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Verfahren : 2020/2729(DEA)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0253/2020

Eingereichte Texte :

B9-0253/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0216

Angenommene Texte
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Mittwoch, 16. September 2020 - Brüssel
Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Mindestelemente für die Beurteilung der Erfüllung des Vergleichbarkeitsprinzips von Drittstaaten-CCPs und die Modalitäten dieser Beurteilung
P9_TA(2020)0216B9-0253/2020

Beschluss des Europäischen Parlaments, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die von der ESMA bei der Beurteilung von Anträgen von Drittstaaten-CCPs auf Feststellung der Erfüllung des Vergleichbarkeitsprinzips mindestens zu bewertenden Elemente sowie in Bezug auf die Modalitäten und Bedingungen dieser Beurteilung zu erheben (C(2020)4895 – 2020/2729(DEA))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2020)4895),

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 14. Juli 2020, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 2. September 2020 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,

–  gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister(1), insbesondere auf Artikel 25a Absatz 3 und Artikel 82 Absatz 6,

–  gestützt auf Artikel 111 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für einen Beschluss,

–  unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 111 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 15. September 2020 auslief, keinerlei Einwände erhoben wurden,

A.  in der Erwägung, dass in mehreren delegierten Rechtsakten, die im Rahmen der kürzlich geänderten Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen – EMIR) erlassen werden sollen, festgelegt ist, wie die EMIR-Vorschriften auf zentrale Gegenparteien (CCP) aus Drittstaaten, die Dienstleistungen für Firmen in der Union erbringen, anzuwenden sind; in der Erwägung, dass diese delegierten Rechtsakte den erweiterten Befugnissen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Wirkung verleihen werden; in der Erwägung, dass Drittstaaten-CCP, die als systemrelevant für die Finanzstabilität der Union oder einzelner Mitgliedstaaten angesehen werden, besonderen Anforderungen und einer verstärkten Beaufsichtigung durch die ESMA unterliegen sollten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen mit CCP aus der Union zu gewährleisten und die Stabilität des Finanzsystems der Union zu wahren;

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 25a eine Drittstaaten-CCP, die als systemrelevant oder wahrscheinlich systemrelevant für die Finanzstabilität der Union bzw. eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten (Tier 2-CCP) angesehen wird, bei der ESMA beantragen kann, zu prüfen, ob das Vergleichbarkeitsprinzip erfüllt ist, d. h., ob davon ausgegangen werden kann, dass bei der Einhaltung des geltenden Drittlandsrahmens die in der EMIR festgelegten einschlägigen Anforderungen erfüllt werden;

C.  in der Erwägung, dass diese delegierte Verordnung dringend in Kraft treten sollte, um sicherzustellen, dass die Union vorbereitet ist, wenn das Unionsrecht nach Ablauf des Übergangszeitraums keine Anwendung mehr im Vereinigten Königreich findet;

1.  erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen