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Verfahren : 2020/0002M(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0184/2020

Eingereichte Texte :

A9-0184/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/11/2020 - 11
PV 12/11/2020 - 19

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0303

Angenommene Texte
PDF 149kWORD 51k
Donnerstag, 12. November 2020 - Brüssel
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) und das zugehörige Durchführungsprotokoll
P9_TA(2020)0303A9-0184/2020

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. November 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020–2026) und des zugehörigen Durchführungsprotokolls im Namen der Europäischen Union (05243/2020 – C9-0073/2020 – 2020/0002M(NLE))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05243/2020),

–  unter Hinweis auf das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (05246/2020),

–  unter Hinweis auf das Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020–2026),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0073/2020),

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 11. November 2020(1) zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates,

–  gestützt auf Artikel 208 AEUV zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung,

–  unter Hinweis auf Artikel 31 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu den gemeinsamen Regeln für die Umsetzung der externen Dimension der GFP, einschließlich Fischereiabkommen(3),

–  unter Hinweis auf den Bericht vom 29. April 2019 mit dem Titel „Ex‑ante- und Ex‑post-Bewertung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls“,

–  unter Hinweis auf den Seychelles Blue Economy Strategic Policy Framework and Roadmap: Charting the Future (2018–2030) (Strategischer Politikrahmen und Fahrplan der Seychellen für die Blaue Wirtschaft: Die Zukunft entwerfen (2018–2030)),

–  unter Hinweis auf den Bericht der 18. Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) vom November 2015, insbesondere seine Empfehlung in Bezug auf Gelbflossenthun,

–  unter Hinweis auf den Bericht der 21. Sitzung des wissenschaftlichen Ausschusses der IOTC vom Dezember 2018, insbesondere seine Bestandsabschätzung im Indischen Ozean,

–  unter Hinweis auf den Bericht der 21. Tagung der Arbeitsgruppe der IOTC für tropischen Thunfisch vom 21.–26. Oktober 2019 in Donostia-San Sebastián (Spanien),

–  gestützt auf Artikel 105 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Entwicklungsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A9-0184/2020),

A.  in der Erwägung, dass die Kommission und die Regierung der Seychellen ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den Seychellen und ein Durchführungsprotokoll für einen Zeitraum von sechs Jahren ausgehandelt haben; in der Erwägung, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen in Bezug auf die Fangmengen das wichtigste Abkommen der Union über Thunfisch ist, da es im Einklang mit den einschlägigen Entschließungen der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) 40 Wadenfängern, 8 Oberflächen-Langleinern und Hilfsschiffen Zugang zu den Gewässern der Seychellen gewährt;

B.  in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den Seychellen darin besteht, die nachhaltige Fischerei zu fördern und die Bestimmungen festzulegen, unter denen die Fischereifahrzeuge der Union Zugang zur Fischereizone der Seychellen haben;

C.   in der Erwägung, dass das neue Protokoll EU-Schiffen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und unter Beachtung der Entschließungen und Empfehlungen der IOTC Fangmöglichkeiten in der Fischereizone der Seychellen – abhängig vom verfügbaren Überschuss – einräumt, indem ihnen Zugang zu einem angemessenen Anteil am Überschuss an lebenden Meeresressourcen gewährt wird;

D.  in der Erwägung, dass die Verpflichtungen der EU im Rahmen internationaler Übereinkommen, insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, generell eingehalten werden und auch im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei noch eingehalten werden sollten, in erster Linie die Ziele Nr. 14 und Nr. 10; in der Erwägung, dass alle Maßnahmen der EU, einschließlich des Abschlusses des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei, zu den genannten Zielen beitragen müssen;

E.  in der Erwägung, dass die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zu den transparentesten und nachhaltigsten Fischereiabkommen der Welt gehören und einen ausgefeilten und robusten Rechtsrahmen bieten sowie hohe Sozial-, Umwelt- und Einhaltungsstandards fördern;

F.  in der Erwägung, dass mit dem Abkommen die Stärkung der wirtschaftlichen, finanziellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Seychellen gefördert wird, um eine nachhaltige Fischerei zu erreichen;

G.  in der Erwägung, dass, wenn die EU nicht in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eines Drittlandes tätig ist, der Überschuss an Beständen von anderen Flotten genutzt wird, die oft niedrigere Sozialstandards bzw. Standards für ökologische Nachhaltigkeit haben und deren kostengünstige und nicht nachhaltige Produkte auf den EU-Markt gelangen;

H.  in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen den verschiedenen Flotten, die in den Gewässern des Drittlandes fischen, mit denen die EU ein Abkommen geschlossen hat, ein grundlegendes Prinzip ist, das zu einer nachhaltigen Fischerei beiträgt;

I.  in der Erwägung, dass die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei außerdem die Übereinstimmung zwischen den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Verpflichtungen in anderen europäischen Politikbereichen (nachhaltige Nutzung der Ressourcen von Drittländern, Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei), Integration von Partnerländern in die Weltwirtschaft, Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in all ihren Dimensionen sowie ein besseres fischereipolitisches Handeln auf politischer und finanzieller Ebene) gewährleisten;

J.  in der Erwägung, dass es ferner Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zu stärken, um eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Seychellen und im Indischen Ozean im Interesse beider Parteien zu fördern; in der Erwägung, dass diese Zusammenarbeit darüber hinaus auch dabei behilflich sein wird, angemessene Arbeitsbedingungen in der Fischerei zu fördern;

K.  in der Erwägung, dass ein neues Protokoll dazu beitragen würde, die Überwachung und die Kontrolle zu stärken und das Fischereimanagement in der Region zu verbessern;

L.  in der Erwägung, dass die Seychellen das operative und logistische Zentrum des Thunfischfangs im Indischen Ozean sind, und in der Erwägung, dass es aufgrund der großen Fischereigründe unter der Gerichtsbarkeit der Seychellen für die EU wichtig ist, ein Instrument zur intensiven sektoralen Zusammenarbeit mit einem wichtigen Akteur in der Meerespolitik auf subregionaler Ebene beizubehalten; in der Erwägung, dass die Stärkung der Beziehungen zu den Seychellen auch dem Aufbau von Bündnissen im Rahmen der IOTC dient;

M.  in der Erwägung, dass die Seychellen eine gezielte Sektorunterstützung erhalten, die mehrjährige Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet;

N.  in der Erwägung, dass der Fischereisektor, einschließlich des Thunfischfangs und der EU-Schiffe im Rahmen dieses Abkommens, für die Wirtschaft der Seychellen von großer Bedeutung ist, da er für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ernährungssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist, und in der Erwägung, dass nachhaltige Fischbestände der Schlüssel zu seiner langfristigen Stabilität sind;

O.  in der Erwägung, dass mit dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei generell zur nachhaltigen Entwicklung der Fischereiwirtschaft der Seychellen, insbesondere bezüglich der handwerklichen Fischerei, beigetragen wird und weiterhin dazu beigetragen werden sollte, um die langfristige Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität für die Bevölkerung des Landes sicherzustellen;

P.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Fischereisektor beiträgt;

Q.  in der Erwägung, dass im Rahmen des Vorgängerabkommens die Gesamtverwendungsrate für Oberflächen-Langleiner 7 % und für Thunfischwadenfänger 69 % betrug, was bedeutet, dass im Durchschnitt 27 EU-Wadenfänger eine Genehmigung einholten, wobei bis zu 40 Fahrzeuge dies hätten tun können;

R.  in der Erwägung, dass die Thunfischfänger der EU, die im Zeitraum 2014–2017 im Rahmen des Abkommens tätig waren, etwa 22 % ihres regionalen Thunfischfangs in der Konservenfabrik Indian Ocean Tuna (zu Weltmarktpreisen) anlandeten;

S.  in der Erwägung, dass eine der Grundvoraussetzungen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Fischerei genaue und zuverlässige Daten sind;

T.  in der Erwägung, dass aus den Bestandsabschätzungen der IOTC hervorgeht, dass Echter Bonito und Großaugenthun nachhaltig befischt werden, die Bestände von Gelbflossenthun jedoch von Überfischung betroffen sind und einem übermäßigen Fischereiaufwand in der Region unterliegen;

U.  in der Erwägung, dass der Klimawandel voraussichtlich nachteilige Auswirkungen auf die verschiedenen Thunfischbestände im Indischen Ozean haben wird;

V.  in der Erwägung, dass der wissenschaftliche Ausschuss der IOTC 2015 empfohlen hat, den Fang von Gelbflossenthun um 20 % zu reduzieren, dass diese Empfehlung aber nicht angemessen umgesetzt wurde; in der Erwägung, dass der wissenschaftliche Ausschuss 2018 seine Empfehlung bekräftigt hat, die Fänge von Gelbflossenthun zu reduzieren, um die Wiederauffüllung der Biomasse auf ein nachhaltiges Niveau zu ermöglichen;

W.  in der Erwägung, dass im Strategischen Politikrahmen der Seychellen für die Blaue Wirtschaft 2018–2030 die Prioritäten des Landes in den Bereichen Ernährungssicherheit, Berufsausbildung, Meeresschutzgebiete und Stärkung regionaler Partnerschaften hervorgehoben werden;

X.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) eine der Grundvoraussetzungen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Fischerei ist;

Y.  in der Erwägung, dass sich die gesamte finanzielle Gegenleistung der Union für die Seychellen im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei auf 5,3 Mio. EUR jährlich beläuft, einschließlich 2,8 Mio. EUR für die Unterstützung des Fischereisektors; in der Erwägung, dass sich die gesamte Gegenleistung aus dem EU-Haushalt über sechs Jahre auf 31,8 Mio. EUR beläuft; in der Erwägung, dass die Gebühr, die von Reedern je Tonne gefangenen Thunfischs zu entrichten ist, im Rahmen des vorherigen Protokolls von 55 EUR auf 75 EUR angehoben wurde, und in der Erwägung, dass das neue Protokoll eine Erhöhung von 80 EUR je Tonne im Jahr 2020 auf 85 EUR je Tonne für die sechs Jahre vorsieht; in der Erwägung, dass die gesamte Gegenleistung der Reeder über die gesamte Laufzeit des Protokolls auf 26,4 Mio. EUR geschätzt wird; in der Erwägung, dass sich die gesamte finanzielle Gegenleistung der Europäischen Union während der gesamten Laufzeit des Protokolls auf insgesamt 58,2 Mio. EUR bzw. 9,7 Mio. EUR pro Jahr beläuft;

Z.  in der Erwägung, dass die EU seit dem Jahr 2018 über die Europäische Investitionsbank 17,5 Mio. EUR an Darlehen und Finanzhilfen zur Modernisierung und Erweiterung des größten Handelshafens auf den Seychellen, des Hafens von Victoria, beigetragen hat; in der Erwägung, dass sich diese Investitionen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Seychellen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das nachhaltige Wachstum aller lokalen Wirtschaftszweige vorteilhaft auswirken;

AA.  in der Erwägung, dass eine Reihe von Schiffen unter der Flagge der Seychellen Unionsbürgern oder EU-Unternehmen gehören;

AB.  in der Erwägung, dass das Parlament in allen Phasen über die das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei, das zugehörige Protokoll und gegebenenfalls seine Verlängerung betreffenden Verfahren unverzüglich und umfassend informiert werden muss;

1.  betont, dass mit dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den Seychellen zwar Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe geschaffen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden, insgesamt aber sichergestellt wurde, dass die Fangtätigkeiten der EU-Flotte Nachhaltigkeitsziele erfüllen, und dass mit dem Abkommen weiterhin sichergestellt werden sollte, dass sie den Zielen des Umweltschutzes entsprechen und die biologische Vielfalt der Meere nicht schädigen, was bedeutet, dass die EU-Schiffe einen angemessenen Anteil an dem Überschuss an lebenden Meeresressourcen befischen, der auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Gutachten berechnet wird;

2.  betont, dass die wissenschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden muss und Daten zur Erhaltung der Umwelt und umweltbezogene statistische Daten ausgetauscht werden müssen, die für die Bewirtschaftung und Erhaltung der lebenden Meeresressourcen erforderlich sind, damit sowohl die Unionsschiffe als auch andere Fischereifahrzeuge, die in seychellischen Gewässern fischen, im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien operieren können;

3.  betont, dass die Fischerei einen wichtigen Wirtschaftszweig der Seychellen darstellt und für die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und die Ernährungssicherheit in dem Land von wesentlicher Bedeutung ist;

4.  betont, wie wichtig es ist, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei voll und ganz im Einklang mit den Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen steht, die auf der Grundlage der Entschließungen und Empfehlungen der regionalen Organisationen, denen die Republik Seychellen angehört, insbesondere der IOTC, eingeführt werden;

5.  begrüßt, dass die Seychellen und die EU beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit in der IOTC zu verstärken und zu ihren Entschließungen und Empfehlungen beizutragen; empfiehlt der Kommission, gemeinsame Vorschläge zur Verstärkung der Überwachung und der Kontrollen sowie zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Thunfischbestände im Indischen Ozean vorzulegen, wobei sie insbesondere die wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern sollte;

6.  ist der Ansicht, dass mit dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und der Republik Seychellen die weitere wirtschaftliche, finanzielle, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den Seychellen im Bereich der nachhaltigen Fischerei und der verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Seychellen weiter gefördert werden sollte, einschließlich der Unterstützung für die Kontrolle, Überwachung und Inspektion von Fischereitätigkeiten;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass der Fischereisektor der Seychellen, einschließlich der handwerklichen Fischerei, während der Verhandlungen nicht in ausreichendem Maß einbezogen wurde; fordert, dass die Beteiligung der lokalen Gemeinschaften und Interessenträger im Fischereisektor und der Dialog mit ihnen so weit wie möglich verbessert werden, indem sie auf dem Laufenden gehalten und systematisch in die Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei, seines Protokolls und seiner künftigen Verlängerungen einbezogen werden, damit sichergestellt ist, dass die Interessen und die Entwicklung des Fischereisektors der Seychellen nicht durch das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den Seychellen untergraben werden, und um eine Störung der lokalen handwerklichen Fischerei zu vermeiden;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass das Protokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den Seychellen aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Möglichkeiten im Rahmen des vorangegangenen Abkommens genutzt wurden, zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen könnte, wobei die Zahl der zugelassenen Wadenfänger stabil bliebe und die Zahl der Langleiner ansteigen würde, und dies ungeachtet der wissenschaftlichen Empfehlungen zur Verringerung des Fangs von Gelbflossenthun und trotz der Forderungen der Fischereigemeinschaft der Seychellen, den Fischereiaufwand in der Region zu verringern;

9.  fordert, dass die von der IOTC empfohlenen Maßnahmen, insbesondere diejenigen, die die Wiederauffüllung der Bestände des Gelbflossenthuns betreffen, umgesetzt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, gemeinsam mit den Behörden der Seychellen im Einklang mit der IOTC alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Überfischung von Gelbflossenthun durch die EU-Flotte ein Ende zu setzen, einschließlich der Einführung von Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun und einer intensiveren Bekämpfung der IUU-Fischerei; fordert die Kommission und die Behörden der Seychellen auf, bei den übrigen Vertragsparteien die Umsetzung solcher Maßnahmen durch alle Flotten, die in seychellischen Gewässern tätig sind, zu fördern;

10.  betont, dass die Selektivität im Interesse einer erheblichen Verringerung von Beifängen und unerwünschter Fänge sämtlicher Arten, insbesondere von empfindlichen Arten und Jungfischen, verbessert werden muss, um die langfristige Nachhaltigkeit der Bestände sicherzustellen;

11.  begrüßt, dass die Anforderung des Protokolls, im Rahmen derer sich die Thunfischwadenfänger der EU verpflichteten, Thunfischkonservenfabriken bzw. die lokale Fischverarbeitungsindustrie der Seychellen zu beliefern, erfüllt wurde;

12.  begrüßt die Einführung von Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der Hilfsschiffe und des Einsatzes von Fischsammelgeräten, um deren negative Auswirkungen auf Jungfische und Meeresmüll zu verringern; begrüßt die Verpflichtung, biologisch abbaubare Fischsammelgeräte zu verwenden, die wieder eingeholt werden müssen, wenn sie nicht mehr in Betrieb sind; betont, dass diese Maßnahmen genau überwacht und bewertet werden sollten; ist jedoch der Auffassung, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die negativen Auswirkungen der Fischsammelgeräte auf die biologische Vielfalt und Meeresmüll zu begrenzen, und dass ihr Einsatz rasch und drastisch eingeschränkt werden muss;

13.  begrüßt, dass die seychellischen Behörden für die Zwecke des Umweltmanagements und der Beobachtung von Meeresökosystemen die Einrichtung eines speziellen Fonds in Erwägung ziehen, zu dem die Eigner der Wadenfänger der Union einen Beitrag leisten werden;

14.  betont, wie wichtig es ist, die Maßnahmen zur Vermeidung und Sammlung von Kunststoffabfällen im Meer zu verstärken, um die Menge des Meeresmülls zu verringern;

15.  begrüßt, dass die Seychellen in den letzten Jahren Meeresschutzgebiete in ihren Gewässern eingerichtet haben; äußert sich besorgt über den Mangel an effektiver Bewirtschaftung; erinnert daran, dass sie im Einklang mit den Umweltschutzzielen bewirtschaftet werden müssen, und warnt vor den negativen Auswirkungen, die die Zulassung anderer wirtschaftlicher Aktivitäten wie Erdölförderung und -ausbeutung oder Seeverkehr auf diese Schutzgebiete haben könnte; erinnert an die Bedeutung der Überwachung und Kontrolle dieser Gebiete, um über die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Unterstützung ihrer Bewirtschaftung zu verfügen;

16.  betont, dass die Erhebung genauer und zuverlässiger Daten, der Austausch und die Verarbeitung von Daten sowie eine wirksame Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fischerei der Schlüssel zur langfristigen Sicherung nachhaltiger Fischbestände sind und dass mit dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und der Republik Seychellen die Zusammenarbeit in diesen Bereichen verstärkt werden muss; begrüßt die Möglichkeit, risikobasierte gemeinsame Inspektionsprogramme auf EU-Schiffen, Überwachungs-, Kontroll- und Beaufsichtigungsprogramme und den Übergang zu einem elektronischen Meldesystem so bald wie möglich durchzuführen, nachdem der Gemischte Ausschuss seine Zustimmung erteilt hat;

17.  betont, dass die Zusammenarbeit der EU und der Seychellen bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei intensiviert werden muss, auch durch die Schulung der seychellischen Beamten im Bereich der Überwachung und Kontrolle;

18.  begrüßt die Tatsache, dass sich die Regierung der Seychellen bemüht, Informationen über jedes Abkommen, das ausländische Schiffe in ihrer Fischereizone zulässt, und den daraus resultierenden Fischereiaufwand, insbesondere die Zahl der erteilten Fanggenehmigungen und die gemeldeten Fänge, zu veröffentlichen und auszutauschen, da ausländische Flotten derzeit im Rahmen nicht veröffentlichter Abkommen in den Gewässern der Seychellen fischen; bekräftigt erneut, wie wichtig es für die Behörden der Seychellen ist, Fischereiabkommen nur mit Ländern zu unterzeichnen, die sich zur Bekämpfung der IUU-Fischerei verpflichten, sowie mit Flotten, die strenge Vorschriften für ein nachhaltiges Fischereimanagement befolgen;

19.  begrüßt die von den Behörden der Seychellen eingegangene Verpflichtung, anderen in der seychellischen Fischereizone tätigen ausländischen Flotten, die dieselben Merkmale aufweisen und die unter dieses Abkommen und sein Durchführungsprotokoll fallenden Arten befischen, keine günstigeren als die in diesem Abkommen festgelegten Bedingungen einzuräumen;

20.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Umflaggung von EU-Fischereifahrzeugen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2017/2403 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten erfolgt, indem unter anderem eine obligatorische Nummer der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) gefördert wird, die einem Schiff für dessen gesamte Lebensdauer zugeordnet wird;

21.  betont, wie wichtig es ist, dass die Sektorunterstützung gezielter ausgerichtet wird, um Maßnahmen zu finanzieren, die tatsächlich die nachhaltige Entwicklung des lokalen Fischereisektors, insbesondere seines handwerklichen Segments, unterstützen und die zu einem effizienten Fischereimanagement beitragen, wobei der Ausbildung der Besatzung in Sicherheitsfragen, der Verbesserung der Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung und der Ausbildung von Frauen und jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, und dass auf den positiven Aspekten der Sektorunterstützung im Rahmen des früheren Abkommens aufgebaut werden sollte; fordert die Veröffentlichung der detaillierten Liste der Projekte, die durch die Sektorunterstützung im Rahmen dieses partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei finanziert werden, sowie eine verbesserte Kommunikation über die Ergebnisse der Programme;

22.  begrüßt, dass sich die Vertragsparteien zur Förderung der wirtschaftlichen, kommerziellen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit in der Fischerei und den mit ihr verbundenen Tätigkeiten sowie zur Förderung des Aufbaus der personellen und institutionellen Kapazitäten im Fischereisektor verpflichten, um die Entwicklung von Kompetenzen und die Ausbildungskapazitäten zu verbessern und so zu nachhaltigen Fischereitätigkeiten in den Seychellen und zur Entwicklung der blauen Wirtschaft beizutragen;

23.  fordert die Kommission auf, die notwendige Kontrolle des Gesamtbeitrags der EU-Reeder zu dem von den Behörden der Seychellen eingerichteten Fonds zum Zwecke des Umweltmanagements und der Beobachtung der Meeresökosysteme in ihren Gewässern, auch im Gemeinsamen Ausschuss, sicherzustellen;

24.  fordert eine eingehende Bewertung der Auswirkungen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei auf die örtliche Wirtschaft im Hinblick auf die Beschäftigung, die Entwicklung der Infrastruktur, die sozialen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen;

25.  fordert die Kommission auf, dem Parlament die Protokolle und Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei vorgesehenen Gemischten Ausschusses und die Ergebnisse der jährlichen Bewertungen zu übermitteln und diese zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf, die Teilnahme von Vertretern des Parlaments an den Sitzungen des Gemischten Ausschusses zu ermöglichen, auch per Telekonferenz, und die systematische Teilnahme von Vertretern der Fischereigemeinden der Seychellen und der betroffenen Interessenträger zu fördern;

26.  fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse das Parlament gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in allen Phasen der Verfahren, die das Abkommen und das zugehörige Protokoll und gegebenenfalls dessen Verlängerung betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten;

27.  weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass das ständig angewandte Verfahren der vorläufigen Anwendung internationaler Abkommen ohne vorherige Zustimmung des Parlaments nicht mit den Leitprinzipien der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vereinbar ist und dass diese Praxis die demokratische Glaubwürdigkeit der EU insgesamt schädigt, und fordert daher, dass das Verfahren verbessert wird;

28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Seychellen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0296.
(2) ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22.
(3) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 93.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen