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Verfahren : 2019/2816(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0242/2020

Eingereichte Texte :

B9-0242/2020

Aussprachen :

PV 14/09/2020 - 17
CRE 14/09/2020 - 17

Abstimmungen :

PV 16/09/2020 - 12
PV 17/09/2020 - 12

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0226

Angenommene Texte
PDF 169kWORD 53k
Donnerstag, 17. September 2020 - Brüssel
Strategischer Ansatz für Arzneimittel in der Umwelt
P9_TA(2020)0226B9-0242/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zu einem strategischen Ansatz für Arzneimittel in der Umwelt (2019/2816(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 11, Artikel 168 und Artikel 191 Absatz 2,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe(3),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik(4),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel(5),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik(6),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (die „REACH-Verordnung“)(8),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 mit dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ („7. UAP“)(9),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (COM(2017)0753),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung (COM(2018)0337),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2019 zu den nächsten Schritten auf dem Weg, die EU zu einer Vorreiter-Region bei der Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz zu machen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2019 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Strategie der Union für eine nachhaltige Chemikalienpolitik“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2019 mit dem Titel „Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt“ (COM(2019)0128),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. November 2018 mit dem Titel „Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren“ (COM(2018)0734),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“ (COM(2017)0339),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2011 zum Aktionsplan gegen die steigende Gefahr der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe (COM(2011)0748),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Dezember 2008 mit dem Titel „Sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel: eine neue Vision für die Arzneimittelindustrie“ (COM(2008)0666).

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zum europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal(11),

–  unter Hinweis auf die Programme mehrerer Mitgliedstaaten zur Reduzierung von Arzneimittelrückständen im Wasser,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 1. Dezember 2016 zu den Maßnahmen zur Verringerung der Notwendigkeit des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tierhaltung in der Europäischen Union und der daraus folgenden Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit („RONAFA-Stellungnahme“),

–  unter Hinweis auf die aufeinanderfolgenden Jahresberichte des Europäischen Projekts zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin (ESVAC) (seit 2011),

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission zu dem Thema nachhaltige Aquakultur (Mai 2015, Ausgabe 11 der Reihe „Science for Environment Policy – Future brief“),

–  unter Hinweis auf das Reflexionspapier der Kommission vom 30. Januar 2019 mit dem Titel: „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ (COM(2019)0022),

–  unter Hinweis auf die Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 13. November 2019 „Pharmaceutical Residues in Freshwater – Hazards and Policy Responses“ (Arzneimittelrückstände in Süßwasser – Gefahren und politische Reaktionen),

–  unter Hinweis auf die politische Erklärung der Vereinten Nationen anlässlich des hochrangigen Treffens der Generalversammlung vom Donnerstag, 22. September 2016 zu Antibiotikaresistenzen,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsprojekt zu Trinkwasserparametern der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom März 2017 mit dem Titel „Drug-Resistant Infections: A Threat to Our Economic Future“ (Arzneimittelresistente Infektionen: Eine Bedrohung unserer wirtschaftlichen Zukunft),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Juli 2018 zu Optionen für einen strategischen Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher vom 12. Dezember 2013 über die Umweltrisiken von Arzneimitteln,

–  unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu einem strategischen Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt (O-000040/2020 – B9-0015/2020 und O-000041/2020 – B9-0016/2020),

–  gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

A.  in der Erwägung, dass Arzneimittel eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung eines hohen Maßes an Gesundheitsschutz für Tier und Mensch spielen; in der Erwägung, dass es auf dem europäischen Markt derzeit mehr als 3 000 pharmazeutische Wirkstoffe gibt;

B.  in der Erwägung, dass die Konzentration von Arzneimitteln, einschließlich antimikrobieller Mittel, durch ihren breiten Einsatz in der Human- und Tiermedizin in den vergangenen 20 Jahren in vielen Reservoirs in der Umwelt, etwa Böden, Sedimenten und Gewässern, zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Umweltkonzentrationen mit zunehmendem Altern und Wachsen der Bevölkerung wahrscheinlich ansteigen werden; in der Erwägung, dass der Klimawandel sowohl die Quantität als auch die Qualität der Wasserressourcen beeinträchtigen wird, da in Zeiten von Dürreperioden die Konzentrationen höher sein werden, was sich auch auf die Wasseraufbereitung auswirkt; in der Erwägung, dass umfassende Erhebungen erforderlich sind, um dieses Problem weltweit zu messen; in der Erwägung, dass die meisten Arzneimittel im Zuge der Verwendung und Entsorgung in die Umwelt gelangen;

C.  in der Erwägung, dass Arzneimittel durch die Einleitung von Abwässern aus kommunalen Kläranlagen, die Ausbringung von Tierdünger und durch Aquakultur, die Einleitung von Abwässern aus Produktionsanlagen, die Ausbringung von Klärschlamm, durch Weidevieh, die Behandlung von Haustieren, die unsachgemäße Entsorgung unbenutzter Arzneimittel und kontaminierter Abfälle auf Deponien in die Umwelt gelangen;

D.  in der Erwägung, dass der unsachgemäße Einsatz von Antibiotika, insbesondere in der Tierhaltung, und allgemein schlechte Praktiken sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin zu einer Resistenz gegen antimikrobielle Mittel geführt haben, die schrittweise zu einer massiven Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier geworden ist;

E.  in der Erwägung, dass die OECD in ihrem jüngsten Bericht über Arzneimittelrückstände in Süßwasser festgestellt hat, dass die derzeitigen politischen Ansätze zur Bewältigung von Arzneimittelrückständen für den Schutz der Wasserqualität und der Süßwasser-Ökosysteme, die die Grundlage für gesundes Leben darstellen, unzureichend sind;

F.  in der Erwägung, dass die chemische und/oder metabolische Stabilität bestimmter Arzneimittel dazu führt, dass bis zu 90 % ihres Wirkstoffs nach der Verwendung in ihrer ursprünglichen Form in die Umwelt ausgeschieden werden;

G.  in der Erwägung, dass für den menschlichen Gebrauch zugelassene Arzneimittel, die vor 2006 auf den Markt gebracht wurden, im Rahmen des Zulassungsverfahrens keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden mussten und daher bei diesen Arzneimitteln möglicherweise bis heute noch keine solche Prüfung durchgeführt wurde;

H.  in der Erwägung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Nutzen-Risiko-Bewertung für Tierarzneimittel berücksichtigt wird, nicht aber bei Humanarzneimitteln;

I.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. März 2019 selbst einräumt, dass der Kenntnisstand in Bezug auf die Konzentrationen bestimmter Arzneimittel in der Umwelt und das daraus resultierende Risikoniveau lückenhaft ist;

J.  in der Erwägung, dass ausreichende Nachweise dafür vorliegen, dass rasch Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Auswirkungen von pharmazeutischen Stoffen auf die Umwelt zu verringern, da diese ein Risiko für die Umwelt darstellen können, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Gewässern, die zur Trinkwasserentnahme genutzt werden;

K.  in der Erwägung, dass die Umweltauswirkungen von Arzneimitteln von zahlreichen internationalen Organisationen, Drittstaaten, europäischen Institutionen, Industrieverbänden und Nichtregierungsorganisationen als besorgniserregendes Thema anerkannt wurden; in der Erwägung, dass einige EU-Mitgliedstaaten wie die Niederlande, Deutschland und Schweden bereits Maßnahmen ergriffen haben, um dem zunehmenden Vorkommen von Arzneimitteln in der Umwelt entgegenzuwirken;

L.  in der Erwägung, dass sich die Kommission 2008 verpflichtet hatte, einen Vorschlag für Maßnahmen zur Verringerung der potenziell schädlichen Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Umwelt vorzulegen(12);

M.  in der Erwägung, dass die Kommission nach Artikel 8c der Richtlinie 2013/39/EU verpflichtet war, bis 13. September 2015 einen strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung von Gewässern durch pharmazeutische Stoffe auszuarbeiten und bis 14. September 2017 Vorschläge für entsprechende Maßnahmen vorzulegen;

N.  in der Erwägung, dass der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2019 aufforderte, die wirksamsten Maßnahmen – einschließlich Legislativmaßnahmen – zu bewerten und zu bestimmen, um die Umweltauswirkungen von Arzneimitteln einzudämmen und die Entwicklung von Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu bekämpfen und in dieser Hinsicht die Verbindung zum Gesundheitssektor zu stärken; in der Erwägung, dass der Rat anerkannt hat, dass weitere Forschung erforderlich ist, um das Ausmaß der sich abzeichnenden Auswirkungen von Arzneimitteln und deren Rückständen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu verstehen;

O.  in der Erwägung, dass die AMR Industry Alliance branchenorientierte Grundsätze für den gemeinsamen Rahmen für die Herstellung von Antibiotika entwickelt und Ziele für die Konzentration von Antibiotika-Einleitungen festgelegt hat, um die ökologischen Ressourcen zu schützen und das potenzielle Risiko der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen in der Umwelt zu senken;

P.  in der Erwägung, dass alle Akteure – Fachleute aus dem Bereich der Human- und Tiergesundheit, Patienten, die Wirtschaft, die für das Abfall- und Wasseraufbereitungsmanagement zuständigen Stellen – eine Rolle spielen müssen, wenn es darum geht, die Auswirkungen von pharmazeutischen Produkten auf die Umwelt zu verringern;

Q.  in der Erwägung, dass die OECD vier proaktive Strategien mit Schwerpunkt auf Möglichkeiten zur Prävention zu Beginn des Lebenszyklus eines Arzneimittels befürwortet, um Arzneimittel in der Umwelt kosteneffizient zu handhaben und die langfristigsten und umfangreichsten Umweltvorteile zu erzielen;

R.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Initiative #MedsDisposal von mehreren Interessenträgern eine Kampagne gestartet wurde, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel in Europa angemessen entsorgt werden können;

S.  in der Erwägung, dass bei jeder Maßnahme in Bezug auf die Umweltauswirkungen von Arzneimitteln das Recht der Patienten auf einen raschen Zugang zu Arzneimitteln, die unter Berücksichtigung der derzeitigen Kriterien für die Nutzen-Risiko-Bewertung als sicher und wirksam gelten, als maßgeblich erachtet wird;

Allgemeine Erwägungen

1.  begrüßt, dass die Kommission ihre Mitteilung vom 11. März 2019 schließlich angenommen hat; bedauert, dass es in Bezug auf die Vorlage des strategischen Ansatzes und der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erheblichen Verzögerungen kam;

2.  stimmt den vier strategischen Zielen des von der Kommission vorgelegten strategischen Ansatzes zu;

3.  stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die in der Mitteilung enthaltenen Maßnahmen sehr unverbindlicher Natur sind; ist der Auffassung, dass wirksame Maßnahmen erforderlich sind, um die negativen Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Umwelt zu mildern;

4.  weist darauf hin, dass alle künftigen Initiativen im Bereich der Umweltauswirkungen von Arzneimitteln wissenschaftlich und zielgerichtet sowie technologieneutral sein sollten, um sicherzustellen, dass Sicherheit und Wirksamkeit auch weiterhin die wichtigsten vorrangigen Merkmale darstellen, was den Zugang von Patienten zu Arzneimitteltherapien angeht;

5.  ist der Auffassung, dass ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure erforderlich ist, um die Verschmutzung durch Arzneimittel zu bekämpfen, wobei der gesamte Lebenszyklus von Arzneimitteln zu berücksichtigen ist; betont, dass Regulierungsmaßnahmen am Ursprung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz, dass Umweltschäden vorrangig am Ursprung zu beheben sind, ergriffen werden müssen, wenn sie wirksam sein sollen; betont, dass das Verursacherprinzip angewendet und dabei in erster Linie auf den Herstellungsprozess abgestellt werden sollte, dass dabei aber auch Anreize für bessere Verschreibungspraktiken und ein verantwortungsvolles Verbraucherverhalten geschaffen werden sollten; stellt mit Besorgnis fest, dass Arzneimittel zur Entwicklung von Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe beitragen, wenn sie über die Einleitung von Tierdung, Wasserverschmutzung oder unsachgemäße Entsorgung in die Umwelt gelangen; fordert die Kommission auf, den Einsatz einer erweiterten Herstellerverantwortung in Betracht zu ziehen, um die negativen Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Umwelt zu verringern;

6.  ist der Auffassung, dass in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Informations- und Aufklärungskampagnen für die Bürger durchgeführt werden müssen, was die Risiken betrifft, die entstehen, wenn übermäßig viele Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung eingenommen werden; weist darauf hin, dass immer mehr Arzneimittel in Supermärkten und im Internet ohne ärztliche Empfehlung verkauft werden und dass eine Gefährdung besteht, wenn in allen Medien für diese Verkaufsstellen außerhalb von Apotheken und der für den Arzneimittelverkauf zugelassenen Einrichtungen geworben wird;

7.  betont, dass die Einleitung von Arzneimitteln in die Umwelt nicht nur die Ökosysteme und freilebende Tiere und wildwachsende Pflanzen schädigt, sondern auch die Wirksamkeit ebendieser Arzneimittel, insbesondere der Antibiotika, beeinträchtigen kann, da so Antibiotikaresistenzen entstehen können;

8.  weist darauf hin, dass Arzneimittel vielfältige Auswirkungen auf aquatische und marine Ökosysteme, aber auch auf freilebende Tiere und wildwachsende Pflanzen haben, darunter Verhaltensänderungen, Fruchtbarkeitsverringerung, Größenänderung oder Entwicklung sexueller und reproduktiver Anomalien; fordert die Kommission daher auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die die kumulativen Auswirkungen der Verschmutzung durch Arzneimittel auf aquatische und marine Arten berücksichtigen;

9.  weist darauf hin, dass aus Studien hervorgeht, dass Arzneimittel und Rückstände besonders in Gewässern vorkommen und dass sie von herkömmlichen Kläranlagen, die derzeit nicht alle pharmazeutischen Produkte wirksam herausfiltern können, nicht vollständig entfernt werden; betont, dass die Verschmutzung von Süßwasser- und Flussbecken zu einer Verschmutzung der Ozeane führt;

10.  stellt fest, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit aufgrund der allgemein niedrigen Konzentrationen eher mit möglichen kumulativen Auswirkungen einer langfristigen Niedrigdosisbelastung zusammenhängen als mit akuten oder unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen; ist besonders besorgt über die endokrinschädlichen Eigenschaften bestimmter Arzneimittel, die in die Umwelt gelangen;

11.  weist darauf hin, dass Arzneimittelrückstände im Rahmen des Wasserrechts reguliert werden müssen;

12.  fordert, dass ein besonderes Augenmerk auf „Einleitunghotspots“, etwa pharmazeutische Produktionsanlagen, Krankenhäuser und Kläranlagen, gelegt wird;

13.  fordert die Kommission auf, auch die Auswirkungen von Arzneimitteln im Zusammenhang mit dem von der Kommission für 2021 angekündigten Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden zu prüfen;

14.  fordert die Kommission auf, den Austausch bestehender bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zu fördern, um die Umweltauswirkungen der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln zu verringern;

15.  ist der Auffassung, dass diese bestehenden und selbstregulierten Initiativen analysiert und gegebenenfalls bei künftigen EU-Initiativen zu Arzneimitteln in der Umwelt betrachtet werden sollten;

Verstärkung der Aufklärung und Förderung von Präventivmaßnahmen sowie einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren für den präventiven Einsatz von Antibiotika auszutauschen und den Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen umfassend umzusetzen und, wenn nötig, zu stärken; bekräftigt seine in der vom 13. September 2018 zu dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen dargelegten Standpunkte;

17.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Schulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe, darunter Veterinär- und Humanmediziner und Apotheker, zu fördern und Sensibilisierungskampagnen für Patienten im Hinblick auf den umsichtigen Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika, Antidepressiva oder Kontrastmittel auszurichten; fordert die Akteure der pharmazeutischen Lieferkette auf, dazu beizutragen, dass Patienten und Viehhalter klare und ausreichende Informationen darüber erhalten, inwiefern sich falsch entsorgte Arzneimittel negativ auf die Umwelt auswirken können; fordert eine Verpackungskennzeichnung in Form eines geeigneten Piktogramms, um die Verbraucher darüber zu informieren, wie nicht verwendete Arzneimittel ordnungsgemäß entsorgt werden;

18.  unterstreicht, dass dafür gesorgt werden muss, dass Angehörige der Gesundheitsberufe kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Forschung und bewährte Verfahren informiert werden, wenn es darum geht, AMR vorzubeugen und deren Ausbreitung zu verhindern;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema Arzneimittel in der Umwelt in ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Flusseinzugsgebieten einzubeziehen und Maßnahmen zu koordinieren, sofern sie als nützlich erachtet werden;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Impfung als Krankheitspräventionsmaßnahme zu fördern, um den Bedarf an Arzneimitteln zu minimieren;

Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

21.  betont, dass es wichtig ist, beschleunigt ehrgeizigere und gezieltere Maßnahmen zur Verringerung des mit Arzneimitteln verbundenen Risikos für die Umwelt zu ergreifen, wobei eingeräumt wird, dass weitere Forschungsarbeiten erforderlich sind, um das Ausmaß der akuten Auswirkungen von Arzneimitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu verstehen, und dass die Arzneimittelpreise infolgedessen nicht steigen dürfen;

22.  stellt fest, dass es in Bezug auf das Gesundheitswesen unabdingbar ist, gegen übermäßigen Druck auf die Ärzte vorzugehen, um eine angemessene Verschreibung von Antibiotika seitens der Angehörigen der Gesundheitsberufe sicherzustellen; weist ferner darauf hin, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe durch die Bereitstellung klarer, evidenzbasierter Verschreibungsrichtlinien, die kohärente Empfehlungen für verschiedene klinische Indikationen bieten, weiter unterstützt werden könnten;

23.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der Arzneimittel zu unterstützen, die für Patienten gleichermaßen wirksam und naturgemäß weniger schädlich für die Umwelt sind, da „grünere Arzneimittel“ für die Umwelt nicht toxisch sind, nicht bioakkumulieren und in Kläranlagen und in der Umwelt schneller zu unschädlichen Stoffen abgebaut werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine größere biologische Abbaubarkeit die Wirksamkeit beeinträchtigen könnte;

24.  fordert die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen Akteure auf, die EU-Programme zu nutzen, um in Technologien zu investieren, mit denen die Wirksamkeit der Entsorgung von Arzneimitteln und antimikrobiellen Resistenzgenen verbessert und gleichzeitig sichergestellt wird, dass Arzneimittel zur Verfügung stehen, die die gleiche Wirksamkeit im Hinblick auf die Bedürfnisse der Patienten aufweisen;

25.  ist der Auffassung, dass die Umweltauswirkungen von Arzneimitteln in die Nutzen-Risiko-Bewertung von Humanarzneimitteln einbezogen werden sollten, wie dies bereits bei Tierarzneimitteln der Fall ist, sofern die Genehmigungen für das Inverkehrbringen nicht allein aufgrund schädlicher Umweltauswirkungen verzögert oder verweigert werden;

26.  ist der Ansicht, dass die Umweltbewertung von Arzneimitteln ihre Abbauprodukte und Metaboliten umfassen sollte;

27.  fordert die Kommission auf, gegebenenfalls die laufenden Bemühungen der Interessenträger im Hinblick auf künftige Initiativen zur Verringerung der Umweltrisiken, zur Förderung umweltverträglicher Verfahren und zur angemessenen Verwendung und Rückgabe von Arzneimitteln zu berücksichtigen;

28.  fordert, dass die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Überwachungsdaten für die Bewertung nach dem Inverkehrbringen verwendet werden;

29.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Einleitung von Arzneimitteln in Gewässer bei der Überprüfung der Referenzdokumente für die besten verfügbaren Technologien im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen als ein mögliches wesentliches Umweltproblem für die einschlägigen Sektoren betrachtet wird;

30.  weist darauf hin, dass das Beschaffungswesen bei der Förderung grünerer Arzneimittel eine wichtige Rolle spielt; fordert die Kommission auf, diesbezüglich eindeutige Leitlinien auszuarbeiten;

31.  fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Herstellung importierter Arzneimittel den gleichen hohen Umweltstandards Rechnung getragen wird, die für in der EU hergestellte Arzneimittel gelten;

32.  fordert die Europäische Arzneimittel-Agentur auf, gemeinsame Inspektionen der bei der Herstellung entstehenden Einleitungen in überseeischen pharmazeutischen Fabriken, die die EU beliefern, zu erleichtern;

Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

33.  ist der Auffassung, dass für Fälle, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, ein klarer Fahrplan für die Durchführung einer solchen Prüfung erforderlich ist;

34.  fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Arzneimittelagentur auf, dafür zu sorgen, dass die Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln eine vollständige Bewertung einreichen, damit angemessene Risikomanagementmaßnahmen festgelegt und veröffentlicht werden können;

35.  hält es für angemessen, dass Pharmaunternehmen eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung pro Wirkstoff vorlegen, damit kohärente Informationen vorliegen, Doppelarbeit vermieden wird und weniger Tierversuche durchgeführt werden;

36.  weist darauf hin, dass die Verordnungen über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel vollständig umgesetzt werden müssen, damit der Einsatz von Antibiotika abnimmt, und dass dabei auch bis zum 28. Januar 2022 eine Bewertung der Durchführbarkeit der Einrichtung eines EU-weiten wirkstoffbasierten Überprüfungssystems und anderer potenzieller Alternativen für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden sollte;

37.  fordert die Kommission auf, die Forschung zur Bewertung von Mischungseffekten, zu chronischer Exposition bei niedriger Dosis und zur Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen, insbesondere in Bezug auf gefährdete Gruppen, zu unterstützen;

Verringerung der Produktion von Abfällen und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung,

38.  betont, dass die Maßnahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen, und fordert alle einschlägigen Akteure auf, sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen den Zugang zu sicheren, wirksamen Arzneimitteltherapien für Mensch und Tier nicht gefährden; unterstützt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, Abfälle zu verringern, indem sie es ermöglicht, dass Arzneimittel in Mengen abgegeben werden, die besser auf den Bedarf der Patienten abgestimmt sind, wobei gleichzeitig die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zur Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird, und zwar auch durch optimierte Verpackungsgrößen, sowie die Möglichkeit zu prüfen, die Verfallsdaten für Arzneimittel zu verlängern, damit Arzneimittel, die noch sicher verwendet werden können, nicht unnötigerweise weggeworfen werden;

39.  fordert eine Aktualisierung der Anforderungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung, um eine ordnungsgemäße Bewertung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe sowie von Mischungseffekten zu gewährleisten und das Risiko für die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen in der Umwelt zu berücksichtigen;

40.  ist der Auffassung, dass der gesamte Pro-Kopf-Arzneimittelkonsum reduziert werden sollte, ohne dass der Zugang zu Arzneimitteln erschwert und die Wirksamkeit der Behandlungen beeinträchtigt wird; ist der Ansicht, dass auch der Gesamtverbrauch an Tierarzneimitteln pro Tier sinken sollte, ohne allerdings die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu gefährden, und bessere Alternativen gefunden werden sollten;

41.  ist der Ansicht, dass die Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm schon seit geraumer Zeit einer Überarbeitung bedarf; fordert die Kommission auf, bis spätestens Ende 2021 einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung und Aktualisierung der Richtlinie 86/278/EWG vorzulegen, um die Qualitätsstandards nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht schadet;

42.  ist der Auffassung, dass das Abwasser aus pharmazeutischen Produktionsanlagen dort einer Vorklärung unter Anwendung der besten verfügbaren Techniken unterzogen werden sollte;

43.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Bestimmungen in Bezug auf Rücknahmeregelungen für nicht verwendete Arzneimittel festzulegen, umfassend zu fördern und uneingeschränkt durchzusetzen;

44.  fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit in Bezug auf Maßnahmen zu koordinieren, die darauf abzielen, die unsachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln zu vermeiden;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung, Innovation und Entwicklung fortschrittlicherer Abwasserbehandlungstechnologien zu fördern, mit denen Arzneimittelrückstände nachgewiesen und besser entfernt werden können;

Ausweitung der Umweltüberwachung

46.  ist besorgt darüber, dass in Bezug auf Arzneimittel in der Umwelt, auch im Boden, bislang nur eine sehr begrenzte Überwachung erfolgt; betont, dass die Überwachungsmechanismen nach dem Inverkehrbringen auch im Hinblick auf die Umweltauswirkungen gestärkt werden müssen, um das Defizit an Umweltdaten angemessen und systematisch zu erfassen;

47.  fordert die Kommission auf, sich mit den möglichen Auswirkungen von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Beobachtungsliste gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zu befassen und zu bewerten, ob die Liste aktualisiert werden sollte;

48.  fordert die Kommission auf, Arzneimittel, die ein erhebliches Risiko für die Umwelt darstellen, in die Liste der prioritären Stoffe gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufzunehmen und Umweltqualitätsnormen und Konzentrationsgrenzen gemäß der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) festzulegen;

49.  betont, dass umfassende Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft entwickelt wurden; fordert die Kommission auf, auch ein Überwachungssystem für Antibiotika für den Gebrauch durch den Menschen zu entwickeln;

Schließen weiterer Wissenslücken

50.  betont, dass insbesondere im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens weitere Forschungsarbeiten über die direkten Auswirkungen der Exposition gegenüber Arzneimitteln und ihren Rückständen in der Umwelt auf die Gesundheit des Menschen und die Ökologie sowie Forschungsarbeiten mit Blick auf ein besseres Verständnis dafür, wie Arzneimittel in die Umwelt, einschließlich der aquatischen und marinen Ökosysteme, gelangen und dort verbleiben, gefördert werden müssen;

51.  ist der Ansicht, dass die Analysemethoden zur Quantifizierung des Vorkommens von Arzneimitteln in der Umwelt und ihrer Entwicklung verbessert und analytische Nachweismethoden öffentlich zugänglich gemacht werden sollten;

Mehr Transparenz

52.  weist darauf hin, dass Umweltinformationen über Arzneimittel wie die Auswirkungen auf das Wasser, das Umweltverhalten, die Abbaubarkeit und mögliche Cocktaileffekte eine Schlüsselrolle im Risikomanagement spielen und dass diese Art von Informationen transparent sein und den einschlägigen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden sollte; fordert daher die Kommission und die zuständigen Behörden auf, eine zentralisierte und sichere Datenbank einzurichten, die allen Beteiligten Zugang zu den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfungen von Produkten ermöglicht;

53.  ist der Auffassung, dass ein solider Rechtsrahmen geschaffen werden sollte, um die Transparenz in der gesamten Lieferkette zu erhöhen, da somit eine ordnungsgemäße Kontrolle ermöglicht und sichergestellt würde, dass Unternehmen für die Ausbringung von Arzneimitteln in die Umwelt zur Verantwortung gezogen werden;

54.  fordert die pharmazeutische Industrie auf, mehr Transparenz in den Lieferketten zu schaffen, indem sie die Herkunft von Arzneimitteln und pharmazeutischen Wirkstoffen in der Phase der Rohstoffproduktion offenlegt, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit aller pharmazeutischen Produkte zu gewährleisten;

o
o   o

55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43.
(2) ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 1.
(3) ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.
(4) ABl. L 226 vom 24.8.2013, S. 1.
(5) ABl. L 311 vom 28.1.2001, S. 67.
(6) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(7) ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.
(8) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.
(9) ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171.
(10) ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 153.
(11) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
(12) Mitteilung der Kommission vom 10. Dezember 2008 mit dem Titel „Sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel: eine neue Vision für die Arzneimittelindustrie“ (COM(2008)0666).

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen