Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2020/2708(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0246/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/09/2020 - 16

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0239

Angenommene Texte
PDF 151kWORD 54k
Donnerstag, 17. September 2020 - Brüssel
Erholung der Kultur in Europa
P9_TA(2020)0239RC-B9-0246/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa (2020/2708(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Präambel und die Artikel 2, 3 und 4 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf die Artikel 6 und 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, insbesondere auf Artikel 19,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 22,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 zum Thema „Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik“ (COM(2018)0268),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 zum Thema „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (COM(2017)0673),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zu Verkehr und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG(4) („die Verordnung“),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17., 18., 19., 20. und 21. Juli 2020,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (2018/C 460/10),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Identifying Europe’s recovery needs“ (Ermittlung des in Europa notwendigen Aufschwungs) zur Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 zum Thema „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),

–  unter Hinweis auf den Bericht aus dem Jahr 2015 zum Thema „Kulturerbe zählt für Europa“,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Kultur für die Europäische Union eine strategisch wichtige Branche ist, die nicht nur einen bedeutenden Teil unserer Wirtschaft ausmacht, sondern auch einen Beitrag zu demokratischen, nachhaltigen, freien und inklusiven Gesellschaften leistet und die europäische Vielfalt, unsere Werte, unsere Geschichte, unsere Freiheiten und unsere Lebensweise abbildet;

B.  in der Erwägung, dass die Kultur und die Freiheit der Kunst maßgeblich zur Dynamik von Gesellschaften beitragen und es allen Teilen der Gesellschaft ermöglichen, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen, und so zum sozialen Zusammenhalt und zum interkulturellen Dialog beitragen und den Weg für eine immer engere Europäische Union bereiten;

C.  in der Erwägung, dass die Kultur einen ureigenen Wert als Ausdrucksmittel der Menschlichkeit, der Demokratie und der Bürgerbeteiligung besitzt, der beim Voranbringen der nachhaltigen Entwicklung maßgeblich sein kann;

D.  in der Erwägung, dass die Kultur das Sozialkapital von Gesellschaften stärkt, die demokratische Bürgerschaft begünstigt, die Kreativität, das Wohlbefinden und das kritische Denken sowie die Integration und den Zusammenhalt fördert und die Vielfalt, die Gleichstellung und den Pluralismus voranbringt;

E.  in der Erwägung, dass die kulturelle Teilhabe als eine der wichtigsten Triebkräfte für den sozialen Wandel und den Aufbau inklusiver und widerstandsfähiger Gesellschaften anerkannt wurde;

F.  in der Erwägung, dass die Kultur und die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, und eine Plattform für die Meinungsfreiheit sind;

G.  in der Erwägung, dass die Pandemie den wahren sozialen Wert der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten für die europäische Gesellschaft und das wirtschaftliche Gewicht dieser Branche zum Vorschein gebracht hat; in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Teil der Kultur für die Europäische Union und ihre Wirtschaft eine Branche von strategischer Bedeutung ist, die sinnstiftende Arbeitsplätze für Millionen von Europäern und eine nachhaltige Finanzierung der europäischen Vielfalt sichert und gleichzeitig unsere europäischen Werte, unsere Geschichte und unsere Freiheiten abbildet;

H.  in der Erwägung, dass die europäischen Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa bewahren und fördern und auf allen Ebenen an der Stärkung einer europäischen Identität beteiligt sind; in der Erwägung, dass diese Akteure für den sozialen Zusammenhalt, eine nachhaltige Entwicklung und das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten eine treibende Kraft von unschätzbarem Wert und eine wichtige Basis für die globale Wettbewerbsfähigkeit sind;

I.  in der Erwägung, dass die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten rund 4 % zum europäischen Bruttoinlandsprodukt beitragen und dass dieser Anteil in etwa jenem der IKT-Branche und des Gastgewerbes entspricht; in der Erwägung, dass im Jahr 2019 in der EU der 27 7,4 Millionen Menschen im Kulturbereich beschäftigt waren und dass dies einem Anteil von 3,7 % an der Gesamtbeschäftigung in der EU der 27 entspricht; in der Erwägung, dass der Anteil der selbstständig erwerbstätigen Menschen 2019 im Kulturbereich in der EU der 27 mehr als doppelt so hoch war wie der gesamtwirtschaftliche Durchschnitt(5);

J.  in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten, die 509 Mrd. EUR zur Wertschöpfung des BIP beitragen, Schätzungen der Kommission zufolge aufgrund der COVID‑19-Krise und der Eindämmungsmaßnahmen im zweiten Quartal 2020 vermutlich 80 % ihres Umsatzes eingebüßt haben;

K.  in der Erwägung, dass in Europa über 300 000 Menschen im Bereich des Kulturerbes beschäftigt sind und dass 7,8 Millionen Arbeitsplätze in Europa indirekt mit diesem Bereich zusammenhängen; in der Erwägung, dass die europäischen Kreativschaffenden der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten derzeit in statistischen Systemen unterrepräsentiert sind;

L.  in der Erwägung, dass innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten enge Verknüpfungen bestehen und die Branche erwiesenermaßen Vorteile für andere Branchen wie Tourismus und Verkehr bietet; in der Erwägung, dass der Weltorganisation für Tourismus zufolge vier von zehn Touristen ihr Reiseziel auf der Grundlage des kulturellen Angebots auswählen und dass zwei Drittel der Europäer der Ansicht sind, dass die Wahl ihres Urlaubsziels durch das Kulturerbe vor Ort beeinflusst wird; in der Erwägung, dass Europa nach wie vor das weltweit beliebteste Ziel des Kulturtourismus ist;

M.  in der Erwägung, dass Europas vielfältige Kulturlandschaft durch die COVID‑19-Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen wird und dass viele Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten vor dem Ruin stehen, wenn ihnen keine staatlichen Investitionen oder Hilfen zugutekommen; in der Erwägung, dass das Herunterfahren der Branche Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige wie Verkehr und Tourismus und das Bildungswesen hatte;

N.  in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten eine atypische Branche bilden, die auf ihrem spezifischen wirtschaftlichen Modell und speziellen Anforderungen und Größenordnungen beruht, aber dort kleine Strukturen, (KMU, Kleinstorganisationen und Selbstständige) dominieren, die keinen oder kaum Zugang zu Finanzmärkten haben und oft über ein unregelmäßiges Einkommen oder ein Selbstständigeneinkommen aus verschiedenen Quellen wie öffentlichen Subventionen, privaten Sponsorengeldern, publikumsabhängigen Einnahmen oder Urheberrechtsgebühren verfügen;

O.  in der Erwägung, dass im Rahmen der durch die COVID‑19-Pandemie verursachten Krise auch die bereits zuvor bestehenden Schwachstellen der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten herausgestellt wurden, darunter die prekären Lebensgrundlagen von Künstlern und Kulturschaffenden und die knappen Mittel vieler Kultureinrichtungen;

P.  in der Erwägung, dass das volle Ausmaß der Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten gerade erst sichtbar wird und dass die mittel- und langfristigen Gesamtauswirkungen noch nicht abzusehen sind; in der Erwägung, dass dadurch die sozialen Rechte von Künstlern und Kulturschaffenden, die ein Anrecht auf eine faire finanzielle Gegenleistung für ihre Arbeit haben, und der Schutz vielfältiger kultureller Ausdrucksformen beeinträchtigt werden;

Q.  in der Erwägung, dass die COVID‑19-Krise bereits jetzt langfristige negative Auswirkungen auf das kulturelle und kreative Schaffen, die kulturelle und kreative Verbreitung und die daraus resultierenden Einnahmen und somit auch auf die kulturelle Vielfalt Europas hat und auch in Zukunft noch haben wird;

R.  in der Erwägung, dass Theater, Opernhäuser, Kinos, Konzerthallen, Museen, Kulturerbestätten und andere Orte für Kunstveranstaltungen zu den ersten Orten gehörten, die wegen der Eindämmungsmaßnahmen schlossen, und zu den letzten Orten gehören, die wieder öffnen; in der Erwägung, dass zahlreiche kulturelle und künstlerische Veranstaltungen wie Messen, Festivals, Konzerte und Darbietungen abgesagt oder lange Zeit verschoben wurden; in der Erwägung, dass die Veranstaltungsorte aufgrund der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die eingeführt wurden, um einen erneuten Ausbruch zu verhindern, auf absehbare Zeit nicht mit voller Kapazität arbeiten können;

S.  in der Erwägung, dass das Teilen kultureller und kreativer Inhalte vielen Bürgern während der Pandemie, als viele Europäer Ausgangsbeschränkungen unterlagen, zur Stütze wurde; in der Erwägung, dass sich die Möglichkeiten des Zugangs zu kulturellen Online-Inhalten vervielfacht haben und kulturelle Inhalte dadurch dank der Autoren, Künstler, Interpreten und anderen Kulturschaffenden besser zugänglich wurden und oftmals sogar kostenlos zur Verfügung gestellt wurden; in der Erwägung, dass das Einkommen der Kulturschaffenden daher weiter sinkt; in der Erwägung, dass die Bereitstellung kultureller Inhalte im Internet für die Rechteinhaber und Interpreten keine Einkommenserhöhung zur Folge hatte;

T.  in der Erwägung, dass durch den ungleichen Zugang zu digitaler Infrastruktur Grundrechte, nämlich das Recht auf Zugang zur Kultur, das Recht auf kulturelle Teilhabe und das Recht auf künstlerischen Ausdruck, eine Beschränkung erfahren;

U.  in der Erwägung, dass die aufeinanderfolgenden Haushaltsvorschläge für das Programm „Kreatives Europa“ im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) selbst vor der COVID‑19-Krise ganz klar weder den Erwartungen der Branche noch den Erwartungen des Parlaments gerecht wurden und dass das Parlament eine Verdoppelung der Mittel im Vergleich zu den im MFR 2014–2020 zugewiesenen Mitteln gefordert hat;

V.  in der Erwägung, dass in dem überarbeiteten MFR-Vorschlag der Kommission in Bezug auf das Europäische Solidaritätskorps eine Kürzung der Mittel um 20 %, in Bezug auf das Programm „Kreatives Europa“ eine Kürzung um 13 % und in Bezug auf Erasmus+ eine Kürzung um 7 % gegenüber dem MFR-Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2018 vorgesehen sind; in der Erwägung, dass der am 17. Juli 2020 formulierte Standpunkt des Europäischen Rates lediglich dem Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2018 folgt; in der Erwägung, dass das Programm „Kreatives Europa“ das einzige Programm der EU ist, über das die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in ganz Europa direkt unterstützt werden; in der Erwägung, dass weder die Initiativen, die vom Programm „Kreatives Europa“ abgedeckt werden sollen, noch die Mittel des Programms für die Unterstützung sorgen, die in Bezug auf das bereits über die Maßen gefragte und unterfinanzierte Programm erforderlich ist;

W.  in der Erwägung, dass die Pandemie eine Gelegenheit bietet, die Zukunft der Kultur zu überdenken, und in der Erwägung, dass für die Schaffung eines widerstandsfähigeren kulturellen Ökosystems weitergehende Überlegungen über die Zukunft des Planeten und die Dringlichkeit einer Reaktion auf die Klimakrise angestellt werden müssen;

X.  in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten für die Verwirklichung der ökologischen Nachhaltigkeit maßgeblich sind; in der Erwägung, dass sie auch in Zukunft angemessen finanziert werden und als sichere Anlage gelten müssen, damit sie für den Übergang zu einer CO2‑neutralen Wirtschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den Zielen für nachhaltige Entwicklung gerüstet sind;

1.  bekundet seine aufrichtige Solidarität mit den Interpreten, Künstlern, Urhebern, Autoren, Verlegern, ihren Unternehmen und allen anderen Kulturschaffenden, einschließlich Laien, die alle schwer von der weltweiten COVID‑19-Pandemie getroffen wurden, und würdigt ihr Engagement und ihre Solidarität in dieser schwierigen Zeit, die Millionen Europäer durchleben;

2.  betont, dass die Erholung nach der Pandemie und die Wiederbelebung der europäischen Kulturpolitik eng mit den anderen Herausforderungen verbunden sind, mit denen die Europäische Union und die ganze Welt konfrontiert sind, angefangen mit der Klimakrise; ist der Überzeugung, dass die künftige Kulturpolitik eng mit sozialen Herausforderungen und dem ökologischen und digitalen Wandel verknüpft werden muss;

3.  hält es für wesentlich, einen erheblichen Teil der von europäischen Institutionen geplanten Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten vorzusehen und ergänzend dazu weitreichende und rasche Maßnahmen zugunsten der kulturellen und kreativen Kräfte in Europa zu ergreifen und es ihnen so zu ermöglichen, ihre Arbeit in den nächsten Monaten fortzusetzen und diese Krisenzeiten zu überstehen, und dadurch die Widerstandsfähigkeit der Branche zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten abzustimmen;

4.  begrüßt die Bemühungen der Kommission und des Europäischen Rates im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Aufbauplans „Next Generation EU“; ist jedoch beunruhigt darüber, dass kein konkreter Betrag eindeutig für die direkte Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten vorgesehen wurde; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass bei den gezielten Maßnahmen der Mitgliedstaaten ein klarer Schwerpunkt auf den Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft liegen sollte und dass diese weithin und zügig Nutzen aus sämtlichen Mitteln für die Erholung ziehen können sollten;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Abhängigkeit von den konkreten Bedürfnissen mindestens 2 % der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Erholung für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten vorzusehen; betont, dass an diesem Anteil die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten für das BIP der EU sichtbar werden sollte, da sie 7,8 Millionen Arbeitsplätze stellen und mit 4 % zum BIP beitragen; erklärt erneut, dass eine präzise Programm- und Finanzplanung benötigt wird, mit der sichergestellt werden soll, dass die Arbeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten fortgesetzt werden kann und den in diesem Bereich Tätigen Planbarkeit geboten wird;

6.  begrüßt die Schaffung der Aufbauhilfe REACT‑EU, die als direkter Aktionsplan mit dem Ziel, stark betroffenen Regionen und Wirtschaftszweigen zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, fungiert; begrüßt den Umstand, dass die Kultur als wichtige betroffene Branche gilt; ist jedoch besorgt darüber, dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass diese Initiative der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zugutekommt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten als Branche von strategischer Bedeutung und als Priorität im Rahmen des Aufbauplans der EU anzusehen und klare Budgets in Verbindung mit raschen und konkreten Maßnahmen für die Erholung der entsprechenden Akteure festzulegen, die allen Interessenträgern – auch unabhängigen Künstlern – zugutekommen sollten und nicht nur auf ihre wirtschaftliche Erholung, sondern auch auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Menschen ausgerichtet sind, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten tätig sind;

7.  bemängelt, dass das Programm „Kreatives Europa“ im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ keine zusätzlichen Finanzmittel erhalten hat und fordert, dass die Gesamtmittel des Programms „Kreatives Europa“ auf 2,8 Mrd. EUR aufgestockt werden;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die spezifischen nationalen Vorschriften in den Bereichen Soziales, Steuern und Wirtschaft, die üblicherweise für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft gelten, während und nach der Krise ausgeweitet werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten agierende KMU in ihre bereits eingeführten spezifischen Pläne für die Erholung von KMU aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung von Kulturstätten und ‑veranstaltungen in Erwägung zu ziehen, wenn sie neue Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einführen;

9.  fordert eine verstärkte Abstimmung, damit bewährte Verfahren und konkrete Lösungen ermittelt werden können, mit denen die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in der gegenwärtigen Situation und bei etwaigen späteren Neubelebungen unterstützt werden können; begrüßt die Kampagnen der Branche, die unter den Hashtags #saveEUculture und #double4culture durchgeführt wurden, und die Bemühungen der Kommission um die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten im Rahmen der Kampagne, die unter dem Hashtag #CreativeEuropeAtHome stand;

10.  stellt mit Besorgnis fest, dass soziale Sicherheitsnetze Kreativschaffenden in atypischen Beschäftigungsverhältnissen häufig nicht zugänglich waren; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang aller Kreativschaffenden – auch von Kreativschaffenden in atypischen Beschäftigungsverhältnissen – zu Sozialleistungen sicherzustellen;

11.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen für die Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten auf der Ebene der EU einzuführen, der den Besonderheiten der Branche Rechnung trägt und Leitlinien und Grundsätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umfasst, wobei besonderes Augenmerk auf der länderübergreifenden Beschäftigung liegen sollte;

12.  stellt fest, dass die Reisebeschränkungen nach wie vor die kulturelle Zusammenarbeit in Europa behindern und die internationale Mobilität und Tourneen, die eine wichtige Einnahmequelle für die Kulturakteure sind, ernsthaft beeinträchtigt haben; stellt fest, dass Mittel für die internationale Zusammenarbeit, Tourneen und Koproduktionen häufig gekürzt und auf Härtefonds im Zusammenhang mit der Pandemie umgeleitet wurden; ist besorgt über die negativen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die kulturelle Zusammenarbeit in Europa; fordert die Mitgliedstaaten auf, ungerechtfertigte Schengen-Beschränkungen zu reduzieren, und fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Mitgliedstaaten für sichere grenzüberschreitende Tourneen, Live-Kulturveranstaltungen und kulturelle Aktivitäten auszuarbeiten;

13.  fordert die Kommission auf, die Mobilität der Künstler zu unterstützen, damit sie sich über Methoden und Techniken austauschen können, und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt maßgeblich zu fördern; spricht sich nachdrücklich für die damit einhergehende gegenseitige Anerkennung künstlerischer Fertigkeiten aus;

14.  begrüßt die Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), mit dem die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Kurzarbeitsmaßnahmen – insbesondere diejenigen in Bezug auf KMU und Selbstständige – unterstützt werden sollen; ist der Ansicht, dass die Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft dank dieses Instruments, sofern möglichst viele Kulturakteure, darunter freiberufliche Autoren, Interpreten, Künstler und andere Kulturschaffende, einbezogen werden, in ihrem Tätigkeitsbereich verbleiben und gleichzeitig ihre Einkommensverluste ausgleichen können, während ferner dafür gesorgt wird, dass kein Know-how verloren geht; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ausreichende Garantien zu liefern, damit SURE rasch einsatzbereit ist und allen Rechtspersonen, einschließlich nicht formaler Einrichtungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten, zur Verfügung steht;

15.  vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Pandemie und ihre Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaften nicht als Argument dafür herangezogen werden sollten, die nationalen oder europäischen öffentlichen Ausgaben für Kultur weiter zu senken; weist darauf hin, dass das Programm „Kreatives Europa“ und seine Aktionsbereiche MEDIA und Kultur wie auch sein branchenübergreifender Aktionsbereich eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, durch den Zugang zu europäischen Fördermitteln für europäische Zusammenarbeit und ein angemessenes Maß an Stabilität in der Branche zu sorgen, indem den Projekten der Aufbau langfristiger Partnerschaften ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten im gesamten MFR durchgängig zu berücksichtigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Parlament für den nächsten MFR eine notwendige Verdoppelung der für das Programm „Kreatives Europa“ vorgesehenen Haushaltsmittel gefordert hat, und bekräftigt nachdrücklich seinen Standpunkt hinsichtlich der Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten sowie ihrer Arbeitnehmer; hält es für äußerst wichtig, dass die Programme möglichst bald finalisiert und verabschiedet werden, damit ein reibungsloser Übergang ausgehend von den Vorgängerprogrammen sichergestellt werden kann; hebt hervor, dass die Kommission für einen Übergang sorgen muss, um die Zeit zwischen dem derzeitigen Programm „Kreatives Europa“ und dem neuen Programm zu überbrücken, falls sich der Beginn des neuen Finanzierungszeitraums verzögert;

16.  fordert die Kommission auf, ein breites Spektrum gemischter Finanzierungsquellen, die der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten zugutekommen können, zu ermitteln und darüber transparent zu informieren; fordert nachdrücklich, dass die am Europäischen Innovations- und Technologieinstitut angesiedelte künftige Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die Kultur- und Kreativwirtschaft in diesem Zusammenhang eine führende Rolle übernimmt; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ Mittel für die Kultur- und Kreativschaffenden bereitzustellen, die in den Bereichen kulturelle Experimente, Innovation und künstlerische Forschung tätig sind; bekräftigt, dass die Synergien auf europäischer Ebene verstärkt werden müssen und gleichzeitig neue innovative und digitale Lösungen gefördert werden müssen, die für die Branche in der gegenwärtigen Zeit und darüber hinaus von Nutzen sein können;

17.  ist sich der Bedeutung der Digitalisierung für die Gestaltung, Erstellung, Verbreitung und Zugänglichkeit von kulturellen und kreativen Werken bewusst und fordert die Kommission auf, die Finanzierungsmöglichkeiten der Digitalisierung europäischer kultureller Werke genauer zu ermitteln und den KMU und Organisationen den Zugang zum Erwerb digitaler Kompetenzen und zur entsprechenden Infrastruktur zu erleichtern;

18.  stellt fest, dass die Mehrheit der bisher geplanten Unterstützungsmaßnahmen auf einer Verschuldung beruht und es sich dabei nicht um eine Lösung handelt, die für alle Interessenträger im Bereich der Kultur tragfähig ist; fordert, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in erheblichem Umfang und in erster Linie auf der Grundlage von Zuschüssen unterstützt werden, damit die Lebensgrundlage lokaler Gemeinschaften gesichert wird;

19.  begrüßt die neuen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche, mit denen der Zugang zu erschwinglicher Fremdfinanzierung für KMU aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihren Sparten verbessert werden soll; betont, dass die Fazilität in größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden muss, wobei möglichst alle Mitgliedstaaten und Regionen sowie KMU jeglicher Größe erfasst werden sollten; fordert den verstärkten Einsatz der Garantiefazilität im Rahmen des Programms „InvestEU“, um für größere Flexibilität für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten zu sorgen;

20.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der künftigen Garantiefazilitätsinstrumente des Programms „InvestEU“ für den Zeitraum 2021–2027 mehr Unterstützung in Bezug auf die Fremdfinanzierung erhalten;

21.  bedauert, dass im Hinblick auf die Ermöglichung des Zugangs nichtstaatlicher Organisationen und kleinerer Organisationen zu Finanzierungsmitteln keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, ihre derzeitigen Kriterien und Strategien mit Blick auf Garantien zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich von KMU mit höherem Risikoprofil mit geringem oder keinem Zugang zu den Finanzmärkten, die immaterielle Vermögenswerte generieren;

22.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die sich verschärfenden Auswirkungen der Krise auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten in einer Zeit abzumildern, in der Festivals und Kulturveranstaltungen nach wie vor abgesagt werden, was insbesondere für die Musikbranche und die darstellenden Künste sowie für unabhängige Künstler verheerende finanzielle Folgen hat; ist der Ansicht, dass spezielle europäische Digitalplattformen für darstellende Künste eingerichtet werden sollten, damit möglichst viele europäische Kulturinhalte und Kreativprodukte eine Verbreitung erfahren; fordert, dass bei der Gestaltung solcher Plattformen auf die faire Vergütung von Künstlern, Kulturschaffenden und Unternehmen geachtet wird; fordert, zusammen mit den einschlägigen Akteuren stärker in die Suche nach Lösungen einbezogen zu werden, was die Unterstützung der Aktivitäten und insbesondere der Künstler und Kulturschaffenden, die von der Absage großer Festivals und Kulturveranstaltungen betroffen sind, anbelangt;

23.  fordert die Kommission auf, zu ermitteln, ob die für Kulturförderung geltenden nationalen Vergabemethoden allen Kulturschaffenden offenstehen und ob die Vergabe unabhängig, kostenlos und fair erfolgt; fordert die Kommission auf, an besseren quantitativen und qualitativen Indikatoren zu arbeiten, um einen zuverlässigen und stetigen Datenfluss in Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten sicherzustellen;

24.  weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten auch mit anderen Maßnahmen unterstützt werden können, damit sie sich von der Krise erholen, etwa mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf alle Kulturgüter und ‑dienstleistungen, einer besseren Bewertung immaterieller Vermögenswerte und Steuergutschriften für die kulturelle Produktion;

25.  weist darauf hin, dass auf den Tourismus 10,3 % des BIP der Europäischen Union entfallen, wovon über 40 % auf das kulturelle Angebot zurückzuführen sind; ist der Ansicht, dass die allmähliche Erholung der Tourismusbranche die Gelegenheit bietet, die europäische Kultur und das europäische Kulturerbe aktiv zu fördern und gleichzeitig den Grundstein für einen nachhaltigen europäischen Tourismus zu legen; fordert in diesem Zusammenhang die Einführung eines jährlichen Programms zur Aufwertung der europäischen Kultur und des europäischen Kulturerbes, das die kulturelle Vielfalt Europas abbildet; fordert, dass bei den Strukturfonds im Rahmen der von ihnen unterstützten Projekte die Erhaltung von Kulturgütern und das künstlerische Schaffen eine möglichst weitgehende Berücksichtigung erfahren; hebt den bedeutenden Mehrwert des Geschichts- und Kulturtourismus hervor; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen integrierten Politikansatz zu entwickeln, um die Wiederbelebung dieses Wirtschaftszweiges zu unterstützen;

26.  ist der Ansicht, dass diese Gelegenheit genutzt werden sollte, um europäische Kulturinhalte weltweit zu fördern, indem die europäische Produktion unterstützt wird und europäische Sendenetze aufgebaut werden; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um eine möglichst reibungslose Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften wie etwa der Neufassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste(6), der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt(7) und der Satelliten- und Kabelrichtlinie(8) zu ermöglichen; weist auf das Potenzial der Film- und Videoindustrie hin und fordert eine gesamteuropäische Partnerschaft zur Unterstützung der in diesem Bereich tätigen europäischen Kulturschaffenden; betont, dass bei der Umsetzung dieser Richtlinien und der anstehenden Legislativvorschläge Kollektivverfahren beibehalten und gefördert werden müssen, damit für einen angemessenen Schutz der einzelnen Kulturschaffenden gesorgt wird;

27.  ist sich des geschwächten Zustands des Medienökosystems und des katastrophalen Zustands der lokalen und regionalen Nachrichtenmedien sowie der auf kleineren Märkten tätigen Medien bewusst; ist der Ansicht, dass die Kommission in diesem Zusammenhang mittel- und langfristige Strategien vorlegen sollte, darunter spezifische Initiativen zur Unterstützung der lokalen und regionalen Medien und der auf kleinen Märkten tätigen Medien, zumal freie, unabhängige und ausreichend finanzierte Medien auch ein Gegengewicht zur Verbreitung und Wirksamkeit von Desinformation bilden; ist der Ansicht, dass die Einrichtung eines Fonds für Nachrichtenmedien, der sich auf den Fremdvergleichsgrundsatz stützt, in Erwägung gezogen werden sollte; unterstützt die anstehenden Vorschläge der Kommission für ein Paket zum Gesetz über digitale Dienste, insbesondere die neuen und überarbeiteten Vorschriften zu Online-Plattformen und Online-Werbung; ist der Ansicht, dass der Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, da dadurch oftmals die Pluralität und Vielfalt von Nachrichten verringert wird und deswegen unter Umständen auch negative Auswirkungen auf den Informationsmarkt zu verzeichnen sind; unterstützt den geplanten Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien und die damit angekündigten Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den digitalen Wandel in der Branche zu unterstützen;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks zu unterstützen und zu fördern, da diese für die Förderung der Demokratie und eine solide Erholung der Gesellschaften von der beispiellosen Krise von entscheidender Bedeutung ist; hebt hervor, wie wichtig europäische Finanzierungsmittel für die Förderung und Bewahrung der Freiheiten und der Vielfalt der Kultur und der Medien sind; ist der Ansicht, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Sparten zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen gehören, zur Förderung der Geschlechtergleichstellung beitragen sollten und als starker Katalysator für eine nachhaltige Entwicklung und einen gerechten Übergang fungieren könnten;

29.  weist auf das Potenzial der kulturellen Vielfalt hin, wenn es um die globale Reichweite der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Sparten geht, und fordert ein ausgewogenes Konzept, bei dem ein breites Spektrum von Akteuren aus verschiedenen Regionen und unterschiedlicher Größe einbezogen wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die bestehenden Programme und Maßnahmen der EU, etwa das Europäische Kulturerbe-Siegel, ordnungsgemäß zu bewerten und zusätzlich finanzielle Einschätzungen mit Blick auf eine bessere Kommunikation über das Kulturerbe und die Kulturwege vorzusehen, damit die Bürger zu einem besseren Verständnis der EU-Maßnahmen gelangen können; fordert die Kommission ferner auf, eine ambitionierte und inklusive Kommunikations- und Förderpolitik für die Kultur in Europa vorzuschlagen, die es ermöglichen würde, europäischen Kulturinhalten und kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsorten europa- und weltweit echte Bedeutung zu verleihen;

30.  ist der Ansicht, dass mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Unterstützung Kultur- und Kreativschaffender in Europa Akteure und Initiativen unterstützt werden sollten, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas einschließlich Minderheitensprachen und kleiner Sprachen abbilden;

31.  fordert die Kommission auf, bei der Ermittlung praktischer Lösungen mit den Kulturhauptstädten Europas zusammenzuarbeiten und ihnen dabei zu helfen, die durch die Pandemie verursachte Störung im Rahmen eines eingehenden Dialogs mit den Organisatoren so weit wie möglich zu begrenzen, wobei es insbesondere um jene Städte geht, die den Titel 2020 und 2021 tragen; betont, wie wichtig es ist, dass ihnen mehr Unterstützungsverfahren und finanzielle Lösungen angeboten werden; weist erneut darauf hin, dass der Zeitplan der Kulturhauptstädte Europas aufgrund der derzeitigen Umstände geändert wurde, und fordert die Entscheidungsträger auf, eine mögliche Verlängerung des Zeitraums für die nächsten Städte, die als Organisatoren auftreten, zu prüfen;

32.  fordert verstärkte Anstrengungen, um die Impulse des Europäischen Jahres des Kulturerbes zu nutzen und es zu einem dauerhaften politischen Vermächtnis zu machen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, beim Kulturerbe ein stärker integriertes Konzept zu verfolgen, bei dem das materielle, immaterielle, natürliche und digitale Erbe als untrennbar miteinander verbunden erachtet wird; betont, dass eine ständige Plattform, in deren Mittelpunkt die organisierte Zivilgesellschaft steht, eingerichtet werden muss, die auf die Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Kulturerbepolitik auf der Ebene der EU ausgerichtet ist; fordert darüber hinaus einen umfassenden Rahmen für das digitale Kulturerbe, wobei das Hauptaugenmerk auf die Anstrengungen zur Digitalisierung des vorhandenen Kulturerbes und die allgemeine Zugänglichkeit des digitalisierten kulturellen Materials zu richten ist; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Interoperabilität und Normen hin; fordert eine gründliche Überarbeitung der Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung(9);

33.  betont, dass viele Kulturerbestätten nicht überwacht und nicht angemessen gepflegt wurden, als die Ausgangsbeschränkungen galten und daher Schaden genommen haben und dass diese Stätten schon zuvor anfällig gegenüber Umweltschäden, Naturkatastrophen und dem Klimawandel waren und bereits zuvor die Gefahr bestand, dass dort illegale Ausgrabungen vorgenommen oder sie Gegenstand eines illegalen Handels werden; betont, dass die Beschäftigung im Bereich des Kulturerbes geschützt werden muss und dass Restauratoren und Sachverständige im Bereich des Kulturerbes unterstützt und mit den für den Schutz der europäischen Kulturerbestätten nötigen Mitteln ausgestattet werden müssen;

34.  ist der Ansicht, dass die kulturelle Dimension Teil des Dialogs mit den Bürgern sein muss, insbesondere im Rahmen der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas;

35.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 28.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0054.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0169.
(4) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221.
(5) https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Culture_statistics_-_cultural_employment#Self-employment
(6) ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69.
(7) ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 92.
(8) ABl. L 248 vom 6.10.1993, S. 15.
(9) ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 39.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen