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Verfahren : 2020/2076(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0197/2020

Eingereichte Texte :

A9-0197/2020

Aussprachen :

PV 23/11/2020 - 20
CRE 23/11/2020 - 20

Abstimmungen :

PV 25/11/2020 - 14

Angenommene Texte :

P9_TA(2020)0321

Angenommene Texte
PDF 216kWORD 77k
Mittwoch, 25. November 2020 - Brüssel
Eine neue Industriestrategie für Europa
P9_TA(2020)0321A9-0197/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa (2020/2076(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 9, 151, 152 und 153 Absätze 1 und 2 sowie auf Artikel 173, der die Industriepolitik der EU betrifft und unter anderem auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union Bezug nimmt,

–  gestützt auf die Artikel 14, 27 und 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  gestützt auf den AEUV und den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf dessen Artikel 5 Absatz 3 und dessen Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 EUV, der auf den Binnenmarkt, die nachhaltige Entwicklung und die soziale Marktwirtschaft Bezug nimmt,

–  unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2020, die am 11. Juni 2020 veröffentlicht wurden,

–  unter Hinweis auf das Kommissionsdokument vom 2. Juni 2020 mit dem Titel „Fahrplan für die Arzneimittelstrategie – zeitnaher Zugang zu Arzneimitteln für Patienten“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission“ (COM(2020)0440),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020)0066),

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ (COM(2020)0065),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 19. Februar 2020 über die Auswirkungen künstlicher Intelligenz, des Internets der Dinge und der Robotik in Hinblick auf Sicherheit und Haftung (COM(2020)0064),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2020 zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen, den Eigenmitteln und dem Aufbauplan(1),

–  unter Hinweis auf die von der Kommission vorgelegte Europäische Wirtschaftsprognose – Frühjahr 2020,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates vom 23. April 2020 im Anschluss an die Videokonferenz mit den Mitgliedern des Europäischen Rates,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen(2),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters vom 8. April 2020 über die globale Reaktion der EU auf COVID-19 (JOIN(2020)0011),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates vom 17. März 2020 im Anschluss an die Videokonferenz mit den Mitgliedern des Europäischen Rates zu COVID-19,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. März 2020 mit dem Titel „Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie“ (COM(2020)0112),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098), auf die vom Rat auf seiner 3716. Tagung am 4. Oktober 2019 angenommenen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Mehr Kreislaufwirtschaft – Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft“ (12791/19) und auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2015 mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015)0614),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. März 2020 für eine Verordnung zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz) (COM(2020)0080),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 mit dem Titel „Eine Union, die mehr erreichen will“ (COM(2020)0037),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 zum Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa (COM(2020)0021),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. November 2019 mit dem Titel „Masterplan für einen wettbewerbsfähigen Übergang der energieintensiven Industrien der EU im Hinblick auf eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft bis 2050” (Bericht der hochrangigen Expertengruppe für energieintensive Industrien),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 mit dem Titel „Steuergerechtigkeit in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft: BEPS 2.0“(4),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2019 (EUCO 29/19),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019 zur neuen Strategischen Agenda für die Union für den Zeitraum 2019 bis 2024 (EUCO 9/19),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen zum Thema „Eine künftige Strategie für die Industriepolitik der EU“ in der vom Rat auf seiner 3655. Tagung am 29. November 2018 angenommenen Fassung (14832/2018),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. September 2017 mit dem Titel „Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie – Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU“ (COM(2017)0479),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2017 zur Schaffung einer ambitionierten industriepolitischen Strategie der EU, die mit Blick auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Europa eine strategische Priorität bilden soll(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2017 zur Digitalisierung der europäischen Industrie(6),

–  unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zur Schaffung einer ambitionierten industriepolitischen Strategie der EU, die mit Blick auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Europa eine strategische Priorität bilden soll (O-000047/2017),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Digitalisierung der europäischen Industrie – Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen“ (COM(2016)0180),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das am 4. Oktober 2016 vom Europäischen Parlament ratifiziert wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2016 zu der Notwendigkeit einer europäischen Reindustrialisierungspolitik vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle Caterpillar und Alstom(8),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016 und vom 23. Juni 2017,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft(9),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Agenda für industrielle Wettbewerbsfähigkeit, zum digitalen Wandel der europäischen Industrie und zum Paket „Technologien des digitalen Binnenmarkts und Modernisierung der öffentlichen Dienste“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 zur Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit(10),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (COM(2014)0014),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 und vom 22. März 2019 (EUCO 1/19),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Fischereiausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0197/2020),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 eine neue Industriestrategie benötigt, die die Voraussetzungen für eine innovative, inklusive, resiliente und digitalisierte Gesellschaft schaffen und einen großen Beitrag zur weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft leisten wird; in der Erwägung, dass diese Strategie ein hohes Beschäftigungsniveau und hochwertige Arbeitsplätze bewahren und niemanden zurücklassen sollte; in der Erwägung, dass eine solche Strategie den doppelten Übergang zu einer modernen und digitalisierten industriellen Basis in Europa sicherstellen muss, die das Potenzial der erneuerbaren Energien umfassend ausschöpft und hochgradig energie- und ressourceneffizient und klimaneutral ist; in der Erwägung, dass diese Strategie zudem die weltweite Führungsrolle Europas stärken und bei strategischen Wertschöpfungsketten die Abhängigkeit der Union von anderen Teilen der Welt verringern sollte, indem sie die Ketten diversifiziert und nachhaltiger macht, die Verlagerung europäischer Industriebetriebe verhindert und gleichzeitig einen offenen Markt bewahrt;

B.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen einen beispiellosen Wirtschaftsabschwung in Europa bewirkt haben, der insbesondere mit Blick auf die schutzbedürftigsten Bürgerinnen und Bürger Ungleichheiten und soziale Spannungen in der Union verschärfen kann;

C.  in der Erwägung, dass sich industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Klimapolitik gegenseitig verstärken und eine innovative und klimaneutrale Reindustrialisierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort führen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherstellen wird; in der Erwägung, dass dieser Ansatz im Rahmen aller Maßnahmen für den digitalen und den ökologischen Übergang zur Anwendung kommen sollte;

D.  in der Erwägung, dass die Union das ungenutzte unternehmerische Potenzial von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen wie etwa jungen Menschen, Migranten, älteren Menschen und Frauen, bei denen es umfassend herangebildet werden muss, freisetzen muss; in der Erwägung, dass die Industriestrategie der Union eine Chance bieten könnte, den Unternehmergeist in unterrepräsentierten oder benachteiligten Gruppen zu fördern und sie in die Lage zu versetzen, sich umfassend an dem digitalen und dem ökologischen Wandel zu beteiligen;

E.  in der Erwägung, dass sämtliche Bereiche der Wirtschaft und insbesondere KMU von der COVID-19-Pandemie und dem durch sie hervorgerufenen beispiellosen Konjunkturabschwung betroffen sind und die Geschäftstätigkeit in manchen Sektoren sogar vollständig zum Erliegen gekommen ist; in der Erwägung, dass in Anbetracht dessen mit „Business as usual“ keine rasche und gerechte Erholung gelingen kann und dass sich jede zukunftsorientierte Industriestrategie zunächst mit der Erholung der Industrie und der langfristigen globalen Wettbewerbsfähigkeit befassen sollte, und zwar insbesondere in Wachstumsbranchen und den am stärksten von den Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 betroffenen Wirtschaftszweigen;

F.  in der Erwägung, dass die neuen Schulden, die von den Unternehmen aufgenommen wurden, um den Wirtschaftsabschwung zu überstehen, wahrscheinlich zu einer Schwächung der Finanzstruktur der Unternehmen und damit kurz-, mittel- und langfristig zu einem schleppenden Wachstum und fehlenden Investitionskapazitäten für den doppelten Übergang zu einer digitalen und klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft führen werden;

G.  in der Erwägung, dass die Union unter diesen Umständen eine Industriestrategie mit zwei voneinander getrennten Phasen – einer Erholungsphase und einer Wiederaufbau- und Resilienzphase – benötigt; in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Erholung auf einem soliden, sozial und ökologisch nachhaltigen Konzept beruhen und den industriellen Wiederaufbau hin zu einem erfolgreichen digitalen und ökologischen Wandel unterstützen sollte, wobei qualifizierte Arbeitskräfte diese Umwälzungen begleiten sollten und für einen fairen und gerechten Übergang gesorgt werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass die Industrie in Europa in hohem Maße verflochten ist und dass es enge Wechselbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Konzepten für Unternehmen unterschiedlicher Größe gibt; in der Erwägung, dass es einer abgestimmten europäischen Politik, mit der sichergestellt ist, dass die gesamte Produktionskette von Großunternehmen bis hin zu KMU profitieren kann, folglich eher gelingen kann, die weltweite Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit Europas zu steigern;

I.  in der Erwägung, dass die Union auch künftig ambitionierte multilaterale und bilaterale Handelsabkommen anstreben sollte; in der Erwägung, dass die europäische Industrie mit etwa 32 Millionen Beschäftigten zwar nach wie vor der Stützpfeiler der Wirtschaft der Union ist, aber bereits vor der COVID-19-Krise am Scheideweg stand, da ihr Beitrag zum BIP der EU in den letzten 20 Jahren von 23 % auf 19 % gesunken ist; in der Erwägung, dass sie derzeit einem heftigen internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist und häufig von zunehmend protektionistischen Handelsmaßnahmen aus Drittländern betroffen ist, die keine hohen Umwelt- und Sozialstandards anwenden;

J.  in der Erwägung, dass die neue europäische Industriestrategie den doppelten Übergang hin zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen industriellen Basis in Europa sicherstellen muss; in der Erwägung, dass dieser Übergang für Europa eine Gelegenheit darstellt, seine industrielle Basis zu modernisieren, Arbeitsplätze und wesentliche Industrieproduktion zu erhalten und wieder zurück nach Europa zu verlagern und Kompetenzen und Kapazitäten aufzubauen, die für die globalen Bemühungen um die Verwirklichung der Vorgaben, die im Klimagesetz und in den Nachhaltigkeitszielen verankert sind, entscheidend sind;

K.  in der Erwägung, dass die Strategie den erforderlichen Rechtsrahmen für den doppelten Übergang sowie die erforderlichen Infrastrukturen und Finanzmittel aufbieten muss und sich auf den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, Energie- und Ressourceneinsparungen, erneuerbare, emissionsfreie und emissionsarme Energietechnologien, Kreislaufwirtschaft und Nicht-Toxizität konzentrieren muss;

L.  in der Erwägung, dass der Klimawandel und die Schädigung der Umwelt über die COVID-19-Krise hinaus die größten Herausforderungen bleiben und ein umfassendes gemeinsames Konzept erfordern; in der Erwägung, dass die Emissionen der Industrie der EU zu den gesamten Treibhausgasemissionen Europas beitragen; in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung energieintensiver Branchen nach wie vor eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 darstellt; in der Erwägung, dass alle Sektoren zur Verwirklichung der Klimaziele der Union beitragen sollten;

M.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass digitale Ressourcen, einschließlich Konnektivität und Netzwerke, sowie digitale Kompetenzen entscheidend dafür sind, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ihre Abläufe an die Notlage anpassen können; in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur und die Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Arbeitskräfte vorrangig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen und insbesondere von KMU zu steigern;

N.  in der Erwägung, dass sich die neue Industriestrategie der Union auf eine verbesserte Konnektivität, verstärkte digitale Fähigkeiten, das Industrielle Internet der Dinge (IIoT), künstliche Intelligenz, digitale Ledger-Technologien, Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik konzentrieren sollte; in der Erwägung, dass der digitale Sektor auch zum europäischen Grünen Deal und zum Wandel in der Industrie hin zur Klimaneutralität beitragen wird, und zwar sowohl als Quelle für technologische Lösungen und die Optimierung industrieller Prozesse als auch durch die Verbesserung der Energieeffizienz und der Leistung der Kreislaufwirtschaft im digitalen Sektor selbst;

O.  in der Erwägung, dass die Souveränität und die strategische Autonomie der Union eine autonome und wettbewerbsfähige industrielle Basis sowie massive Investitionen in Forschung und Innovation erfordern, damit ihre Führungsrolle bei Schlüsseltechnologien und innovativen Lösungen aufgebaut und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die Industriestrategie der Union einen Aktionsplan umfassen sollte, der darauf abzielt, die Lieferketten der europäischen Industrie zu stärken, zu kürzen, nachhaltiger zu machen und zu diversifizieren, damit ihre übermäßige Abhängigkeit von wenigen Märkten verringert und ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt wird; in der Erwägung, dass es auch eine Strategie für eine intelligente Rückverlagerung geben sollte, damit sich Unternehmen wieder in Europa ansiedeln, die Produktion und Investitionen gesteigert werden und die Industrieproduktion in für die Union strategisch wichtigen Bereichen zurückverlagert wird;

1.  ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch resilienten Gesellschaft, strategische Führung und Autonomie sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt im Mittelpunkt sämtlicher Strategien der Union stehen sollten; vertritt deshalb die Auffassung, dass ein reibungslos funktionierender und in die Zukunft gerichteter legislativer und politischer Rahmen geschaffen werden sollte, der auf dem Verständnis für die Dynamik zwischen dem Aufbauplan, unseren Klima- und Digitalzielen und einer effektiven Industriestrategie beruht, die die einzelnen Konzepte, Vorgaben und Ziele miteinander in Einklang bringt; fordert die Kommission auf, eine umfassende überarbeitete Industriestrategie festzulegen, die einen klaren politischen Rahmen und Rechtssicherheit bietet und unter anderem

   a) die Voraussetzungen für anhaltendes Wachstum schafft, den Wohlstand und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union, die sich auf Innovation gründen, verbessert und Klimaneutralität verwirklicht;
   b) finanzielle Ressourcen in angemessener Höhe und Maßnahmen für den Aufbau mobilisiert;
   c) den doppelten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft fördert und bewältigt und gleichzeitig hochwertige Arbeitsplätze erhält und schafft;
   d) dem europäischen Grünen Deal zum Erfolg verhilft;
   e) die strategischen Wertschöpfungsketten sichert, nachhaltiger macht, diversifiziert und digitalisiert, indem sie beispielsweise einen regelbasierten internationalen Handel fördert und unterstützt;
   f) den Unternehmergeist stärkt, ein unternehmensfreundliches Umfeld schafft, KMU unterstützt und zur Gründung und zum Ausbau von Unternehmen einschließlich Start-ups anregt;
   g) die strategische Resilienz und Autonomie der Union auch mit Blick auf Rohstoffe verbessert und ihre technologische Führungsrolle ausbaut;
   h) die Voraussetzungen für eine gleichmäßige Entwicklung schafft und diese in allen Regionen der Union fördert, wobei niemand zurückgelassen werden darf;

2.  fordert eine inklusive Industriestrategie, in deren Entwicklung und Umsetzung alle industriellen Ökosysteme, KMU, Regionen, Gemeinschaften und Arbeitsnehmer einbezogen werden; ist der Ansicht, dass eine solide Industriestrategie zur Überbrückung etwaiger Brüche beitragen und die Gelegenheit bieten kann, die mit dem doppelten Übergang einhergehenden Chancen zu nutzen; ist davon überzeugt, dass die Industriestrategie der Union auf einer starken sozialen Säule ruhen können und sich zeitnah mit den sozialen Auswirkungen des Strukturwandels befassen muss;

3.  hält es für geboten, dass in aktive Arbeitsmärkte investiert wird und dass Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung angeboten werden, die darauf abzielen, den Bedarf der Wirtschaft zu decken; fordert die Kommission auf, eine Unionspolitik umzusetzen, durch die dafür gesorgt wird, dass die Zahl der Arbeitsplätze, die in traditionellen Branchen verloren gehen könnten, der Nachfrage nach Arbeitskräften in den Branchen im Zusammenhang mit dem digitalen und dem grünen Wandel entspricht; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten in Anbetracht der Tatsache, dass diese neuen Arbeitsplätze vermutlich weder in den Regionen, in denen traditionelle Wirtschaftszweige verschwinden, entstehen noch von denselben Arbeitnehmern übernommen werden können, die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von Gebieten zu fördern, die von Entvölkerung und Verarmung bedroht sind, und dabei besonderes Augenmerk auf geschlechtsspezifische Diskrepanzen zu richten;

4.  hält diesen doppelten Übergang für eine Gelegenheit, dass von fossilen Ressourcen abhängende Regionen bei Innovationen führend werden und ein Produktionssystem einführen, das mit den Zielen der Klimaneutralität vereinbar ist; fordert die Kommission deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Übergang Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert, die gerecht und sozial ausgewogen sind, im Geiste des Grundsatzes, dass niemand zurückgelassen werden darf, stehen und mit der vollständigen Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, einer Verbesserung der Sozial- und Lebensstandards und guten Arbeitsbedingungen einhergehen; hält es in diesem Sinne für geboten, dass alle Maßnahmen, die den doppelten Übergang beschleunigen, mit entsprechenden Strategien und konkreten Maßnahmen einhergehen, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen für Regionen und für die am stärksten benachteiligen Menschen abzumildern;

5.  hebt hervor, dass der Schwerpunkt zu diesem Zweck auf den regionalen und sozialen Zusammenhalt sowie die Antizipation und das Management von Umstrukturierung gelegt werden muss, die an die jeweiligen Merkmale und den Bedarf des Arbeitsmarkts vor Ort angepasst sein muss, damit die betroffenen Regionen wirtschaftlich wiederbelebt werden können, Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann und der Einsatz von öffentlichen Investitionen – auch in wichtigen Wirtschaftszweigen, die besonders stark von der Pandemie getroffen wurden – gefördert werden kann, sodass in der ganzen Union hochwertige Arbeitsplätze unterstützt werden; hält die Beteiligung von Arbeitnehmern an der Verwaltung und Leitung von Unternehmen für unabdingbar;

6.  fordert, dass Kompetenzprofile für die Zukunft ermittelt und vermehrt Investitionen in Personal, Bildung, gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen getätigt werden, damit Menschen und Regionen in der Zukunft Perspektiven haben und Einnahmen erzielen und die Industrie auf gut ausgebildete Arbeitskräfte zurückgreifen kann; stellt fest, dass eine wettbewerbsfähige Industrie in hohem Maße davon abhängt, dass qualifizierte Arbeitskräfte mit unverzichtbaren Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeit und der digitalen Neuaufstellung von Unternehmen eingestellt und gehalten werden, und dass dies mit einer Finanzierung in angemessener Höhe aus dem Programm „Digitales Europa“ und dem Binnenmarktprogramm gefördert werden sollte;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung ihrer Bildungspolitiken mit massiven öffentlichen Investitionen in diesem Bereich in ganz Europa zu stärken; fordert die Kommission außerdem nachdrücklich auf, eine Stakeholder-Expertengruppe ins Leben zu rufen, deren Aufgabe es ist, mithilfe von KI und digitalen Ressourcen – insbesondere den Möglichkeiten der Big Data – künftige Lücken und Engpässe bei den industriellen Kompetenzen vorherzusagen;

8.  ist der Ansicht, dass die neue langfristige Strategie für die Zukunft der Industrie Europas zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Einkommensgefälles und des geschlechtsspezifischen Rentengefälles beitragen sollte, von denen der europäische Arbeitsmarkt und die europäische Gesellschaft nach wie vor betroffen sind; fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der europäischen Industriestrategie – sowohl in der Erholungsphase als auch in der Wiederaufbau- und Transformationsphase – die geschlechtsspezifische Dimension gebührend zu berücksichtigen, indem sie beispielsweise im Rahmen der Konzipierung der Finanzierungsinstrumente zur Förderung des industriellen und wirtschaftlichen Wachstums der Union Instrumente zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung nutzt;

9.  hebt hervor, dass die europäische Industrie bei der aktiven Förderung ehrgeiziger ökologischer, sozialer und ökonomischer Ziele unter anderem im Bereich der Menschenrechte eine Schlüsselrolle spielen kann; ist der Auffassung, dass sie diese Rolle aber nur wahrnehmen kann, wenn die Union einen übergreifenden Rahmen für die Sorgfaltspflicht der Industrie einführt, damit die Industrie bei ihren nationalen und globalen Aktivitäten sowie im Rahmen ihrer Lieferketten Risiken, Auswirkungen, Missbrauch und Schäden in den Bereichen Umwelt und Soziales ermitteln, verfolgen, verhindern, mindern und berücksichtigen kann, sodass Mindeststandards gelten und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;

10.  ist der Ansicht, dass die Union eine Industriestrategie benötigt, die einen Beitrag zur industriellen Erholung von der aktuellen Wirtschaftskrise leistet, Investitionen mobilisiert, den Zugang zu Kapital erleichtert und einen effektiven Wettbewerb fördert; vertritt daher die Auffassung, dass im Rahmen einer aktualisierten Strategie zwei wichtige und miteinander verbundene Phasen berücksichtigt werden sollten: die erste Phase, die auf die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Wiederbelebung der Produktion und deren Anpassung an eine „neue Normalität“ nach der COVID-19-Pandemie abzielt, und die zweite Phase, die auf Wiederaufbau und Strukturwandel ausgerichtet ist;

11.  fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bestehende und künftige einschlägige Rechtsvorschriften zu stärken, damit der grüne und digitale Wandel Vorrang genießt und gleichzeitig die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die gesellschaftliche und ökonomische Resilienz in beiden Phasen gestärkt werden; fordert die Kommission außerdem auf, die Binnennachfrage und das langfristige Wachstum in der Union zu fördern, indem sie mehr öffentliche und private Investitionen in Forschung und Innovation, in die Entwicklung neuer nachhaltiger und digitaler Technologien auch in arbeitsintensiven Branchen, in neue Infrastrukturnetze und -vorhaben, die mit den Zielen des europäischen Grünen Deals vereinbar sind, in Energie- und Ressourceneffizienz und in die Kreislaufwirtschaft mobilisiert;

12.  fordert die Kommission auf, einen umfassenden Bericht auszuarbeiten, in dem sie den aktuellen Zustand der Wirtschaft der Union und die Machbarkeit des doppelten Wandels analysiert und dabei die Möglichkeiten für die Industrie einschließlich für KMU berücksichtigt, die Synergien zu nutzen, die Risiken, die sich wechselseitig ergeben können, auf ein Minimum zu senken und den Nutzen auf ein Höchstmaß zu steigern; ersucht die Kommission, die im März 2020 veröffentlichte Strategie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse an die derzeitige Lage anzupassen und beide Phasen in Angriff zu nehmen, wobei der Schwerpunkt auf einem grünen, digitalen, fairen und ausgewogenen Wandel liegen sollte, der die Souveränität der Union und ihre strategische Autonomie stärkt;

13.  hebt hervor, dass die Industriestrategie der Union klar umrissene Ziele verfolgen muss, und fordert die Kommission im Interesse uneingeschränkter Transparenz auf, eindeutige, detaillierte und konkrete Bestimmungen der Begriffe „strategisch“, „Autonomie“, „strategische Autonomie“, „Resilienz“, „strategische Resilienz“ und anderer damit verbundener Konzepte festzulegen, damit sichergestellt ist, dass die im Zusammenhang mit diesen Konzepten ergriffenen Maßnahmen zielgerichtet sind und den Prioritäten und Zielsetzungen der EU entsprechen;

14.  ist der Auffassung, dass traditionelle Versicherungsinstrumente nicht ausreichen, um die durch eine Pandemie verursachten Verluste bei Betriebsunterbrechungen zu decken, und dass eine ambitionierte, EU-weite Lösung erforderlich ist, um die negativen Auswirkungen einer künftigen Pandemie oder einer systemischen Krise auf die Menschen, die Unternehmen und die Wirtschaft vorwegzunehmen und zu bewältigen; fordert die Kommission auf, einen Rahmen zu schaffen, an dem institutionelle Investoren, Mitgliedstaaten und die EU beteiligt sind, um die Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen im Falle einer künftigen Pandemie zu decken;

15.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein neues Aufbauinstrument – nämlich NextGenerationEU – zu schaffen, das mit Mitteln in Höhe von 750 Mrd. EUR ausgestattet ist; bedauert den Vorschlag des Rates vom Juli 2020, die Mittelausstattung zukunftsorientierter Programme sowohl im MFR 2021–2027 als auch im Programm NextGenerationEU zu kürzen, und fordert, dass die Ausgaben für den Klimaschutz auf mindestens 30 % des EU-Haushalts erhöht werden; ist der Ansicht, dass diese Kürzungen die Grundlagen einer nachhaltigen und robusten Erholung der Industrie in der Union untergraben und negative Spillover-Effekte auf die Verwirklichung der Klimaneutralitätsziele der Union bis 2050 und auf die soziale Gerechtigkeit und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit hervorrufen werden; fordert deshalb einen ambitionierten und robusteren langfristigen EU-Haushalt für 2021–2027, dessen Mittelausstattung nicht unter dem Vorschlag der Kommission liegt; hebt in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Parlaments zur Reform des Eigenmittelsystems der EU und zur Einführung neuer Ressourcen hervor, die besser auf die wichtigsten politischen Prioritäten der EU ausgerichtet sind und Anreize für Fortschritte in diesen Bereichen bieten;

16.  begrüßt die von der Union ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, die Liquiditätsspritze durch die EZB, die Erhöhung des Kapitals der EIB für KMU und die SURE-Initiative zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen, des Erhalts von Arbeitsplätzen und des Schutzes der Arbeitnehmer; begrüßt außerdem die im Rahmen der Regelung für staatliche Beihilfen bereitgestellten außerordentlichen finanziellen Mittel zur Unterstützung ansonsten zahlungsfähiger Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie; fordert die Kommission dennoch auf, dafür zu sorgen, dass die in der Notstandsphase geleistete Hilfe durch die Folgen der Pandemie gerechtfertigt ist, nicht zu einem Mangel an wirksamem Wettbewerb im Binnenmarkt führt und dass kein strategischer Sektor vernachlässigt wird; sieht ferner einer zeitnahen Überarbeitung der Unionsvorschriften für staatliche Beihilfen – um den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität für eine gezielte Unterstützung bei der Förderung der Dekarbonisierung und Digitalisierung der Industrie einzuräumen – und insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen erwartungsvoll entgegen; betont in diesem Zusammenhang, dass jede Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf einer Folgenabschätzung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beruhen, mögliche Verzerrungen auf globaler Ebene berücksichtigen und uneingeschränkt mit den im EU-Klimagesetz vereinbarten Zielen der EU für die Klimaneutralität bis 2050 und den Umweltzielen der EU im Einklang stehen sollte;

17.  betont, dass staatliche Beihilfen nur Unternehmen gewährt werden sollten, die mit den unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 konfrontiert sind, und dass die Lockerung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zeitlich begrenzt sein sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine spezifische Regelung für staatliche Beihilfen vorzuschlagen, mit der die Sektoren unterstützt werden sollen, die am stärksten von den COVID-19-Krisenmaßnahmen betroffen sind, wie etwa die Automobil-, Tourismus-, Luftfahrt-, Stahl- und Metallindustrie; fordert die Kommission auf, gemeinsame Mindestanforderungen für Unternehmen, die finanzielle Unterstützung erhalten, festzulegen, damit vermieden wird, dass unterschiedliche nationale Kriterien zu noch stärkeren Diskrepanzen führen; hebt hervor, dass die erhaltenen öffentlichen Beihilfen Arbeitsplätze sichern und dazu verwendet werden sollten, die Tätigkeiten der betreffenden Unternehmen mit den Zielen der Union in Bezug auf Klimaneutralität und Umweltschutz in Einklang zu bringen;

18.  betont im Zusammenhang mit der Soforthilfe, dass nur solche Unternehmungen unterstützt werden sollten, die geltende Tarifverträge einhalten und die ihren Firmensitz nicht in Steueroasen haben;

19.  betont ferner, dass staatliche Beihilfen, die im Rahmen von Industrieprogrammen oder anderen politischen Programmen gewährt werden, dem gemeinsamen „Prinzip der Ausgewogenheit“ entsprechen sollten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und alle Formen von Steuerdumping in der EU sowie Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden;

20.  fordert die Kommission auf, einen klaren, kohärenten und zugänglichen Ansatz für die Definition des Marktes in Wettbewerbssachen in verschiedenen Wirtschaftszweigen zu entwickeln; betont ferner, dass mit Blick auf den verwaltungs- und verfahrensrechtlichen Rahmen der EU-Wettbewerbsverfahren, insbesondere bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der EU, eine ausreichend schnelle Fallbearbeitung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden müssen;

21.  fordert die Kommission auf, ein Berichterstattungssystem über die Art und Weise einzurichten, in der sich ausländische protektionistische Maßnahmen auf die Industrie in der Union auswirken, und eine regelmäßige Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Industriesektoren der Union im Vergleich zu ihren wichtigsten globalen Wettbewerbern vorzunehmen und rasch zu handeln, wenn Anpassungen von Unionsvorschriften erforderlich sind;

22.  fordert die Kommission auf, angesichts des tiefgreifenden Wandels des globalen wirtschaftlichen Kontextes das Kartellrecht der Union zu überarbeiten und dabei ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, dem globalen Wettbewerb standzuhalten, und dem Schutz der Lieferkette und der Verbraucher vor den möglichen negativen Folgen eines stärker konzentrierten Binnenmarktes zu wahren;

23.  ist der Auffassung, dass die von einzelnen Mitgliedstaaten eingeführten wirtschaftspolitischen Programme zur Unterstützung von KMU, Start-up- und anderen Unternehmen bei der Bewältigung des kurzfristigen Liquiditätsengpasses zwar nützlich sind, jedoch die Verschuldung dieser Unternehmen in einigen Fällen erhöhen könnten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Programme auf nationaler und EU-Ebene zur Förderung von Kapitalerhöhungen zu unterstützen und die Erholung zu erleichtern;

24.  fordert die Kommission auf, den Grundgedanken der Regelung für Kleinunternehmer durch Initiativen zur Unterstützung insbesondere von Kleinst- und Kleinunternehmen wiederzubeleben und zu erneuern, da einheitliche Maßnahmen für Kleinstunternehmen und KMU oft nicht geeignet sind; ist der Ansicht, dass den KMU am besten durch Ad-hoc-Unterstützungsmaßnahmen gedient ist, wobei bürokratische Hindernisse zu vermeiden sind und sichergestellt werden muss, dass die erforderliche Liquidität die Unternehmen durch wirksame und zugängliche Instrumente sowie schnelle, flexible und KMU-freundliche Verfahren erreicht; weist eindringlich darauf hin, dass viele KMU nicht über die entsprechende Liquidität verfügen werden, um in einen nachhaltigen digitalen Wandel zu investieren;

25.  betont, dass die Finanzierungsprogramme der EU sich auf die Steigerung des langfristigen Wachstums der begünstigten Unternehmen auswirken, hebt aber auch hervor, dass Unternehmen, insbesondere KMU, beim Zugang zu EU-Mitteln mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind; fordert die Kommission daher auf, auch den Weg einzuschlagen, der bereits bei kofinanzierten nationalen vorläufigen Regelungen für Steuergutschriften zur Förderung von Investitionen in Digital- und Umwelttechnologien aufgezeigt wurde;

26.  bekräftigt, wie wichtig Ad-hoc-Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Wege einer soliden finanziellen Unterstützung im nächsten MFR sind; ermutigt die Kommission, die Schaffung eines Gutscheinprogramms für KMU in Betracht zu ziehen, um die Bemühungen von KMU zu unterstützen, einschließlich der Bemühungen, veraltete Geräte zu modernisieren, den Wissenstransfer zu verbessern und den wirksamsten Einsatz von Technologien wie der industriellen KI zu ermitteln und Arbeitnehmer in Bezug auf unmittelbar notwendige Kompetenzen auszubilden, um die Fernsteuerung von Geräten, die Produktionsüberwachung und die Zusammenarbeit der Mitarbeiter sowie ökologisch nachhaltige Geschäftsmodelle, Konzepte für die Kreislaufwirtschaft, Energie- und Ressourceneffizienz zu ermöglichen, bei denen es sich um Bereiche handelt, in denen digitales Know-how häufig von entscheidender Bedeutung ist und es KMU ermöglicht, wettbewerbsfähig zu bleiben;

27.  bedauert, dass es im Hinblick auf die Integration digitaler Technologien in ihre Geschäftstätigkeit nach wie vor eine erhebliche Kluft zwischen Großunternehmen und KMU sowie mit Blick auf Innovation eine Kluft zwischen Spitzenreitern und Nachzüglern gibt; weist darauf hin, dass die Möglichkeiten für KMU im Hinblick auf ihre Fähigkeit, innovative Technologien umzusetzen, verbessert werden müssen und dass digitale Ungleichgewichte in Bezug auf die digitale Infrastruktur in kleineren Städten und ländlichen und abgelegenen Gebieten verringert werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die europäischen Zentren für digitale Innovation weiter zu unterstützen, die dank der Kenntnis der lokalen Ökosysteme ein potenziell wirksames Mittel zur Verringerung der digitalen Kluft darstellen;

28.  ist der Auffassung, dass sozialwirtschaftliche Unternehmen umfassend in das Ergebnis der Industriestrategie einbezogen werden sollten, da sie öffentlichen Wert schaffen und auch zur Entwicklung der lokalen Gemeinschaften beitragen, in denen sie angesiedelt sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei der Gestaltung von Finanzierungsinstrumenten und Arbeitsprogrammen die Besonderheiten dieser Kategorie von Unternehmen zu berücksichtigen, um sie beim Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen;

29.  betont, dass spezifische Konzepte den wirtschaftlich nachhaltigen Übergang zu einer klimaneutralen und vollständig digitalen Wirtschaft hinsichtlich Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung in besonderer Weise als geeignet erscheinen lassen, die darauf abzielen, die Nachfrage der Verbraucher und die Beschäftigung rasch anzukurbeln; hebt hervor, dass umweltfreundliche und digitale Projekte erwiesenermaßen mehr Arbeitsplätze schaffen, höhere kurzfristige Renditen pro investiertem Euro erzielen und im Vergleich zu herkömmlichen finanzpolitischen Anreizen zu höheren langfristigen Kosteneinsparungen führen, da sie aufgrund unmittelbar verfügbarer Technologien (z. B. erneuerbare Energien) schnell ausgeweitet werden können, da sie außerdem in der Regel von KMU getragen werden und die lokale Wirtschaft durch starke Beschäftigungseffekte stützen, somit kurzfristig das verfügbare Einkommen der Verbraucher erhöhen (z. B. durch Energieeffizienz) und darüber hinaus weniger anfällig gegenüber externen wirtschaftlichen Verwerfungen sind und damit zu einer widerstandsfähigeren sozialen und wirtschaftlichen Erholung beitragen;

30.  stellt fest, dass die EU-Taxonomie – soweit vorhanden – den Rahmen für die Analyse vorgibt, inwieweit eine Investition ökologisch nachhaltig und sichergestellt ist, dass ökologische und soziale Ziele nicht erheblich beeinträchtigt werden, sodass Investitionen mit bedeutenden positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft leichter ermittelt werden können;

31.  ist der Ansicht, dass die Union eine innovative Industriestrategie benötigt, die die Digitalisierung unserer Industrien und KMU, einschließlich der traditionellen Branchen, beschleunigt, die Industriekapazität der Union in kritischen digitalen Infrastrukturen und Kapazitäten verbessert und den Binnenmarkt für Digitales und für Daten stärkt; ist der Ansicht, dass die Union Unternehmen bei der Automatisierung und Digitalisierung ihres Know-hows und ihrer Ausbildung sowie bei Investitionen in digitale Ausrüstung (Hardware und Software) unterstützen muss, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, die Beteiligung von Frauen am Digitalisierungsprozess zu fördern und die Ausbildungs- und Qualifizierungssysteme zu modernisieren und zu verbessern; betont, wie wichtig das Programm „Digitales Europa“ und die Beschleunigung der Einführung von aussichtsreichen und aufkommenden Technologien in der Industrie sind; regt an, in der gesamten EU Zentren für digitale Innovation zu schaffen;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter anderem in die Datenwirtschaft, auf den Menschen ausgerichtete künstliche Intelligenz, intelligente Produktion, das Internet der Dinge (IoT), Mobilität, Hochleistungsrechnen, Softwaretechnik und Technologie, Cloud, Quantentechnologie, widerstandsfähige, erschwingliche und sichere Hochgeschwindigkeits-5G- und 6G-Netze, Distributed Ledger Technologies (DLT), Robotik, Batterien und Satelliten-Internet zu investieren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang daher auf, eine zeitnahe Umsetzung der einschlägigen Schlüsselmaßnahmen sicherzustellen, die im Rahmen des 5G‑Instrumentariums für Cybersicherheit empfohlen werden, und insbesondere gegebenenfalls bei wichtigen Anlagen und Einrichtungen, die in den von der Union koordinierten Risikobewertungen als kritisch und sensibel eingestuft werden, die einschlägigen Beschränkungen für Lieferanten, die ein hohes Risiko aufweisen, anzuwenden;

33.  unterstreicht die Schlüsselrolle des digitalen Sektors im Hinblick auf den Beitrag zum Wandel des Industriesektors sowohl als Quelle sauberer Technologielösungen als auch zur Optimierung industrieller Prozesse und zur Minimierung seiner Umweltauswirkungen; fordert die Kommission angesichts des hohen Energie- und Ressourcenverbrauchs im Zusammenhang mit IKT auf, die potenziellen Umweltauswirkungen der massiven Entwicklung digitaler Lösungen zu bewerten und gleichzeitig die Führungsrolle Europas bei hochgradig energieeffizienten und kreislauforientierten digitalen Technologien und Datenzentren sicherzustellen; fordert die Kommission auf, konkrete Wege für digitale Lösungen vorzuschlagen, die dem ökologischen Wandel dienen, und eine Methodik zur Überwachung und Quantifizierung der zunehmenden Umweltauswirkungen digitaler Technologien festzulegen;

34.  betont, dass Daten eine Schlüsselrolle beim Wandel der europäischen Industrie spielen, und betont die Bedeutung eines intelligenten Wachstums der verarbeitenden Industrie und der Digitalisierung; fordert die Kommission auf, ein europäisches Umfeld für Digitales und für Daten zu schaffen und die Interoperabilität sowie den Zugang und den Austausch von sicheren Daten und Software innerhalb der EU und über Branchen hinweg – in Unternehmen jeglicher Größe und unter öffentlichen Einrichtungen – zu sichern und zu fördern; fordert die Kommission ferner auf, eine Führungsrolle Europas bei der Festlegung zukunftsorientierter Standards und der Schaffung zukunftsorientierter Instrumente und Infrastrukturen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten und zur Bündelung europäischer Daten in wichtigen Bereichen mit EU-weiten gemeinsamen und interoperablen Datenräumen sicherzustellen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich insbesondere auf Projekte zur Datenverwaltung und ‑kennzeichnung, zur Standardisierung des Datenformats und zur Datensicherheit zu konzentrieren, Daten, insbesondere Daten von öffentlichen Einrichtungen, auf europäischem Boden zu entwickeln und zu verarbeiten, ein besseres System zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft aufzubauen, bei dem die Gewinne besteuert werden und die Unternehmen in erheblichem Maße mit den Nutzern interagieren, und die europäischen Normen und Zertifizierungen im Bereich der Cybersicherheit weiterzuentwickeln, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, sowie bahnbrechende Technologien zu fördern, insbesondere für kritische Infrastrukturen, u. a. durch Überarbeitung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) und durch die Schaffung eines Netzwerks für Cybersicherheit-Kompetenzzentren; fordert die Kommission zudem auf, eine faire Plattform für Geschäftsbeziehungen zu schaffen, die es Unternehmen in der Union und insbesondere KMU ermöglicht, auf Plattformen generierte Daten effektiv zu nutzen;

35.  erkennt an, wie wichtig ein europäischer Ansatz für die Datenwirtschaft ist, der transparent, vertrauenswürdig, interoperabel und auf den Menschen ausgerichtet ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fragmentierung der verschiedenen nationalen Strategien schrittweise zu verringern und Ungleichgewichte bei der Marktmacht anzugehen, um einen unionsweiten Fluss, Interoperabilität, Datenmanagement, Schutz und (Wieder-)Nutzung von Daten zu unterstützen;

36.  hält einen europäischen Rechtsrahmen für KI, Robotik und verwandte Technologien, der ethische Grundsätze und Grundrechte bei ihrer Entwicklung, Bereitstellung und Verwendung sowie Sicherheits- und Haftungsfragen berücksichtigt, für notwendig; hebt hervor, dass die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie einen horizontalen Rahmen erfordern wird, der die Werte und Grundsätze der Union widerspiegelt, um Bürgern und Unternehmen – auch außerhalb der Union – konkrete Leitlinien und Rechtssicherheit zu bieten;

37.  ist der Auffassung, dass gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen einer Überarbeitung des derzeit geltenden Rahmens für Rechte des geistigen Eigentums (IPR) sorgfältig abgewogen werden müssen, da dies erhebliche Auswirkungen auf die nach wie vor fragile und sich entwickelnde EU-Datenwirtschaft haben könnte; ist der Auffassung, dass es kein Eigentumsrecht auf der Grundlage von geistigem Eigentum für nicht personenbezogene Daten geben sollte, die von Technologien wie künstlicher Intelligenz verwendet und produziert werden;

38.  fordert die Kommission auf, in den Aufbauplan konkrete Maßnahmen aufzunehmen, mit denen Industriebranchen für eine Ansiedlung in Europa gewonnen werden können, um Rückverlagerungen und eine Diversifizierung europäischer Industrien in strategischen Bereichen zu mehren, zu stärken und zu fördern und um unter dem Gesichtspunkt der Klimaneutralität die Lieferketten zu verkürzen und zu diversifizieren; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die Union genügend strategische Güter wie medizinische Bedarfsgüter und medizintechnische Geräte oder erneuerbare Energie produziert, um sich in Krisenzeiten selbst versorgen zu können, und regt an, hierfür Anreize zu setzen, wie etwa die Anforderung, einen höheren Anteil der lokalen Produktion (EU/EWR) von Sektoren zu beziehen, die befristete Beihilfen erhalten;

39.  sieht die Gefahr, dass die COVID-19-Krise zu einem Erstarken des ökonomischen Nationalismus und Protektionismus führen könnte und dass der auf Regeln beruhende freie Handel und die globalen Wertschöpfungsketten durch die Renationalisierung der Produktion und den Zerfall dieser globaler Wertschöpfungsketten weiter unter Druck geraten könnten; fordert die wirtschaftlichen Akteure daher auf, ihre Lieferketten zu diversifizieren, zu verkürzen und nachhaltiger zu gestalten, um Schwachstellen abzubauen;

40.  fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich für ein offenes und regelbasiertes multilaterales Handelssystem einzusetzen, das mit den weltweiten Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie mit den hohen Umwelt- und Sozialstandards der EU im Einklang steht, den Zugang von EU-Unternehmen zu internationalen Märkten verbessert und starke internationale Akteure daran hindert, ihre Marktmacht zu missbrauchen; ist der Auffassung, dass die Union in diesem Zusammenhang die Wettbewerbspolitik in Bezug auf Unternehmen aus Drittländern gegebenenfalls nutzen, handelspolitische Schutzinstrumente (TDI) konsequenter anwenden, um systematisch gegen unfaire Dumping- und Subventionspraktiken vorzugehen, und das bestehende TDI-System stärken sollte;

41.  fordert die Kommission auf, unverzüglich ein vorübergehendes Verbot von Übernahmen von in strategischen Sektoren tätigen europäischen Unternehmen durch Staatsunternehmen bzw. unter staatlicher Kontrolle stehende Unternehmen aus Drittländern vorzuschlagen; fordert die Kommission ferner auf, Überlegungen hinsichtlich eines Ansatzes der Gegenseitigkeit beim Zugang zu Märkten anzustellen, den Regelungsrahmen der Union für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) systematisch zu stärken und zu überprüfen, um den Zugang zu strategischen Industriezweigen, Infrastrukturen, Schlüsseltechnologien und anderen Vermögenswerten in den Bereichen Sicherheit und Cybersicherheit zu schützen, und feindliche Übernahmen zu verhindern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und um Marktverzerrungen im Binnenmarkt zu verringern; begrüßt in diesem Zusammenhang das Weißbuch über die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten; fordert, dass die Verordnung (EU) Nr. 654/2014 (die Durchsetzungsverordnung) substanziell gestärkt und zügig angenommen wird; betont, dass dies ein wichtiges Instrument zum Schutz der Interessen der Union ist, wenn Drittländer illegale Maßnahmen ergreifen, die Unternehmen in der EU beeinträchtigen;

42.  fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die Instrumente betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) weiter voranzutreiben, die das Prinzip der Gegenseitigkeit und gegenseitig anerkannte Standards ermöglichen; fordert die Kommission auf, Vorschläge für geeignete Rechtsinstrumente vorzulegen, um gegen die im Binnenmarkt verursachten Verzerrungen, einschließlich im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren, vorzugehen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu erwägen, Unternehmen, die ihren Sitz, ihre Produktion und ihre Arbeitsplätze in der Union haben und aufrechterhalten, Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, in Ermangelung eines starken IPI und wirksamer globaler Regeln für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen die Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung europäischer Hersteller zu prüfen, insbesondere zugunsten von KMU, die einem zunehmenden Wettbewerb aus Schwellenländern ausgesetzt sind, die die gemeinsamen internationalen Handelsregeln und die sozialen Umweltnormen nicht einhalten;

43.  ist der Ansicht, dass einem umfassenden Ansatz für die Industriestrategie, in dem alle politischen Maßnahmen der EU berücksichtigt werden, eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen und „industriellen“ Diplomatie zukommen kann; legt der Kommission nahe, aktiv das Netzwerk von EU-Handelskammern in Drittstaaten zu nutzen, um neue geschäftliche Partnerschaften zu schließen;

44.  begrüßt das Bestreben, Leitmärkte im Bereich der ökologisch nachhaltigen und digitalen Technologien sowie innovativer Lösungen zu schaffen; ist der Ansicht, dass die Finanzierung von Forschung und Innovation für innovative Industrieprojekte und digitale Fähigkeiten von wesentlicher Bedeutung ist, und vertritt die Auffassung, dass dies Hand in Hand gehen sollte mit der aktuellen Analyse der Leitlinien für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) durch die Kommission; ist der Ansicht, dass Resilienz und strategische Autonomie als bestimmende Kriterien betrachtet werden sollten und dass IPCEI mit den Zielen der Union in Bezug auf Klimaneutralität und digitale Technologien im Einklang stehen sollten; fordert die Kommission auf, die Transparenz bei der Umsetzung der IPCEI zu erhöhen und die Beteiligung von KMU sicherzustellen; fordert die Kommission ferner auf, eine rasche Herausbildung von europäischen Marktführern und/oder Ökosystemen in strategischen Industriebereichen zu fördern, die im globalen Maßstab wettbewerbsfähig sind und die dazu beitragen werden, eine klimaneutrale Wirtschaft und eine digitale Führung zu verwirklichen, ohne dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen in der Union führt oder dass das Vertrauen in die Offenheit und den Zugang zu den Märkten untergraben wird;

45.  fordert die Kommission auf, die Arbeit an Wertschöpfungsketten fortzusetzen, indem sie eine angemessene Weiterverfolgung der Maßnahmen sicherstellt, die für die sechs vom Strategischen Forum für IPCEI ermittelten strategischen Wertschöpfungsketten vorgeschlagen werden, und transparente, in allen Mitgliedstaaten einheitliche Anwendungsbedingungen für gemeinsame IPCEI-Projekte zu schaffen, um sicherzustellen, dass sie der Union als Ganzes zugutekommen; appelliert an die Kommission, in der derzeitigen Krise in Projekte zu investieren, die einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, die Kriterien für die Kostenzuschussfähigkeit zu erweitern und die Finanzierung aufzustocken;

46.  betrachtet die Initiative „Next Generation EU“ als die Säule der ersten Phase der Erholung der europäischen Industrie von den Folgen der COVID-19-Pandemie; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Fonds rasch umgesetzt wird, und fordert, dass das Parlament umfassend in die Beschlussfassung und in den Umsetzungsprozess einbezogen wird, damit die demokratische Rechenschaftspflicht sichergestellt und für größtmögliche Transparenz und parlamentarische Kontrolle gesorgt ist; fordert dass im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ im Hinblick auf eine wirksame vorgezogene Bereitstellung der 750 Mrd. EUR

   a) Zielvorgaben für soziale, nachhaltige und digitale Investitionen vorgesehen werden, um möglichst geringe negative und möglichst große positive Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Soziales sicherzustellen;
   b) besonderes Augenmerk auf KMU, die von der COVID-19-Krise am schwersten getroffen wurden, gelegt und deren Zugang zu Finanzmitteln unterstützt wird;
   c) die Verwaltung nach Möglichkeit direkt durch die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und durch europäische Programme erfolgt, um in besser koordinierter Weise Fortschritte zu erzielen, damit der Weltmarkt besser beeinflusst werden kann, für größtmögliche Transparenz und parlamentarische Kontrolle gesorgt ist und interne sowie externe Verzerrungen und Störungen des Binnenmarktes vermieden werden;
   d) die Besonderheiten der Mitgliedstaaten, die von der Krise auf vielfältige Weise betroffen sind, berücksichtigt werden;
   e) die Finanzhilfe auf die verschiedenen industriellen Ökosysteme, einschließlich Kleinstunternehmen und KMU, entsprechend den erlittenen Schäden, den sozialen Auswirkungen, den zu bewältigenden Herausforderungen und der Höhe der im Rahmen der nationalen Beihilferegelungen bereits erhaltenen nationalen Finanzhilfe verteilt wird, wobei die wechselseitigen strukturellen Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen sind; die Lehren, die aus den früheren, aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009 eingeführten staatlichen Beihilfemaßnahmen gezogen wurden, sowie die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Resilienz und die langfristige wirtschaftliche und soziale Erholung berücksichtigt werden; berücksichtigt wird, dass der Fonds an Kriterien geknüpft sein muss, mit denen sichergestellt wird, dass die Mittel nicht zur Tilgung von Altschulden oder zur Beibehaltung veralteter Technologien verwendet werden und dass Unternehmen unterstützt werden, die zu langfristigem Wachstum beitragen und über ein hohes Potenzial zur Wiederbelebung der Wirtschaft verfügen; berücksichtigt wird, dass die Mittel für den wirtschaftlichen Aufbau auch in klimaschonende, innovationsfreundliche Wirtschaftszweige mit hohem Multiplikatoreffekt geleitet werden sollten, die zur künftigen wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der EU beitragen werden;
   f) nationale steuerliche Regelungen unterstützt werden, die Anreize für Beteiligungsinvestitionen der Privatwirtschaft bieten und es Unternehmen ermöglichen, einen Teil der über den Fonds gewährten Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln;
   g) zweckgebundene Mittel für Unternehmen, insbesondere für KMU, Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen, bereitgestellt werden, deren Geschäftspläne und -tätigkeit wichtige Innovationen, Technologien und Dienste umfassen – auch solche, die den digitalen und den grünen Wandel vorantreiben – oder deren Tätigkeit für die strategische Autonomie der Union in kritischen Sektoren erforderlich ist, insbesondere was eine verbesserte Kreislaufwirtschaft, eine höhere Ressourcen- und Energieeffizienz und -einsparungen sowie die Umstellung auf erneuerbare Energieträger betrifft; dazu beigetragen wird, die Lieferketten der Union durch deren Rückverlagerung, Diversifizierung und Stärkung widerstandsfähiger und weniger abhängig zu machen, wobei die Diskriminierung von Unternehmen in einer Notsituation, die in der entsprechenden Übergangsphase Unterstützung benötigen, zu vermeiden ist;
   h) Mittel für große Unternehmen bereitgestellt werden, die über einen glaubwürdigen Plan für den Übergang zu einem klimaneutralen Geschäftsmodell verfügen;
   i) das Garantieprogramm der EIB gestärkt und als Begleitmaßnahme zu nationalen Programmen gestaltet wird, damit es als sinnvolle Ergänzung fungieren und ihre Wirkung vor Ort verstärken kann;
   j) Unternehmen bevorzugt behandelt werden, die sich zu Transparenz verpflichten, die Sichtbarkeit der Finanzierung durch die EU sicherstellen, Systeme einrichten, die die Einbeziehung der Arbeitnehmer in Unternehmensfragen fördern, und ihren nichtfinanziellen Berichtspflichten nachkommen;

47.  betont, dass ein nachhaltiger und gerechter Aufbau unterstützt und das Wohlergehen der Bürger nach der COVID-19-Krise sichergestellt werden muss; ist der Ansicht, dass mit dem Fonds die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert sowie ein fairer und gerechter digitaler und grüner Wandel sichergestellt werden sollten;

48.  ist der Ansicht, dass die Union parallel zur aktuellen Krise auch eine zweite Phase ihrer Industriestrategie vorbereiten und antizipieren sollte, die die Wettbewerbsfähigkeit, die ökologische Nachhaltigkeit und die Digitalisierung der europäischen Industrie sicherstellt und zu einer langfristigen Resilienz auf einer sozial verantwortungsvollen Grundlage führt; verweist darauf, dass die Rolle der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es darum geht, die begrenzten Ressourcen der Union im Hinblick auf einen erfolgreichen Aufbau optimal zu nutzen, und dass die Industriepolitik zu einer bereichsübergreifenden Aufgabe der Kommission werden sollte;

49.  ist der Ansicht, dass die Union eine Industriestrategie benötigt, die den Schutz in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und biologische Vielfalt umfasst, und beharrt darauf, dass der Wandel hin zu einer klimaneutralen Industrie der Union beschleunigt werden muss; betont, dass die Investitionen mit den Zielen für die Klimaneutralität bis 2050 im Einklang stehen müssen, da ansonsten das Risiko besteht, dass Vermögenswerte verloren gehen und dass es in auf fossilen Rohstoffen beruhenden und umweltschädlichen Technologien zu Lock-in-Effekten kommt;

50.  hebt hervor, dass eine wirklich wirksame europäische Industriestrategie und die entsprechende Politik auf ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen und -zielen gemäß dem Klimagesetz beruhen und einen Fahrplan umfassen müssen, um die Industrie der Zukunft so zu gestalten, dass alle Wirtschaftszweige dazu beitragen, das Ziel der Klimaneutralität so früh wie möglich und bis spätestens 2050 zu erreichen;

51.  betont, dass die neue Industriestrategie auf das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 abgestimmt sein muss, und hebt zugleich hervor, dass die europäische Klimapolitik auf Fakten beruhen muss;

52.  hebt hervor, dass auf den nationalen und globalen Märkten ein erhebliches Potenzial für emissionsfreie und emissionsarme Technologien, erneuerbare Energieträger und nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienste entlang der gesamten Wertschöpfungskette besteht – von den Rohstoffen über die energieintensiven Industrien bis hin zum verarbeitenden Gewerbe und zum Industriedienstleistungssektor; ist zudem der Ansicht, dass das Klimagesetz erheblich zur Straffung der Bemühungen um die Klimaneutralität bis spätestens 2050 beitragen wird, zumal in dessen Rahmen die Klimaziele für 2030 und 2050 in den Rechtsvorschriften der Union verankert werden; ist der Ansicht, dass es auch eines umfassenderen und systematischeren politischen Rahmens bedarf, um die politische Kohärenz sämtlicher Strategien der Union, die langfristige Investitionssicherheit und die Berechenbarkeit der Regulierung sowie einen kohärenten, transparenten und inklusiven Governance-Ansatz in allen Politikbereichen sicherzustellen und so den Weg für eine klare und vorhersehbare Strategie für die europäische Industrie zu ebnen;

53.  begrüßt den Vorschlag für ein Industrieforum; fordert die Kommission auf, dessen Einrichtung voranzubringen und in diesem Rahmen einen Dialog herzustellen, in dem alle einschlägigen wissenschaftlichen Sachverständigen, Organisationen und Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Verbraucherverbände und der Gewerkschaften, in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind, um die Fortschritte in den einzelnen Industriezweigen auf EU-Ebene im Hinblick auf die bis spätestens 2050 zu erreichenden Klimaneutralitätsziele kontinuierlich zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten und die Kommission dahingehend zu beraten, inwiefern die Investitionen zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der Union gemäß der Verordnung über das Governance-System der Energieunion beitragen und mit ihnen im Einklang stehen;

54.  ist der Ansicht, dass alle Wirtschaftszweige zur Verwirklichung der Klimaziele der Union beitragen sollten, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die Kommission sektorspezifische Strategien entwickelt, in deren Rahmen die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen dargelegt und die politische Kohärenz sichergestellt werden; fordert nachdrücklich, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe umgehend eingestellt wird, und betont, dass ein hocheffizientes und klimaneutrales Energiesystem zu weltweit wettbewerbsfähigen Preisen für die Industrie geschaffen werden muss; unterstreicht im Hinblick auf den Übergang hin zu hochgradig energieeffizienten und klimaneutralen Volkswirtschaften die wichtige Rolle von Energie und Rohstoffen, die sauber, nachhaltig und erschwinglich sind; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Nutzung von Energieträgern wie Erdgas unter Berücksichtigung des Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 nur vorübergehenden Charakter hat; betont, dass die weitere Integration des EU-Energiemarktes eine wichtige Rolle spielen wird, wenn es darum geht, die Energieversorgung erschwinglicher und sicherer zu gestalten; betont in diesem Zusammenhang, dass der Ausbau der Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen und deren Integration in den Energiemix beschleunigt werden müssen und dass die Einführung der auf erneuerbaren Quellen basierenden Wasserstofferzeugung erleichtert werden muss, zumal diese Technologie für Sektoren, in denen Emissionen schwer zu verringern sind, bahnbrechend sein könnte; begrüßt die Gründung der Allianz für sauberen Wasserstoff und der Allianz kohlenstoffarmer Industrien; betont, dass im Hinblick auf die Energiewende die Forschungsarbeiten zur Erzeugung von Wasserstoff und grünen Brennstoffen in großem Maßstab sowie zu Niedrigemissionstechnologien – etwa die CO2-Abscheidung und -Speicherung in industriellen Verfahren, Bioenergieanlagen und Produktionsstätten – beschleunigt werden müssen, wobei auch die mögliche Nutzung geothermischer Energiequellen geprüft werden sollte; bekräftigt, dass dies – im Einklang mit der Notwendigkeit, die CO2-Emissionen der energieintensiven Industrien zu verringern – die umfassende Verfügbarkeit von erschwinglicher und sauberer Energie und der dazugehörigen Infrastruktur erfordert;

55.  fordert die Institutionen der Union, die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Industrie und alle anderen einschlägigen Akteure auf zusammenzuarbeiten, um die Energieeffizienz in Europa zu verbessern, Leitmärkte im Bereich der klimarelevanten Technologien und Innovationen in der Union zu schaffen und den Investitionen in Energieinfrastrukturen Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EIB als „Klimabank“ der Union besser genutzt wird, und die nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft zu verbessern sowie die Unternehmen bei der Dekarbonisierung zu unterstützen;

56.  betont, dass in allen Wirtschaftszweigen umfassende Kapazitäten für erneuerbare Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen geschaffen werden müssen; stellt fest, dass die Union weltweit 40 % der Patente für erneuerbare Energien hält, und betont, dass sie im Bereich der bahnbrechenden Technologien für erneuerbare Energien weiterhin eine Führungsrolle einnehmen sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass unbedingt eine robuste Industriepolitik für Energie aus erneuerbaren Quellen entwickelt werden muss, die sowohl angebotsseitige als auch nachfrageseitige Maßnahmen umfasst und eine Integration des Sektors für Energie aus erneuerbaren Quellen ermöglicht, damit die langfristige Sicherheit der Energieversorgung, die technologische Führungsrolle und die strategische Autonomie Europas gesichert werden können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Technologien im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen als wichtige strategische Wertschöpfungskette und als ein industrielles Ökosystem, das im Rahmen der Fazilität für strategische Investitionen förderfähig ist, anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass diese im bevorstehenden Industrieforum angemessen vertreten werden; betont, dass Unterstützungsmaßnahmen für die Entwicklung von Technologien im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen in Europa ausgearbeitet und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller aus der Union und aus Drittstaaten sichergestellt werden müssen;

57.  betont, dass die europäische Industrie auf ein effizientes, nachhaltiges und vollständig verknüpftes Netz von Verkehrs-, Digital- und Energieinfrastrukturen gestützt sein muss, wenn sie wettbewerbsfähig sein soll; fordert eine langfristige Investitionspolitik für die Ausstattung und Erneuerung der Infrastruktur sowie für den Abbau der administrativen Hürden, die den raschen Ausbau der transeuropäischen Netze behindern; fordert mehr Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“ in allen drei entsprechenden Sektoren, um die Investitionen in Infrastruktur, Vernetzung, Digitalisierung und intelligente Netze, die mit den Zielen des europäischen Grünen Deals im Einklang stehen, anzukurbeln; betont zudem, dass Vorhaben von gemeinsamem Interesse forciert werden müssen, und dass es gilt, die Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) so bald wie möglich zu überarbeiten;

58.  unterstreicht das Potenzial, das eine schadstofffreie Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf die Modernisierung der Wirtschaft der Union birgt, indem deren Energie- und Ressourcenverbrauch verringert wird, der Abfallvermeidung Vorrang eingeräumt wird, Anreize für Innovationen geschaffen werden und ganze Industriezweige und ihre Wertschöpfungsketten, Produkte, Herstellungsprozesse und Geschäftsmodelle umgestaltet werden, wodurch die Entmaterialisierung und Entgiftung der Wirtschaft der Union gefördert und Europa weniger abhängig von Primärrohstoffen gemacht wird, während gleichzeitig Anreize für Innovationen geschaffen werden, einschließlich der Schaffung neuer Märkte für kohlenstofffreie, kohlenstoffarme und erneuerbare Lösungen als Ersatz für auf fossilen Brennstoffen basierende Produkte und Materialien sowie der Entwicklung neuer umweltverträglicher Technologien und Lösungen zur Vermeidung von ökologischen Auswirkungen; hebt die starken Synergien zwischen Klimaschutzmaßnahmen und der Kreislaufwirtschaft, insbesondere in energie- und ressourcenintensiven Industrien und im Sanierungswesen, hervor und betont, dass die einzelnen Wirtschaftszweige unterschiedliche Wege hin zur Dekarbonisierung verfolgen und unterschiedliche Ausgangspunkte haben; hebt das Potenzial der kreislauforientierten Bioökonomie und der Holz- und Forstwirtschaft für die Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Industrie hervor;

59.  erinnert daran, dass die europäische Klima- und Energiepolitik für ihre strategischen Technologien hohe Mengen an Metallen und Mineralien benötigen wird; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Europa in Bezug auf die Versorgung mit vielen dieser Metalle und Mineralien in hohem Maße von anderen Regionen der Welt abhängig ist und allmählich seinen Anteil am Weltmarkt verliert, und zwar selbst bei solchen Materialien, bei denen es durchaus über industrielle Kapazitäten verfügt; betont, dass die Autonomie Europas in strategischen Sektoren nicht ohne ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Ökosystem der Union für grundlegende, wertvolle und kritische Materialien aus primären und sekundären Quellen erreicht werden kann; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, hebt jedoch hervor, dass Europa seine Kapazitäten für sämtliche Stufen der Rohstoffwertschöpfungskette erhöhen muss, insbesondere was den Abbau, die Rückführung, das Schmelzen, das Raffinieren und die Umwandlung von Rohstoffen betrifft; vertritt die Auffassung, dass sich der Aktionsplan und die Allianz für kritische Rohstoffe nicht auf kritische Rohstoffe beschränken, sondern auch auf die Entwicklung eines integrierten Ökosystems für das gesamte Spektrum der für den industriellen Wandel benötigten Materialien, Metalle und Mineralien abzielen sollte;

60.  fordert die Kommission auf, eine europäische Einfuhr- und Ausfuhrstrategie für erneuerbare, ressourcen- und energieeffiziente Technologien zu entwickeln;

61.  hebt das Potenzial der Sektorkopplung und der Vernetzung energieintensiver Wirtschaftszweige wie des Bau- und des Verkehrswesens hervor und begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zur Integration des Energiesystems;

62.  fordert beträchtliche finanzielle Mittel für die energetische Sanierung von Gebäuden, um die geplante Initiative für eine „Sanierungswelle“ mit den erforderlichen finanziellen Mitteln im Rahmen des Aufbauplans zu fördern; betont, dass im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Vorschlag zur „Sanierungswelle“ und der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, langfristige Strategien zur Erzielung eines hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestands festzulegen, der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ vollständig priorisiert werden sollte, um umfassende Sanierungen und den Ersatz von auf fossilen Brennstoffen basierenden und ineffizienten Heiz- und Kühlsystemen zu beschleunigen; betont, dass integrierte Programme für umfassende Sanierungen, die ganze Gemeinden oder Bezirke abdecken, kostengünstiger und schneller umgesetzt werden können, wodurch Vorteile für die Verbraucher entstehen und die Energiekosten gesenkt werden;

63.  weist darauf hin, dass Prozesswärme und -kälte in der Industrie nach wie vor zu den bedeutendsten Arten der Energienutzung zählen; betont daher, dass es im Hinblick auf eine raschere Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Industrie gilt, das Energieeffizienzpotenzial von Prozesswärme und -kälte voll auszuschöpfen, indem verstärkt auf erneuerbare Energieträger, die auf Elektrifizierung beruhen, und auf Wärmepumpen zurückgegriffen wird und Industriecluster sowie Symbiosen, die in vielen Wirtschaftszweigen ein erhebliches Reduktionspotenzial bergen, besser genutzt werden;

64.  weist besonders auf das Potenzial hin, das die umweltfreundliche Mobilität im Hinblick auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die Ankurbelung der europäischen Industrie und die Förderung von Investitionen in den Ausbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur birgt, durch die ein Multiplikatoreffekt durch die Vergabe von Aufträgen an ein breites Spektrum von Unternehmern – Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten sowie deren Unterauftragnehmer – sowie eine Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehrssektor erzielt werden könnte; betont, wie wichtig es ist, die Umsetzung der Europäischen Batterie-Allianz zu beschleunigen, um das Potenzial ihrer strategischen Wertschöpfungskette auszuschöpfen, die Möglichkeiten für innovative, lokal produzierte Batterien und das Recycling von Metallen in Europa zu erweitern, einen europäischen Mehrwert zu schaffen, zur Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in der Union beizutragen und den Übergang zu einem CO2-ärmeren Elektrizitätssystem zu erleichtern; fordert mehr Investitionen in Hochgeschwindigkeitszüge und die Erneuerung der überregionalen Bahnnetze sowie in einen emissionsfreien bzw. emissionsarmen öffentlichen Verkehr; betont, wie wichtig es ist, die umweltfreundliche Mobilität durch Investitionen in eine bessere Infrastruktur, etwa durch eine bessere Verbreitung von Ladestationen, zu fördern; ist der Ansicht, dass der Markt für Elektrofahrzeuge mit einer höheren Dichte an Ladestationen in der Lage sein wird, erheblich und schneller zu expandieren, was sich positiv auf unseren CO2-Fußabdruck auswirken wird; fordert die Kommission daher auf, eine groß angelegte Strategie für den Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzulegen, um die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen seitens der Verbraucher dadurch sicherzustellen, dass man ihnen Gewissheit in Bezug auf das Potenzial der Technologie und den Zugang zu einem engmaschigen Netz kompatibler Ladeinfrastrukturen bietet, sowie die in Europa ansässigen Autohersteller zu unterstützen;

65.  ist der Ansicht, dass Europa für eine erfolgreiche Energiewende eine erhebliche Menge an erschwinglicher kohlenstofffreier bzw. kohlenstoffarmer Energie aus erneuerbaren Quellen, auch aus Drittländern und unter Nutzung der dazugehörigen Infrastruktur, benötigen wird; fordert strategische Initiativen innerhalb der Union sowie dass die Energiepolitik zu einem Schwerpunkt der Außen- und Nachbarschaftspolitik der Union wird, einschließlich der finanziellen Unterstützung von Allianzen für aus erneuerbaren Quellen erzeugten Wasserstoff und Ökostrom; ist der Ansicht, dass diese Allianzen auch Teil der Handelsabkommen sein sollten; betont, wie wichtig starke Allianzen sind, um der Verknappung von Ressourcen und Rohstoffen entgegenzuwirken und diese auf nachhaltige Weise zu beschaffen;

66.  weist auf den EU-Masterplan für einen wettbewerbsfähigen Übergang der energieintensiven Industrien von 2019 hin, der den Übergang regelt und gleichzeitig dafür sorgt, dass die europäischen Industrien wettbewerbsfähig bleiben, und fordert die Kommission auf, ihre Empfehlung umzusetzen und dementsprechend dazu beizutragen, Importe aus Drittländern, die Umweltstandards nicht ausreichend erfüllen, zu ersetzen, und bei den globalen Handelspartnern der Union Anreize für ehrgeizigere Klimaschutzziele zu schaffen;

67.  fordert eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU (EHS) im Einklang mit den Klimazielen und ein CO2-Grenzausgleichssystem, um zu einer intelligenten Rückverlagerung der Herstellung und kürzeren Wertschöpfungsketten beizutragen; betont, wie wichtig ein CO2-Grenzausgleichssystem sein kann, um eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden;

68.  weist darauf hin, dass mehr als die Hälfte des weltweiten BIP von der Natur und den Dienstleistungen, die sie bietet, abhängt, und dass zahlreiche Wirtschaftszweige in hohem Maße auf die Natur angewiesen sind; stellt fest, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die Wasserbelastung zu mehr als 90 % auf die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen zurückzuführen sind; betont, dass die europäische Industriepolitik mit den Zielen der Biodiversitätsstrategie für 2030 im Einklang stehen sollte;

69.  betont, dass gemäß dem Konzept „Eine Gesundheit“ die Erhaltung der natürlichen Ökosysteme von grundlegender Bedeutung ist, um die Grundbedürfnisse der Menschheit, wie Trinkwasser, saubere Luft und fruchtbarer Boden, zu decken; fordert, dass im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie umgehend robuste Indikatoren ausgearbeitet werden, um die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu bewerten und sicherzustellen, dass die Umweltverschmutzung schrittweise verringert wird;

70.  hebt hervor, dass ein erheblicher Teil der Umweltverschmutzung nach wie vor aus der Industrie kommt, die Schadstoffe in die Luft, ins Wasser und in den Boden freisetzt; betont, wie wichtig die Richtlinie über Industrieemissionen ist, um für große Anlagen Auflagen zur Minimierung der Freisetzung von Schadstoffen festzulegen; begrüßt den anstehenden Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden sowie die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen, was zu einer erheblichen Verringerung der Umweltverschmutzung aus der Industrie führen sollte;

71.  betont, wie wichtig die regionale Dimension der Industriepolitik ist, da die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen bestehen bleiben und sich durch die Auswirkungen der Coronavirus-Krise noch zu vergrößern drohen; betont, dass regionale Sanierungspläne Fortschritte bei nachhaltigen Transformationsstrategien erzielen und Programme zur wirtschaftlichen Wiederbelebung mit aktiven Arbeitsmarktprogrammen kombinieren müssen, um dem Niedergang von Regionen vorzubeugen und entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen zu den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten zu erstellen;

72.  hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) hervor, wenn es darum geht, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Löhnen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Modernisierung und Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Gesundheitsversorgung zu unterstützen;

73.  betont, dass ein fairer, inklusiver und gerechter Übergang unterstützt werden muss und dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten – über die berufliche Umschulung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in neuen Wirtschaftsbranchen hinaus – abgebaut werden müssen, damit niemand zurückgelassen und kein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird; ist der Überzeugung, dass ein gut konzipierter Mechanismus für einen gerechten Übergang – einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang – ein wichtiges Instrument sein wird, um den doppelten Übergang zu erleichtern und ehrgeizige Klimaneutralitätsziele zu verwirklichen; betont, dass alle lokalen Interessenträger, einschließlich der Vertreter der Zivilgesellschaft und der Gemeinschaft, in der Phase der Ausarbeitung und Umsetzung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang berücksichtigt werden sollten, um einen inklusiveren Wandel sicherzustellen und dessen soziale Auswirkungen abzufedern; unterstreicht, dass Investitionen in nachhaltige Technologien in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle spielen müssen, indem dadurch die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der regionalen Volkswirtschaften unterstützt wird; betont, dass die solide Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang – u. a. mit erheblichen zusätzlichen Haushaltsmitteln – ein Schlüsselelement wäre, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung des europäischen Grünen Deals geht;

74.  ist davon überzeugt, dass die interregionale Zusammenarbeit mit dem Ziel von nachhaltigem und digitalem Wandel, wie in den Strategien für intelligente Spezialisierung festgelegt, gestärkt werden muss, um regionale Ökosysteme zu fördern; fordert die Kommission daher auf, die Entwicklung von Instrumenten zu fördern, mit denen Regionen ein klarer Strategieplan mit einem maßgeschneiderten Ansatz an die Hand gegeben werden kann, damit sie sich eine industrielle Führungsrolle sichern können;

75.  ist der Auffassung, dass der industrielle Wandel eine erhebliche Intensivierung bei den Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen sowie die Integration von neuem Wissen und Innovationen in bestehende Märkte und deren Nutzung zur Schaffung neuer Märkte erfordert; betont, dass Innovationen zu den Motoren führender industrieller Ökosysteme gehören und dass sich diese Tatsache in jeder Phase des Innovationszyklus in einer stärkeren Unterstützung von Innovationen und unternehmerischen Fähigkeiten niederschlagen sollte; hebt hervor, dass höhere Beträge für Forschung, insbesondere für hochwertige öffentliche Forschung, sowie für Entwicklung und Innovation ausgegeben werden müssen, weil es sich dabei um zentrale Faktoren handelt, um den doppelten Wandel zu schaffen, die strategische Autonomie der Union zu verbessern und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, an ihrer Zusage festzuhalten, 3 % ihres BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren, damit die führende Rolle der Union unter den globalen Wettbewerbern erhalten bleibt; bedauert den derzeitigen Mangel an Innovationsfähigkeit in KMU, da das erforderliche Risikokapital fehlt, die Kosten und Komplexität von Verwaltungsverfahren sowie den Mangel an geeigneten Kompetenzen und Zugang zu Informationen;

76.  betont, dass die Haushaltsmittel für die Programme zur Unterstützung des industriellen Wandels in der Union aufgestockt werden müssen, und weist daher auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Horizont Europa auf 120 Mrd. EUR befürwortet wird, dass sichergestellt werden soll, dass das Programm mit den Klimaneutralitätszielen der Union kohärent ist, und dass InvestEU und Digitales Europa durch geeignete Instrumente für die Finanzierung der Entwicklung des Marktes für bahnbrechende Technologien und Innovationen unterstützt werden sollen, wobei auch Synergien zwischen regionalen, nationalen, europäischen und privaten Finanzierungsquellen zu fördern sind; fordert, dass der Europäische Innovationsrat (EIC) und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) wirksam unterstützt werden und dass deren Auftrag gestärkt wird; besteht darauf, dass ein wesentlicher Anteil der im Rahmen des Programms Horizont Europa für KMU verfügbaren Mittel über den EIC und die kollaborativen Teile des Programms vergeben werden, um neue Lösungen zu schaffen und Innovationen sowohl inkrementell als auch disruptiv zu fördern; unterstützt die Einrichtung europäischer Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa, um private Investitionen zu mobilisieren und den Transfer von Wissen, Technologien und Innovationen von Forschungszentren und Hochschulen in den industriellen Prozess zu fördern, wobei das Projekt der industriellen Ökosysteme genutzt werden sollte, damit die Erholung nach der Pandemie sowie der ökologische und digitale Wandel vorangebracht werden; fordert die Kommission darüber hinaus auf sicherzustellen, dass diese Partnerschaften während ihrer gesamten Durchführung transparent und inklusiv sein werden, insbesondere was ihre strategische Forschungsagenda und ihre Jahresarbeitsprogramme betrifft; betont, dass sie frei von Interessenkonflikten sein und einen echten Mehrwert für die Gesellschaft garantieren sollten;

77.  ist in diesem Zusammenhang außerdem der Überzeugung, dass eine besser gewappnete und resilientere Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, um Ereignisse mit destabilisierenden Folgen in Europa oder auf globaler Ebene bewältigen und flächendeckend politisch darauf reagieren zu können, und dass abgestimmte FuE-Investitionen diesbezüglich von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, die Einrichtung eines gesonderten Instruments zur Vorbereitung auf Pandemien und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu unterstützen, da mit dieser Maßnahme die Voraussetzungen für eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene geschaffen, prioritäre Bereiche ermittelt und Schritte eingeleitet würden, die eine hochwertige medizinische Forschung und abgestimmte FuI-Investitionen erfordern;

78.  betont, wie wichtig eine auf Forschung beruhende pharmazeutische Industrie ist, da sie einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die hochwertige Herstellung und Bereitstellung von erschwinglichen Arzneimitteln aufrechtzuerhalten, sodass alle Patienten die jeweils benötigten Arzneimittel erhalten, die Innovation, Resilienz, Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit der Union zu stärken und künftige Herausforderungen zu meistern; bekräftigt, dass ein Plan zur Minderung der Risiken von Arzneimittelengpässen aufgelegt werden muss, damit sämtliche Anfälligkeiten und Risiken in der Versorgungskette für kritische Arzneimittel bewältigt werden, künftige Innovationen sichergestellt werden, um einen offenen, unerfüllten Bedarf zu decken, und die Widerstandsfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Gesundheitssysteme unterstützt werden, um künftige Herausforderungen, darunter Pandemien, zu bewältigen;

79.  betont, wie wichtig Schlüsseltechnologien beim Aufbau technologischer und innovativer Kapazitäten unionsweit sind; fordert die Kommission auf, das Programm „Horizont Europa“ und seine Industriestrategie auf die Entwicklung, den Ausbau und die Kommerzialisierung bahnbrechender Technologien und Innovationen in der Union abzustimmen, um die Lücke zwischen Innovation und Markteinführung zu schließen, indem Risikofinanzierung für Technologien und Demonstrationsvorhaben im Frühstadium bereitgestellt wird und Wertketten mit früher Wertschöpfung entwickelt werden, sodass in erster Linie kommerzielle, markttaugliche, emissionsfreie und emissionsarme, erneuerbare, energie- und ressourceneffiziente kreislauforientierte Technologien und Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle gefördert werden und die Entwicklung von Forschungsinfrastruktur auch mit dem Ziel unterstützt wird, die bestehende Kluft zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, zentrale Anlaufstellen mit optimierten Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung von industriellen Demonstrationsvorhaben für bahnbrechende Technologien zu entwickeln;

80.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu prüfen, mit denen dem potenziellen Wissens- und Innovationsverlust während der derzeitigen Krise entgegengewirkt werden kann, einschließlich durch Instrumente, die Unternehmen dabei unterstützen, Arbeitnehmer, die wissensbasierte Arbeit leisten, vorübergehend mit öffentlichen Forschungsstellen und Universitäten auszutauschen, um öffentlich-private Forschung an öffentlichen Prioritäten zu ermöglichen und in Zeiten der Krise die Beschäftigungs- und Innovationskapazität zu erhalten;

81.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten mögliche Steueranreize zu entwickeln, um die FuE-Investitionen anzukurbeln, die infolge der COVID-19-Krise stark zurückgegangen sind;

82.  fordert die Kommission auf, die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen auf der Grundlage einer umfassenden Regelung für geistiges Eigentum weiterhin zu unterstützen, die Flexibilität bei der Lizenzvergabe zu erhöhen, um den wirksamen Schutz ihrer FuE-Investitionen aufrechtzuerhalten, angemessene Einkommen zu sichern und gleichzeitig auch künftig offene Technologiestandards auszuarbeiten, mit denen Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten sowie die Beteiligung der EU-Industrie an der Entwicklung von Schlüsseltechnologien gefördert werden;

83.  nimmt zur Kenntnis, dass ein starker und ausgewogener Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums ein entscheidender Faktor zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist, weil dadurch Industriespionage und Nachahmung bekämpft werden, und fordert die Kommission daher auf, diesen Rahmen zu erhalten und zu stärken; betont, dass in den Biowissenschaften dieselben Anreize im Bereich des geistigen Eigentums geboten werden müssen wie in den USA und China, damit Europa ein attraktiver Standort für FuE-Investitionen und industrielle Entwicklung bleibt; fordert die Kommission auf, das erstklassige europäische System des geistigen Eigentums beizubehalten und weiterzuentwickeln, indem ein starker Schutz des geistigen Eigentums sowie Anreiz- und Belohnungssysteme für FuE gefördert werden, um zum Wohl der Gesellschaft Investitionen in die Entwicklung künftiger Innovationen anzuziehen; begrüßt die Ankündigung eines Aktionsplans für geistiges Eigentum, in dessen Rahmen ein europäischer Beitrag zur Ausarbeitung von Normen leichter erbracht werden könnte; unterstützt eine nachhaltige Erzeugung und dauerhafte Beschäftigung sowie die Steigerung von Attraktivität und Ansehen einer hochwertigen EU-Produktion weltweit; legt der Kommission nahe, den Transfer wichtiger Umwelt- und Klimatechnologien in Entwicklungsländer voranzutreiben, indem offene Lizenzen für solche Technologien erteilt werden;

84.  fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich das europäische Einheitspatent umzusetzen, das im Übereinkommen über eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit vom 19. Februar 2013 vorgesehen ist;

85.  betont, wie wichtig eine umfassende und wirksame Gesamtsteuerung für den industriellen Wandel ist, die die Vereinbarkeit mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Strategien, insbesondere mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, sicherstellt – was für seinen Erfolg von entscheidender Bedeutung ist; begrüßt den Vorstoß der Kommission, 14 industrielle Ökosysteme zu benennen, sowie den integrativen Ansatz, sämtliche in einer Wertschöpfungskette tätigen Akteure zusammenzubringen, um die Führungsrolle Europas in strategischen Branchen und die Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu fördern; unterstreicht, dass dafür gesorgt werden muss, dass KMU innerhalb der einzelnen wirtschaftlichen Ökosysteme erfolgreich sind; weist darauf hin, dass die Transparenz bezüglich der zu bestimmenden industriellen Ökosysteme sichergestellt werden muss, insbesondere hinsichtlich der Kriterien, denen entsprochen werden muss, um als Teil eines Ökosystems zu gelten, der genauen Aufschlüsselung nach der Art der Akteure in den einzelnen identifizierten Ökosystemen sowie der Informationen über die erörterten Ergebnisse und Themen, wobei auch auf die Rolle des Industrieforums und der Allianzen in Bezug auf diese Ökosysteme hinzuweisen ist; betont, dass die Zivilgesellschaft, Verbraucherverbände und Gewerkschaften angemessen an der Festlegung sowohl der übergreifenden als auch der sektorspezifischen industriellen Strategien und Prioritäten beteiligt werden sollten; betont, dass Ökosysteme alle Schnittstellen zu den Wertschöpfungsketten, einschließlich KMU, umfassen sollten, und hebt hervor, dass KMU eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Industrieallianzen und deren Produktionsketten zukommt; hebt hervor, dass für diese Allianzen geeignete Finanzierungsinstrumente benötigt werden;

86.  vertritt die Auffassung, dass Ökosysteme Schlüsselkomponenten der nächsten industriellen Revolution sein werden, da sie fortschrittliche und intelligente Herstellung nutzen und erschwingliche, sauberere, nachhaltige und sichere Energie sowie die erforderliche Energieinfrastruktur sowie transformative Methoden für die Herstellung und die Erbringung von Dienstleistungen bereitstellen; fordert eine Analyse der Ökosysteme, um den Bedarf jeder Branche beim Übergang zu beurteilen und um bei der Aufstellung eines Übergangsplans behilflich sein zu können; ist ferner davon überzeugt, dass die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft, KMU, Start-up-Unternehmen und expandierenden Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Endnutzerorganisationen und allen anderen Interessenträgern von entscheidender Bedeutung sein wird, um Marktversagen zu überwinden und die Kluft zwischen einer Idee und deren Umsetzung zu schließen, wobei zugleich für den Schutz der Arbeitnehmer gesorgt werden muss, und zwar auch in Bereichen, die noch nicht von industriellen Interessen berührt werden, jedoch einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen; fordert, dass bei der Steuerung dieser Ökosysteme alle einschlägigen Interessenträger der Industriezweige einbezogen werden, die entscheidend sind, um den ökologischen und digitalen Übergang zu bewältigen; ist der Ansicht, dass Ökosysteme eine Rolle bei der Festlegung von Lösungen und Maßnahmen spielen sollten, die zu beschließen sind, um die europäische Industriestrategie umzusetzen und robuste europäische Wertschöpfungsketten zu unterstützen, die für den doppelten ökologischen und digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind;

87.  hebt hervor, dass Investitionen in zentralen Wertschöpfungsketten eine entscheidende Rolle für den Erhalt unserer künftigen strategischen Autonomie zukommen wird; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Industriezweigen, die für unsere strategische Autonomie von entscheidender Bedeutung sind, etwa Sicherheit, Verteidigung, klimaschutzrelevante Technologien, Lebensmittelsouveränität und Gesundheit, Vorrang eingeräumt werden muss; hebt insbesondere die Bedeutung der pharmazeutischen Industrie hervor, wenn es darum geht, künftige Innovationen sicherzustellen, um einen offenen, unerfüllten Bedarf zu decken, und die Resilienz, Reaktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft von Gesundheitssystemen zu unterstützen, um künftige Herausforderungen, einschließlich Pandemien, zu bewältigen;

88.  betont, wie wichtig der strategische Sektor der Energie aus erneuerbaren Quellen ist, um den Wettbewerbsvorteil der EU zu stärken, langfristige Resilienz zu erreichen und die Energieversorgungssicherheit zu sichern, während auch die industrielle Stärke konsolidiert wird; hebt ferner den Beitrag hervor, den der Sektor der Energie aus erneuerbaren Quellen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten vor Ort, insbesondere für KMU, und zur Förderung der Herstellung von Ausrüstung sowie zur Senkung der Energiekosten und zur Verbesserung der Kostenwettbewerbsfähigkeit leistet;

89.  betont, dass die Automobilbranche von der COVID-19-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und Unternehmen und Arbeitnehmer gezwungen waren, sich zusätzlich zu dem Prozess des Wandels, den die Branche bereits vor der Pandemie durchlief, schnell an die Veränderungen des Angebots und die neuen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen anzupassen; ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer intelligenten und saubereren Mobilität von grundlegender Bedeutung ist, zumal wir uns auf eine klimaneutrale, digitale und widerstandsfähigere Wirtschaft hinbewegen, und dass dies auch als Chance zur Schaffung eines umweltverträglichen Wachstums und sauberer Arbeitsplätze auf der Grundlage des globalen Wettbewerbsvorteils der europäischen Industrie im Bereich der Fahrzeugtechnologien begriffen werden sollte; fordert die Kommission auf, Prioritäten in Bezug auf Forschung und Innovation, Digitalisierung und Unterstützung für Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich in der Automobilbranche, festzulegen;

90.  betont, dass die Tourismusbranche von der COVID-19-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, und fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Unterstützung und Förderung der Erholung der Branche nach der Pandemie Prioritäten festzulegen und dabei den Beitrag dieser Branche zum BIP der EU und zur Wettbewerbsfähigkeit der Union zu berücksichtigen; legt der Kommission nahe, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern und Möglichkeiten für neue Investitionen und weitere Innovationen zu schaffen, um ein nachhaltiges, innovatives und widerstandsfähiges europäisches Tourismusökosystem zu verwirklichen, in dessen Rahmen die Rechte von Arbeitnehmern und Verbrauchern geschützt werden;

91.  weist auf das Potenzial der Kultur- und Kreativbranche hin, Innovationen voranzutreiben, als Katalysator für den Wandel in anderen Bereichen zu fungieren und Impulse für Erfindungen und Fortschritt zu geben; stellt fest, dass innovative Wirtschaftszweige zunehmend von Kreativität abhängen, um ihren Wettbewerbsvorteil beizubehalten; stellt überdies fest, dass die Kultur- und Kreativbranche mit dem Aufkommen immer komplexerer, kreativer und miteinander verflochtener Geschäftsmodelle zunehmend zu einem entscheidenden Bestandteil fast aller Produkte und Dienstleistungen wird; ist daher der Überzeugung, dass Europa auf seinem kreativen und kulturellen Kapital aufbauen sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Kultur- und Kreativbranche bei der Entwicklung eines umfassenden, kohärenten und langfristigen industriepolitischen Rahmens, einschließlich eines Zugangs zu Finanzierung und zu Förderprogrammen, ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken;

92.  betont, wie wichtig die EU-Raumfahrtpolitik ist, insbesondere wenn es darum geht, die Kapazitäten des europäischen Industrieraums zu verbessern und das Potenzials von Synergien mit anderen Schlüsselbranchen und -politikfeldern zu erschließen, vor allem um modernste Technologien zu entwickeln und den industriellen Wandel zu begleiten;

93.  stellt fest, dass die chemische Industrie einen Beitrag zu vielen strategischen Wertschöpfungsketten sowie zur Hervorbringung von CO2-neutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Technologien und Lösungen leistet; fordert eine nachhaltige Chemikalienpolitik, die auf die Industriestrategie abgestimmt ist;

94.  fordert die Europäische Umweltagentur auf, gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur einen Bericht über Chemikalien in der Umwelt in Europa auszuarbeiten; vertritt die Auffassung, dass in diesem Bericht der systemische Charakter von gefährlichen Chemikalien in den europäischen Produktions- und Konsumsystemen, ihre Verwendung in Produkten und ihr Vorkommen in der europäischen Umwelt sowie die durch sie verursachten Schädigungen der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme bewertet werden sollten;

95.  hebt hervor, dass eine gut funktionierende und wettbewerbsfähige Arzneimittel- und Medizinproduktebranche von zentraler Bedeutung ist, um dafür zu sorgen, dass Patienten einen tragfähigen Zugang zu Arzneimitteln haben, und um ein hohes Niveau der Gesundheitsversorgung für Patienten in der EU sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission durch die Einrichtung eines Arzneimittelforums unter der Aufsicht der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) den Dialog mit den Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Interessenträgern fördern sollte, um eine umfassende Diskussion unter anderem zu den Themenbereichen „Nachhaltigkeit im Pharmabereich“ und „Einführung von neuen Technologien im Gesundheitswesen“ zu ermöglichen; betont, dass bei diesem Forum die unterschiedlichen nationalen Ansätze bei der Preisgestaltung und Erstattung sowie bei den Investitionen in das Gesundheitswesen und der Organisation des Gesundheitswesens berücksichtigt werden sollten;

96.  betrachtet die Vergabe öffentlicher Aufträge als eine wesentliche Triebkraft des industriellen Wandels; fordert die Kommission auf zu untersuchen, wie die Hebelwirkung öffentlicher Ausgaben und Investitionen voll ausgeschöpft werden kann, um politische Ziele zu erreichen, und zwar auch indem Nachhaltigkeit gestärkt und die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Aufbauplans der Union gerückt wird und dabei ökologisch innovative, kostenwirksame und nachhaltige Güter und Dienstleistungen priorisiert und gefördert werden und die lokale Ausrichtung von zentralen strategischen Wirtschaftszweigen wie gesundheitsbezogene Erzeugnisse, Landwirtschaft und erneuerbare Technologien ermöglicht wird, sodass kürzere und nachhaltigere Lieferketten gefördert werden; fordert die Kommission und die staatlichen Stellen auf, die Bedingungen zu analysieren, unter denen die Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Grundlage ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien, einschließlich des CO2-Fußabdrucks, des Recyclinganteils und der Arbeitsbedingungen während des gesamten Lebenszyklus, verbindlich vorgeschrieben wird, und die Sensibilisierung zu stärken und die bestehenden Systeme zur Förderung ökologischer Dienstleistungen besser zu nutzen; betont, dass KMU eine faire Chance eingeräumt werden sollte, sich an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beteiligen; fordert die ausschreibenden Stellen auf, systematisch nach einen Ansatz vorzugehen, der auf dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis über die Lebensdauer der Produkte und Dienstleistungen hinweg beruht; legt ihnen nahe, von der Bestimmung (Artikel 85 der Sektorenrichtlinie) Gebrauch zu machen, nach der Angebote abgelehnt werden können, wenn der Anteil der Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern mehr als 50 % des Gesamtwertes der in dem Angebot enthaltenen Erzeugnisse beträgt;

97.  würdigt den Beitrag der Normung zum europäischen Binnenmarkt und zur Steigerung des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Wohlergehens, einschließlich was die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern betrifft; hebt hervor, dass harmonisierte Normen entwickelt, geprüft und angewandt werden müssen, um Industriezweige dabei zu unterstützen, auf effiziente, sichere, kreislauforientierte, nachhaltige und wiederholbare Weise Produkte herzustellen und eine hohe Qualität sicherzustellen;

98.  fordert die Kommission auf, ein System von wesentlichen Leistungsindikatoren einzuführen, um unter Berücksichtigung der KMU-Dimension eine Ex-ante-Folgenabschätzung für die Vorschriften und Instrumente der Union sowie für die möglichen erforderlichen Investitionen durchzuführen und die Fortschritte und Ergebnisse zu überwachen; hebt hervor, dass das System von wesentlichen Leistungsindikatoren an Zielen ausgerichtet sein sollte, die spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitorientiert sind;

99.  fordert die Kommission auf, ihre Praxis der Folgenabschätzung zu stärken und sicherzustellen, dass sie vor der Vorlage neuer Gesetzgebungsvorschläge oder der Verabschiedung neuer Maßnahmen eine detaillierte Folgenabschätzung durchführt, was die potenziellen Befolgungskosten, die Auswirkungen auf die Beschäftigung sowie die Hindernisse und möglichen Vorteile für europäische Bürger, Branchen und Unternehmen, einschließlich KMU, betrifft; vertritt die Auffassung, dass bei der Bewertung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union der Schwerpunkt stärker auf die Umsetzung in den Mitgliedstaaten gelegt und überprüft werden sollte, was geschieht, wenn die Rechtsvorschriften der Union in einer Weise umgesetzt und ausgelegt werden, dass für KMU und größere Unternehmen gleichermaßen unnötige und unerwartete regulatorische Hindernisse geschaffen werden; fordert die Kommission auf, die Kohärenz der Rechtsvorschriften zu unterstützen und Bemühungen um eine intelligente Rechtsetzung anzuerkennen, mit der der bürokratische Aufwand verringert werden soll, ohne die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zu beeinträchtigen oder die Sozial- und Umweltstandards zu senken, insbesondere wenn sich die herkömmliche Industrie aufgrund von Regulierungsentscheidungen anpassen muss; ist davon überzeugt, dass die Maßnahmen zur Digitalisierung und Dekarbonisierung in einer Weise gestaltet werden sollten, dass Chancen für Unternehmen, darunter für KMU, geboten und betroffene Branchen möglichst wenig belastet werden;

100.  erwartet, dass die Industriestrategie keinen unnötigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere KMU, schafft und dass dabei – unbeschadet der Vorrechte des Mitgesetzgebers – der Grundsatz „eine Regel rein, eine Regel raus“ zur Anwendung kommt, der besagt, dass immer dann, wenn neue Bestimmungen mit Compliance-Kosten verbunden sind, geltende Bestimmungen ermittelt werden müssen, die aufgehoben oder überarbeitet werden sollten, um sicherzustellen, dass es in bestimmten Branchen nicht zu einem Anstieg der Compliance-Kosten kommt; ist der Ansicht, dass ein solcher Vorschlag faktengestützt sein, umfassende Konsultationen umfassen, die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften sowie der Sozial- und Umweltnormen gewährleisten und die eindeutigen Vorteile eines Vorgehens auf europäischer Ebene aufzeigen muss; ist der Ansicht, dass sich die EU stärker ihrem Grundsatz verschreiben muss, in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zu zeigen und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszuzeichnen, um die Verhältnismäßigkeit besser zu wahren;

101.  betont, dass die öffentliche Verwaltung eine entscheidende Rolle spielen sollte, wenn es gilt, für ein unternehmensfreundliches Wirtschaftsumfeld zu sorgen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die ethischen, sozialen, ökologischen und transparenzbezogenen Normen der Union sowie die Vorschriften über die Sicherheit der Arbeitnehmer uneingeschränkt angewandt werden; ist der Ansicht, dass im öffentlichen Sektor die E-Government-Instrumente, die politischen Maßnahmen für digitale Innovation sowie unter den im öffentlichen Sektor Beschäftigten die digitalen Kompetenzen gefördert werden sollten; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass ein Austausch mit Blick auf die Verfahren stattfindet, die sich national und regional auf diesem Gebiet am besten bewährt haben, wobei besonderes Augenmerk auf die verwaltungstechnische Steuerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu legen ist;

102.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0124.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0054.
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0102.
(5) ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 124.
(6) ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 163.
(7) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 55.
(8) ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 21.
(9) ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 28.
(10) ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 89.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen