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Verfahren : 2020/0805(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0218/2020

Eingereichte Texte :

A9-0218/2020

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/11/2020 - 2

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0311

Angenommene Texte
PDF 126kWORD 44k
Dienstag, 24. November 2020 - Brüssel
Ernennung von Frank Elderson als Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
P9_TA(2020)0311A9-0218/2020

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. November 2020 zu der Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank N9-0055/2020 – C9-0331/2020 – 2020/0805(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. Oktober 2020 (N9-0055/2020)(1),

–  gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat angehört wurde (C9‑0331/2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene(2),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. September 2019 zur Empfehlung des Rates zur Ernennung der Präsidentin des Direktoriums der Europäischen Zentralbank(3),

–  unter Hinweis auf seine Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 zur Empfehlung des Rates zur Ernennung zweier Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank(4),

–  gestützt auf Artikel 130 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0218/2020),

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 zur Ernennung von Frank Elderson zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 15. Dezember 2020 angehört hat;

B.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 130 dieses Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf des Kandidaten und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat;

C.  in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 9. November 2020 eine Anhörung des Kandidaten durchgeführt hat, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

D.  in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Zentralbank aus den Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und den 19 Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten besteht, deren Währung der Euro ist; in der Erwägung, dass es sich dabei bislang ausschließlich um Männer handelt;

E.  in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Unzufriedenheit mit dem Ernennungsverfahren für Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zum Ausdruck gebracht und diesbezüglich Verbesserungen des Verfahrens gefordert hat; in der Erwägung, dass das Parlament darum ersucht hat, rechtzeitig eine Auswahlliste mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis zu erhalten, die mindestens zwei Namen umfasst;

F.  in der Erwägung, dass das Parlament am 17. September 2019 eine befürwortende Stellungnahme zur Empfehlung des Rates abgegeben hat, Christine Lagarde zur ersten Präsidentin der Europäischen Zentralbank zu ernennen;

G.  in der Erwägung, dass das Parlament am 17. Dezember 2019 befürwortende Stellungnahmen zu den Empfehlungen des Rates abgegeben hat, Fabio Panetta und Isabel Schnabel zu Mitgliedern des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen;

H.  in der Erwägung, dass Frauen im Rat der Europäischen Zentralbank nach wie vor unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass die Mitgliedstaaten diese Forderung nicht ernst genommen haben, und in der Erwägung, dass es die Organe der Mitgliedstaaten und der EU auffordert, bei den nächsten Ernennungen aktiv auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis hinzuarbeiten;

I.  in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Frank Elderson zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 338 vom 12.10.2020, S. 2.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0211.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0008.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0093 und Angenommene Texte, P9_TA(2019)0094.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen