1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2020 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2019/2057(DEC))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018(1),
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2019)0316 – C9‑0052/2019)(2),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2018 durchgeführten internen Prüfungen,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit den Antworten der Organe(3),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung(4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. Mai 2020(5) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2018 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung,
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(6), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(7), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0189/2020),
1. verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2018;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2019/2057(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0189/2020),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat und der Rat als Organe der Union bezüglich der ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben anvertrauten Mittel der demokratischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern der Union unterliegen sollten;
B. in der Erwägung, dass das Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Union ist, das für die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union zuständig ist;
C. in der Erwägung, dass es eines offenen und transparenten Entlastungsverfahrens bedarf, in dessen Rahmen alle Organe der Union für die von ihnen ausgeführten Haushaltsmittel Rechenschaft ablegen, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, die notwendige Betrugsbekämpfung fortzusetzen und den Unionsbürgerinnen und ‑bürgern Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu garantieren;
1. betont, dass sich der Rat seit 10 Jahren durchgehend weigert, im Rahmen des Entlastungsverfahrens zu kooperieren, und dass das Parlament daher gezwungen war, ihm die Entlastung zu verweigern; weist darauf hin, dass der Beschluss über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 im Mai 2020 aufgeschoben wurde und dies auch in den vorangegangenen Jahren der Fall war;
2. betont, dass dies für beide Organe ein untragbarer Zustand ist – für den Rat, da seit 2009 kein positiver Beschluss über die Ausführung seines Haushaltsplans ergangen ist, und für das Parlament, weil der Rat die Funktion des Parlaments als Haushaltsbehörde und Garant für die Transparenz des Haushalts der Union und für die Erfüllung der entsprechenden demokratischen Rechenschaftspflicht nicht ausreichend achtet;
3. stellt fest, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Finanzmanagement der Organe der Union hierdurch beeinträchtigt wird; ist der Auffassung, dass es sich nachteilig auf die Rechenschaftspflicht der Union und ihrer Organe auswirkt, wenn die gegenwärtige Situation fortbesteht;
4. weist erneut darauf hin, dass das Parlament gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Haushaltsordnung die einzige Entlastungsbehörde der Union ist, dass es jedoch die Funktion des Rates als Organ, das im Entlastungsverfahren Empfehlungen ausspricht, uneingeschränkt anerkennt; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, Entlastungsempfehlungen in Bezug auf die anderen Organe der Union auszusprechen;
5. stellt nochmals fest, dass die Organe gemäß dem AEUV Verwaltungsautonomie genießen und ihre Ausgaben in gesonderten Teilen des Haushaltsplans aufgeführt werden und dass jedes Organ selbst für die Ausführung seines Haushaltsplans verantwortlich ist;
6. weist erneut darauf hin, dass das Parlament allen Organen und Einrichtungen der Union auf der Grundlage der Vorlage fachlicher Unterlagen, der Antworten auf parlamentarische Anfragen sowie von Anhörungen Entlastung erteilt; bedauert, dass das Parlament aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Rates regelmäßig Schwierigkeiten hat, Antworten von ihm zu erhalten, was seit mehr als zehn Jahren die Verweigerung der Entlastung zur Folge hat;
7. stellt nochmals fest, dass eine wirksame Kontrolle der Ausführung des Unionshaushalts die loyale Zusammenarbeit zwischen den Organen erfordert; weist erneut auf seinen Wunsch hin, mit dem Ziel einer für beide Seiten zufriedenstellenden Vereinbarung Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen, um diese festgefahrene Situation endlich zu beenden;
8. weist nachdrücklich auf das Schreiben des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 25. Mai 2020 an den Generalsekretär des Rates hin, in dem er davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Haushaltskontrollausschuss von der Konferenz der Präsidenten damit beauftragt wurde, die Verhandlungen mit dem Rat über das Entlastungsverfahren wiederaufzunehmen;
9. teilt mit, dass sich das Verhandlungsteam des Parlaments aus der Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments, Monika Hohlmeier, dem Berichterstatter für das Verfahren zur Entlastung des Rates für 2018, Tomáš Zdechovský, und der ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments, Isabel García Muñoz, zusammensetzt;
10. teilt mit, dass dem in Ziffer 8 genannten Schreiben eine vom Verhandlungsteam des Parlaments am 20. Februar 2020 vorgelegte aktualisierte Fassung des „Non-Paper“ zur Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat während des jährlichen Entlastungsverfahrens beigefügt war; stellt fest, dass das Parlament das „Non-Paper“ als Ausgangspunkt für die Verhandlungen betrachtet;
11. teilt mit, dass in dem „Non-Paper“ die jeweils unterschiedlichen Funktionen der beiden Organe im Entlastungsverfahren anerkannt werden, indem festgestellt wird, dass das Parlament und der Rat eine vergleichbare sachliche Grundlage benötigen, um eine Empfehlung abzugeben (der Rat) oder einen Beschluss zu fassen (das Parlament);
12. legt dar, dass der Rat in dem in Ziffer 8 genannten Schreiben aufgefordert wurde, einen geeigneten Termin für die Aufnahme der Verhandlungen vorzuschlagen; teilt mit, dass die positive Entwicklung dieses Verfahrens durch die COVID‑19-Pandemie unterbrochen worden ist;
13. weist darauf hin, dass der Standpunkt des Parlaments so lange unverändert bleibt, wie es nicht zu Verhandlungen zwischen den Parteien kommt, und dass solche Verhandlungen eine Vorbedingung für die Lösung des Problems sind;
14. besteht darauf, dass die Haushaltsmittel des Europäischen Rates und des Rates im Interesse einer größeren Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz in Bezug auf die Ausgaben beider Organe getrennt ausgewiesen werden, wie es das Parlament in zahlreichen seiner Entlastungsentschließungen in den vergangenen Jahren empfiehlt;
15. beharrt darauf, dass die gemeinsamen Bemühungen um eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches, in einem maschinenlesbaren Format zugängliches Transparenzregister für Lobbyisten unabdingbar sind, wenn die Transparenz des Beschlussfassungsverfahrens der Union und die Rechenschaftspflicht der Organe der Union gestärkt werden sollen; bringt erneut sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Rat dem Transparenzregister nicht beigetreten ist; fordert den Rat auf, mit dem Parlament, das einer Wiederaufnahme der Verhandlungen im März 2020 zustimmte, sowie mit der Kommission auch künftig die Schaffung eines gemeinsamen Registers zu erörtern, damit es für Lobbyisten im Hinblick auf Treffen mit Entscheidungsträgern der Union de facto verpflichtend wird, sich zu registrieren; fordert die Vorsitzteams aller Mitgliedstaaten erneut auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und Treffen mit nicht registrierten Lobbyisten abzulehnen;
16. begrüßt die positive Reaktion des Rates auf die Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten in dem Fall 1069/2019/MIG zum Sponsoring des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union; nimmt Kenntnis von dem Entwurf von Leitlinien, den das Generalsekretariat des Rates den Delegationen der Mitgliedstaaten am 29. Juni 2020 übermittelt hat; weist erneut darauf hin, dass das Ansehen des Rates und der Union insgesamt durch alle mutmaßlichen oder tatsächlichen Interessenkonflikte gefährdet wird; fordert den Rat auf, den unverbindlichen Charakter der Leitlinien zu überdenken; fordert den Rat nachdrücklich auf, diese Angelegenheit umgehend weiterzuverfolgen;
17. betont, dass es den Bürgern ohne Schwierigkeiten möglich sein muss, das Gesetzgebungsverfahren der Union zu verfolgen; fordert den Rat erneut auf, seine Arbeitsmethoden – wie in den Verträgen vorgesehen – an die Standards einer parlamentarischen Demokratie anzupassen; fordert den Rat erneut auf, allen Empfehlungen, die in der Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten in der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE zur Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates enthalten sind, systematisch nachzukommen; weist erneut darauf hin, dass das Parlament der Europäischen Bürgerbeauftragten nahegelegt hat, die Folgemaßnahmen zu ihrer Untersuchung auch künftig zu überwachen;
18. fordert den Rat auf, seine Bemühungen um Transparenz zu verstärken und hierzu unter anderem seine legislativen Dokumente einschließlich der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppen und der Triloge sowie sonstiger wichtiger Arbeitsdokumente im Einklang mit den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zugänglich zu machen; begrüßt die Verbesserungen auf der Website des Rates, insbesondere jene im Zusammenhang mit der Transparenz und dem Zugang zu Dokumenten; begrüßt die Klarheit der Kapitel zur Transparenz der Gesetzgebung, zu den Tagesordnungen und dem Kalender der Ratstagungen sowie zu den Protokollen und Abstimmungslisten; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat Maßnahmen ergriffen hat, um die Transparenz in der Denkweise und im Handeln zu stärken;
19. bekräftigt seine tiefe Besorgnis darüber, dass Mitgliedstaaten, die den Ratsvorsitz innehaben, von Unternehmen gesponsert werden, und teilt die diesbezüglich von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern und Mitgliedern geäußerten Bedenken; ist zutiefst besorgt über den möglichen Verlust an Ansehen und Vertrauen, den eine solche Praxis für die Union, ihre Organe und insbesondere den Rat aus Sicht der Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich bringen kann; empfiehlt dem Rat zudem mit Nachdruck, über eine Einbeziehung der Ratsvorsitze in den Haushaltsplan nachzudenken, fordert den Rat auf, diese Überlegungen an die Mitgliedstaaten, insbesondere an den derzeitigen Dreiervorsitz, weiterzuleiten, und fordert den derzeitigen Dreiervorsitz auf, sich ernsthaft mit diesen Empfehlungen zu befassen und dem Parlament Bericht zu erstatten;
20. bekräftigt seine tiefe Besorgnis über die mutmaßlichen Interessenkonflikte einiger Vertreter von Mitgliedstaaten, die an politischen und haushaltspolitischen Entscheidungsverfahren beteiligt sind; fordert den Rat auf, sicherzustellen, dass Vertreter von Mitgliedstaaten, die persönlich Beihilfen der Union erhalten, nicht an den damit zusammenhängenden politischen oder haushaltspolitischen Beratungen und Abstimmungen beteiligt sind.