Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zu dem Fall Dr. Denis Mukwege in der Demokratischen Republik Kongo (2020/2783(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere jene vom 18. Januar 2018(1),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters (HR/VP) im Namen der EU vom 20. Mai 2020 zur Sicherheitslage in Ituri,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution 2528 vom 25. Juni 2020 über die Demokratische Republik Kongo und die Resolution 2463 vom 29. März 2019 über die Verlängerung des Mandats der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (Monusco),
– unter Hinweis auf die in der Resolution 2528 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen enthaltenen Maßnahmen, mit denen eine Reihe von Sanktionen, etwa ein Waffenembargo gegen bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo, ein Ausreiseverbot für Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Einrichtungen, die vom Sanktionsausschuss benannt wurden, bis Juli 2021 verlängert wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom August 2010 über die Bestandsaufnahme, in dem schwerste Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts dokumentiert werden, die zwischen März 1993 und Juni 2003 im Hoheitsgebiet der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden,
– unter Hinweis auf die Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments an Dr. Denis Mukwege im Jahr 2014,
– unter Hinweis auf die Verleihung des Friedensnobelpreises an Dr. Denis Mukwege im Jahr 2018,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 28. August 2020,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des HR/VP, Josep Borrell, und der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, vom 18. Juni 2020 zum Internationalen Tag für die Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten(2),
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Cotonou-Abkommen),
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die am 27. Juni 1981 verabschiedet wurde und am 21. Oktober 1986 in Kraft trat,
– unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit, die am 31. Oktober 2000 einstimmig angenommen wurde;
– unter Hinweis auf die am 18. Februar 2006 verabschiedete Verfassung der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich in der Demokratischen Republik Kongo nach wie vor Gewalt, Übergriffe, Tötungen und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen ereignen, die von einheimischen und ausländischen bewaffneten Gruppen, insbesondere im Osten des Landes, begangen werden; in der Erwägung, dass sich diese Angriffe in den vergangenen Wochen vervielfacht haben, insbesondere an der Grenze zwischen Ituri und Nord-Kivu;
B. in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege, ein renommierter Gynäkologe aus der Demokratischen Republik Kongo, den größten Teil seines Lebens dem Kampf gegen den Einsatz sexueller Gewalt als Waffe in Kriegen und bewaffneten Konflikten gewidmet hat; in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege 1999 das Panzi-Krankenhaus in Bukavu gegründet hat, um Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo zu behandeln; in der Erwägung, dass von der Gründung des Panzi-Krankenhauses bis August 2018 fast 55 000 Überlebende dort behandelt wurden;
C. in der Erwägung, dass sich Dr. Denis Mukwege seit Langem offen für die Verteidigung der Menschenrechte, die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsberichts der Vereinten Nationen, in dem zwischen 1993 und 2003 die Menschenrechtsverletzungen in der Region dokumentiert wurden, ausspricht; in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege im Oktober 2012 nur knapp einem Mordversuch entkam, als Bewaffnete in Zivilkleidung sein Haus in Bukavu überfielen und dabei sein Leibwächter ums Leben kam;
D. in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege immer wieder ernstzunehmende Drohungen erhält, darunter Todesdrohungen gegen ihn selbst, seine Familie und das medizinische Personal im Panzi-Krankenhaus; in der Erwägung, dass in den vergangenen Monaten als Reaktion auf die wiederholten Forderungen von Dr. Denis Mukwege im Juli 2020, der Straffreiheit für Sexualstraftäter und Massaker in Kipupu, Sange und der Provinz Ituri ein Ende zu setzen, die Zahl dieser Drohungen zugenommen hat;
E. in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege 2018 mit dem Friedensnobelpreis und 2014 mit dem Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments für geistige Freiheit ausgezeichnet wurde, weil er sein Leben der Pflege von Opfern sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo gewidmet hat; in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege als Sacharow-Preisträger Anspruch auf uneingeschränkte Unterstützung durch das Europäische Parlament hat; in der Erwägung, dass Dr. Denis Mukwege durch seine Errungenschaften und internationalen Auszeichnungen zu einer prominenten öffentlichen Persönlichkeit und zu einer internationalen Symbolfigur geworden ist, was einen besonderen Schutz vor Drohungen rechtfertigt;
F. in der Erwägung, dass der Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Félix Tshisekedi, im August 2020 die Todesdrohungen verurteilt und zugesagt hat, Maßnahmen zu ergreifen, um für die Sicherheit von Dr. Denis Mukwege zu sorgen;
G. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen Dr. Denis Mukwege und das Panzi-Krankenhaus unter den Schutz der Monusco gestellt haben; in der Erwägung, dass dieser Schutz im Mai 2020 entzogen, jedoch nach einem Sturm internationaler Entrüstung über die Gefährdung der Sicherheit von Dr. Denis Mukwege, wozu auch Aufforderungen des Europäischen Parlaments gehörten, am 9. September 2020 wiederhergestellt wurde; in der Erwägung, dass der langfristige Schutz von Dr. Denis Mukwege nach wie vor nicht gesichert ist, aber sichergestellt werden muss;
H. in der Erwägung, dass Demonstranten durch die Straßen von Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo, gezogen sind, um ihre Unterstützung für Dr. Denis Mukwege zu bekunden und seinen Schutz zu fordern;
I. in der Erwägung, dass bewaffnete Männer am 12. März 2017 die Schwedin Zaida Catalán und den Amerikaner Michael Sharp, beide Ermittler der Vereinten Nationen, die dabei waren, Menschenrechtsverletzungen in der zentral gelegenen Provinz Kasaï der Demokratischen Republik Kongo zu dokumentieren, umbrachten;
J. in der Erwägung, dass mehrere Menschenrechtsverfechter und Mitglieder der Bürgerbewegung „Kampf für Veränderung“ (Lutte pour le Changement, LUCHA) am 22. Juli 2020 in Kalehe (Provinz Süd-Kivu) willkürlich festgenommen wurden, weil sie angeprangert hatten, dass die Straßenbeleuchtung, mit der die Sicherheit verbessert werden sollte, gestohlen worden war; in der Erwägung, dass Lucien Byamungu Munganga, ein Menschenrechtsverfechter und Mitglied der LUCHA, in Kalehe willkürlich festgenommen wurde, während er friedlich für die Freilassung der Festgenommenen demonstrierte, und dass er derzeit im Zentralgefängnis von Kalehe inhaftiert ist; in der Erwägung, dass Sorge über den Verbleib des Menschenrechtsverfechters Josué Aruna – Provinzpräsident der „Société Civile Environnementale et Agro-Rurale du Congo“ in Bukavu – geäußert wurde;
K. in der Erwägung, dass die Demokratische Republik Kongo seit März 2018 zu den Unterzeichnerstaaten des Maputo-Protokolls gehört;
L. in der Erwägung, dass am 3. September 2020 gegen 20 Soldaten und Polizeibeamte der Demokratischen Republik Kongo wegen Vergewaltigungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo Haftstrafen von 5 bis 20 Jahren verhängt wurden;
M. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament am 12. August 2020, der HR/VP am 20. August 2020, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte am 28. August 2020 sowie eine Reihe nationaler und internationaler Institutionen und Organisationen zu einer Reihe weiterer Anlässe die Staatsorgane der Demokratischen Republik Kongo öffentlich aufgefordert haben, wegen der andauernden Drohungen gegen Dr. Denis Mukwege strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen und wieder Friedenstruppen der Vereinten Nationen zu seinem Schutz abzustellen;
N. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen ihre Entschlossenheit bekundet haben, ihre Partner in der Demokratischen Republik Kongo weiter zu schulen, um eine dauerhafte und langfristige Lösung für seinen Schutz zu ermöglichen;
1. ist zutiefst besorgt darüber, dass Dr. Denis Mukwege in höchster Gefahr ist; verurteilt die Todesdrohungen gegen ihn, seine Familie und seine Mitarbeiter; bekundet seine uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung für Dr. Denis Mukwege;
2. würdigt den Mut und das lebenslange Engagement von Dr. Denis Mukwege im Kampf gegen den Einsatz sexueller Gewalt als Waffe in Kriegen und bewaffneten Konflikten; erachtet es als sehr wichtig, dass Dr. Denis Mukwege seit mehreren Jahrzehnten die in der Demokratischen Republik Kongo begangenen Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der Öffentlichkeit anprangert;
3. begrüßt, dass die Vereinten Nationen beschlossen haben, Dr. Denis Mukwege wieder unter den Schutz der Monusco zu stellen; bekräftigt, dass der Schutz seiner Person von größter Bedeutung und Dringlichkeit ist; fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, dauerhaft und ununterbrochen für seinen Schutz zu sorgen, insbesondere angesichts der gegen ihn gerichteten ernstzunehmenden Todesdrohungen;
4. fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo nachdrücklich auf, den Zusagen von Präsident Félix Tshisekedi Taten folgen zu lassen und umgehend eine umfassende Untersuchung der Drohungen einzuleiten, die Dr. Denis Mukwege über die sozialen Medien, durch Telefonanrufe und mittels direkt an ihn adressierter Botschaften erhalten hat und die sich nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen seine Familie und das Personal des Panzi-Krankenhauses richten;
5. betont, dass der Sacharow-Preis für geistige Freiheit nicht nur eine Auszeichnung ist, sondern eine verbindliche Zusage der Mitglieder des Europäischen Parlaments verkörpert, die Menschenrechte gemeinsam mit den Trägern des Sacharow-Preises zu fördern und mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass die Preisträger ungehindert und sicher für die Menschenrechte und Grundfreiheiten eintreten können;
6. begrüßt, dass sich Dr. Denis Mukwege so entschlossen für die in dem Bericht 2010 der Vereinten Nationen über die Bestandsaufnahme angesprochenen Aufgaben engagiert; verurteilt, dass die internationale Gemeinschaft bei der Umsetzung der in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen keine Fortschritte erzielt hat; fordert die Staatsorgane der Demokratischen Republik Kongo auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, weitere Menschenrechtsverletzungen im Osten des Landes zu verhindern, und Schritte zu unternehmen, um Mechanismen zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass Opfer künftiger Konflikte ihr Recht auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung geltend machen können;
7. unterstützt daher die Vorschläge, in den Gerichten der Demokratischen Republik Kongo gemischte Sonderkammern einzurichten, damit die Justiz des Landes und die internationale Gemeinschaft zusammenarbeiten und Menschenrechtsverstöße strafrechtlich verfolgen können;
8. fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo nachdrücklich auf, die Arbeit ihrer früheren Wahrheits- und Versöhnungskommission zu überprüfen; unterstützt uneingeschränkt die von Präsident Tshisekedi an seine Regierung gerichtete Forderung, einen Mechanismus der Übergangsjustiz einzurichten, in dessen Rahmen über die schwersten Verbrechen gerichtet wird, und hofft inständig, dass der Ministerrat die beiden Entwürfe von Erlassen, die seit mehreren Monaten geprüft werden, rasch annimmt;
9. fordert die Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf, die Einrichtung eines internationalen Strafgerichtshofs zu verlangen, dessen Aufgabe es wäre, die dokumentierten Fälle von Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit vor 2002 weiter zu verfolgen;
10. verurteilt in schärfster Form, dass Lucien Byamungu Munganga und andere LUCHA-Mitglieder willkürlich festgenommen wurden, und fordert, dass sie bedingungslos und unverzüglich freigelassen werden; erachtet es als sehr wichtig, Menschenrechtsverfechter wie Josué Aruna zu schützen;
11. hält es für einen begrüßenswerten Fortschritt, dass am 3. September 2020 Soldaten wegen Vergewaltigungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo für schuldig befunden und verurteilt wurden; erachtet es als notwendig, den Kampf gegen die Straflosigkeit von Milizen und bewaffneten Kräften in dem Land zu intensivieren, um im Interesse der betroffenen Bevölkerung für Frieden und Sicherheit zu sorgen;
12. spricht allen Menschenrechtsverfechtern in der Demokratischen Republik Kongo sein Lob aus, die trotz der Probleme, mit denen sie sich konfrontiert sehen, ihre Arbeit fortsetzen, und begrüßt, dass mehrere nationale und internationale Organisationen die Ereignisse ausdrücklich verurteilen;
13. fordert den HR/VP, die EU-Delegation und die EU-Missionen in der Demokratischen Republik Kongo auf, ihre erkennbare Unterstützung für in Gefahr befindliche Menschenrechtsverfechter in der Demokratischen Republik Kongo zu intensivieren, indem sie zu deren Schutz mit allen verfügbaren (d. h. politischen, diplomatischen und finanziellen) Mitteln die Menschenrechtsarbeit dieser Personen und ihre wichtige Funktion im Einsatz für Stabilität und Frieden in der Region würdigen;
14. fordert die EU auf, die Sanktionen gegen jene Personen aufrechtzuerhalten, die in der Demokratischen Republik Kongo Gewalttaten verübt und Menschenrechtsverstöße begangen haben, und fordert, dass diese Sanktionen auf die Täter ausgeweitet werden, die in dem Bericht der Vereinten Nationen über die Bestandsaufnahme namentlich genannt werden;
15. verurteilt den Einsatz sexueller Gewalt gegen Frauen in Konflikten und fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, die darauf gerichtet sind, die Geißel sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in bewaffneten Konflikten und Kriegen zu beseitigen, die Opfer zu schützen, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass die Überlebenden Zugang zur Justiz haben, Entschädigung erhalten und ihnen Wiedergutmachung zuteilwird;
16. begrüßt, dass durch die Ratifizierung des Maputo-Protokolls über die Rechte von Frauen Fortschritte erzielt wurden; erachtet es als sehr wichtig, dass dieses Protokoll auch in der Praxis angewandt wird;
17. weist erneut darauf hin, dass einheimische und ausländische bewaffnete Rebellengruppen, die sich durch den Handel mit Mineralen finanzieren und um den Zugang zu diesem Wirtschaftszweig wetteifern, die Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo immer weiter fortsetzen; betont, dass Unternehmen, Einzelpersonen, staatliche und mit dem Staat in Verbindung stehende Akteure, die zu derartigen Verbrechen beitragen, vor Gericht gestellt werden müssen; begrüßt, dass im Januar 2021 in der EU die Verordnung über Minerale aus Konfliktgebieten in Kraft treten soll – die erste von vielen notwendigen Maßnahmen, die die internationale Gemeinschaft noch gegen dieses tief verwurzelte Problem ergreifen muss; betont, dass dringend weitere Maßnahmen in Bezug auf die verbindliche Sorgfaltspflicht und das verantwortungsvolle Handeln von in Konfliktgebieten tätigen Unternehmen getroffen werden müssen;
18. fordert nachdrücklich, dass die Anrainerstaaten der Afrikanischen Großen Seen eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Region vereinbaren und eine regionale Strategie gegen Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo festlegen;
19. bedauert, dass der Minigipfel von Goma, der ursprünglich auf Einladung der Demokratischen Republik Kongo für den 13. September 2020 anberaumt worden war und auf dem die fünf Staats- und Regierungschefs der Region der Afrikanischen Großen Seen zusammenkommen und erörtern sollten, wie der Region Frieden gebracht werden kann, auf unbestimmte Zeit vertagt worden ist; hofft inständig, dass es gelingt, so bald wie möglich einen neuen Termin für diesen Gipfel festzulegen und auf dem Gipfel die Spannungen zwischen den Anrainerstaaten abzubauen;
20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, dem Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Norwegischen Nobelkomitee sowie dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Parlament der Demokratischen Republik Kongo und der Afrikanischen Union und ihren Organen zu übermitteln.