Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2020 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (C9-0080/2020 – 2020/0905(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag des Rats der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 5. März 2020 (C9-0080/2020),
– gestützt auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG(1) der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen in der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“(3),
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 30. Januar 2020 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)(4),
– gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0132/2020),
A. in der Erwägung, dass der frühere Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zum 31. Januar 2020 von seinem Amt zurückgetreten ist;
B. in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 5. März 2020 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, François-Louis Michaud im Einklang mit Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor zu ernennen;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 29. Juni 2020 eine Anhörung von François-Louis Michaud durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt seine Zustimmung zur Ernennung von François-Louis Michaud als Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.