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Verfahren : 2020/0905(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0132/2020

Eingereichte Texte :

A9-0132/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/07/2020 - 18

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0179

Angenommene Texte
PDF 125kWORD 42k
Mittwoch, 8. Juli 2020 - Brüssel
Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
P9_TA(2020)0179A9-0132/2020

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2020 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (C9-0080/2020 – 2020/0905(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag des Rats der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 5. März 2020 (C9-0080/2020),

–  gestützt auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG(1) der Kommission,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen in der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“(3),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 30. Januar 2020 über den Vorschlag für die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)(4),

–  gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0132/2020),

A.  in der Erwägung, dass der frühere Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zum 31. Januar 2020 von seinem Amt zurückgetreten ist;

B.  in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde am 5. März 2020 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, François-Louis Michaud im Einklang mit Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Exekutivdirektor zu ernennen;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 29. Juni 2020 eine Anhörung von François-Louis Michaud durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.  gibt seine Zustimmung zur Ernennung von François-Louis Michaud als Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0023.

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen