass der EDSB gegen den möglichen Missbrauch digitaler Daten vorgehen muss;
20. erkennt den Mehrwert an, den freie und quelloffene Software für den EDSB bieten kann; unterstreicht insbesondere ihre Rolle bei der Verbesserung der Transparenz und zur Verhinderung der Bindung an einen einzigen Anbieter; erkennt zudem an, dass sie zur Verbesserung der Sicherheit beitragen kann, da sie es ermöglicht, Schwachstellen zu ermitteln und zu beheben; empfiehlt nachdrücklich, dass jede für die Einrichtung entwickelte Software im Rahmen einer kostenlosen und quelloffenen Software-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht wird;
21. begrüßt, dass der Beschluss über die Bekämpfung von Mobbing über das Intranet des EDSB dem gesamten Personal zugänglich gemacht wurde; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der EDSB derzeit an einer Überarbeitung des Beschlusses über die Bekämpfung von Mobbing sowie an einem Mandat zur Ernennung zusätzlicher Vertrauenspersonen arbeitet; stellt fest, dass bei der Mitarbeiterbefragung im Jahr 2018 insgesamt 69 % der Bediensteten angaben, dass sie um die bestehende Strategie gegen Mobbing und sexuelle Belästigung wissen; begrüßt, dass im Jahr 2018 eine Vertrauensperson ausgebildet wurde;
22. begrüßt, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Datenschutzbeauftragten auf der Website des EDSB eingesehen werden können; stellt fest, dass diese Erklärungen notwendigerweise auf Eigenangaben beruhen und weder der EDSB noch sein Ethikbeauftragter über etwaige Untersuchungsbefugnisse verfügen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen sicherzustellen; fordert den EDSB auf zu bewerten, wie das System gemeinsam mit anderen Organen und Einrichtungen der Union verbessert werden kann;
23. fordert den EDSB auf dafür zu sorgen, dass all seine Leitlinien und Verfahren im Zusammenhang mit dem ethischen Rahmen auf seiner Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden; fordert den EDSB auf, im Sinne der Transparenz und öffentlichen Kontrolle weiterhin an einer Verbesserung der online verfügbaren Informationen zu arbeiten;
24. bedauert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht keine detaillierteren Informationen über konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz enthält; begrüßt jedoch, dass im Jahr 2018 Entscheidungen und Strategien angenommen bzw. umgesetzt wurden, wie etwa ein Bericht über die Mitarbeiterbefragung, ein überarbeiteter Beschluss über die Telearbeit und ein überarbeiteter Beschluss über das Mentoring; fordert den EDSB auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht detaillierter darüber zu informieren;
25. begrüßt die Initiative des EDSB aus dem Jahr 2018, künftig nur noch bezahlte Praktika im Rahmen des Praktikumsprogramms „Blue Book“ anzubieten; stellt fest, dass diese Änderung im Verfahren des EDSB für die Einstellung von Praktikanten infolge einer Empfehlung der Bürgerbeauftragten zur Anpassung der Bewerbungsvoraussetzungen im Zusammenhang mit bezahlten Praktika vorgenommen wurde; bekräftigt, dass allen Praktikanten bei sämtlichen Organen der Union eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, um eine Verschärfung der Diskriminierung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden;
26. nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die Bediensteten des EDSB aus 20 verschiedenen Mitgliedstaaten der Union stammen (während es 2017 noch 16 waren); weist im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern darauf hin, dass 40 % der Bediensteten des EDSB Männer (gegenüber 32 % im Jahr 2017) und 60 % Frauen sind; erkennt die fortwährenden Bemühungen des EDSB um ein ausgewogenes Verhältnis an und ist sich dabei der geringen Größe der Einrichtung und des besonderen Charakters der Kerntätigkeiten des EDSB bewusst;
27. stellt mit Interesse fest, dass dem EDSB vier zusätzliche Büros im Montoyer-Sciences-Gebäude zugewiesen wurden, die derzeit gemeinsam mit der Europäischen Bürgerbeauftragten genutzt werden; stellt fest, dass das Personal des EDSB, einschließlich des Sekretariats des EDSB, im Jahr 2020 voraussichtlich weiter wachsen wird und daher eine umfassendere Ausweitung auf das gesamte Gebäude erforderlich ist; unterstützt den EDSB in seinem Ersuchen und fordert ihn auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über alle damit verbundenen Schritte und Ergebnisse zu informieren;
28. begrüßt die gezielten Initiativen des EDSB zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Einrichtung; ersucht den EDSB, einen konkreten Aktionsplan zur Verringerung seines ökologischen Fußabdrucks aufzustellen;
29. begrüßt, dass die Kommunikationstätigkeiten des EDSB in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben; erkennt die Bemühungen an, der Online-Präsenz des EDSB mehr Wirkung zu verleihen; stellt fest, dass zwei wichtige Kommunikationskampagnen durchgeführt wurden, nämlich die Internationale Konferenz mit Schwerpunkt auf der Ethikdebatte im Jahr 2018 (bei der im Rahmen der Debatte über digitale Ethik das breitestmögliche Publikum erreicht wurde) und die Kommunikationskampagne über die neue Datenschutzverordnung für die Organe der Union im Dezember 2018;
30. bekräftigt, dass der EDSB bei der Überwachung seiner Tätigkeit und der Verwendung seiner Ressourcen zur Unterstützung auf eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren zurückgreift; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB im Jahr 2018 die in den meisten seiner zentralen Leistungsindikatoren festgelegten Ziele erreicht oder übertroffen hat (z. B. beim zentralen Leistungsindikator 4 „Interessengrad der Akteure“, dessen Zielvorgabe von zehn Konsultationen mit insgesamt 13 Konsultationen übertroffen wurde); stellt fest, dass die Umsetzung der einschlägigen strategischen Ziele planmäßig verläuft und keine Korrekturmaßnahmen erforderlich sind; ersucht den EDSB, sich weiterhin dieser Aufgabe zu widmen;
31. begrüßt, dass der EDSB fast alle der 16 Normen für die interne Kontrolle befolgt, die regelmäßig überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Ziele auf wirtschaftliche, effiziente und wirksame Weise erreicht werden; stellt fest, dass der Interne Auditdienst eine Folgeprüfung der noch ausstehenden Empfehlungen aus einer Überprüfung der Normen für die interne Kontrolle durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass das Niveau der internen Kontrolle zufriedenstellend und wirksam ist;
32. stellt fest, dass der Interne Auditdienst eine Erhebung durchgeführt hat, deren Schwerpunkt auf drei Kernbereichen (nämlich der Steuerung des EDSB im Zusammenhang mit dem EDSA, dem Rahmen für die Bereitstellung von Personal, der Haushalts- und Finanzverwaltung sowie der logistischen Unterstützung für die Unterstützungsteams des EDSB und des EDSA) lag, die einer genauen Prüfung unterzogen wurden; stellt fest, dass der Interne Auditdienst einen Abschlussbericht vorgelegt hat, in dem alle Empfehlungen nur als „Themen für weitere Überlegungen“ betrachtet werden, die vom Internen Auditdienst nicht weiterverfolgt werden;
33. stellt fest, dass sich die Ausgaben für Übersetzungen für den EDSB auf 337 057,35 EUR und für Tätigkeiten des EDSA auf 516 461,90 EUR belaufen; stellt fest, dass der EDSA in den Genuss einer Quote kostenfreier Übersetzungen kommt, die von der Generaldirektion Übersetzung der Kommission angefertigt werden; stellt fest, dass es aufgrund des häufigen Bedarfs an Übersetzungen in alle Amtssprachen der Union einerseits und der sehr geringen Größe der Einrichtung andererseits unter dem Gesichtspunkt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht möglich ist, die Übersetzungen intern anfertigen zu lassen;
34. stellt fest, dass die Dienstreisen des Personals im integrierten Verarbeitungssystem für Dienstreisen verbucht sind und dass in der Kostenaufstellung ein Dienstreisebericht als Beleg hochgeladen wird; begrüßt die im jährlichen Tätigkeitsbericht enthaltenen Daten, die im vorangegangenen Entlastungsbericht gefordert wurden und die keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Anzahl und Kosten der Dienstreisen in den letzten vier Jahren aufweisen;
35. begrüßt, dass sich der EDSB an das bewährte Verfahren hält und die Frist für die Einreichung des jährlichen Tätigkeitsberichts auf den 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres festgelegt hat; begrüßt daher, dass der EDSB seinen jährlichen Tätigkeitsbericht bis zum 26. März 2019 angenommen hat, wodurch der Entlastungsbehörde mehr Zeit eingeräumt wird, um sich vertieft mit dem Bericht zu befassen und das Entlastungsverfahren besser durchzuführen;
36. hebt die in den vergangenen Jahren in Bereichen wie der ergebnisorientierten Haushaltsplanung, dem Ethikrahmen und allen entsprechenden Bestimmungen und Verfahren, den verstärkten Kommunikationstätigkeiten und den immer zahlreicheren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz geleistete Arbeit hervor; begrüßt die beträchtliche Anzahl interinstitutioneller Dienstleistungs- und Kooperationsvereinbarungen; hält es für geboten, dass die Organe und Einrichtungen der Union zusammenarbeiten und sich über ihre Erfahrungen austauschen; schlägt vor, die Möglichkeit formalisierter Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen zu prüfen, damit ein Austausch über bewährte Verfahren stattfinden kann und gemeinsame Lösungen ausgearbeitet werden können.
37. betont, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union erhebliche Auswirkungen auf die geplante Tätigkeit des EDSB haben wird; betont, wie wichtig es ist, mit dem Vereinigten Königreich rasch eine Vereinbarung im Datenbereich auszuhandeln.
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89).