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Verfahren : 2020/2011(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0147/2020

Eingereichte Texte :

A9-0147/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/09/2020 - 12
PV 17/09/2020 - 12

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0229

Angenommene Texte
PDF 194kWORD 67k
Donnerstag, 17. September 2020 - Brüssel
Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa
P9_TA(2020)0229A9-0147/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa (2020/2011(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Europäische Sozialcharta, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie Berichte und Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und anderer Mechanismen des Europarats,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen, einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(2),

–  unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. April 2011 mit dem Titel „Ein EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2011)0173) und die anschließenden Umsetzungs- und Evaluierungsberichte,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten(5) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Beschleunigung des Prozesses der Integration der Roma und vom 13. Oktober 2016 zum Sonderbericht Nr. 14/2016 des Europäischen Rechnungshofs,

–  unter Hinweis auf die Berichte des Europäischen Parlaments über die EU-Strategie zur Integration der Roma von 2010 und über die geschlechtsspezifischen Aspekte des europäischen Rahmens für die nationalen Strategien zur Integration der Roma von 2013,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2015 anlässlich des Internationalen Roma-Tages – Antiziganismus in Europa und Anerkennung durch die EU des Tags des Gedenkens an den Völkermord an den Roma während des Zweiten Weltkriegs(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2017 zu Grundrechtsaspekten bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2019 über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2017(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2019 zur Notwendigkeit eines verstärkten strategischen Rahmens der EU für nationale Strategien zur Integration der Roma und für eine intensivere Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2018 zur Bekämpfung der Diskriminierung und zum Schutz von Unionsbürgern, die Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten angehören(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zur Zunahme neofaschistischer Gewalttaten in Europa(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für Minderheiten in der EU(13),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. September 2019 mit dem Titel „Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma“ (COM(2019)0406)(14),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2018 mit dem Titel „Bericht über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2018)0785)(15),

–  unter Hinweis auf die Vertragsverletzungsverfahren zur Nichteinhaltung der Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse – Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 20142174, 20152025 und 20152206),

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Lage der Romnija (Roma-Frauen)“ (SOC/585-EESC-2018),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Posen der Partner im Westbalkan zur Integration der Roma im Rahmen des Erweiterungsprozesses der EU,

–  unter Hinweis auf die Zweite Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) über Minderheiten und Diskriminierung in der Europäischen Union (EU-MIDIS II),

–  unter Hinweis auf die allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 13 der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die Armutskarte der Weltbank aus dem Jahr 2016, auf der die rückständigsten Regionen Europas eindeutig ausgewiesen sind,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Berichte und Empfehlungen von Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Roma- und Pro-Roma-Organisationen, einschließlich an der Basis tätigen regierungsunabhängigen Organisationen,

–  unter Hinweis auf die Europäischen Bürgerinitiativen „Minority SavePack Initiative“ und „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0147/2020),

A.  in der Erwägung, dass die Roma die größte ethnische Minderheit in Europa sind;

B.  in der Erwägung, dass im derzeitigen Rahmen die Vielfalt, die der weit gefasste Oberbegriff „Roma“ abdeckt, hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung der Roma in dem Rahmen nicht anerkannt wird; in der Erwägung, dass der Begriff Roma bzw. der Doppelbegriff Sinti und Roma zu einer Zeit verwendet wurde, in der die Entscheidungsträger über Strategien für die Roma entschieden haben, ohne die Roma-Gemeinschaften wirklich einzubeziehen, weshalb die Gemeinschaften Vorbehalte gegenüber dem Begriff haben; in der Erwägung, dass in der Definition, die in den politischen Maßnahmen und Aussprachen der EU verwendet wird, die Heterogenität der Gemeinschaft der Roma nicht zu Ausdruck kommt, weshalb sie von dieser häufig kritisiert wird;

C.  in der Erwägung, dass die Vielfalt unter den Roma in dem Gesetzgebungsvorschlag für die Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe der Roma für die Zeit nach 2020 deutlich besser zum Ausdruck kommen sollte; in der Erwägung, dass der Begriff „Roma“ Menschen mit Roma-, Kalé-, Manouches-, Lovara-, Rissende-, Rudari-, Domare-, Kalderasch-, Romanichal- und Sinti-Hintergrund umfasst; in der Erwägung, dass die neue Definition auch als Zigeuner stigmatisierte Personen, die nicht den entsprechenden ethnischen Hintergrund haben, wie Ägypter, Aschkali oder Fahrende, umfassen sollte;

D.  in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Anteil der Roma in Europa sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten unter äußerst prekären Bedingungen und in sehr schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebt(16); in der Erwägung, dass den meisten Roma in allen Lebensbereichen ihre grundlegenden Menschenrechte verwehrt werden;

E.  in der Erwägung, dass aus der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung hervorgeht, dass 61 % der EU-Bürger der Ansicht sind, dass die Diskriminierung von Roma in ihrem Land weit verbreitet ist; in der Erwägung, dass ein tiefverwurzelter, anhaltender, struktureller und oft institutioneller und staatlicher Antiziganismus auf allen Ebenen der europäischen Gesellschaft fortbesteht, sich täglich manifestiert und als großes Hindernis anerkannt wird, wenn es darum geht, dass Roma in allen Lebensbereichen, einschließlich Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung, ihr Potenzial als EU-Bürger voll ausschöpfen und uneingeschränkt in den Genuss der Grundrechte, der sozialen Inklusion und der Gleichheit kommen können;

F.  in der Erwägung, dass Roma weiterhin unter zunehmenden Hassreden, insbesondere in der Öffentlichkeit, den sozialen Medien und durch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Politiker und Beamte leiden; in der Erwägung, dass sie außerdem unter Polizeigewalt, einschließlich kollektiver Bestrafung, der Erstellung von Personenprofilen nach rassischen Kriterien sowie Wohnsegregation und schulischer Segregation leiden; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen notwendig sind, um dieses Phänomen zu bekämpfen; in der Erwägung, dass Mängel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip und im Bereich der Strafjustiz ein unzureichendes Maß an Schutz zur Folge haben und dazu führen, dass Opfer von Polizeigewalt keinen hinreichenden Zugang zur Justiz haben und dass Opfer von den staatlichen Behörden häufig strafrechtlich verfolgt werden;

G.  in der Erwägung, dass die geltenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung nicht ausreichen, um den Antiziganismus zu bekämpfen; in der Erwägung, dass sich die EU-Mitgliedstaaten entschlossen dafür einsetzen sollten, den Teufelskreis des Antiziganismus, insbesondere im Umgang zwischen Roma und lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsbehörden zu durchbrechen um sicherzustellen, dass die Roma-Bürger gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden und ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrnehmen können;

H.  in der Erwägung, dass Rassismus gegenüber Roma zu Gewalt und Tötungen führt; in der Erwägung, dass Roma nach wie vor in unverhältnismäßig hohem Maße Ziel und Opfer von Hassverbrechen sind, und dass die Mehrheit der hassmotivierten Vorfälle nicht gemeldet wird;

I.  in der Erwägung, dass aus der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung von 2016 hervorgeht, dass etwa 80 % der Roma in den neun EU-Mitgliedstaaten mit der größten Roma-Bevölkerung unterhalb der in ihrem Land festgelegten Armutsschwelle leben; in der Erwägung, dass Armut sowohl ein Ergebnis als auch ein Auslöser für Antiziganismus, Ausgrenzung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum ist; in der Erwägung, dass ein Hauptziel der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum darin bestand, 20 Millionen Menschen, einschließlich Roma, von dem Armutsrisiko zu befreien; in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen 2008 und 2017 um 3,1 Millionen gesunken ist, womit die EU von dem in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziel, die Zahl bis 2020 um 20 Millionen zu senken, noch weit entfernt ist;

J.  in der Erwägung, dass jede dritte Person mit Roma-Hintergrund in einer Unterkunft ohne fließendes Wasser und jede zehnte in einer Unterkunft ohne Strom lebt; in der Erwägung, dass nur etwas mehr als die Hälfte eine Toilette mit Wasserspülung oder eine Dusche in Innenräumen besitzt und 78 % der Roma in überbelegtem Wohnraum leben; in der Erwägung, dass viele Roma nach wie vor in inoffiziellen, unhygienischen und irregulären Siedlungen unter erbärmlichen Lebensbedingungen leben; in der Erwägung, dass viele keine Ausweispapiere besitzen und nicht krankenversichert sind(17);

K.  in der Erwägung, dass 43 % der Roma beim Versuch des Kaufs oder der Anmietung von Wohnraum diskriminiert werden und sich ihrer Gleichstellungsrechte nicht ausreichend bewusst sind; in der Erwägung, dass die Regulierung der Eigentumsrechte, insbesondere in inoffiziellen Kontexten, sofern möglich verbessert werden sollte; in der Erwägung, dass die Beseitigung inoffizieller Siedlungen (Zwangsräumungen) mit geeigneten Begleitmaßnahmen, unter anderem der Bereitstellung alternativer Unterkünfte, einhergehen sollte; in der Erwägung, dass keine rechtlichen oder politischen Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um der Segregation im Bereich Wohnraum und Zwangsräumungen ein Ende zu setzen und den Zugang zu hochwertigem Wohnraum sicherzustellen; in der Erwägung, dass ein schlechter Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsleistungen, wie sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen, negative Auswirkungen auf die Ergebnisse in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Gesundheit hat und sich insgesamt negativ auf die soziale Inklusion auswirkt;

L.  in der Erwägung, dass die Lebenserwartung und der Gesundheitszustand der Roma in allen europäischen Ländern nach wie vor deutlich niedriger sind als bei Nicht-Roma; in der Erwägung, dass die Lebenserwartung bei der Geburt in der EU für Männer 76 Jahre und für Frauen 82 Jahre beträgt, während sie bei Roma schätzungsweise zehn Jahre niedriger ist; in der Erwägung, dass die Säuglingssterbeziffer in der EU bei 4,3 pro tausend Lebendgeburten liegt, es aber Hinweise darauf gibt, dass sie unter den Roma-Gemeinschaften deutlich höher ist;

M.  in der Erwägung, dass viele Roma in äußerst hohem Maße von Analphabetismus betroffen sind und es sehr viele Schulabbrecher gibt; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Roma-Kinder eine Vorschule oder einen Kindergarten besucht und nur ein sehr geringer Anteil der Roma nach der Pflichtschulbildung weiter zur Schule geht; in der Erwägung, dass 50 % der Roma im Alter zwischen sechs und 24 Jahren keine Schule besuchen; in der Erwägung, dass nur 21 % der Roma-Frauen und 25 % der Roma-Männer im Alter zwischen 16 und 24 Jahren einen Sekundarschulabschluss (ISCED 3) oder einen höheren Abschluss besitzen; in der Erwägung, dass trotz der in dem vorherigen Rahmen für die Roma und in der Strategie Europa 2020 vorgesehenen Zielvorgabe von 10 % im Jahr 2019 68 % der Roma-Kinder die Schule vorzeitig abbrachen; in der Erwägung, dass nur 18 % der Roma-Kinder zu höheren Bildungsstufen überwechselten und die Abwesenheits- und Schulabbrecherquoten der Roma deutlich höher waren als bei anderen Schülergruppen; in der Erwägung, dass die diskriminierende Fehldiagnose vieler Roma-Kinder als Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen dazu führt, dass eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Roma-Kindern Schulen für Kinder mit Behinderungen besuchen, wodurch sie vom Regelschulsystem getrennt werden und häufig eine schlechtere Ausbildung erhalten; in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten noch immer eine direkte und indirekte Segregation von Roma-Kindern vorgenommen wird;

N.  in der Erwägung, dass Roma beim Zugang zu Beschäftigungsinitiativen wie der Jugendgarantie diskriminiert werden, und in der Erwägung, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen häufig nicht in der Lage sind, sie zu erreichen, oder sie indirekt diskriminieren; in der Erwägung, dass die Erwerbsquote der Roma im Alter von 20 bis 64 Jahren mit 43 % im Jahr 2015 deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 70 % lag; in der Erwägung, dass die Lage junger Menschen deutlich schlechter ist, da 63 % der Roma im Alter von 16 bis 24 Jahren weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), während der EU-Durchschnitt bei 12 % liegt; in der Erwägung, dass die Ergebnisse ein erhebliches geschlechtsspezifisches Gefälle zeigen, da 72 % der jungen Roma-Frauen weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, während es bei den Roma-Männern nur 55 % sind; in der Erwägung, dass 43 % der Roma-Männer und 22 % der Roma-Frauen irgendeiner Form der Erwerbstätigkeit nachgehen; in der Erwägung, dass mit der Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte das Grundrecht eines jeden auf Arbeit und die Stärkung der sozialen Rechte in den Vordergrund gerückt wurde, was sich positiv auf das Leben von Menschen, die Randgruppen wie den Roma angehören, auswirkt; in der Erwägung, dass viele Roma, die an der Grenze zur extremen Armut leben, durch diese Lage gezwungen sind, Arbeitsplätze mit einem Gehalt weit unter dem Mindestlohn anzunehmen, während andere gezwungen sind, durch inoffizielle Tätigkeiten wie das Sammeln von Metallschrott oder Plastikflaschen zu überleben, was das Risiko der Ausbeutung dieser Menschen erheblich erhöht;

O.  in der Erwägung, dass in Sachverständigenberichten und in dem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2019 über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma festgestellt wird, dass bereichs- und branchenübergreifende sowie integrierte Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung und multidimensionaler Ausgrenzung zu den Erfolgsfaktoren gehören und dass Frauen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen, die der Bevölkerungsgruppe der Roma angehören, einer bereichsübergreifenden Diskriminierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass dem Bericht zufolge schwerpunktmäßig der Zugang der Roma zur Justiz gefördert werden muss, wobei das Hauptaugenmerk auf den Opfern von bereichsübergreifender Diskriminierung liegen sollte, und die Kapazitäten der Gleichbehandlungsstellen gestärkt werden müssen, damit sie gegen die Diskriminierung von Roma vorgehen können;

P.  in der Erwägung, dass Roma-Frauen im Hinblick auf die Frauenrechte eine besondere Beeinträchtigung erfahren und in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Mütter oftmals verschärften Formen verbaler, physischer, psychischer und rassistischer Belästigung und ethnischer Segregation ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Roma-Frauen in getrennten Räumen mit getrennten Badezimmern und Esseinrichtungen untergebracht werden; in der Erwägung, dass Roma-Frauen in einigen Mitgliedstaaten systematisch der Zwangssterilisation unterzogen werden und nicht in der Lage sind, für die daraus resultierenden Verletzungen ihrer Menschenrechte eine angemessene Wiedergutmachung, einschließlich einer Entschädigung, zu erhalten;

Q.  in der Erwägung, dass Ungerechtigkeit im Umweltbereich für Roma in der Regel Gesundheitsrisiken und negative Auswirkungen bedeuten und dass sie unverhältnismäßig stark von der Umweltbelastung betroffen sind, weniger Zugang zu Umweltressourcen und entsprechenden Dienstleistungen haben und in Umweltangelegenheiten in ihrem Recht auf Information, Teilhabe an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten diskriminiert werden;

R.  in der Erwägung, dass mit der Erstellung des ersten europäischen Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma die notwendige Verbesserung der Lage der Roma auf die politische Agenda der EU gesetzt wurde, wichtige institutionelle Strukturen und Netze geschaffen wurden und Druck auf die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausarbeitung nationaler Strategien zur Behebung der jeweils bestehenden Mängel ausgeübt wurde; in der Erwägung, dass zwar auf den Ergebnissen der Bewertung des EU-Roma-Rahmens aufgebaut werden sollte, zugleich aber die nationalen Integrationsstrategien für Roma auf der Grundlage eines Vorschlags für die Zeit nach 2020 fortgeführt und verbessert werden müssen, wobei eine stärkere Einhaltung durch die Mitgliedstaaten gefordert und die Verwendung verbindlicherer Ziele gefördert wird, um das Engagement und die Rechenschaftspflicht zu erhöhen; in der Erwägung, dass eine bessere Umsetzung der nationalen Strategien eine stärkere Einbindung dieser Strategien in nationale, regionale und lokale bereichsspezifische Maßnahmen und eine effizientere Verwendung von EU-Mitteln, insbesondere für langfristige Integrationsprojekte, erfordert;

S.  in der Erwägung, dass ein Vorschlag für eine Richtlinie für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus benötigt wird und auf der Grundlage realistischerer quantitativer und qualitativer Daten, die mit Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Roma-Organisationen, auch von solchen auf lokaler Ebene, erhoben wurden;

T.  in der Erwägung, dass die Roma-Kultur Teil der Kultur Europas und seiner Werte ist und die Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt, zur Wirtschaft und zur gemeinsamen Geschichte der EU beitragen; in der Erwägung, dass der Schutz und die Stärkung des Kulturerbes im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt sind;

U.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für die Ausarbeitung und die wirksame Umsetzung der nationalen Strategien für die Integration der Roma in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip verantwortlich sind; in der Erwägung, dass für die Umsetzung der nationalen Strategien für die Integration für Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 angemessene Mittel aus den lokalen, regionalen und nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden sollten, die durch EU-Mittel ergänzt werden sollten; in der Erwägung, dass effiziente und verstärkte Aufsichts- und Sanktionsverfahren entwickelt werden müssen; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Mittel für Ziele und Projekte vorgesehen werden, die langfristig potenziell die größte Auswirkung auf die Lage der Roma haben, und dass die Mittel ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden;

V.  in der Erwägung, dass etwa die Hälfte der Roma in Europa außerhalb der Europäischen Union lebt; in der Erwägung, dass ihre Lage in den meisten Bewerberländern, potenziellen Bewerberländern und Nachbarschaftsländern nach wie vor besonders problematisch ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union sowohl durch die Beitrittsverhandlungen als auch durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung starken Einfluss auf ihre Lage ausüben kann;

W.  in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe und die Stärkung der Position von Roma auf allen Ebenen der Politikgestaltung besser sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass lokale, regionale, nationale und europäische Interessengruppen (regierungsunabhängige Organisationen, Aktivisten, Sachverständige, Gemeindemitglieder usw.) in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der öffentlicher Maßnahmen mit Blick auf Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 maßgeblich einbezogen werden sollten;

X.  in der Erwägung, dass die Mehrzahl der benachteiligten Gemeinschaften von Roma oftmals zurückgelassen wird und von den Vorteilen der nationalen Eingliederungsprogramme ausgeschlossen ist, weil die bei der Ermittlung der bedürftigsten Gemeinschaften angewandten Identifizierungsmethoden Mängel aufweisen; in der Erwägung, dass bei der Konzeption von Programminterventionen die Analysen genau auf das geografische Gebiet und die Anzahl der Familien und Personen, die von sozioökonomischer Ausgrenzung bedroht sind, ausgerichtet sein sollten;

Y.  in der Erwägung, dass die Ziele mit Blick die Integration der Roma mit den horizontalen Zielen der Europäischen Union abgestimmt werden sollten, vor allem mit dem Aufbauplan, dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021–2027, dem europäischen Grünen Deal, der Europäischen Säule sozialer Rechte, dem Europäischen Semester, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der neuen gemeinsamen Agrarpolitik, dem Fonds für einen gerechten Übergang, der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen, der europäischen digitalen Strategie und der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa; in der Erwägung, dass die politische Unterstützung, ein zentraler Faktor für die Integration der Roma ist; in der Erwägung, dass eine umfassende Mobilisierung der wichtigsten Interessengruppen, darunter im Rat, erforderlich ist, um das politische Engagement und die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten zu sichern;

Z.  in der Erwägung, dass der Antiziganismus in der Gesellschaft seit Jahrhunderten besteht und seine grausamste Form während des Holocaust angenommen hat, bei dem Schätzungen zufolge 500 000 Roma ermordet wurden; in der Erwägung, dass der Antiziganismus auf dem Gebiet des heutigen Rumäniens die Form von Sklaverei annahm, die fast 500 Jahre andauerte; in der Erwägung, dass die Roma aufgrund der jahrhundertelangen Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung nicht wirksam und in erheblichem Maße von der kontinuierlichen sozioökonomischen Entwicklung der Gesellschaft profitieren konnten; in der Erwägung, dass sie zurückgelassen wurden, und die Ungleichheit zwischen den Roma und der Gesamtbevölkerung in der Folge zugenommen hat;

AA.  in der Erwägung, dass sich während der COVID-19-Krise eine Verschlechterung der die Lage der marginalisierten in überfüllten Anlagen und Siedlungen lebenden Roma-Gemeinschaften gezeigt hat, dass sich Rassismus, Diskriminierung, Ausgrenzung, Polizeigewalt gegen Roma und antiziganistische Einstellungen, die sich gegen Roma als Verbreiter des Virus richten, verschärft haben und dass die Roma aufgrund des begrenzten Zugangs zu angemessener Gesundheitsversorgung, zu Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und Nahrungsmitteln stärker Gefahr laufen, sich mit COVID-19 anzustecken; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise mehr als deutlich aufgezeigt hat, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend um die Integration der Roma kümmern müssen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Soforthilfe und medizinische Versorgung bereitstellen sollten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Krise die Roma am schwersten zu treffen drohen und die bestehende Ungleichheit in allen für die Integration der Roma relevanten Schwerpunktbereichen vertiefen;

Legislativvorschlag der EU für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus sowie strategischer Vorschlag der EU für die Zeit nach 2020 mit Prioritäten und angemessener Finanzierung

1.  stellt fest, dass die Roma anhaltendem Antiziganismus, d. h. einer spezifischen Form des Rassismus, ausgesetzt sind, die zu den höchsten Quoten von Armut und sozialer Ausgrenzung führen; stellt mit Bedauern fest, dass sich die Lage der Roma in der EU insgesamt trotz der kontinuierlichen sozioökonomischen Entwicklung in der EU und trotz der Bemühungen, die Integration der Roma sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene sicherzustellen, nicht verbessert hat, was oftmals auf anhaltenden Antiziganismus und mangelnden politischen Willen zurückzuführen ist; fordert die Kommission daher auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine Politik der durchgängigen Berücksichtigung der Roma einzuführen, um die Perspektive der Roma in allen Phasen und auf allen Ebenen der allgemeinen Politik, der Programme und der Projekte zu integrieren, ohne dabei jedoch auf ein gezieltes Konzept zu verzichten, und um Diskriminierung in der EU-Politik im Allgemeinen zu verhindern und Fördermaßnahmen und eine aktive Kontaktaufnahmen mit den Roma zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Weg ebenfalls zu beschreiten und Strategien zu entwickeln, mit denen die aktive Integration der Roma in unsere Gesellschaften unterstützt wird;

2.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung und systematischer Konsultationen mit Roma, (Pro-)Roma-Sachverständigen und regierungsunabhängigen Organisationen, die auf nationale und regionaler Ebene und vor allem an der Basis angesiedelt sind, sowie sonstigen Interessenträgern, etwa dem Europarat und der FRA, einen Legislativvorschlag für die Gleichstellung, Integration, Teilhabe von Roma und die Bekämpfung von Antiziganismus vorzulegen; ist der Ansicht, dass sich dieser Vorschlag auf Artikel 19 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als geeignete Maßnahme zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft stützen könnte; ist der Auffassung, dass es sich bei der zuvor verwendeten Empfehlung des Rates um eine unzureichende Art von Rechtsakt handelt, da sie rechtlich nicht verbindlich war und keine nennenswerten positiven Auswirkungen auf die Roma hatte; fordert die Kommission auf, die der Gemeinschaft eigene Heterogenität bei den Schwerpunktbereichen des Vorschlags für die Zeit nach 2020 zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass niemand zurückbleibt, und fordert nachdrücklich, bei den politischen Maßnahmen und Diskussionen der EU nach 2020 die Bezeichnung „Roma“ zu verwenden, wenn auf Roma-Gruppen Bezug genommen wird; weist darauf hin, dass die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, die politische Partizipation sowie die Sprache, Kunst, Kultur und Geschichte der Roma in dem Vorschlag der EU im Blick auf die Roma für die Zeit nach 2020 ausdrücklich erwähnt werden sollten, und zwar als zusätzliche Maßnahmen zu den vier wichtigsten Schwerpunktbereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge;

3.  ist der Ansicht, dass bei dem Vorschlag das Hauptaugenmerk auf der Realisierung signifikanter positiver Folgen liegen muss; stellt fest, dass sozioökonomische Aspekte mit einem auf Rechte basiertem Konzept, einschließlich eines Plans zur Beseitigung von Ungleichheit in den Bereichen Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Bildung, kombiniert werden sollten; ist der Ansicht, dass der Vorschlag spezifische, vergleichbare, erreichbare, verbindliche und zeitlich gebundene Ziele zum Schutz und zur Verbesserung der Integration der Roma, darunter der Gruppen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wie Jugendliche, Frauen und Mädchen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen, enthalten sollte, um eine integrative Bildung und frühkindliche Entwicklung zu fördern und Diskriminierung und Segregation zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass in dem Vorschlag in Anbetracht des kollektiven und strukturellen Charakters der Diskriminierung von Roma einem justizorientieren Konzept Vorrang einräumen werden sollte; betont, dass sich der Vorschlag der Kommission für die Zeit nach 2020 auf die Bekämpfung von Armut und Antiziganismus, die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit und die Kombination des zielgerichteten Konzepts und des Konzept der durchgängigen Berücksichtigung konzentrieren sollte;

4.  stellt fest, dass für einen erfolgreichen und glaubwürdigen künftigen Prozess zur Integration der Roma in der EU eine grundlegende konzeptuelle Änderung erforderlich ist, wobei bei der Entwicklung politischer Maßnahmen, die sich an Roma richten, auf das paternalistische Konzept zugunsten eines nicht-paternalistischen Konzepts verzichtet wird; betont, das nationale Anstrengungen zur Integration der Roma in allen Mitgliedstaaten der Union beschleunigt werden sollten; betont jedoch, dass der Schwerpunkt auf diejenigen Mitgliedstaaten gelegt werden sollte, die eine beträchtliche Roma-Bevölkerung aufweisen und in denen die unzulängliche Integration der Roma gesamtwirtschaftliche Probleme mit sich bringt, regionale Gefälle verschärft und somit den sozialen Zusammenhalt der Union behindert; betont, dass die Unterstützung dieser Länder durch die EU an den Herausforderungen gemessen und der Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen in diesen Ländern größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; ist der Ansicht, dass der Vorschlag für die Zeit nach 2020 auch eine externe Komponente in Bezug auf Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidatenländer sowie Nachbarschaftsländer umfassen sollte, durch die die EU diese Länder bei der Entwicklung umfassender langfristiger Strategien für die Integration der Roma unterstützen und finanzielle Unterstützung in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wohnraum und Beschäftigung anbieten könnte;

5.  fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen den allgemeinen finanzpolitischen und politischen Instrumenten der EU und den Zielen im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Entwicklung und Integration der Roma, die im rechtsverbindlichen Vorschlag der Kommission festgelegt sind, zu stärken; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 und des Aufbauprogramms der EU Mittel für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma zu mobilisieren; beharrt diesbezüglich darauf, dass Einrichtungen, die an diskriminierenden Handlungen gegen Roma beteiligt sind oder entsprechende Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, nicht für eine Finanzierung aus dem Unionshaushalt in Betracht kommen dürfen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Erweiterungsländer auf, die bestehenden allgemeinen Finanzierungsmechanismen anzupassen und sie mit Blick auf eine gemischte Mittelverwendung in Roma-Gemeinschaften flexibel zu gestalten, indem während des Verfahrens der Beantragung von Finanzierung der Zugang zu Informationen, die Kontaktaufnahme, der Kapazitätsaufbau und die Bereitstellung von technischer Hilfe und von Garantien ermöglicht werden; ist der Ansicht, dass die Mittel häufig am wirksamsten auf lokaler Ebene von den lokalen Gebietskörperschaften und den regierungsunabhängigen Organisationen verwendet werden, und fordert die Kommission daher auf, die direkt an sie vergebenen Mittel aufzustocken und Roma-Vertreter einzubeziehen, wenn es um die Verwendung geht; ist der Ansicht, dass zur Unterstützung von Roma-Organisationen und Pro-Roma-Organisationen flexiblere Kofinanzierungsanforderungen in Betracht gezogen werden sollten, da sich viele regierungsunabhängige Organisationen, insbesondere auf lokaler Ebene, keinen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten können, was für regierungsunabhängige Basisorganisationen ein Hindernis beim Zugang zu EU-Mitteln bedeutet; fordert die Kommission auf, wirksam auf die Bedenken zu reagieren, was den immer kleiner werdenden Handlungsspielraum der unabhängigen Zivilgesellschaft in einigen Mitgliedstaaten betrifft; bedauert, dass der Ausbruch des Corona-Virus womöglich zu Kürzungen bei Programmen in den Bereichen Rechte und Werte im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 führt, was sich negativ auf zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Roma-Gemeinschaften einsetzen, auswirken und somit die Kontakte zu Roma-Gemeinschaften beeinträchtigen könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieser Gefahr wirksam entgegenzusteuern;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der EU zu ergänzen, um die Lage der Roma zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Höhe der Mittel anzugeben, die für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Integration der Roma erforderlich wären, und anzugeben, in welcher Höhe Gelder für solche Maßnahmen aus dem nationalen Haushalt und aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bessere Methoden zur Identifizierung marginalisierter Roma-Gemeinschaften und verstärkte Finanzierungsmechanismen in ihre regionalen und lokalen Entwicklungsstrukturen aufzunehmen, die gezieltere Investitionen in marginalisierte Roma-Gemeinschaften und eine bessere Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften beim Einsatz von Geldmitteln ermöglichen, damit sichergestellt ist, dass die vorgesehenen Mittel die Roma erreichen und ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden;

Erhebung aufgeschlüsselter Daten

8.  betont, dass belastbare, nach Ethnie und Geschlecht aufgeschlüsselte Daten systematisch erhoben werden müssen, die als Grundlage für die Bedarfs- und Kontextanalyse dienen und bei der Festlegung von Zielen und Wirkungsindikatoren helfen, damit sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der EU bei der Abstimmung des Bedarfs mit Planung und Budgetierung ein optimales Ergebnis erzielt wird; betont die Bedeutung kontrafaktischer Methoden der Folgenabschätzung, wenn es gilt, die Kluft zwischen den politischen Rahmen und der Umsetzung vor Ort zu verringern; weist darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen Anspruch und Kapazität der vorhandenen Struktur bei einigen Maßnahmen eine kritische Hürde darstellt, wenn es darum geht, Ergebnisse zu erzielen, was dem Mangel an datengestützter Planung, unzureichender Budgetierung und neu auftretender unvorhergesehener Bedürfnisse zuzuschreiben ist;

9.  weist darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof 2016 zu dem Schluss gelangte, „dass Begleitung und Bewertung des Fortschritts bei der Umsetzung der NRIS für alle besuchten Mitgliedstaaten eine erhebliche Herausforderung darstellten“; fordert die Kommission auf, innovative, wirkungsorientierte und datengestützte Konzepte zu entwickeln, die als unmittelbarer Input für die nächste Generation von Programmen dienen;

10.  fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Methode zur Erhebung und Veröffentlichung von nach ethnischer Herkunft aufgeschlüsselten Gleichstellungsdaten im Sinne der Richtlinie zur Rassengleichheit auszuarbeiten, die freiwillig und anonym ist und mit der der Schutz personenbezogener Daten, die Selbstidentifizierung und eine Abstimmung mit den betreffenden Gemeinschaften sichergestellt werden, um zuverlässige, vergleichbare Daten im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsrahmen und den Datenschutzvorschriften der EU zu erhalten, womit eine evidenzbasierte Politik unterstützt, die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien und Maßnahmen verbessert und strukturelle Probleme ermittelt werden sollen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Daten für die Festlegung von Referenzwerten und als Orientierungshilfe für die Entwicklung politischer Programme zu nutzen; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ein genaueres Profil der Roma-Bevölkerung und ihrer Bedürfnisse, auch in den Kandidatenländern, zu entwickeln; betont, dass die Leitlinien der Agentur für Grundrechte in dieser Hinsicht von enormer Relevanz sein können;

Gleichberechtigte Teilhabe von Roma an Entscheidungsfindungsprozessen und nationale Integrationsstrategien

12.  fordert die Kommission auf, ein Integrationsmechanismus zu schaffen, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von zivilgesellschaftlichen Roma- und Pro-Roma-Organisationen, Sachverständigen und Gemeinschaftsmitgliedern aller Ebenen, sichergestellt und auf das paternalistische Konzept zugunsten eines nicht paternalistischen Konzepts verzichtet wird, was auch die auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Akteure einschließt und wobei ferner die Geschlechterperspektive in der politischen Debatte und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wählerschulung und Wahlbeteiligung der Roma zu fördern;

13.  fordert die Kommission auf, auf der Ebene der EU eine Roma-Taskforce aufzubauen, um die Integration der Roma in verschiedene Politikbereiche zu erleichtern und die Roma-Bevölkerung zu stärken, indem der Kapazitätsaufbau aller Akteure, die an der Verwaltung und Umsetzung der Politik der EU und der nationalen Roma-Politik beteiligt sind, umfassend, würdevoll, unparteiisch, integrativ und transparent unterstützt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenso vorzugehen, wenn sie ihre eigenen nationalen Integrationsstrategien für Roma für die Zeit nach 2020 aufstellen; betont, dass lokale und regionale Interessenträger, darunter regierungsunabhängige Organisationen, Aktivisten, lokale und regionale Sachverständige, Gemeindemitglieder und Menschen, die von Antiziganismus betroffen sind, maßgeblich in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien zur Integration und anderer öffentlicher Maßnahmen gegenüber den Roma einbezogen werden müssen, sodass die Beteiligung der Roma zu einer verbindlichen allgemeinen Qualitätsnorm für den künftigen Rahmen und die nationalen Integrationsstrategien wird;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Zeit nach 2020 nationale Strategien für die Integration der Roma auszuarbeiten, die von einem umfassenden gemeinsamen Bewertungsrahmen begleitet werden und einen angemessenen vorab festgelegten Haushalt umfassen, der in die nationalen, regionalen und lokalen Haushalte aufgenommen wird, regelmäßig überprüft und evaluiert wird und der Bedarfslage der Roma in Bezug auf die gesellschaftliche Integration gerecht wird; betont, dass bei der Aufstellung der lokalen, regionalen und nationalen Haushaltspläne die Integration der Roma zu den Prioritäten gehören muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bekämpfung des Antiziganismus in Form eines horizontalen Ansatzes in ihre nationalen Integrationsstrategien aufzunehmen, und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens; fordert die Kommission auf, in die länderspezifischen Empfehlungen eine Bewertung des Fortschritts aufzunehmen, der bei der Verwirklichung der Ziele der nationalen Integrationsstrategien erreicht wurde;

Antiziganismus und bereichsübergreifende Diskriminierung

15.  bekräftigt seine Haltung und seine Empfehlungen, die es in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2017 zum Thema „Grundrechtsaspekte bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus“ zum Ausdruck gebracht hat; fordert die Kommission, da bisher nur wenig getan wurde, auf, diese Empfehlungen in den Vorschlag der EU für die Zeit nach 2020 über die Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und die Bekämpfung des Antiziganismus aufzunehmen, insbesondere die Empfehlungen, die Antiziganismus sowie Wahrheitsfindung und Versöhnung betreffen, da diese die Eckpfeiler für den Aufbau einer starken und integrativen Gesellschaft sind; lehnt nachdrücklich das politische Narrativ und die populistische Tendenz ab, sich bei der Regierungspolitik auf die Anstachelung zu Antiziganismus, die Abstempelung von Roma zu Sündenböcken und die unmittelbare und mittelbare Förderung von Diskriminierung oder Segregation zu stützen; ist der Auffassung, dass solche politischen Aktionen nicht nur gegen die Verfassungen der Mitgliedstaaten, sondern auch gegen die in den EU-Verträgen verankerten Grundrechte und Grundwerte verstoßen; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich tätig zu werden und Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn die Gefahr eines Verstoßes gegen EU-Recht besteht;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Antiziganismus offiziell als eine spezifische Form des Rassismus gegen Roma anzuerkennen;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit Antiziganismus in allen zentralen Bereichen des Vorschlags für die Zeit nach 2020 mit Blick auf die Roma zu befassen, und fordert wirksame europäische und nationale legislative und politische Maßnahmen, um den Antiziganismus sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass die Bekämpfung des Antiziganismus ein horizontales Thema ist, das in allen Politikbereichen der Union, auch im Hinblick auf die neuen Technologien, berücksichtigt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass von neuen Technologien, die von den Strafverfolgungsbehörden konzipiert und eingesetzt werden, keine Gefahr der Diskriminierung von rassischen und ethnischen Minderheiten ausgeht; fordert die Kommission auf, die Arbeit nationaler Gleichstellungsstellen stärker in die Entwicklung und Durchführung des künftigen Politikrahmens einzubeziehen; fordert die Kommission ferner auf, stärkere Synergien zwischen den nationalen Gleichstellungsstellen und nationalen Kontaktstellen für Roma zu entwickeln, um den Antiziganismus zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die tatsächliche Unabhängigkeit, das Mandat und die notwendigen Ressourcen der Gleichstellungsstellen sicherzustellen, damit diese ihre Aufgaben in Bezug auf die Förderung der Gleichbehandlung und den Schutz der Grundrechte, auch der Roma, wahrnehmen können; ist der Ansicht, dass Gleichstellungsstellen die geeigneten Einrichtungen sind, um Daten zu erheben und Trends im Bereich des Antiziganismus zu ermitteln und diese Informationen auf der europäischen Ebene bekannt zu machen;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gleichen Zugang zum Recht sowie Gleichheit vor dem Gesetz für Roma sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Roma vor Bedrohungen durch rechtsextreme Gruppen zu schützen, Fälle von polizeilichem Fehlverhalten zu untersuchen und die Beteiligung von Roma in den Strafverfolgungs- und Sicherheitskräften sicherzustellen;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien anzunehmen und Schulungen für Polizeikräfte zu entwickeln, mit denen gegen Folgendes vorgegangen wird: unverhältnismäßige Kriminalisierung von Roma, Erstellung von Personenprofilen anhand ethnischer Kriterien, exzessive Personenkontrollen und Durchsuchungen, unbegründete Razzien in Roma-Siedlungen, willkürliche Beschlagnahmung und Zerstörung von Eigentum, übermäßige Gewaltanwendung bei Verhaftungen, Übergriffe, Drohungen, erniedrigende Behandlung, körperlicher Missbrauch und Verweigerung von Rechten bei polizeilichen Vernehmungen und Inhaftierung, unzureichende polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit gegen Roma gerichteten Straftaten, ungenügende oder vollständig ausbleibende Unterstützung, ungenügender oder vollständig fehlender Schutz (etwa in Fällen von Menschenhandel oder bei Opfern häuslicher Gewalt) oder ungenügende oder völlig ausbleibende Ermittlungen bei Straftaten, die von Roma angezeigt werden (insbesondere durch Hass motivierte Straftaten); fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Fälle von den zuständigen Behörden umfassend untersucht werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rechtsbehelfe bereitzustellen;

20.  begrüßt die Erklärungen des Europarats, dass Hetze im Internet zusätzliche Beratungen und Maßnahmen in Bezug auf eine einschlägige Regelung und neue Vorgehensweisen zur Bekämpfung solcher Tiraden erfordern, wie alternative Narrative und Technologien zur Überprüfung von Fakten;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirksame praktische Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie zur Rassengleichheit und für eine wirksame Durchsetzung des Rahmenbeschlusses über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu sorgen, um den anhaltenden Antiziganismus zu bekämpfen; bekräftigt seine Forderung an den Rat, die Blockade der Verhandlungen über die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie aufzuheben, da sie eine Voraussetzung dafür ist, dass in der Union die Gleichstellung erreicht wird;

22.  fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Hetze und Hassverbrechen im Rahmen der nationalen und der EU-Antidiskriminierungsvorschriften zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der Situation von betroffenen Roma-Opfern und die Bereitstellung von rechtlichem Beistand;

23.  erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie zur Rassengleichheit die Pflicht haben, eine spezialisierte Stelle für die Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu benennen;

24.  ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten bezüglich der Situation und der Rechte von Personen in der EU, bei denen Diskriminierungsgründe aus verschiedenen Bereichen gegeben sind, insbesondere Frauen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen;

25.  weist darauf hin, dass die Medien von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, romafeindlichen Einstellungen durch eine diskriminierungsfreie Berichterstattung über Minderheiten entgegenzuwirken;

Gesundheit

26.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der Zugang der Roma zu hochwertiger und erschwinglicher präventiver und kurativer Gesundheitsversorgung verbessert wird, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung, und insbesondere für Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen; weist erneut darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung ist, den Zugang zu Gesundheitsdiensten zu verbessern, und zwar sowohl den physischen Zugang als auch die Überwindung von unsichtbaren Hürden wie Vorurteilen und Rassismus;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel für die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands in den Roma-Gemeinschaften bereitzustellen, und zwar durch Gesundheits- und Sexualerziehung, durch mobile Gesundheitsuntersuchungen in abgesonderten Wohngebieten, durch Aufklärungskampagnen zur Gesundheitsprophylaxe und durch die Schulung von Gesundheits- und Sozialarbeitern zum Thema Vielfalt, was zur Anpassung der Gesundheitssysteme der EU an die Vielfalt beiträgt;

28.  verurteilt entschieden die ethnische Segregation von Roma-Frauen in Gesundheitseinrichtungen für Mütter; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich alle Formen der ethnischen Segregation in Gesundheitseinrichtungen, einschließlich der Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung von Müttern, zu untersagen;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für alle Überlebenden von Zwangssterilisationen wirksame und zügige Rechtsbehelfsverfahren sicherzustellen, auch durch die Einrichtung wirksamer Entschädigungsregelungen;

Gleicher und fairer Zugang zu Bildung sowie zur Kunst, Sprache und Kultur der Roma

30.  fordert die Kommission auf, neue Finanzierungsinstrumente oder Unterprogramme zu entwickeln, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur gezielten und maßgeschneiderten Unterstützung einer hochwertigen Bildung für Roma-Schüler ab dem dritten Lebensjahr ergänzen sollten, die mit extremer Armut zu kämpfen haben und keinen Zugang zu bestehenden und künftigen EU-Finanzierungsinitiativen in den Bereichen Bildung und soziale Eingliederung wie z. B. Erasmus Plus, der Kindergarantie oder dem Europäischen Sozialfonds Plus haben;

31.  stellt fest, dass in den vergangenen Jahren bei der Bildung sozial benachteiligter Roma-Kinder in einigen Mitgliedstaaten nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, was insbesondere auf fehlenden politischen Willen und auf Antiziganismus zurückzuführen ist, und somit die Kluft zwischen Roma-Schülern und -Studierenden und Schülern und Studierenden, die nicht dieser Bevölkerungsgruppe angehören, beim Bildungsstand nach wie vor groß ist; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Roma-Kindern einen gleichberechtigten Start ins Leben zu ermöglichen, um den Kreislauf der Übertragung von Armut von einer Generation auf die nächste zu durchbrechen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in allen Politikbereichen einen umfassenden Ansatz zu verfolgen und die Bildung von Roma-Kindern ganz oben auf die Tagesordnung der Regierungen zu setzen;

32.  empfiehlt, dass die Bildung vulnerable Roma-Schüler so früh wie möglich beginnen sollte, wobei den besonderen Umständen im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung getragen werden sollte, indem sie in erschwingliche, zugängliche und integrative Kleinkind- und Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strategien und Programme zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, den Zugang der Roma zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten zu erleichtern, was eine Voraussetzung für die persönliche und berufliche Entwicklung ist, und weist darauf hin, dass außerschulische Aktivitäten wie Sport oder künstlerische Aktivitäten hervorragende Möglichkeiten zur Inklusion darstellen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung regierungsunabhängiger Organisationen zu sorgen, die solche Tätigkeiten anbieten, da diese Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung sind, um ein Umfeld und Bedingungen zu schaffen, in denen Kinder jedweder Herkunft gleiche Chancen haben; ist der Auffassung, dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist;

34.  ist besonders besorgt über das hohe Maß an Segregation von Roma-Kindern in Schulen und die in manchen Mitgliedstaaten nach wie vor bestehende diskriminierende Praxis, Roma-Kinder auf Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen zu schicken; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, solchen Praktiken gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, die Diskriminierung verbieten, ein Ende zu setzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2013 der Beseitigung sämtlicher Formen der Segregation von Roma-Schülern in Schulen oder Schulklassen Vorrang einzuräumen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen umgesetzt wird, an denen lokale Interessenträger, insbesondere Roma-Eltern und -Kinder, sowie Gemeinschaftsorganisationen aktiv beteiligt werden, und indem Sensibilisierungsmaßnahmen entwickelt werden;

35.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Schulen und Schulaufsichtsbehörden ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Abschaffung der Segregation in der Schulbildung tatsächlich nachkommen, und sich außerdem zu verpflichten, die Situation der schulischen Segregation auf allen Ebenen jährlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, unter anderem durch die Verhängung von Sanktionen gegen diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren auszutauschen, wie etwa die Einrichtung eines mit entsprechenden Befugnissen und Ressourcen ausgestatteten Ministerausschusses zur Überwindung der Segregation, um Schulen zu unterstützen, die die Segregation abschaffen wollen, und Schulen zu sanktionieren, die ihrer Pflicht nicht nachkommen; erinnert daran, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Segregation von Roma-Kindern drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat; ist der Auffassung, dass in den letzten Jahren trotz der Anstrengungen der Kommission keine Verbesserung zu verzeichnen war; fordert daher die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen und diese Fälle erforderlichenfalls dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen;

36.  weist erneut darauf hin, dass Roma-Eltern unbedingt in jede Phase der Schulbildung ihrer Kinder einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme zu entwickeln, die auf die Beteiligung von Roma-Eltern an dem Unterricht und der schulischen und persönlichen Entwicklung ihrer Kinder abzielen; betont, dass die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Einbeziehung der Roma-Eltern sicherzustellen, in hohem Maße von zahlreichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren abhängt, und fordert, dass Roma-Familien, die mit wirtschaftlichen, sozialen, medizinischen oder Wohnproblemen konfrontiert sind, in Bezug auf gesundheitliche Unversehrtheit, Schulspeisung, Bekleidung, besonders unterstützt werden; ist der Ansicht, dass für Kinder, die die Schule verlassen haben und/oder Analphabeten sind und über keine grundlegenden Kenntnisse verfügen, neue Möglichkeiten geschaffen werden sollten, ihre Ausbildung fortzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in diesem Zusammenhang umfassend zu nutzen;

37.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Roma-Kinder gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung haben, unter anderem in Form des Lernens durch gesellschaftliches Engagement und durch Möglichkeiten des lebenslangen Lernens; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den regulären Schullehrplänen und in den Medien in strukturierter Weise auf die Themen Achtung der Vielfalt, interkulturelle Verständigung und Menschenrechte einzugehen sowie Schulungen zu Menschenrechten, Führung und demokratischer Bürgerbeteiligung sowie zur Geschichte der Roma in ihre Schullehrpläne aufzunehmen und Roma-Universitätsprogramme auf europäischer Ebene bekannt zu machen und zu verbreiten;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Gesetze und politische Maßnahmen zu konzipieren, mit denen sichergestellt wird, dass alle Roma-Kinder, die falsch diagnostiziert und aufgrund ihrer ethnischen Herkunft in Sonderschulen oder reinen Roma-Klassen und -Schulen untergebracht wurden und denen folglich Grundrechte und Chancen auf hochwertige Bildung und gute Arbeitsplätze verwehrt wurden, einen Rechtsbehelf einlegen können;

39.  ist der Auffassung, dass COVID-19 den aktiven Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) und -methoden erforderlich gemacht hat; hebt jedoch hervor, dass die Pandemie einen unzureichenden Stand der Vorbereitung beim digitalen Wandel offengelegt hat, da viele Familien mit Roma-Hintergrund und ihre Schulen nicht mit ausreichenden IKT-Tools und ‑Fertigkeiten ausgestattet sind und sich oft Elektrizität und digitale Verbindungen nicht leisten können; ist der Auffassung, dass der Besitz eines IKT-Geräts für den Zugang zu digitaler Bildung unerlässlich ist, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, einen Pool an IKT-Tools zu bilden und ihn unter den schutzbedürftigsten Familien und Kindern zu verteilen, um sie mit den grundlegenden Mitteln für Fernunterricht auszustatten und sie auf das digitale Zeitalter vorzubereiten; vertritt die Ansicht, dass im Hinblick auf das kommende digitale Zeitalter der Zugang zum Internet und IKT-Fertigkeiten für alle Bürger von grundlegender Bedeutung sind und sie daher auch für die Stärkung der Position der Roma unerlässlich sind; fordert daher die Kommission auf, die Bestimmungen über den Internet-Zugang in den Vorschlag für die Zeit nach 2020 aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, IKT-Fertigkeiten ab der frühkindlichen Stufe in ihre Lehrpläne aufzunehmen und in Programme zur Förderung der digitalen Kompetenz zu investieren, mit denen Roma-Kinder unterstützt werden können;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sprache, Kultur und Geschichte der Roma in den Lehrplänen, Museen und in anderen kulturellen und historischen Ausdrucksformen zu fördern und den Beitrag der Roma-Kultur als Teil des europäischen Kulturerbes anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, kohärente und in sich schlüssige Maßnahmen mit angemessenen Haushaltsmittelausstattung zu entwickeln, um die Kunst und Kultur der Roma anzuregen, zu unterstützen und zu fördern, das materielle und immaterielle Erbe der traditionellen Roma-Kultur zu erforschen und zu erhalten und das traditionelle Handwerk der Roma wiederzubeleben und zu fördern;

Hochwertiger und bezahlbarer Wohnraum, Gerechtigkeit im Umweltbereich

41.  betont, dass Wohnraum keine Ware, sondern eine Notwendigkeit ist, ohne die die Menschen nicht uneingeschränkt an der Gesellschaft teilnehmen und Zugang zu den Grundrechten haben können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des Berichts der Menschenrechtskommissarin des Europarats mit dem Titel „Europäischer Ausschuss für soziale Rechte – Das Recht auf bezahlbaren Wohnraum – Europas vernachlässigte Pflicht“ in ihre politischen Maßnahmen zu integrieren und insbesondere sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten unverzüglich anerkennen, dass sie an Artikel 31 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta, der das Recht auf Wohnraum zum Inhalt hat, gebunden sind, und die Investitionen in sozialen und erschwinglichen Wohnraum zu intensivieren, um die Überbelastung durch Wohnkosten, insbesondere bei Randgruppen, zu beseitigen;

42.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Roma ordnungsgemäß registriert werden und über Ausweispapiere und Geburtsurkunden verfügen, dass auch ihr Eigentum (Grundstücke und Häuser) ordnungsgemäß registriert wird und dass die rechtlichen und administrativen Verfahren in Zukunft flexibler gehandhabt werden;

43.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Roma, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in überfüllten Siedlungen leben, zu minimieren, indem sie informelle Roma-Siedlungen legalisieren und Investitionen in die Infrastruktur und die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den neu legalisierten informellen Siedlungen tätigen;

44.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen umfassenden Mechanismus einzuführen, mit dem sichergestellt wird, dass die Diskriminierung und missbräuchliche Behandlung von Roma im Bereich des Wohnungswesens verhindert und sanktioniert werden, und ferner sich mit dem Problem der Obdachlosigkeit zu befassen und ausreichende und geeignete Stellplätze für nicht sesshafte Roma bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere gegen Roma gerichtete Zwangsräumungen zu verhindern, indem sie sicherstellen, dass solche Praktiken stets in voller Übereinstimmung mit internationalem, europäischem und nationalem Recht erfolgen, und fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen rechtzeitig unterrichtet und angemessen aufgeklärt werden, und weist darauf hin, dass keine Räumungen ohne die Bereitstellung von Ersatzwohnraum zu erschwinglichen Preisen und von guter Qualität in einem nicht segregierten Umfeld, das Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hat, vorgenommen werden sollten; betont, dass es dringend öffentlicher Investitionen bedarf, damit die Segregation überwunden werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für eine Überwindung der räumlichen Segregation einzusetzen, und weist darauf hin, dass die geografische Isolation und räumliche Segregation im Bereich des Wohnens Angehörige ethnischer Minderheiten unabhängig von ihrem Qualifikationsniveau von menschenwürdigen Arbeitsplätzen fernhalten; stellt fest, dass das Finden von Lösungen für Zwangsräumungen durch die Einbeziehung verschiedener Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist und dass Maßnahmen, die sich mit Wohnraum für Roma befassen, in umfassendere nationale Maßnahmen und Gesetzesinitiativen mit dem Schwerpunkt auf Sozialwohnungen oder Hilfsprogrammen integriert werden sollten;

45.  weist darauf hin, dass unter den Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19 EU-weit vor allem die am stärksten sozial Benachteiligten, auch die Roma-Gemeinschaften, leiden, und beklagt, dass Roma-Gemeinschaften aufgrund der Corona-Virus-Pandemie noch mehr diskriminiert und marginalisiert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der COVID-19-Krise umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der unzureichenden Versorgung mit Wasser, angemessenen sanitären Einrichtungen, Elektrizität und notwendigen Infrastrukturen in armen Roma-Gemeinschaften zu behandeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Siedlungen in vollem Umfang in Desinfektionsmaßnahmen einzubeziehen, die Streichung grundlegender Versorgungsleistungen während der Pandemie zu verbieten, eine Subventionierung der Verbrauchskosten für die schutzbedürftigsten Personen und Personen, die Einkommensverluste erlitten haben, in Erwägung zu ziehen oder Zahlungen bis zum Ende des Zeitraums des Aufbauplans einzufrieren und allein Erziehenden/alleinerziehenden Müttern finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung, Mietzahlungen und andere Haushaltsausgaben zu gewähren, um die finanziellen Schwierigkeiten zu lindern, insbesondere angesichts der Arbeitsplatzverluste;

46.  fordert die EU-weite Anwendung des Übereinkommens von Aarhus, in dem Umweltrechte und Menschenrechte miteinander verknüpft werden; empfiehlt, das Thema Umweltungerechtigkeit in den Vorschlag für die Zeit nach 2020 einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, gegen die verschiedenen Formen der Diskriminierung im Umweltbereich vorzugehen;

Roma-Frauen und -Mädchen

47.  betont, dass der Geschlechterperspektive, gleichstellungsorientierten politischen Maßnahmen und der Bekämpfung von Gewalt (einschließlich des Menschenhandels) Vorrang eingeräumt werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies umgehend zu tun; stellt fest, dass bei künftigen politischen Maßnahmen diese Unterschiede berücksichtigt und angesprochen werden müssen, indem für Roma-Frauen spezifische Interventionen und besondere Formen der Unterstützung bereitgestellt werden; betont, dass zur Stärkung von Roma-Frauen und -Mädchen spezifische Maßnahmen ins Auge gefasst werden sollten;

48.  fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und gegebenenfalls die EU-Institutionen auf, Roma-Frauen über Frauenorganisationen und einschlägige Interessenträger in die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Überwachung der nationalen Strategien zur Integration der Roma einzubeziehen und Verbindungen zwischen Gleichstellungsstellen, Frauenrechtsorganisationen und Strategien zur sozialen Eingliederung herzustellen, um Vertrauen bei den Gemeinschaften aufzubauen und zu gewährleisten, dass auf lokale Zusammenhänge sensibel reagiert wird;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass ein spezielles Kapitel über die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in ihre nationale Integrationsstrategien aufgenommen wird, und dass Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern, mit denen die Rechte von Frauen und die Gleichstellungsperspektive gefördert werden sollen, in jedem Abschnitt dieser Strategien zur Anwendung gelangen, insbesondere im Zusammenhang mit der Zuteilung von Mitteln, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu einem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, in denen hervorgehoben wird, dass bei allen Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Integration der Roma eine Gleichstellungsperspektive zur Anwendung kommen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Maßnahmen für Roma-Frauen und -Mädchen zu den gewünschten Verbesserungen führen, und Maßnahmen zu ergreifen, falls es keine Fortschritte gibt;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterstützung von Roma-Frauen zu konzipieren, damit diese ihr Potenzial und ihre Möglichkeiten, sich aktiv als unabhängige, selbstbewusste und emanzipierte Bürgerinnen einzubringen, voll ausschöpfen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die obligatorischen Systeme der Gesundheits- und der Schulmediation für Roma auf alle Roma-Gemeinschaften auszuweiten, für je 500 Menschen einen Mediator vorzusehen und die Systeme angemessen zu finanzieren und zu unterstützen, damit die Mediatoren eine wichtigere Rolle im Integrationsprozess spielen;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Roma-Mädchen und -Frauen gezielter in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich der Jugendgarantie, einzubeziehen;

52.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte von Roma-Frauen und -Kindern geachtet werden, um – auch durch Sensibilisierungskampagnen – sicherzustellen, dass Roma-Frauen und -Mädchen über ihre Rechte gemäß den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften hinsichtlich Geschlechtergleichstellung und Antidiskriminierung im Bilde sind, und weiter patriarchalische und sexistische Traditionen zu bekämpfen;

Hochwertige Arbeitsvermittlungsdienste

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Roma-Jugendliche, auch solche, die sich nicht in Beschäftigung, allgemeiner oder beruflicher Bildung befinden und mit extremer Armut zu kämpfen haben, Zugang zu hochwertigen Arbeitsvermittlungsdiensten erhalten;

54.  fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über Leitlinien und Standards für eine diskriminierungsfreie Einstellungspolitik für Mitgliedstaaten und Arbeitgeber vorzulegen, einschließlich Empfehlungen für die Annahme von Gleichstellungsplänen auf Unternehmensebene und in sektoralen Tarifverträgen und die Einrichtung von Taskforces für Diversität am Arbeitsplatz, einschließlich der Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und negativen Einstellungen, zur Verhinderung von Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung und Zugang zu Fortbildung; betont, dass diese Gleichstellungs-Aktionspläne auch dazu genutzt werden sollten, die ethnische und kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern, interne Regelungen gegen Rassismus, mit Rassismus zusammenhängende Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu entwickeln, die Einstellung, Entwicklung und Bindung von Arbeitskräften nach Gleichstellungsbereichen zu überwachen und zu überprüfen, um direkt oder indirekt diskriminierende Praktiken zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Ungleichheit in jedem dieser Bereiche zu ergreifen und zu diesem Zweck Gleichstellungsdaten in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte zu erfassen;

55.  hebt hervor, dass der effektive Übergang von der schulischen und beruflichen Bildung zum offenen Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Aspekten gehören, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Roma berücksichtigt werden müssen; betont, wie wichtig es ist, gegen verschiedene Formen nicht angemeldeter Beschäftigung und gegen Diskriminierung durch Arbeitgeber vorzugehen und die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot an Arbeitskräften in Einklang zu bringen;

56.  fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu verabschieden und die Inklusion der Roma als Indikator in das sozialpolitische Scoreboard aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Roma einen Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen und gerechten Löhnen und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und zu garantieren, dass die sozialen Schutzsysteme und Dienste angemessen und zugänglich sind und von allen potenziellen Leistungsempfängern genutzt werden, was auch eine allgemeine Krankenversicherung ohne Diskriminierung, Mindesteinkommensregelungen und Rentenansprüche umfasst;

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57.  Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den subnationalen Parlamenten und Räten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(2) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(3) ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.
(4) ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 13.
(5) ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1.
(6) ABl. C 328 vom 6.9.2016, S. 4.
(7) ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 171.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0032.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0075.
(10) ABl. C 463 vom 21.12.2018, S. 21.
(11) ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 24.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0428.
(13) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0447.
(14) Kommission, Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma – 2019.
(15) Kommission, Halbzeitbewertung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma.
(16) FRA, Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung, Roma – Ausgewählte Ergebnisse, 2016.
(17) FRA, Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung, Roma – Ausgewählte Ergebnisse, 2016.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen