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Verfahren : 2019/2805(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0243/2020

Eingereichte Texte :

B9-0243/2020

Aussprachen :

PV 17/09/2020 - 8
CRE 17/09/2020 - 8

Abstimmungen :

PV 17/09/2020 - 12
PV 17/09/2020 - 16

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0241

Angenommene Texte
PDF 151kWORD 48k
Donnerstag, 17. September 2020 - Brüssel
Die Bedeutung städtischer und grüner Infrastruktur – Europäisches Jahr für grünere Städte 2022
P9_TA(2020)0241B9-0243/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zu dem Europäischen Jahr für grünere Städte 2022 (2019/2805(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu dem Thema „Grüne Infrastruktur – Aufwertung des europäischen Naturkapitals“(4),

–  unter Hinweis auf das siebte Umweltaktionsprogramm,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Biologische Vielfalt – Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020“ (COM(2011)0244),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für grüne Infrastruktur(5),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Mai 2019 mit dem Titel „Überprüfung des Fortschritts bei der Umsetzung der EU-Strategie für grüne Infrastruktur“ (COM(2019)0236).

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6. Mai 2013 mit dem Titel „Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals“ (COM(2013)0249),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 8. Oktober 2013 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals“(6),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Oktober 2013 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals“(7),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission vom 19. September 2013 zur Erarbeitung einer Strategie der EU für umweltverträgliche Infrastruktur (O‑000094/2013 – B7‑0525/2013),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten,

–  unter Hinweis auf die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“(8),

–  unter Hinweis auf den Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie(9),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Bedeutung städtischer und grüner Infrastruktur – Europäisches Jahr für grünere Städte 2022 (O‑000039/2020 – B9‑0014/2020),

–  gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass unter „grüne Infrastruktur“ ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen verstanden wird, das Umweltmerkmale, die mit Blick auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt sind und bewirtschaftet werden, und terrestrische und aquatische Ökosysteme sowie andere physische Elemente in Land- (einschließlich Küsten-) und Meeresgebieten sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum umfasst;

B.  in der Erwägung, dass 72 % der Menschen in der EU in Großstädten, Kleinstädten und Vorstädten leben und der Anteil der städtischen Bevölkerung weiter wächst und 2020 auf 80 % steigen könnte(10); in der Erwägung, dass diese Zahlen deutlich machen, dass grüne Städte für die Bewältigung der großen Herausforderungen, mit denen unser Planet zu kämpfen hat, wichtiger sind denn je und dass sie über ein wachsendes Potenzial verfügen, als Schlüsselelemente sowohl im Hinblick auf die Umsetzung globaler Agenden als auch für die Einbeziehung der Bürger in die politische Entscheidungsfindung zu dienen;

C.  in der Erwägung, dass Städte vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen stehen, die von den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit ihrer Einwohner bis hin zu Umweltbelangen reichen, und in der Erwägung, dass eine grüne Infrastruktur enormes Potenzial birgt, naturbasierte ökologische, ökonomische und soziale Lösungen für viele dieser Probleme anzubieten, die im Allgemeinen günstig und nachhaltig sind und Arbeitsplätze schaffen;

D.  in der Erwägung, dass für grüne Infrastruktur und ihre zahlreichen positiven Auswirkungen auf Ökosysteme sowie die Leistungen, die sie der Bevölkerung bietet, sensibilisiert werden muss, um naturbasierte Lösungen in der Land- und Raumplanung und die Schaffung und Regeneration grüner Flächen besser zu fördern und den Übergang vom Standard einer grauen zu dem einer grünen Infrastruktur in der Stadtplanung und der Raumentwicklung zu beschleunigen und es zu ermöglichen, dass Städte sich besser an die negativen Auswirkungen des Klimawandels anpassen;

E.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur Ökosystemleistungen bereitstellt, die für unser Wohlergehen, die urbane Lebensmittelerzeugung und Wasserumlauf und ‑rückhaltung von entscheidender Bedeutung sind, mittels natürlicher Prozesse die Infiltration erhöhen und die Verschmutzung reduzieren, die Umgebungstemperaturen regulieren, die biologische Vielfalt (einschließlich der Bestäuber) fördern, die Nährstoffkreisläufe verbessern, Wohngebiete ästhetischer erscheinen lassen, Bewohnern mehr Möglichkeiten für Sport bieten und das Wohlergehen der Einwohner verbessern;

F.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur zur Entwicklung von Natura-2000-Netzen in städtischen Gebieten beiträgt, wobei die Verbindung zwischen ökologischen grünen und blauen Korridoren verbessert wird, die Erhaltung von Arten und Lebensräumen, die für das Ökosystem von wesentlicher Bedeutung sind, gefördert wird und dazu beigetragen wird, die Bereitstellung von Ökosystemleistungen in städtischen Gebieten aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass sich der jährliche Nutzen der durch das Natura-2000-Netz erbrachten Ökosystemleistungen EU-weit auf schätzungsweise 300 Mrd. EUR beläuft, wobei die Vorteile grüner Infrastruktur wesentlich mehr wert sind;

G.  in der Erwägung, dass die Ökologisierung von Städten mehr beinhaltet als nur Initiativen, mit denen mehr Grünflächen in Städten angelegt werden sollen, da die Nachhaltigkeit von Grünflächen davon abhängt, dass Luft, Wasser und Böden sauber sind und dass die biologische Vielfalt durch das Stadtbild gefördert wird;

H.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur ein wesentlicher Bestandteil der Biodiversitätsstrategie bis 2020 und der Biodiversitätsstrategie für 2030 ist;

I.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur zum Klimaschutz beiträgt, da sie die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel stärkt und dazu beiträgt, die Menge an atmosphärischem CO2 durch direkte Kohlenstoffbindung, insbesondere in Torfmooren, Ozeanen und Wäldern, zu verringern; in der Erwägung, dass sie auch dazu beiträgt, das Pumpen und die Behandlung von Wasser und Abwasser sowie den damit verbundenen Energiebedarf zu verringern und den Energieverbrauch und die Emissionen von Gebäuden dank „intelligenter Gebäude“ zu verringern, die mit grünen Elementen wie Dächern und Mauern ausgestattet sind und neue Materialien enthalten, durch die die Ressourceneffizienz erhöht wird; in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur auch dazu beiträgt, den Energiebedarf und verkehrsbedingte Umweltverschmutzung zu verringern, indem alternative, saubere Verkehrsträger wie Radfahren, Fußgängerverkehr und saubere öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich des Schiffsverkehrs, leichter genutzt werden können;

J.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur durch den Schutz des Naturkapitals, die Erhaltung natürlicher Lebensräume und Arten, die Verbesserung des ökologischen Zustands, die Bewirtschaftung von Gewässern und die Lebensmittelsicherheit zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt; in der Erwägung, dass ihr Ausbau zu den wirksamsten Maßnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel zählt, die in Städten ergriffen werden können, weil solche Maßnahmen die negativen Auswirkungen des Klimawandels und immer häufiger werdender extremer Wetterphänomene wie Hitzewellen, Waldbrände, extreme Regenfälle, Überschwemmungen und Dürren abmildern, extreme Temperaturen ausgleichen und die Lebensqualität der in städtischen Gebieten lebenden EU-Bürger verbessern;

K.  in der Erwägung, dass laut der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN inzwischen mehr als 22 % der Arten in Europa vom Aussterben bedroht sind; in der Erwägung, dass die Ökologisierung von Städten zur Förderung der biologischen Vielfalt beiträgt und bei der Eindämmung der Biodiversitätskrise eine wichtige Rolle spielen kann; in der Erwägung, dass die Förderung der biologischen Vielfalt in Städten positive Nebeneffekte mit sich bringen kann, indem die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme gesteigert und das Potenzial zur Bindung von CO2 erhöht wird;

L.  in der Erwägung, dass eine gute Stadtplanung, bepflanzte Böden und versickerungsfähige Straßenbeläge die Wasserrückhaltung und das Steuern der Versickerung besser unterstützen und Bodenerosion und Oberflächenabfluss in Städten besser entgegenwirken als Asphalt und Beton; in der Erwägung, dass hochwertige grüne Infrastruktur das Überschwemmungsrisiko verringert;

M.  in der Erwägung, dass gut konzipierte grüne Infrastruktur eine der besten Möglichkeiten darstellt, die Anzahl ökologischer grüner und blauer Korridore zu erhöhen und auf diese Weise die biologische Vielfalt zu schützen;

N.  in der Erwägung, dass Pflanzen die Luft reinigen, indem sie kleine Partikel herausfiltern und Sauerstoff erzeugen; in der Erwägung, dass die Luftqualität in unseren Städten zu einem der größten Gesundheitsprobleme geworden ist, mit denen die EU heute zu kämpfen hat; in der Erwägung, dass sauberere Luft die Lebensqualität von Millionen Menschen verbessern würde, darunter Menschen, die an Asthma und Atemwegserkrankungen leiden; in der Erwägung, dass in der EU jedes Jahr 430 000 Menschen vorzeitig sterben, weil sie verschmutzte Luft eingeatmet haben; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Luftqualität für die EU, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Kommunen ein prioritäres Anliegen sein muss, damit die Menschen und die Ökosysteme vor den Auswirkungen der Luftverschmutzung geschützt werden; in der Erwägung, dass die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch eine Verbesserung der Luftqualität erheblich gesenkt werden könnte;

O.  in der Erwägung, dass durch die Nutzung von Bäumen und Pflanzen die Lärmbelastung in städtischen Gebieten verringert werden kann; in der Erwägung, dass Lärmbelastung nach der Luftqualität die zweitwichtigste umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme ist; in der Erwägung, dass im Rahmen des von der EU finanzierten Forschungsprojekts HOSANNA festgestellt wurde, dass natürliche Lärmschutzwände aus Pflanzen die Anwohner besser vor Verkehrslärm schützen als die üblichen geraden Lärmschutzwände; in der Erwägung, dass sich Lärmbelastung negativ auf die biologische Vielfalt und die Natur auswirkt und dass Bemühungen zur Ökologisierung von Städten daher auch Initiativen zur Verringerung der Lärmbelastung umfassen sollten;

P.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur auch in Küstenstädten, die in der Regel an Feuchtgebiete angrenzen, gefördert werden sollte, um die biologische Vielfalt und die Ökosysteme in den Meeren und an den Küsten zu erhalten und die nachhaltige Entwicklung der Küstenwirtschaft, des dortigen Tourismus und der Küstenlandschaft zu fördern, und dass solche positiven Entwicklungen ihrerseits zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels in diesen gefährdeten Gebieten beitragen, die besonders vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sind;

Q.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur in Hafengebieten gefördert werden sollte, da sie ein wichtiger Teil der Küstenstädte sind und in der Regel ausgedehnte Landgebiete umfassen, die auch Teil des Natura-2000-Netzes sind; in der Erwägung, dass dadurch Umweltprobleme wie Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt besser angegangen werden können und die Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte wie die Elektrifizierung von Häfen gefördert werden kann;

R.  in der Erwägung, dass grüne Infrastruktur Menschen Zugang zur Natur bietet, die sonst möglicherweise wenig Kontakt damit hätten, wie etwa Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu ihrer Bildung beiträgt und ihnen dabei hilft, ein Bewusstsein für die Natur und die ökologischen Herausforderungen zu entwickeln;

S.  in der Erwägung, dass grünere Städte erhebliche Vorteile für die Gesundheit bieten können, da sie die Luftqualität verbessern, die Einwohner motivieren, sich mehr zu bewegen und Sport zu treiben, zur Vorbeugung und Heilung von Depressionen beitragen, das Immunsystem verbessern und letztlich zu mehr Freude und Wohlbefinden führen(11);

T.  in der Erwägung, dass die Attraktivität und der Komfort von Stadtvierteln und Städten unter anderem durch eine höhere Anzahl städtischer Parks und Gärten, grünere Straßen, begrünte Dächer auf den Gebäuden, mit Pflanzen bedeckte Bushaltestellen und grünere Spielplätze erhöht wird; in der Erwägung, dass dadurch auch die sozialen Kontakte zwischen den Bürgern gesteigert werden, positive Verhaltensänderungen gefördert werden und ein stärkeres Gefühl der Gemeinschaft geschaffen wird; in der Erwägung, dass öffentliche Grünflächen für die Bewohner von Städten von unschätzbarem Wert sein können;

U.  in der Erwägung, dass grünere Stadtviertel nachweislich den wirtschaftlichen Wert von Immobilien erhöhen, da diese Stadtviertel für potenzielle Käufer dadurch begehrenswerter werden, weswegen es unerlässlich ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gentrifizierung abzuschwächen und einen gerechten Zugang zu grüneren Stadtvierteln zu gewährleisten;

V.  in der Erwägung, dass die Ökologisierung der Städte eine nachhaltigere Erzeugung von Lebensmitteln in kleinem Maßstab erleichtern und durch die Förderung kurzer Versorgungsketten den CO2-Fußabdruck von Lebensmitteln verringern kann, wodurch neue Kleinstunternehmen entstehen können und die Einwohner angeregt werden, in diesem Bereich aktiv zu werden und die Lebensmittelkette besser zu verstehen, insbesondere in Bezug auf biologische und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft;

W.  in der Erwägung, dass 80 % der im Meer vorgefundenen Abfälle aus Städten stammen, darunter Abfälle aus stromaufwärts gelegenen Flussgebieten; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Abfallbewirtschaftungssysteme in städtischen Gebieten zu verbessern, insbesondere die Bewirtschaftung von diffuser Verschmutzung, Unrat und Makroabfällen, beispielsweise durch eine verstärkte Filtration in Kläranlagen, um die Städte umweltfreundlicher zu machen und die Meeresverschmutzung zu bekämpfen;

X.  in der Erwägung, dass die Bürger bei der Stadtplanung und der Konzeption grüner Infrastruktur eingebunden sein müssen und das Gefühl haben müssen, das ihre Beiträge berücksichtigt werden, wobei den lokalen ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten Rechnung getragen werden muss;

Y.  in der Erwägung, dass die Entwicklung grüner Infrastruktur mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere im Hinblick auf die Wasserressourcen, einhergeht; in der Erwägung, dass es wichtig ist, grüne und blaue Infrastrukturen umweltverträglich zu verknüpfen, unter anderem durch die Wiederverwendung von Wasser und Regenwasser und eine wirksame Wasserbewirtschaftung;

Z.  in der Erwägung, dass die von Bäumen erbrachten Ökosystemleistungen mit dem Alter der Bäume deutlich zunehmen; in der Erwägung, dass eine gesunde und integrierte Bewirtschaftung und Planung des städtischen Raums von wesentlicher Bedeutung ist, um dessen Entwicklungspotenzial zu maximieren und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, das Potenzial und die Dienstleistungen der grünen Infrastruktur voll auszuschöpfen;

1.  erkennt den Beitrag an, den grünere Städte zur Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele sowie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Fähigkeit der EU, sich an den Klimawandel anzupassen, leisten können; unterstreicht die wichtige Rolle grünerer Städte bei der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Verpflichtungen im Rahmen der Neuen Städteagenda, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Nutzung der Wasserressourcen und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in der städtischen Umwelt;

2.  fordert die Kommission auf, eine neue EU-Strategie für grünere Städte und grüne Infrastruktur auszuarbeiten, um die Städte dabei zu unterstützen, ihren Teil zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen, sowie das Wohlergehen der Menschen, die in Städten leben, zu verbessern;

3.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des europäischen Grünen Deals Maßnahmen vorzuschlagen, die sich insbesondere mit der Rolle der Städte befassen, und Investitionen in grüne Infrastruktur zu fördern;

4.  betont, wie wichtig eine wirksame durchgehende Berücksichtigung von Klima- und Umweltaspekten bei der Gestaltung der lokalen, regionalen, nationalen und globalen Stadtpolitik ist;

5.  betont, dass für Städte, die den Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, eine Strategie für die Anpassung an den Klimawandel verabschiedet werden muss, die auf einem neuen am Ökosystem ausgerichteten Konzept der Risikoprävention und des Risikomanagements beruht, indem insbesondere Wasserrückzugsgebiete, Überflutungsflächen, Gebiete mit natürlichen Schutz und – wo dies dringend erforderlich ist – Gebiete, die künstlichen Schutz erfordern, ermittelt werden;

6.  fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, Aktionspläne auszuarbeiten und Maßnahmen, die auf die Anlage und Pflege von Grünflächen in städtischen Gebieten ausgerichtet sind, aktiv zu fördern;

7.  erkennt die große Bedeutung öffentlicher Grünflächen für das körperliche und geistige Wohlergehen der Stadtbewohner an, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie; fordert die lokalen, regionalen und nationalen Behörden auf, städtische Grünflächen zu schützen und zu fördern, ihre Qualität zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Bewohner leichten Zugang zu öffentlichen Grünflächen in ihren Kommunen haben;

8.  betont, dass das Potenzial der Städte, zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen beizutragen, unterschätzt wird; weist darauf hin, dass sich durch die noch bessere Nutzung der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen und der grünen Infrastruktur in Städten und Stadtrandgebieten die Gesundheit des Menschen verbessert; weist darauf hin, dass die Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Einbeziehung und weiteren Eingliederung der biologischen Vielfalt und der Funktionen des Ökosystems in die Stadtgestaltung, ‑politik und ‑planung bei der Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel in Städten eine wichtige Rolle spielen kann, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Verfahren zu fördern;

9.  begrüßt, dass in der Biodiversitätsstrategie für 2030 im Rahmen des europäischen Grünen Deals ein starker Schwerpunkt auf die Begrünung städtischer und stadtnaher Gebiete und die Erhöhung der biologischen Vielfalt in städtischen Räumen gelegt wird; begrüßt insbesondere die neuen Pläne für die Begrünung der Städte und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Städte bei der Aufstellung dieser Pläne sehr ambitioniert vorgehen und dass die Pläne wirksam umgesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, auch die Begrünung städtischer Gebiete mit weniger als 20 000 Einwohnern zu fördern;

10.  schlägt vor, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr für grünere Städte zu erklären;

11.  schlägt vor, dass mit dem Europäischen Jahr für grünere Städte 2022 folgende Ziele verfolgt werden:

   a) Sensibilisierung für die Vorteile grüner Räume in bebauter Umgebung; Einführung von Initiativen zur Verbesserung der Bereitstellung von Grünflächen, auch in der Nähe von Wohngebieten;
   b) Steigerung der Quantität und Qualität der Forschung und Entwicklung neuer Innovationen in verschiedenen Fachgebieten zur Schaffung eines grüneren Mehrwerts und zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten; Bereitstellung gezielter Unterstützung für nachhaltige Digitalisierung in der EU und damit für Start-ups und digitale Innovationen; Intensivierung grüner Infrastrukturprojekte;
   c) Ermutigung der lokalen Behörden und der Bürger, tätig zu werden und ihre eigenen Stadtviertel und ihre Umgebung aufzuwerten, wobei sie als Gemeinschaft zusammenkommen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Städte zu erhöhen und deren Zukunft neu zu gestalten; stärkere Einbeziehung der Bürger in andere Maßnahmen und Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Umwelt und das gesamte Leben der Stadt;
   d) Schaffung einer Kultur der Wertschätzung grüner Räume und der blau-grünen Infrastruktur; Förderung einer Stadtentwicklung, die der Notwendigkeit von Grünflächen als wichtigem Aspekt der Lebensqualität in den Städten Rechnung trägt;
   e) Förderung der Nutzung klimafreundlicher Materialien und Dienstleistungen durch öffentliche Auftragsvergabe;
   f) Erhöhung der Zahl grüner Infrastrukturprojekte; weitere Aufstockung der Ressourcen für die EU-Strategie für grüne Infrastruktur;
   g) Vernetzung bestehender Initiativen und Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, wie in zahlreichen Initiativen und Strategien vorgesehen, unter anderem in den Bereichen Stadtplanung, nachhaltige Städte und Infrastrukturen, naturbasierte Lösungen, grüne Architektur, sauberere Energie, Mobilität von Fußgängern und Radfahrern, effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen und nachhaltige und kreislauforientierte Abfallbewirtschaftung auf der Grundlage der Abfallhierarchie, mit der das Ziel des „Zero Waste“ verfolgt wird, d. h. die Reduzierung von Abfall auf ein Minimum durch eine möglichst weitgehende Nutzung von Recycling;
   h) Festlegung eines Fahrplans für die Anlage und Pflege von Grünflächen in den Städten der EU bis 2030 unter Vermittlung des Grundsatzes der ökologischen Stadtplanung, um harmonische Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu fördern und anzuerkennen, dass sie gegenseitig voneinander abhängig sind und eine bidirektionalen Beziehung erforderlich ist;
   i) Durchführung von Bildungsmaßnahmen, die sich an unterschiedliche Adressaten richten und inhaltlich auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sind, insbesondere auf Kinder;
   j) Förderung von Initiativen zur Verringerung des Stadtverkehrs sowie Förderung von und Investitionen in öffentliche Verkehrsmittel;
   k) schrittweise Einstellung des Einsatzes von Pestiziden und Herbiziden in städtischen Gebieten zum Schutz der Bewohner und der biologischen Vielfalt in Städten;
   l) Sicherstellung einer möglichst breiten Beteiligung nichtstaatlicher Umweltorganisationen an Umweltschutz- und Bildungsmaßnahmen;
   m) beträchtliche Steigerung der städtischen Dach- und Fassadenbegrünung, um das Stadtklima, die Luftqualität sowie die Isolierung zu verbessern;
   n) Unterstützung von städtischem Gartenbau sowie der Sicherung und des Ausbaus von Kleingarten-Anlagen sowie flächendeckenden städtischen Schulgarten-Angeboten in der gesamten EU als wichtigem Pfeiler der Umweltbildung von Schülerinnen und Schülern;

12.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, zügig zu handeln, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern, insbesondere durch die Verringerung der Emissionen durch neue Lösungen für die Mobilität in den Städten, mit denen effizientere und ökologisch nachhaltigere Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs gefördert werden;

13.  betont, wie wichtig es ist, die Beteiligung der Bürger an der Ökologisierung städtischer Gebiete und dem Erhalt von Grünflächen zu fördern und zu ermöglichen, indem sie in die Planungs- und/oder Umsetzungsphase der nachhaltigen Gestaltung eingebunden werden, um nachhaltige Lösungen für die Stadtplanung und Eigenverantwortung für einschlägige Maßnahmen zu schaffen und sozial integrative, widerstandsfähige und emissionsarme Städte zu fördern, die für ihre Bürger attraktiv sind; hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass die Bürger dafür sensibilisiert werden, wie sie zur Ökologisierung ihrer Städte, zum Erhalt von Grünflächen und zu einer gesünderen Umwelt ihrer Städte beitragen können; legt den Kommunen und Regionen nahe, von Bürgern angestoßene grüne Initiativen möglichst umfassend zu unterstützen sowie Projekte mit Patenschaften für Grünflächen auszubauen; fordert die Kommunen und Regionen nachdrücklich auf, ehrgeizige Initiativen für grüne Städte zu verabschieden und umzusetzen;

14.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ehrgeizige Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz weiterhin zu unterstützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine angemessene Finanzierung für Maßnahmen sicherzustellen, die zu einer nachhaltigen städtischen Entwicklung und zu grüner Infrastruktur beitragen, wie Innovationspartnerschaften und gemeinsame Auftragsvergabe von Städten in der EU; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zur Stärkung der kollektiven Macht der Städte beizutragen, um effiziente Lösungen rasch in großem Maßstab umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Beteiligung des Privatsektors durch öffentlich-private Partnerschaften, ein ehrgeizigeres Programm der Europäischen Investitionsbank und Anreize für KMU zu unterstützen, die bei der Entwicklung innovativer nachhaltiger Lösungen eine entscheidende Rolle spielen können;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7.
(2) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
(3) ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27.
(4) ABl. C 468 vom 15.12.2016, S. 190.
(5) Wie von der Kommission in der EU-Strategie für grüne Infrastruktur dargelegt: http://ec.europa.eu/environment/nature/ecosystems/strategy/index_en.htm
(6) ABl. C 356 vom 5.12.2013, S. 43.
(7) ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 153.
(8) https://ec.europa.eu/environment/europeangreencapital/index_en.htm
(9) http://www.konventderbuergermeister.eu/
(10) Europäische Umweltagentur, Analysing and managing urban growth, Europäische Umweltagentur, Kopenhagen, 2019, https://www.eea.europa.eu/articles/analysing-and-managing-urban-growth
(11) Europäische Kommission, Urban Green Spaces Increase Happiness, Europäische Kommission, Brüssel, http://ec.europa.eu/environment/europeangreencapital/space-increase-happiness/

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen