Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (09556/2019 – C9-0013/2019 – 2010/0186(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09556/2019),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (14370/2010),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0013/2019),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9-0082/2020),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.