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Verfahren : 2019/0188(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0128/2020

Eingereichte Texte :

A9-0128/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/11/2020 - 26

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0301

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 42k
Mittwoch, 11. November 2020 - Brüssel
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) ***I
P9_TA(2020)0301A9-0128/2020
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) (COM(2019)0620 – C9-0117/2019 – 2019/0188(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0620),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0117/2019),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 30. Oktober 2019(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0128/2020),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. November 2020 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2020/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen
P9_TC1-COD(2019)0188

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2020/1782.)

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen