Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2021 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes: Erzielung eines wirksamen politischen Vermächtnisses (2019/2194(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Präambel des Vertrags über die Europäische Union (EUV), wonach die Unterzeichner aus dem „kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“ schöpfen und den Wunsch haben, „die Solidarität zwischen ihren Völkern unter Achtung ihrer Geschichte, ihrer Kultur und ihrer Traditionen zu stärken“ sowie auf Artikel 3 Absatz 3 EUV,
– gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 22,
– unter Hinweis auf das am 20. Oktober 2005 von der Generalkonferenz der UNESCO bei ihrer 33. Tagung angenommene Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen(1),
– unter Hinweis auf das am 16. November 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO bei ihrer 17. Tagung angenommene Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (das Welterbeübereinkommen)(2),
– unter Hinweis auf das am 17. Oktober 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO bei ihrer 32. Tagung angenommene Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes(3),
– unter Hinweis auf die am 2. November 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO bei ihrer 31. Tagung angenommene Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser(4),
– unter Hinweis auf die Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten(5),
– unter Hinweis auf das am 14. November 1970 von der Generalversammlung der UNESCO bei ihrer 16. Tagung angenommene Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut(6),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019–2022,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 28. Oktober 2019 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres der Kulturerbes 2018 (COM(2019)0548),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zum Thema „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“(8),
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 23. November 2018 über die neue europäische Agenda für Kultur,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas(9),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2014 zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes(10),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Erhaltung und Erschließung des europäischen Filmerbes(11),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2014 zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa(12),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2018 zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken(13),
– unter Hinweis auf die Rahmenkonvention des Europarates vom 13. Oktober 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention)(14),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 5. Dezember 2018 zum Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe (SWD(2018)0491),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. November 2019 zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (13956/19),
– unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage zum Kulturerbe (Eurobarometer Spezial Nr. 466)(15),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ (COM(2014)0477),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom November 2014 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ (2015/C 195/04)(16),
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/864 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018)(17),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011/711/EU)(18),
– unter Hinweis auf die Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes vom 9. April 2019(19),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 – Eine Union, die mehr erreichen will“ (COM(2020)0037),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2018 mit dem Titel „Der Beitrag der ländlichen Gebiete Europas zum Jahr des Kulturerbes 2018 durch die Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Zusammenhalt zwischen Stadt und Land“ (NAT/738-EESC-2018-01641),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Davos 2018 zur Förderung einer hohen Baukultur in Europa(20),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Leeuwarden vom 23. November 2018 über eine angepasste Neunutzung des baukulturellen Erbes(21),
– unter Hinweis auf die bei der informellen Sitzung der für kulturelle und europäische Angelegenheiten zuständigen Minister vom 3. Mai 2019 nach dem Brand der Kathedrale Notre-Dame in Paris angenommene Erklärung(22),
– unter Hinweis auf das Europäische Kulturabkommen des Europarats vom 19. Dezember 1954(23),
– unter Hinweis auf den Berliner Aufruf zum Handeln des Verbunds Europa Nostra („Das kulturelle Erbe für die Zukunft Europas“) vom 22. Juni 2018(24) und das damit verbundene Pariser Manifest („Relançons l’Europe par la culture et le patrimoine culturel!“) vom 30. Oktober 2019(25),
– unter Hinweis auf die Studie aus dem Jahr 2015 mit dem Titel „Cultural Heritage Counts for Europe“ (Kulturerbe zählt für Europa)(26),
– unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona zu Tourismus und Kulturerbe mit dem Titel „Better Places to Live, Better Places to Visit“ (Lebenswertere Orte, besucherfreundlichere Orte) vom 11. Oktober 2018(27),
– unter Hinweis auf die Studie aus dem Jahr 2018 zum Schutz des Kulturerbes vor natürlichen oder durch Menschen verursachte Katastrophen(28),
– unter Hinweis auf das Dokument des Internationalen Rates für Baudenkmäler und Kunststätten (ICOMOS) aus dem Jahr 2019 mit dem Titel „European quality principles for EU-funded interventions with potential impact upon cultural heritage“ (Europäische Qualitätsprinzipien für von der EU finanzierte Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf das kulturelle Erbe)(29),
– unter Hinweis auf die Internationale Charta über die Erhaltung und Restaurierung der Denkmäler und Kulturstätten (Charta von Venedig 1964)(30),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Granada von 1985 zum Schutz des architektonischen Erbes Europas(31),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Valletta von 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes Europas(32),
– unter Hinweis auf die europäischen Preise für Kulturerbe / die Europa-Nostra-Preise,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere auf die Ziele 4, 11 und 13,
– unter Hinweis auf den Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ des 2. Pfeilers des Programms Horizont Europa(33),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG(34),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(35),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(36),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu der Gleichstellung von Sprachen im digitalen Zeitalter(37),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für Minderheiten in der EU(38),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2013 zu vom Aussterben bedrohten europäischen Sprachen und zur Sprachenvielfalt in der Europäischen Union(39),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG(40),
– unter Hinweis auf die Zusagen, die das künftige Kommissionsmitglied für Innovation, Forschung, Bildung, Kultur und Jugend bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 30. September 2019 gemacht hat,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0210/2020),
A. in der Erwägung, dass das materielle, immaterielle, natürliche und digitale kulturelle Erbe Europas seinen Ursprung im reichen Erbe der Vergangenheit hat, das von der europäischen Geschichte, Kultur und Tradition in all ihrer Vielfalt zeugt und im Laufe der Zeit ständig angereichert wird, und dass dieses Kulturerbe bewahrt werden muss, damit es an künftige Generationen weitergegeben werden kann;
B. in der Erwägung, dass das europäische Kulturerbe einen Hort der Erinnerung, des kollektiven Gedächtnisses und des Wissens bildet, durch den unser Gefühl der Zugehörigkeit gestärkt wird;
C. in der Erwägung, dass Kultur und Kulturerbe dazu beitragen, die Identität der Menschen zu stärken und den sozialen Zusammenhalt, die Stabilität und das gegenseitige Verständnis in der Gesellschaft zu fördern;
D. in der Erwägung, dass das Kulturerbe einen Wert an sich darstellt, vielfältig ist und zahlreiche, miteinander verbundene Ebenen (lokal, regional, national, europäisch und global) und Formen (materiell, immateriell, natürlich, digital und digitalisiert) umfasst;
E. in der Erwägung, dass das Kulturerbe einen wichtigen Beitrag zum Kultur- und Kreativsektor in Europa und darüber hinaus leistet;
F. in der Erwägung, dass in Europa mehr als 300 000 Menschen im Bereich des Kulturerbes beschäftigt sind und 7,8 Millionen Arbeitsplätze in Europa indirekt von diesem Sektor abhängig sind;
G. in der Erwägung, dass während des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 in den Mitgliedstaaten über 23 000 Veranstaltungen stattgefunden haben, an denen über 12,8 Millionen Menschen (2,5 % der Bevölkerung der EU der 28)(41) teilgenommen haben(42);
H. in der Erwägung, dass die strategische Vision des Europäischen Jahrs des Kulturerbes, wie sie in dessen Motto „Unser Erbe: Wo Vergangenheit auf Zukunft trifft“ zum Ausdruck kommt, weiterhin als Leitprinzip für ihr Vermächtnis gilt, das darauf abzielt, Verbindungen zwischen dem europäischen Kulturerbe und der gegenwärtigen Kulturproduktion herzustellen und die Teilhabe der europäischen Bürger zu fördern;
I. in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten des Europäischen Jahrs des Kulturerbes auf der jungen Generation sowie auf interaktiven und kreativen Projekten lag;
J. in der Erwägung, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 mit wichtigen historischen Jahrestagen zusammenfiel; in der Erwägung, dass in dem Jahr zahlreiche nationale und internationale Feierlichkeiten und Gedenkveranstaltungen stattfanden, die deutliche Spuren auf der Karte der europäischen Kultur hinterlassen haben;
K. in der Erwägung, dass eine der Errungenschaften des Europäischen Jahrs des Kulturerbes der Aufbau eines europäischen Netzes war, über das die verschiedenen Akteure dauerhaft verbunden sind; in der Erwägung, dass dieses Netz nachhaltig und dauerhaft sein sollte;
L. in der Erwägung, dass lokale und gesamteuropäische nichtstaatliche Organisationen und die organisierte Zivilgesellschaft erheblich zum Erfolg des Europäischen Kulturerbejahrs beigetragen haben;
M. in der Erwägung, dass bei der Eurobarometer-Umfrage zum Kulturerbe 84 % der Befragten in den Mitgliedstaaten angaben, dass das kulturelle Erbe für sie persönlich und ihre Gemeinschaft wichtig sei, und acht von zehn befragten Personen (80 %) erklärten, dass das Kulturerbe für die Europäische Union insgesamt wichtig sei;
N. in der Erwägung, dass fast ein Drittel der UNESCO- Welterbestätten in der EU der 27 liegen, darunter 326 Kulturerbestätten, 26 Naturerbestätten und fünf gemischte Stätten; in der Erwägung, dass fast die Hälfte der auf der UNESCO-Welterbeliste verzeichneten Stätten auf Europa insgesamt entfallen;
O. in der Erwägung, dass die repräsentative UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit mindestens 131 Einträge enthält, die den EU-27-Ländern zugeschrieben werden;
P. in der Erwägung, dass auf Europa und Nordamerika 52 % der Einträge im UNESCO-Register zum Weltdokumentenerbe entfallen;
Q. in der Erwägung, dass bislang 48 europäische Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel erhalten haben;
R. in der Erwägung, dass fast neun von zehn (88 %) der befragten Europäer der Meinung sind, dass das Kulturerbe Europas Teil des Schulunterrichts sein sollte(43);
S. in der Erwägung, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 gezeigt hat, dass das Kulturerbe eine Grundlage für internationale Projekte bilden kann, an denen Bürger aller Altersgruppen beteiligt und mit Sachverständigen in Verbindung gebracht werden; in der Erwägung, dass sich solche Projekte als gutes Instrument zur Sensibilisierung für die gemeinsame europäische Kulturgeschichte erwiesen haben;
T. in der Erwägung, dass die um sich greifende Digitalisierung mit neuen Chancen und Herausforderungen für den Kultur- und Kreativsektor in Europa einhergeht;
U. in der Erwägung, dass die Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes in dem vom Rat am 21. Dezember 2018 angenommenen Arbeitsplan für Kultur 2019–2022 die erste von fünf Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Kulturpolitik ist;
V. in der Erwägung, dass aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie die meisten kulturellen Ereignisse abgesagt wurden und die Bürger in erheblichem Maß daran gehindert werden, einen großen Teil des europäischen Kulturerbes zu besuchen, zu genießen und zu erkunden, wobei der einzige mögliche Zugang der auf digitalem Wege übrigblieb; in der Erwägung, dass sich die Einschränkungen oder Verbote öffentlicher Versammlungen und Veranstaltungen, die Schließung von Museen und Reisebeschränkungen sehr nachteilig auf Künstler und Kulturschaffende auswirken;
W. in der Erwägung, dass sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den MFR 2021 – 2027 eine Gelegenheit bietet, neue und günstige Bedingungen für Investitionen in das kulturelle Erbe aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu schaffen;
Anerkennung des Wertes des Kulturerbes
1. ist der Auffassung, dass das Kulturerbe eine Ressource von unschätzbarem Wert ist, die eine Rückbesinnung auf und kritische Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ermöglicht und ein Bewusstsein nicht nur für die unterschiedlichen Erinnerungen, sondern auch für die Gemeinsamkeiten schafft, die uns verbinden, und auf diese Weise Vielfalt, Dialog, Zusammenhalt, Solidarität und gegenseitiges Verständnis fördert sowie unser Wissen über materielle, immaterielle, natürliche und digitale Güter erweitert;
2. erkennt die Rolle an, die das Kulturerbe bei der Förderung von Kreativität, Innovation, Nachhaltigkeit und der Entwicklung von intellektuellen Fähigkeiten spielt; ist der Ansicht, dass das Kulturerbe auch eine Quelle von Inspiration und Genuss sein und zu Freizeitaktivitäten beitragen kann;
3. betont, dass Sprachen den Reichtum und die Vielfalt des europäischen Kulturerbes ausmachen und fördern, da die Muttersprache ein Träger von Werten und Wissen und häufig ein Mittel zur Weitergabe von immateriellem Kulturerbe ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, verstärkte Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Förderung der Sprachenvielfalt im digitalen Zeitalter zu ergreifen, unter anderem durch die Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel für politische Maßnahmen, die sich mit als gefährdet eingestuften Sprachen befassen, und durch die Sensibilisierung der EU-Bürger für den sprachlichen und kulturellen Reichtum, den die betreffenden Gemeinschaften beisteuern;
4. weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass das kulturelle Erbe der in Europa lebenden Minderheiten in sämtliche Überlegungen über das europäische Kulturerbe uneingeschränkt einbezogen werden muss, indem sie sich dafür einsetzen, deren Beitrag zum Reichtum und zur Vielfalt auf kultureller, sprachlicher und künstlerischer Ebene anzuerkennen und zu fördern, und sich darum bemühen, abgestimmte und koordinierte Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, um diese Kulturen nachhaltig zu verwalten und zu fördern;
5. hebt die Rolle europäischer und gesamteuropäischer Kulturveranstaltungen und traditioneller Kulturfestivals bei der Sensibilisierung für den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt Europas hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, solche Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen und die entsprechenden Traditionen zu schützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Finanzierung solcher Initiativen in Erwägung zu ziehen;
Bildung und Kompetenzen
6. betont, wie wichtig Bildung in jeder Form – ob formal, nicht formal oder informell – und in jedem Alter im Bereich Kulturerbe und Geisteswissenschaften einschließlich Geschichte und Philosophie ist; ist der Ansicht, dass Schülern und Studenten mit Behinderungen sowie Menschen aus benachteiligten Verhältnissen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist erneut darauf hin, wie wichtig unterschiedliche Kunstformen wie Musik, Film, Theater, Literatur, Design und Architektur in Schullehrplänen und begleitenden Lehrplanaktivitäten sind; ist der Ansicht, dass für verschiedene vorhandene Materialien, die anlässlich des Europäischen Jahres des Kulturerbes erstellt wurden, wie das entsprechende Instrumentarium der Internet-Partnerschaft (eTwinning), mehr Werbung betrieben werden sollte; fordert die Kommission auf, das Kulturerbe umfassender in ihre Strategie für einen europäischen Bildungsraum einzubeziehen, damit Studenten ein starkes Gefühl der europäischen Bürgerschaft entwickeln können;
7. ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass das Haus der Europäischen Geschichte mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden muss, damit es zu einer Drehscheibe und Kooperationsplattform für Nachwuchsforscher, Lehrkräfte und Studenten aus der gesamten EU werden und auch als Instrument zur Förderung des europäischen Kulturerbes dienen kann; hält es für notwendig, zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung des Zugangs zum Haus der Europäischen Geschichte zu entwickeln, wie etwa digitale Führungen, damit es seine Rolle als Anziehungspunkt für alle Teile der Öffentlichkeit umfassend wahrnehmen kann, die sich für gemeinsame europäische Erfahrungen mit ihren unterschiedlichen Auslegungen interessieren; spricht sich in diesem Zusammenhang vorbehaltlich finanzieller Möglichkeiten für die schrittweise Einrichtung eines europaweiten Kooperationsnetzes von Zentren im Rahmen des Hauses der Europäischen Geschichte aus;
8. betont die zunehmend wichtige Rolle, die digitale Bildung spielen kann, wenn es um die Möglichkeit der Vermittlung von Wissen über und durch das Kulturerbe geht; weist darauf hin, dass es qualitativ hochwertiger E-Learning-Initiativen, darunter offene Online-Lehrveranstaltungen (Massive Open Online Courses, MOOC), bedarf, um die Vermittlung von Wissen über das Kulturerbe zu erleichtern und die mit dem Kulturerbe verbundenen Kenntnisse und Fähigkeiten in ganz Europa zu fördern; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass der Aktionsplan für digitale Bildung erheblich zur Sache beitragen kann, und fordert, dass die vorgeschlagene Aktualisierung dieses Plans auch die Förderung der Wissensvermittlung im Bereich Kulturerbe umfasst;
9. bringt seine Besorgnis über den Mangel an qualifizierten Kunsthandwerkern, Restauratoren und Experten im Bereich des Kulturerbes sowie über die Schwierigkeiten zum Ausdruck, junge Menschen dafür zu gewinnen, diese Fertigkeiten zu erlernen; weist auf das Fehlen eines systemischen Ansatzes und wirksamer Mechanismen für die Weitergabe entsprechender Fertigkeiten und Kenntnisse an andere hin, was eine Gefahr für das europäische Erbe darstellt; ist der Ansicht, dass die sachgerechte Erhaltung des kulturellen Erbes in Zukunft nur möglich sein wird, wenn die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse unter anderem mit digitalen Mitteln umfassend bewahrt und weitergegeben werden; fordert die Kommission daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Initiativen zur Erhaltung des Kulturerbes auch die Bewahrung der dafür notwendigen Praktiken und des entsprechenden Wissens einschließen; hebt den Wert des Austauschs hervor und weist in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Programms Erasmus+ hin, das auch die Mobilität von Auszubildenden ermöglicht;
10. weist erneut darauf hin, dass man die sozioökonomischen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen verbessern, für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sorgen und die Mobilitätsmöglichkeiten für im Bereich des Kulturerbes tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer, darunter Menschen mit Behinderungen, fördern muss; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Anerkennung von Berufsqualifikationen hin;
11. betont, dass die Bemühungen um eine stärkere Sensibilisierung für den Wert des kulturellen Erbes für Europa fortgesetzt werden müssen und dass die Bürger und interessierten Akteure auf lokaler Ebene weiterhin erreicht werden müssen; betont, wie wichtig bessere Kenntnisse über das europäische Kulturerbe sind, wenn es darum geht, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, und stellt fest, dass der Zugang zu entsprechendem Wissen insbesondere die soziale und kulturelle Einbeziehung von Bürgern mit Migrationshintergrund und ihren Familien fördern würde;
12. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer neuen Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die Kultur- und Kreativwirtschaft im Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT), die die soziale Vielfalt widerspiegelt und bei der das kulturelle Erbe auch als Inspirationsquelle für zeitgenössische Kreationen und Lösungen betrachtet werden sollte;
Digitales Kulturerbe
13. erkennt die Bedeutung des digitalen Kulturerbes an, da immer mehr Menschen, auch Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und Menschen mit Behinderungen, dadurch bislang nicht gekannte Chancen und einen gleichberechtigten Zugang zu Kulturgütern haben; nimmt die zunehmende Bedeutung des Kulturerbes in digitaler Form, insbesondere bei Pandemien und den damit verbundenen Aus- und Zugangsbeschränkungen, zur Kenntnis, wobei virtuelle Museumstouren und Ausstellungen, digitale Bibliotheken und Enzyklopädien im Internet sowie ähnliche digitale Lösungen und Instrumente der virtuellen Kommunikation den Menschen als Alternative die einzige Möglichkeit bieten, Zugang zum kulturellen Erbe und zur Kultur im weiteren Sinne zu erhalten und sich damit auseinanderzusetzen; betont, wie wichtig die Digitalisierung von Kulturgut ist, damit es nicht nur für künftige Generationen erhalten bleibt (Verwahrfunktion), sondern auch, damit es durch die Veröffentlichung von Kulturerbe im Internet für interessierte Menschen leichter zugänglich wird;
14. weist darauf hin, dass sich durch einschlägige technologische Fortschritte wie digitale Erhebung, 3D-Modellierung und 3D-Druck, erweiterte Realität (AR), virtuelle Realität (VR) sowie durch künstliche Intelligenz (KI) und Massendaten nicht nur neue Möglichkeiten bieten, das kulturelle Erbe zu erfassen, zu bewahren und zu visualisieren, sondern auch Möglichkeiten, es zu verarbeiten, zu analysieren, wiederherzustellen und entsprechende Anwendungen zu entwickeln;
15. hebt die Bedeutung des Europeana-Projekts hervor, das als digitale Bibliothek, digitales Archiv und Museum sowie als digitale Bildungsplattform Europas dient; fordert größere Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Plattform, unter anderem durch die Bereitstellung angemessener Finanzmittel und durch mehr Werbung für die Plattform in der Öffentlichkeit und bei den Lehrkräften;
16. vertritt die Auffassung, dass das zu digitalisierende Material nach neutralen Kriterien ausgewählt werden muss, um die Glaubwürdigkeit digitaler Archive und Bestände zu gewährleisten;
17. betont, dass auch die Existenz und der Wert digitalisierter Archive gefördert und die digitalen Kompetenzen der Öffentlichkeit verbessert werden müssen, damit die digitalen Inhalte stärker genutzt werden;
18. ist der Ansicht, dass Enzyklopädien im Internet eine unschätzbare Quelle gesicherter und vertrauenswürdiger Informationen darstellen, die den Zugang zum kulturellen Erbe ermöglichen und eine Rolle dabei spielen, es zu erhalten und zu fördern, und dass sie auch ein wichtiges Instrument für die Klassifizierung und Sicherstellung eines dauerhaften Zugangs zum digitalisierten Kulturerbe sind; ist der Ansicht, dass mehr Mittel für die Propagierung, Entwicklung und Förderung von Internet-Enzyklopädien bereitgestellt werden sollten;
19. betont, dass Interoperabilität von zentraler Bedeutung ist, damit digitale Inhalte langfristig genutzt und wiederverwendet werden können; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle von Normen und Rahmen hervor;
20. fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den betreffenden Sektoren, um das digitalisierte Kulturerbe umfassend zu fördern; begrüßt die Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes, die bereits von fast allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde;
21. weist darauf hin, dass ein umfassender EU-Rahmen mit angemessener Mittelausstattung für den Schutz und die Förderung von digitalisiertem und genuin digitalem Kulturerbe geschaffen werden muss; stellt fest, dass es nationaler Erhaltungsstrategien mit Auswahlentscheidungen bedarf, die auf klar definierten Grundsätzen beruhen und in verantwortungsvoller Weise umgesetzt werden; weist auf den unschätzbaren Beitrag hin, den Kuratoren von digitalen Kulturgütern leisten können, damit das digitale Kulturerbe geschützt wird und den Menschen in Europa und der ganzen Welt in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht; nimmt mit Interesse die zahlreichen Digitalisierungsprojekte zur Kenntnis, die bereits im Rahmen des EFRE durchgeführt wurden, und fordert, dass im nächsten Programmplanungszeitraum die Fortführung dieser Art der Finanzierung sichergestellt wird;
22. fordert eine umfassende Aktualisierung der Empfehlung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung, damit dem technischen Fortschritt sowie den Herausforderungen und Chancen des letzten Jahrzehnts Rechnung getragen wird; ist jedoch der Auffassung, dass die Fokussierung auf das digitale kulturelle Erbe nicht zu Lasten des Schutzes des vorhandenen materiellen und immateriellen Kulturerbes und den damit zusammenhängenden Arbeitsplätzen gehen darf;
Wirtschaftspotenzial und Nachhaltigkeit
23. betont, dass der Bereich des Kulturerbes einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leistet und beachtenswerte Ausstrahlungseffekte auf andere Wirtschaftszweige hat; weist erneut auf den engen Zusammenhang zwischen Kulturerbe und nachhaltiger Entwicklung hin;
24. würdigt das große Potenzial eines nachhaltigen Kulturtourismus für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU, da bereits vier von zehn Touristen ihr Reiseziel auf Grundlage des vor Ort vorhandenen kulturellen Angebots auswählen; betont jedoch, dass die Förderung des Kulturtourismus auf integrative Weise mit Blick auf lokale Gemeinschaften, die lokale Wirtschaft sowie lokale Lebensstile und Traditionen erfolgen muss und dass ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Anforderungen gefunden werden muss; stellt fest, dass Angebote im Bereich des Kulturerbes nur einen minimalen Anteil des von ihnen generierten wirtschaftlichen Werts zurückbehalten, weshalb neue, alternative und stabile Finanzierungsquellen erforderlich sind, um weiterhin als Katalysator für nachhaltigen Tourismus fungieren zu können;
25. stellt fest, dass Kulturerbestätten die Menschen darin bestärken, zu reisen und dabei etwas über andere Gesellschaften und Kulturen zu erfahren; weist darauf hin, dass bei einer Erhebung 72 % der Befragten im Alter von 15 bis 24 Jahren der Aussage zustimmten, das Kulturerbe vor Ort könne die Auswahl ihres Urlaubsziels beeinflussen; hebt die Rolle hervor, die die Initiative „DiscoverEU“ in diesem Zusammenhang spielen kann; stellt jedoch fest, dass die Initiative jungen Menschen nicht im gleichen Maße zugutegekommen ist; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu finden, wie junge Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen, aus ländlichen und abgelegenen Gegenden der Mitgliedstaaten und aus Mitgliedstaaten ohne gute Bahnanbindung an andere EU-Staaten besser einbezogen werden können;
26. fordert die Mitgliedstaaten dringend zur Schaffung wirkungsvoller Mechanismen auf, mit denen die übermäßige Nutzung des Kulturerbes, die unter anderem auf eine schlechte Steuerung von Touristenströmen zurückzuführen ist, verhindert wird; warnt davor, dass kurzfristige wirtschaftliche Interessen die Authentizität von Kulturstätten und kulturellen Praktiken gefährden und ihre Qualität negativ beeinflussen könnten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Start des Programms „Kulturerbe in Aktion“, das durch kollegiales Lernen dazu beitragen soll, die Politik im Bereich des Kulturerbes auf lokaler und regionaler Ebene zu stärken; betont seine Bereitschaft, das Programm zu überwachen und zu unterstützen, falls es sich als erfolgreich erweist;
27. erkennt die Bedeutung der Kulturhauptstädte Europas für die Förderung von Städten und Regionen an, da durch die Schaffung eines wirtschaftlichen Rahmens im Umfeld ihrer kulturellen, künstlerischen und sozialen Projekte die Konzepte des nachhaltigen Tourismus eingebunden und ihr materielles und immaterielles Kulturerbe sowie ihre Traditionen und Innovationen zum Wohl und zur Wertschätzung aller EU-Bürger und darüber hinaus aufgewertet werden;
28. empfiehlt verstärkte Anstrengungen zur Weckung des Interesses an Reisen an weniger bekannte und beliebte Orte, an Reisen in ländliche Gebiete und an Reisen in der Nebensaison, damit Nachhaltigkeit und, insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, Barrierefreiheit im Tourismus gefördert werden; betont die Rolle, die der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) insbesondere mithilfe des LEADER-Programms bei der Unterstützung lokaler Tourismusinitiativen spielen kann; fordert, dass im Programmplanungszeitraum 2021-2027 hinreichend Mittel für dieses Programm bereitgestellt werden;
29. bringt seine Besorgnis über die Auswirkungen von Umweltverschmutzung, Vandalismus, Diebstahl, mangelhaft gesteuertem Tourismus und unkontrollierter Entwicklung sowie von globaler Erwärmung und Klimawandel auf das Kulturerbe zum Ausdruck, insbesondere angesichts des erhöhten Auftretens extremer Wetterereignisse wie sintflutartigen Regenfällen, Hitzewellen, Überschwemmungen, Bränden und Stürmen; betont, dass gehandelt werden muss, unter anderem durch Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, und fordert die Kommission vor dem Hintergrund dieser natürlichen und durch den Menschen verursachten Gefahren auf, konkrete Maßnahmen zur Bewahrung und zum Schutz des Kulturerbes vorzuschlagen;
30. weist auf die Rolle der Zivilgesellschaft und die Bedeutung und den Wert des ehrenamtlichen Engagements für den Schutz und auch für die Aufdeckung des kulturellen Erbes sowie für die Sensibilisierung für dessen Wert hin und hebt die Kenntnisse, das Fachwissen und die Energie hervor, die ehrenamtlich engagierte Bürger für die Sache aufbringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen weiterhin zu unterstützen; weist auf die Rolle hin, die das Europäische Solidaritätskorps spielen kann, wenn es darum geht, junge Menschen zu befähigen, sich an der Erhaltung und Renovierung des europäischen Erbes und an der Sensibilisierung für dieses Thema zu beteiligen; begrüßt die konkrete Forderung nach einer Einbeziehung des Kulturerbes in diese Initiative;
31. bringt zudem seine Sorge über die Gefahren zum Ausdruck, die der Terrorismus in Europa und in anderen Teilen der Welt für das Kulturerbe darstellt; verurteilt die Zerstörung von Kulturerbestätten; ist der Ansicht, dass die EU eine aktivere Rolle bei der Förderung der Restaurierung, des Erhalts und des Schutzes des kulturellen Erbes in der ganzen Welt spielen sollte;
32. ist der Ansicht, dass die EU den Schutz des kulturellen Erbes zu einer Voraussetzung für den Beitritt von Bewerberländern machen sollte;
33. weist erneut darauf hin, dass der illegale Handel mit Kulturgütern, auch über digitale Kanäle, ein ernstes Problem mit globaler Dimension darstellt, zu dessen Bewältigung es koordinierter Maßnahmen nicht nur auf Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch auf internationaler Ebene bedarf; weist darauf hin, dass Überlegungen über das europäische Kulturerbe auch zu einer neuen Sichtweise auf die in Kriegen erbeuteten, geraubten oder unrechtmäßig erworbenen Werke und Kulturgüter führen müssen; bekräftigt seine Unterstützung für die aktive Förderung der Herkunftsforschung im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes;
Auf dem Weg zu einem strategischen Konzept für das Kulturerbe
34. fordert die Kommission auf, beim Kulturerbe einen stärker integrierten Ansatz zu verfolgen, bei dem das materielle, immaterielle, natürliche und digitale Erbe gleichbehandelt werden und diese Dimensionen als untrennbar miteinander verbunden erachtet werden;
35. betont die Notwendigkeit, eine ständige Plattform mit der organisierten Zivilgesellschaft als Kernstück für die Zusammenarbeit und Koordinierung der Kulturerbepolitik auf allen Ebenen, insbesondere auf EU-Ebene, einzurichten und angemessen zu unterstützen;
36. nimmt den Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe zur Kenntnis; betont, dass die in den Rahmen einbezogenen Maßnahmen umgesetzt und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet werden müssen;
37. ist der Ansicht, dass die Ergebnisse und Empfehlungen der von der Kommission in Auftrag gegebenen einschlägigen Studien in ihre Maßnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes einfließen sollten;
38. fordert die Kommission erneut auf, ein gemeinsames EU-Portal unter der Bezeichnung „Europa kennenlernen“ einzurichten, in dem Informationen aus allen EU-Programmen zur Förderung des Kulturerbes zusammenlaufen, und kommissionsintern ein gemeinsames Konzept auszuarbeiten und zu verfolgen, das auf einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen mit dem Kulturerbe befassten Politikbereiche beruht;
39. bedauert, dass die Kommunikation in Bezug auf das europäische Kulturerbe-Siegel noch zu wenig ausgefeilt ist, und fordert, dass die Einrichtung eines aus den betreffenden Stätten bestehenden Netzes unterstützt wird; ist der Ansicht, dass bereits mit diesem Siegel ausgezeichnete Orte gefördert werden und logistische Unterstützung erhalten müssen;
40. fordert eine strategische Ausrichtung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen, insbesondere der UNESCO und dem Europarat, damit die Bemühungen und gemeinsamen Normen zur Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes besser koordiniert und bewährte Verfahren ausgetauscht werden;
41. weist darauf hin, dass fast drei Viertel der befragten Europäer der Auffassung sind, dass die staatlichen Stellen mehr Mittel für das Kulturerbe bereitstellen sollten; betont, dass die EU-Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe aufgestockt werden müssen;
42. betont, dass im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2020 mehr Mittel für das kulturelle Erbe und die Kultur im weiteren Sinne bereitgestellt werden müssen; bekräftigt seine Forderung nach einer Verdoppelung der Haushaltsmittel für das Programm Kreatives Europa und einer Verdreifachung der Haushaltsmittel für das Programm Erasmus+ im nächsten MFR; weist auf das Potenzial des Programms Kreatives Europa im Hinblick auf den Aufbau von Verbindungen zwischen lebendiger Kunst und dem materiellen und immateriellen Kulturerbe hin; fordert, dass die Haushaltsmittel für die Forschung im Bereich Kulturerbe im Rahmen von Horizont Europa aufgestockt werden; stellt fest, dass Synergien zwischen anderen sektorbezogenen Maßnahmen sowie den Strukturfonds, den verschiedenen Programmen (wie Horizont Europa, Kreatives Europa und LIFE) und Finanzierungsregelungen der EU erforderlich sind, damit das kulturelle Erbe wirklich in den Vordergrund gerückt wird; weist darauf hin, wie wichtig das Potenzial der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Erhaltung des kulturellen Erbes ist; bekräftigt seinen Standpunkt, dass Investitionen in die Infrastruktur im Bereich der Kultur und des nachhaltigen Fremdenverkehr als kleine Investitionen angesehen und förderfähig sein sollten, sofern die Kofinanzierung aus dem EFRE 10 Mio. EUR nicht übersteigt, und dass die Obergrenze für Infrastruktur, die als Weltkulturerbe gilt, auf 20 Mio. EUR angehoben wird;
43. ist der Auffassung, dass man im Rahmen des europäischen Grünen Deals Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Klimawandels auf das Kulturerbe ergreifen und anerkennen sollte, dass das Kulturerbe bei der Erreichung der Klima- bzw. Nachhaltigkeitsziele eine wichtige Rolle spielen kann, und zwar durch Bildung, Forschung und die Wiederanpassung nachhaltiger traditioneller europäischer Praktiken;
44. begrüßt die rasche Reaktion und die Solidaritätsbekundungen der Kultur- und Kreativbranche während der COVID-19-Pandemie, die der Öffentlichkeit Kulturerbe umfassend und kostenlos im Internet zugänglich gemacht hat; ist in großem Maße beunruhigt über die gewaltigen künftigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das kulturelle Erbe und die Kultur- und Kreativbranche; fordert die Kommission auf, eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Pandemie auf die entsprechenden Branchen und insbesondere auf den Bereich des Kulturerbes durchzuführen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angemessene und gezielte finanzielle Unterstützung anzubieten, um die Folgen der Krise für diese Branchen abzumildern und den dort beschäftigten Menschen zu helfen, einschließlich des Zugangs zu Sozialleistungen für Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen;
45. fordert verstärkte Bemühungen darum, auf der Dynamik des Europäischen Kulturerbejahrs aufzubauen und ein dauerhaftes politisches Vermächtnis auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu schaffen, da sich dies wiederum positiv auf die Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auswirken und zur Entwicklung eines Gefühls der Zugehörigkeit zum europäischen Kulturraum für alle Europäer sowie eines Gefühls der Verantwortung für die Bewahrung, Bereicherung und Förderung des Kulturerbes beitragen würde; fordert die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, in Zukunft ein weiteres Europäisches Jahr des Kulturerbes zu veranstalten;
46. fordert, dass die kulturelle Dimension der europäischen Integration, einschließlich des Kulturerbes, in die strategischen Themen aufgenommen wird, die auf der bevorstehenden Konferenz über die Zukunft Europas erörtert werden sollen;
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47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.