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Verfahren : 2020/2206(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0266/2020

Eingereichte Texte :

A9-0266/2020

Aussprachen :

PV 19/01/2021 - 11
CRE 19/01/2021 - 11

Abstimmungen :

PV 20/01/2021 - 3
PV 20/01/2021 - 17

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0012

Angenommene Texte
PDF 218kWORD 72k
Mittwoch, 20. Januar 2021 - Brüssel
Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2020
P9_TA(2021)0012A9-0266/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2021 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2020 (2020/2206(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,

–  unter Hinweis auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Schlussakte von Helsinki der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahr 1975,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) über die politische Rechenschaftspflicht(1),

–  unter Hinweis auf die am 25. September 2015 verabschiedete Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu dem integrierten Ansatz zur Bewältigung externer Konflikte und Krisen vom 22. Januar 2018,

–  unter Hinweis auf den dritten Bericht der Gruppe der internationalen und regionalen Sachverständigen der Vereinten Nationalen für Jemen mit dem Titel: „Yemen: A Pandemic of Impunity in a Tortured Land“ (Jemen: Eine Pandemie der Straflosigkeit in einem geschundenen Land), der den Zeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020 abdeckt,

–  unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 28. Juni 2016,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. April 2020 über die globale Reaktion der EU auf COVID-19 (JOIN(2020)0011),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU(2),

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 13. März 2019 zum Zuständigkeitsbereich und zum Mandat der EU-Sonderbeauftragten(3),

–  unter Hinweis auf die Resolution 1325(2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsagenda 2015–2020,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. Juni 2020 mit dem Titel „Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 – Fakten statt Fiktion“ (JOIN(2020)0008),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen(4),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2020 zu Sicherheit und Verteidigung,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. September 2020 mit dem Titel „Strategische Vorausschau 2020 – Weichenstellung für ein resilienteres Europa“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2019, 15. Juli 2019, 14. Oktober 2019 und 12. Dezember 2019, auf die Erklärung der EU-Außenminister vom 15. Mai 2020 und auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019, 17. Oktober 2019 und 1. Oktober 2020 zu den illegalen Aktivitäten der Türkei im östlichen Mittelmeerraum sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2019 zum Nordosten Syriens,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie – Beitrag der Kommission im Vorfeld der Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU und des westlichen Balkans am 6. Mai 2020“, (COM(2020)0315),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0266/2020),

A.  in der Erwägung, dass das Parlament die Pflicht und die Aufgabe hat, seine demokratische Kontrolle der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auszuüben, und die erforderlichen Informationen auf transparente Weise und zeitnah sowie die geeigneten Mittel erhalten sollte, um dieser Rolle auch in Bezug auf alle industriellen Verteidigungsprogramme vollkommen gerecht zu werden;

B.  in der Erwägung, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union darauf abzielt, Sicherheit und Stabilität sicherzustellen und gleichzeitig die europäischen Werte der Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte zu fördern;

C.  in der Erwägung, dass die Welt einem Szenario eines aggressiven geopolitischen Wettbewerbs gegenübersteht, der schnelle und angemessene außenpolitische Reaktionsmechanismen und -fähigkeiten erfordert;

D.  in der Erwägung, dass das Bedürfnis nach einer stärkeren, ehrgeizigeren, glaubwürdigeren und einheitlicheren gemeinsamen Außenpolitik zu einer absoluten Notwendigkeit geworden ist, da die EU mit zahlreichen geopolitischen Herausforderungen in der Großregion konfrontiert ist, die direkt oder indirekt alle ihre Mitgliedstaaten und ihre Bürger betreffen;

E.  in der Erwägung, dass die EU aufgrund mangelnder Geschlossenheit ihrer Mitgliedstaaten ihr Potenzial im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nicht voll ausschöpft;

F.  in der Erwägung, dass kein einzelner EU-Mitgliedstaat in der Lage ist, irgendeine der globalen Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, allein zu bewältigen; in der Erwägung, dass eine ehrgeizige und wirksame Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch angemessene finanzielle Mittel und verbesserte Beschlussfassungsmechanismen untermauert werden muss;

G.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass in vielen Teilen der Welt Rückschritte bei der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten zu verzeichnen sind, und dass Desinformationskampagnen und Cyberangriffe von Drittstaaten zugenommen haben; in der Erwägung, dass isolationistische, unilaterale und globalisierungsfeindliche Tendenzen und systemische Rivalitäten stärker ausgeprägt sind als die multilaterale Zusammenarbeit gemäß der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung;

H.  in der Erwägung, dass Herausforderungen wie das Wiederaufflammen von Populismus und Autoritarismus, eine zunehmende Unwilligkeit, das Völkerrecht und die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren, Angriffe auf die liberale Demokratie und den Multilateralismus in Verbindung mit dem Wettbewerb zwischen Großmächten, der zu Rivalitäten, insbesondere zwischen den USA und China, geführt hat, eine echte Herausforderung für die internationale Sicherheit und die Werte, die Interessen und den Einfluss der EU darstellen, wodurch die EU Gefahr läuft, von den Entscheidungsfindungsprozessen ausgeschlossen und durch diesen Konkurrenzkampf ernsthaft geschädigt zu werden;

I.  in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) in Bezug auf die östlichen und südlichen Nachbarstaaten der EU ein wichtiges Instrument ist;

J.  in der Erwägung, dass die Instabilität und unberechenbare Situation an den Grenzen der Union und in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eine direkte Bedrohung für die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie zu einer Verschlechterung des internationalen Sicherheitsumfelds führen könnte; in der Erwägung, dass die schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Pandemie erhebliche Auswirkungen auf das derzeitige Ausmaß an Armut und Ungleichheit weltweit haben werden, und daher zu tiefgreifenden sozialen Unruhen und massiven Protesten führen können, die in vielen fragilen Ländern ein neues Element der Instabilität darstellen; in der Erwägung, dass viele der Bedrohungen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, darunter Cyberbedrohungen, Klimawandel und Pandemien, inzwischen zu Realitäten geworden sind, die sich zunehmend auf verschiedene Aspekte des Lebens der Menschen sowie auf Entwicklungschancen, die geopolitische Ordnung und die Stabilität weltweit auswirken;

K.  in der Erwägung, dass die Nutzung globaler maritimer Informationen von entscheidender Bedeutung ist, um strategische Überwachungsaktivitäten zu gewährleisten und die Analyse von Gefahren sowie ein Frühwarnsystem für die Union und die Mitgliedstaaten zu ermöglichen und um zivile und militärische Operationen zur Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu stärken;

L.  in der Erwägung, dass die Terrorismusbekämpfung auf der europäischen Sicherheitsagenda 2015-2020 einen hohen Stellenwert hat;

M.  in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die Anfälligkeit der EU gegenüber autoritären Regimen, die Zerbrechlichkeit der traditionellen externen Bündnisse der EU und die Notwendigkeit, dass die Union eine Außenpolitik sicherstellt, die mit ihren Grundwerten im Einklang steht, deutlich gemacht hat; in der Erwägung, dass die EU daher ihre Außenbeziehungen überdenken und sie auf die Grundsätze der Solidarität und des Multilateralismus gründen muss; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und ihre weitreichenden Folgen die schutzbedürftigsten Menschen besonders hart treffen, vor allem in Regionen mit schwächeren Gesundheits- und Sozialsystemen;

N.  in der Erwägung, dass in den letzten Jahren neue multidimensionale Herausforderungen entstanden sind, wie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Infragestellung von Abkommen über die Nichtverbreitung von Waffen, die Verschärfung regionaler Konflikte, die zu Vertreibung von Bevölkerungsgruppen geführt haben, der Konkurrenzkampf um natürliche Ressourcen, die Energieabhängigkeit, der Klimawandel, die Konsolidierung gescheiterter Staaten, der Terrorismus, die grenzübergreifende organisierte Kriminalität, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen;

O.  in der Erwägung, dass angesichts des Scheiterns wichtiger Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen und der raschen Entwicklungen in Bezug auf neue Waffentechnologien die Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zu einem Hauptschwerpunkt der GASP werden sollten, um die EU-Bürger und die internationale Stabilität und Sicherheit gleichermaßen zu schützen; in der Erwägung, dass der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP aktualisiert werden muss, damit die Kriterien strikt angewandt und umgesetzt werden können;

Positionierung der EU als „bevorzugter Partner“ in einer sich wandelnden geopolitischen Ordnung

1.  betont, dass die COVID-19-Pandemie ein Weckruf ist, der deutlich macht, dass die Union eine stärkere, eigenständigere, einheitlichere und selbstbewusstere Außen- und Sicherheitspolitik verfolgen muss, wenn sie in der Lage sein will, eine wichtigere Führungsrolle auf der internationalen Bühne zu übernehmen, um eine auf Regeln basierende Weltordnung zu verteidigen und weiterzuentwickeln, die Multilateralismus, Demokratie und Menschenrechte garantiert, und um ihre Werte und Interessen weltweit entschiedener zu fördern; betont, dass die EU zunächst ihre Partner in unmittelbarer Nachbarschaft erfolgreich unterstützen muss, um dies zu erreichen;

2.  fördert und verteidigt die Rolle der EU als verlässlicher Partner weltweit, als „bevorzugter Partner“ für Dritte, als prinzipientreuer, aber nicht dogmatischer, ehrlicher Vermittler, als Bezugsakteur für Konfliktlösung und Vermittlung, der Diplomatie und Dialog als vorrangigen Weg fördert, um eine konstruktive Rolle in globalen Konflikten zu spielen, als führender Förderer der nachhaltigen Entwicklung und als Hauptträger des multilateralen Rahmens, aber auch als globaler Akteur, der bereit ist, eigenständig und entschlossen zu handeln, wenn es notwendig ist, um die eigenen Werte und Interessen zu verteidigen, der Verantwortung übernimmt, indem er für seine eigene Sicherheit sorgt und den internationalen Frieden und die Stabilität fördert, und zwar auf der Grundlage der Grundsätze und Werte der Charta der Vereinten Nationen und wie sie im Völkerrecht verankert sind, unter Achtung der auf internationalen Regeln beruhenden Ordnung; ist der Ansicht, dass Kreativität, eine proaktivere Haltung, mehr Einigkeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie Engagement und Ressourcen der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um den Einfluss der EU weltweit zu stärken, ihr Modell der „Positive Power“ sowie ihre verantwortungsvolle Rolle in der Weltordnungspolitik zu fördern und es ihr zu ermöglichen, ihrer strategischen Verantwortung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gerecht zu werden;

3.  betont, dass die zunehmende Instabilität der Welt, das zunehmend konfliktträchtige Umfeld, die Aushöhlung des Multilateralismus und die Zunahme von Autoritarismus sowie vielschichtige globale Herausforderungen, insbesondere das zunehmende Klima der Konfrontation, das zur Fortsetzung und manchmal Wiederaufnahme bewaffneter Konflikte, auch an den östlichen und südlichen Grenzen des europäischen Kontinents, führt, Terrorismus, Klimawandel und zunehmende Bedrohungen der natürlichen Ressourcen, unkontrollierte Migrationsströme, Gesundheitsrisiken, hybride Bedrohungen wie Desinformationskampagnen, aktive Maßnahmen und Cyberangriffe, Anlass für die EU sein sollten, ihre strategische Autonomie voranzutreiben und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit ihren Verbündeten zu stärken; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es für die Union ist, eine stärker strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit Drittländern aufzubauen, die auf Vertrauen und gegenseitigem Nutzen beruht, und Bündnisse mit gleichgesinnten Demokratien, auch aus der südlichen Hemisphäre, sowie gegebenenfalls Ad-hoc-Koalitionen mit anderen gleichgesinnten Partnern aufzubauen;

4.  betont in diesem Zusammenhang, dass die Union weltweit eng mit wichtigen Partnern zusammenarbeiten und eine aktive Rolle bei der Verteidigung wichtiger Institutionen für das Völkerrecht und das multilaterale System spielen muss; betont, wie wichtig es ist, die Partnerschaft der EU mit den Vereinten Nationen und der NATO zu stärken und die Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Europarat, der OSZE, dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), der Afrikanischen Union, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der Arabischen Liga, der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und dem Mercosur zu vertiefen; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und der NATO, um Wissen und Ressourcen zu bündeln und Doppelarbeit zu vermeiden, um einen gemeinsamen komplementären Ansatz für aktuelle und künftige regionale und globale Sicherheitsherausforderungen sowie für Konfliktsituationen, Gesundheitskrisen, asymmetrische und hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und Desinformation zu entwickeln; betont, wie wichtig der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist, wenn es darum geht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen und die Opfer zu verteidigen, und begrüßt die nachdrückliche Unterstützung, die die Union für den Gerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, der unlängst Opfer von Druck und Angriffen war;

5.  bringt seine Besorgnis über das beispiellose Ausmaß staatlicher und nicht staatlich geförderter Desinformations- und Propagandakampagnen zum Ausdruck, die verheerende Auswirkungen auf die Gesellschaft, auch in der europäischen Nachbarschaft und insbesondere auf dem Westbalkan, haben; verurteilt die Manipulation und den Gebrauch von Informationen als Waffe, auch durch staatliche, substaatliche und nichtstaatliche Akteure mit böswilligen Absichten sowie durch Plattformen und Organisationen, die von autoritären Drittländern genutzt werden, um die politischen Parteien und Akteure Europas direkt und indirekt zu finanzieren und zu beeinflussen; begrüßt die dringend erforderliche Reaktion der EU-Organe auf diese neue Herausforderung, wie etwa die Einrichtung eines neuen Sonderausschusses im Parlament, der sich mit der Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, befasst, sowie die Annahme des Beschlusses des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen(5); betont, dass eine Reaktion erforderlich ist, die die Grundrechte und Grundfreiheiten nicht einschränkt; weist darauf hin, wie wichtig eine wirksame strategische Kommunikation der EU ist, und begrüßt die Stärkung der Abteilung Stratcom innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und deren Bemühungen, Desinformationskampagnen aufzudecken und zu unterbinden; betont, dass die EU ihre Kapazitäten zur proaktiven Bekämpfung von Falschmeldungen und Desinformation, die eine Bedrohung für die Demokratie darstellen, weiter ausbauen und ihre Sicherheitskultur verbessern muss, um ihre Informations- und Kommunikationsnetze besser zu schützen; fordert die EU auf, eine Vorreiterrolle einzunehmen, wenn es darum geht, sich für einen Rahmen für kollektive Selbstverteidigung und Zusammenarbeit gegen hybride Bedrohungen und die böswillige Einflussnahme autoritärer Regime einzusetzen, insbesondere auf die demokratische Staatsführung und die Privatwirtschaft weltweit; betont daher, dass die EU ihre Bündnisse mit anderen globalen demokratischen Akteuren stärken muss, um solchen Bedrohungen weltweit zu begegnen, auch durch reformierte, widerstandsfähigere multilaterale Institutionen;

6.  besteht darauf, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU von der Förderung der in Artikel 21 EUV genannten Ziele wie Demokratie, Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, des Schutzes aller Minderheiten und Religionsgemeinschaften, einschließlich Christen, Juden, Muslimen, Nichtgläubiger und anderer, sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter geleitet werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang den jüngsten Beschluss der Kommission, das Mandat des Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU zu verlängern, drängt jedoch auf eine möglichst baldige Ernennung; fordert die EU-Delegationen auf, die weltweite Menschenrechtssituation genau zu beobachten, Trends zu ermitteln und Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, den negativen Trend bei den Menschenrechten weltweit umzukehren; betont, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU durch den Rückgriff auf Konditionalität bei ihren wirtschaftlichen und politischen Anreizen wirksamer gestaltet wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission die Menschenrechtslage in den Drittstaaten, die von der Visumbefreiung profitieren, regelmäßig überwachen und dem Europäischen Parlament darüber Bericht erstatten sollte, und dass sie die Visumbefreiung bei Verstößen in dem betreffenden Land aussetzen sollte; fordert die Kommission und den Rat auf, die Programme der Union zur Unterstützung der Demokratie weltweit durch die Förderung von prodemokratischen Bottom-up-Prozessen, den Aufbau der institutionellen Widerstandsfähigkeit und die Förderung der Arbeit der europäischen politischen Stiftungen bei der Stärkung demokratischer Prozesse zu stärken; bekräftigt seine in seiner Empfehlung vom 13. März 2019 erhobene Forderung nach einer Reform und Überprüfung der Sonderbeauftragten und Sondergesandten der EU;

7.  betont, dass die EU die Hauptursachen für die Migration, wie Armut, Nahrungsmittel- und Nährstoffunsicherheit, Arbeitslosigkeit, Instabilität und mangelnde Sicherheit in den Herkunftsdrittländern, aus denen illegale Massenmigration stammt, angehen sollte; betont, dass der Schwerpunkt auch auf der Unterstützung der Entwicklung stabiler Institutionen zur Förderung einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung in diesen Ländern liegen sollte;

Ein neues Ambitionsniveau für die GASP: strategische regionale Ansätze auf der Grundlage eines stärkeren politischen Willens

8.  erinnert daran, dass kein EU-Mitgliedstaat allein über ausreichende Möglichkeiten und Ressourcen verfügt, um die aktuellen internationalen Herausforderungen wirksam bewältigen zu können; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang in erster Linie ein stärkerer und echter politischer Wille der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist, sich gemeinsam auf außenpolitische Ziele der EU, wie Konfliktprävention und Friedensabkommen, zu verständigen und diese zu verfolgen und den Versuchen von Drittländern entgegenzuwirken, die EU – unter anderem durch die Untergrabung europäischer Werte – zu schwächen und zu spalten; betont, dass nur eine starke und geeinte Europäische Union mit einer festgelegten Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und mit EU-Mitgliedstaaten, die den VP/HV bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele unterstützen, in dem neuen geopolitischen Umfeld eine starke Rolle spielen kann; fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffen werden, untereinander und mit den internationalen Partnern abzustimmen, um eine kohärente und inklusive globale Reaktion auf die Pandemie zu fördern, und begrüßt in diesem Zusammenhang das Konzept „Team Europa“;

9.  bekräftigt seine Forderung nach einer Überarbeitung der globalen Strategie der EU, um die Lehren aus der neuen geopolitischen Dynamik, den aktuellen Bedrohungen, einschließlich der COVID-19-Pandemie, und den voraussichtlichen künftigen Herausforderungen zu ziehen und die Ziele und Mittel der GASP neu zu bewerten; betont, dass die EU bei der Weiterentwicklung ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Verbündeten die Beschlussfassung in auswärtigen Angelegenheiten und ihre Fähigkeit, mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten und gleichzeitig den Multilateralismus zu stärken und ihre strategischen Handlungsfähigkeiten zu stärken, erforderlichenfalls auch autonom, beschleunigen muss; betont, dass die EU dafür verantwortlich ist, ihre strategische Autonomie in Fragen der Diplomatie, Sicherheit und Verteidigung sowie in Wirtschafts-, Gesundheits- und Handelsfragen zu stärken, um die vielen gemeinsamen Herausforderungen bei der Verteidigung ihrer Interessen, Normen und Werte in der Welt nach der Pandemie zu bewältigen; besteht daher darauf, dass die europäischen Länder weiterhin in der Lage sein müssen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die neue Verordnung zügig umzusetzen und anzuwenden, um Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Investitionen in kritischen Sektoren einzurichten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ein neues Forum für multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen, in dem das Erbe des Koordinierungsausschusses für multilaterale strategische Ausfuhrkontrollen genutzt wird, um die Ausfuhr von Technologien, Handelsströmen und sensiblen Investitionen in Risikostaaten zu überwachen und zu kontrollieren;

10.  ist der Ansicht, dass es noch ein großes ungenutztes Potenzial gibt, alle Komponenten – sowohl „Hard Power“ als auch „Soft Power“ – des außenpolitischen Handelns der EU zu kombinieren und zu integrieren, um die Ziele der GASP zu erreichen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Diplomatie des Europäischen Parlaments eine wichtige Säule der Außenpolitik der EU ist und über eigene, unterschiedliche und ergänzende Instrumente und Kanäle verfügt; ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament daher als integraler Bestandteil des von der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geförderten Konzepts „Team Europa“ anerkannt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Vermittlung und Unterstützung der Demokratie ist, sowie den wertvollen Beitrag der parlamentarischen Versammlungen zum europäischen auswärtigen Handeln, auch im Bereich der Sicherheit und Verteidigung sowie die Notwendigkeit, ihre Tätigkeit zu verstärken und die ordnungsgemäße Verrichtung ihrer Arbeit sicherzustellen; fordert den VP/HR sowie die Präsidenten der Kommission und des Rates auf, das Parlament kontinuierlich zu informieren und es in das auswärtige Handeln der EU einzubeziehen;

11.  ist der Auffassung, dass das Streben nach einer starken, autonomen und voll entwickelten Außen- und Sicherheitspolitik der Union auch ein diplomatisches Korps mit den gleichen Merkmalen voraussetzt, das von Anfang an eine spezifisch europäische Dimension erhält; unterstützt in diesem Zusammenhang die Fortschritte bei der Einrichtung einer Europäischen Diplomatenschule, die für die Einführung eines Systems zur Auswahl und unabhängigen Ausbildung künftiger Diplomaten der Union als Teil einer echten europäischen diplomatischen Laufbahn zuständig ist;

12.  betont, dass die Bestimmungen des EU-Vertrags über die Konsultation und Unterrichtung des Parlaments im Bereich der GASP in klare Regeln für den transparenten und zeitnahen Austausch der einschlägigen Dokumente, einschließlich der Entwürfe von Strategien, umgesetzt werden sollten; weist darauf hin, dass die Art und Weise, wie die Kommission und der EAD derzeit sensible oder vertrauliche Informationen an das Parlament weiterleiten, erheblich verbessert werden muss; fordert darüber hinaus, dass geprüft wird, wie Qualität, Umfang und Format der Ausschusssitzungen und des Austauschs mit dem EAD und der Kommission verbessert werden können; ist der Ansicht, dass die „Erklärung zur politischen Rechenschaftspflicht“ aus dem Jahr 2010 keine geeignete Grundlage für die Beziehungen zwischen dem Parlament und dem VP/HR mehr darstellt und durch eine interinstitutionelle Vereinbarung ersetzt werden sollte, um die demokratischen Kontrollrechte des Parlaments im Einklang mit den Verträgen zu stärken; weist ferner darauf hin, dass es um eine Überprüfung des Beschlusses des Rates zur Errichtung des EAD ersucht hat;

13.  bedauert den Mangel an Fortschritten bei der Verbesserung des Entscheidungsprozesses in GASP-Angelegenheiten, was sich auf die Effizienz, Schnelligkeit und Glaubwürdigkeit des Handelns und der Beschlussfassung der EU auf internationaler Ebene auswirkt; fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend eine Debatte über die Möglichkeit des Übergangs von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit zumindest in ausgewählten Bereichen der GASP, wie z. B. bei Entscheidungen über Menschenrechtsfragen und Sanktionen, als konkretes Mittel zur Stärkung des Einflusses der EU auf der globalen Bühne zu eröffnen;

14.  Annahme einer neuen globalen Sanktionsregelung der EU für Menschenrechte (EU-Magnitsky-ähnliches Gesetz), die es der EU ermöglicht, gezielte Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind; empfiehlt, den Anwendungsbereich der Sanktionsregelung künftig auf Korruptionsdelikte auszuweiten;

15.  fordert eine Überarbeitung der Listen von Ausrüstungsgegenständen, deren Ausfuhr in Drittländer verboten ist, um Situationen zu vermeiden, in denen die Mitgliedstaaten mit finanzieller Unterstützung der EU Instrumente bereitstellen, die letztendlich zur Unterdrückung der Bürger eingesetzt werden;

16.  unterstützt eine EU-weite Debatte über neue Formate der Zusammenarbeit, wie beispielsweise die Idee eines Europäischen Sicherheitsrates, da es höchste Zeit ist, die effektiven Formate und Institutionen formal zu etablieren, um die Kohärenz und den Einfluss der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu verbessern; ist der Ansicht, dass diese Idee im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas erörtert werden sollte, und wiederholt seine Forderung nach der Einrichtung eines Rates der Verteidigungsminister;

17.  betont, dass sich die Union für eine Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen weltweit einsetzt, und hebt zu diesem Zweck hervor, dass das System der Vereinten Nationen reformiert werden muss, um die Kohärenz der Maßnahmen aller Agenturen, Organisationen und Programme zu stärken und so die ordnungsgemäße Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, Reformen in Bezug auf die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Sicherheitsrates zu unterstützen, um ihn effizienter und funktionsfähiger zu machen, was für die Sicherung des Weltfriedens von wesentlicher Bedeutung ist, und eine Agenda vorzusehen, die über die militärische Sicherheit hinausgeht und die Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Ernährungssicherheit, den Klimawandel und den Kampf gegen Pandemien einschließt;

18.  betont die entscheidende Bedeutung, die die Europäische Union bei der Unterstützung der stattfindenden demokratischen Prozesse und Wahlen und im Hinblick auf die Wahrung der Transparenz und der Legitimität dieser Prozesse hat;

19.  erkennt an, dass Stabilität, Sicherheit, Frieden und Wohlstand der Länder des Westbalkans und der Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft sich unmittelbar auf die Stabilität und Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten selbst und ihr Ansehen als geopolitisch globaler Akteur auswirken; betont, dass die Europäische Union der größte Handelspartner und Investor in den Ländern des Westbalkans und der östlichen Partnerschaft ist; fordert, dass die EU ihre strategische Verantwortung in der EU-Nachbarschaft wahrnimmt sowie eine rechtzeitigere, aktivere, einheitlichere und wirksamere Rolle bei der Vermittlung und der friedlichen Lösung der anhaltenden Spannungen und Konflikte übernimmt, sowie bei der Verhütung künftiger Konflikte in der Nachbarschaft; ist der Ansicht, dass dies erreicht werden kann, indem vorrangig Anstrengungen zur präventiven Friedenskonsolidierung, einschließlich präventiver Diplomatie und Frühwarnmechanismen, unternommen werden, indem die bilaterale Zusammenarbeit gestärkt und die demokratischen Kräfte und die Rechtsstaatlichkeit unterstützt werden, indem positive Anreize für die sozioökonomische Stabilisierung und Entwicklung geschaffen werden und indem die Resilienz der Gesellschaften, unterstützt durch angemessene Haushaltsmittel, gestärkt wird; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für das Normandie-Format, die Berliner Libyen-Konferenz und die Minsk-Gruppe;

20.  bekräftigt sein Engagement für die Erweiterung als wichtige, transformative EU-Politik und begrüßt die überarbeitete Methodik der Kommission und ihre stärkere Betonung des politischen Charakters des Erweiterungsprozesses; unterstützt die europäische Perspektive für die Länder des westlichen Balkans und begrüßt die unmissverständliche Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten für diese Perspektive, wie in der Erklärung von Zagreb vom 6. Mai 2020 und in dem Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufzunehmen, bekräftigt wurde; fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich die Regierungskonferenzen mit diesen beiden Ländern einzuleiten und ganz allgemein den Beitrittsprozess zu beschleunigen, da die Länder des westlichen Balkans geografisch, historisch und kulturell Teil Europas sind; fordert insbesondere Bulgarien nachdrücklich auf, die Eröffnung der Regierungskonferenz mit Nordmazedonien nicht länger abzulehnen; betont, dass die Integration dieser Länder in die EU von zentraler Bedeutung für die Stabilität und Sicherheit des gesamten Kontinents sowie für den Einfluss der EU in der Region und darüber hinaus ist; betont, dass der Beitrittsprozess zu einem nachhaltigen demokratischen, wirtschaftlichen und ökologischen Wandel und zu sozialer Konvergenz führen und gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit gewährleisten sollte; weist darauf hin, dass der Erweiterungsprozess leistungsorientiert ist und auf einer strengen und fairen Konditionalität gemäß der Anwendung der Kopenhagener Kriterien beruht; bekräftigt, dass die Verabschiedung von Reformen vor Ort spürbar sein muss, und betont, dass klare, transparente und kohärente Beitrittskriterien sowie eine kontinuierliche politische, finanzielle (IPA III) und technische Unterstützung während des gesamten Prozesses mit einer klaren Messung der Fortschritte festgelegt werden müssen; betont, dass sich Bewerberländer und potenzielle Kandidatenländer sich den einschlägigen GASP-Erklärungen des VP/HR im Namen der EU und den Beschlüssen des Rates anschließen sollten;

21.  begrüßt die Ergebnisse des EU-Gipfels mit den Ländern der östlichen Partnerschaft und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die sechs Länder sich entschieden für die Reformprozesse einsetzen werden, die erforderlich sind, um Gesellschaften aufzubauen, die demokratischer, wohlhabender, gerechter und stabiler sind und sich immer enger an Grundwerte und Grundprinzipien anlehnen; betont, dass die Zusammenarbeit mit den Ländern der östlichen Partnerschaft und anderen Nachbarländern der EU aufgrund des zentralen Interesses der EU an der Entwicklung und Demokratisierung dieser Länder eine Priorität der GASP sein sollte; fordert die Kommission und den EAD auf, auch künftig die Wirtschaftsbeziehungen und die Konnektivität zu stärken und dazu Handels- und Assoziierungsabkommen, den Zugang zum Binnenmarkt und vertiefte Kontakte zwischen den Menschen – auch durch Visaerleichterungen und Visaliberalisierung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – zu nutzen; betont, dass dies als Anreiz zur Förderung demokratischer Reformen und zur Annahme von Vorschriften und Normen der EU dienen könnte; fordert die EU auf, eine maßgeschneiderte Differenzierung unter den Ländern der östlichen Partnerschaft beizubehalten, die auf dem Prinzip „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“ beruht; nimmt die einzigartige Erfahrung und Sachkenntnis der Länder der Östlichen Partnerschaft zur Kenntnis, einschließlich ihres Beitrags zu den Missionen, Gefechtsverbänden und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU, und fordert eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Östlichen Partnerschaft in der EU-bezogenen Verteidigungspolitik;

22.   unterstützt die Forderungen des belarussischen Volkes nach Freiheit, Demokratie und Würde sowie nach neuen, freien und fairen Präsidentschaftswahlen; würdigt die wichtige Rolle des Koordinierungsrates als Repräsentanten des protestierenden belarussischen Volkes; verurteilt das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten auf das Schärfste und begrüßt die Annahme von Sanktionen gegen das Lukaschenko-Regime und gegen Lukaschenko selbst, und bekräftigt, dass es die Ergebnisse der gefälschten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 nicht anerkennt; fordert die EU auf, ihre Beziehungen zu Belarus gründlich zu überprüfen, da das Regime seine eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und seine Abkommen mit der EU nicht einhält, und positive Anreize für die sozioökonomische Stabilisierung, Entwicklung und Unterstützung demokratischer Kräfte zu schaffen;

23.  betont, wie wichtig es ist, dass sich die EU verpflichtet, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität ihrer Partner innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zu unterstützen; ist besorgt über die Zunahme akuter Konfliktgebiete in der engsten Nachbarschaft der EU sowie über festgefahrene Konflikte und die anhaltende De-facto-Besetzung von Hoheitsgebieten souveräner Staaten durch die Russische Föderation; verurteilt nach wie vor die aggressive Politik Russlands gegenüber der Ukraine, seine negativen Rolle in mehreren festgefahrenen Konflikten und den Druck, den das Land auf einige seiner unmittelbaren Nachbarn in der EU ausübt, sowie die Verletzungen der Rechte der Krimtataren, die Blockade des Asowschen Meeres, die anhaltende Beschlagnahme der ukrainischen Gasfelder im Schwarzen Meer und die Verletzung der territorialen Integrität Georgiens und Moldaus durch Russland; setzt sich weiter uneingeschränkt für die Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim ein; fordert Russland auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden, seinen Einfluss auf die von Russland unterstützten Separatisten geltend zu machen und seinen Verpflichtungen im Rahmen der Minsk-Vereinbarungen uneingeschränkt nachzukommen; betont, dass die EU ihre Maßnahmen zur friedlichen Beilegung so genannter festgefahrener Konflikte – auch im Dialog mit den beteiligten Drittländern – intensivieren, aktiv Lösungen fördern muss, die auf den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki von 1975 beruhen, und die Unterstützung für von Konflikten betroffene Zivilisten, Binnenvertriebene und Flüchtlinge verstärken muss; fordert die Russische Föderation auf, die Besatzung der georgischen Gebiete Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu beenden und die De-facto-Integration der beiden Gebiete in den russischen Verwaltungsbereich zu unterlassen;

24.  nimmt die von Armenien, Aserbaidschan und Russland am 9. November 2020 unterzeichnete Vereinbarung über einen vollständigen Waffenstillstand in und um Bergkarabach aufmerksam zur Kenntnis; hofft, dass mit diesem Abkommen das Leben sowohl der Zivilbevölkerung als auch des Militärs gerettet und bessere Perspektiven für eine friedliche Beilegung dieses tödlichen Konflikts eröffnet werden; bedauert, dass der Status quo durch militärische Kräfte und nicht durch friedliche Verhandlungen geändert wurde; verurteilt nachdrücklich die Tötung von Zivilisten und die Zerstörung von zivilen Einrichtungen und Gotteshäusern; verurteilt den mutmaßlichen Einsatz von Streumunition in dem Konflikt; fordert Armenien und Aserbaidschan nachdrücklich auf, unverzüglich das Übereinkommen über Streumunition zu ratifizieren, das ihre Verwendung umfassend verbietet; betont, dass noch eine dauerhafte Lösung gefunden werden muss und dass der Friedensprozess und die Festlegung des künftigen rechtlichen Status der Region von den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe geleitet und auf den Grundprinzipien der Gruppe beruhen sollten; betont, dass dringend dafür gesorgt werden muss, dass humanitäre Hilfe die Bedürftigen erreichen kann, dass die Sicherheit der armenischen Bevölkerung und ihr kulturelles Erbe in Bergkarabach gewährleistet sind und dass Binnenvertriebenen und Flüchtlingen gestattet wird, an ihren früheren Aufenthaltsort zurückzukehren; fordert, dass alle Anschuldigungen wegen Kriegsverbrechen ordnungsgemäß untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert die EU auf, sich sinnvoller an der Beilegung des Konflikts zu beteiligen und das Schicksal der Region nicht anderen Mächten zu überlassen;

25.  begrüßt die bevorstehende gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters über eine erneuerte Partnerschaft mit den Ländern in der südlichen Nachbarschaft; fordert die EU auf, die Besonderheiten der einzelnen Länder des südlichen Mittelmeerraums in ihrer Politik gegenüber der Region zu berücksichtigen; fordert die EU auf, die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren wie der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und der Union für den Mittelmeerraum zu verstärken und die intraregionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern in der südlichen Nachbarschaft als unverzichtbares Instrument für Sicherheit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung aktiv zu unterstützen; betont, dass die Beziehungen der Union zu den Ländern Nordafrikas vertieft werden müssen; bedauert, dass es 25 Jahre nachdem der sogenannte Barcelona-Prozess ins Leben gerufen wurde, noch nicht gelungen ist, den gemeinsamen Raum des Wohlstands, der Stabilität und Freiheit mit den Nachbarländern im südlichen Mittelmeerraum zu schaffen; unterstützt uneingeschränkt den Berliner Prozess und begrüßt alle Initiativen der Vereinten Nationen, die auf eine umfassende politische Lösung der Krise in Libyen abzielen;

26.  betont, dass die EU dem anhaltenden Konflikt in Syrien mehr Aufmerksamkeit schenken und bestrebt sein muss, die Mitglieder des syrischen Regimes und seine Verbündeten, insbesondere aus Russland und dem Iran, die für zahlreiche seit 2011 verübte Kriegsverbrechen verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen;

27.  ist der Auffassung, dass die EU weiterhin eine proaktive Rolle in Bezug auf den Nahost-Friedensprozess und den Abschluss eines Abkommens zwischen den Parteien, auch in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dem Abkommen über den endgültigen Status, spielen sollte, wobei insbesondere die Notwendigkeit zu berücksichtigen ist, die Bedingungen vor Ort für eine friedliche Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten zu erhalten, wobei der sichere Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, angrenzender und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben;

28.  nimmt die Abraham-Abkommen zur Kenntnis, welche zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und Israel geführt haben; würdigt in diesem Zusammenhang die Rolle der Vereinigten Staaten bei der Förderung der Abraham-Abkommen; weist darauf hin, dass arabische Staaten wie Ägypten oder Jordanien, die seit Jahren diplomatische Beziehungen zu Israel unterhalten, eine wichtige Rolle bei der Förderung des Dialogs über den Nahost-Friedensprozess, einschließlich über Sicherheit und Stabilität, gespielt haben; betont, wie wichtig es nach wie vor ist, in sinnvolle Verhandlungen zwischen Israel und Palästina zu investieren; begrüßt, dass eine der Voraussetzungen für die Abraham-Abkommen die Einstellung der Annexionspläne im Westjordanland war, und fordert alle Parteien auf, dies zu respektieren;

29.  begrüßt die jüngste Einigung der palästinensischen politischen Mächte, dass in den nächsten sechs Monaten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen, und betont, dass demokratische Wahlen für die Union nach wie vor eine zentrale Priorität darstellen; betont, dass der Friedensprozess im Nahen Osten unterstützt und angemessene finanzielle Mittel für die Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) sichergestellt werden müssen, in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gebergemeinschaft;

30.  begrüßt die Zusage der EU, den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) beizubehalten und dafür zu sorgen, dass er von allen Parteien vollständig umgesetzt wird; betont, dass dieses multilaterale Übereinkommen eine entscheidende Errungenschaft der europäischen Diplomatie darstellt und nach wie vor eine tragende Säule des weltweiten Systems zur Nichtverbreitung von Kernwaffen ist, das als Eckpfeiler von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region fungiert, und dass es im Interesse der EU liegt, für eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung und Umsetzung zu sorgen; fordert die Vereinigten Staaten auf, keine einseitigen Maßnahmen zu ergreifen und so zu Frieden und Sicherheit auf regionaler und internationaler Ebene und zu einer auf Regeln basierenden Weltordnung beizutragen; fordert den VP/HR nachdrücklich auf, alle verfügbaren politischen und diplomatischen Mittel zu nutzen, um den JCPOA zu schützen; fordert den VP/HR angesichts der bestehenden Rivalitäten in der Golfregion auf, den politischen Dialog mit den Ländern der Region zu intensivieren, um im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 10. Januar 2020 Deeskalation und eine integrative regionale Sicherheitsarchitektur zu fördern; fordert den VP/HR in diesem Zusammenhang auf, die Ernennung eines Sondergesandten für die Golfregion in Erwägung zu ziehen, um diese Aufgabe zu erleichtern;

31.  fordert Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich als Unterzeichner des JCPOA, die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Einheit, Abschreckung und Widerstandsfähigkeit gegenüber sekundärer Sanktionen von Drittländern zu stärken und Maßnahmen zum Schutz der legitimen Interessen der EU zu ergreifen, unter anderem durch die vollständige Umsetzung des Instruments zur Unterstützung des Handelsaustauschs (INSTEX); lehnt die unilaterale, extraterritoriale Wiedereinführung von Sanktionen durch die Vereinigten Staaten nach ihrem Austritt aus dem JCPOA ab, da sie die legitimen wirtschaftlichen und außenpolitischen Interessen der EU untergräbt, insbesondere durch die Behinderung des humanitären Handels mit dem Iran in Zeiten der COVID-19-Pandemie; fordert die USA auf, dem JCPOA bedingungslos wieder beizutreten, was mit der Forderung einhergehen sollte, dass der Iran seinen Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens wieder uneingeschränkt nachkommt; verurteilt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Iran, mit der Anreicherung von Uran auf 20 % zu beginnen, was eine unmittelbare und schwerwiegende Verletzung des Atomabkommens darstellt;

32.  nimmt den Bericht der Gruppe der internationalen und regionalen Sachverständigen der Vereinten Nationen für den Jemen zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass die Regierung des Jemen, die Huthis, der Südliche Übergangsrat sowie Mitglieder der Koalition, die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführt wird, schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen haben, die als Kriegsverbrechen einzustufen sind, wie wahllose Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Strukturen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die schwersten Verbrechen nicht straffrei bleiben, indem sie sich unter anderem für die Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Lage im Jemen einsetzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gezielte Sanktionen gegen Amtsträger in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten einzuführen, die an mutmaßlichen Kriegsverbrechen beteiligt waren; appelliert erneut an die Mitgliedstaaten, Waffenverkäufe an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen, die sie nur zu Mitschuldigen an der Fortsetzung des Konflikts und der Verlängerung des Leidens des jemenitischen Volkes machen;

33.  ist der Auffassung, dass die EU dringend eine bessere geopolitische und globale Strategie für ihre kurz-, mittel- und langfristigen Beziehungen zur Türkei festlegen muss, insbesondere angesichts der anhaltenden demokratischen Rückschritte in der Türkei und der zunehmenden Selbstsicherheit der Türkei in ihrem außenpolitischen Auftreten, was zur Eskalation der Spannungen beiträgt und destabilisierende Auswirkungen hat, die den Frieden und die Stabilität in der Region im östlichen Mittelmeerraum, im Nahen Osten und im Südkaukasus gefährden, sowie ihre Rolle in Konflikten in Syrien, Irak, Libyen und Bergkarabach;

34.  fordert die EU auf, eine bedeutende Rolle im Mittelmeerraum zu übernehmen, da sie zu einem Akteur geworden ist, der die Stabilität dieser Region garantieren kann, und zwar auch im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der irregulären Migration; betont, dass die laufenden legislativen Arbeiten am neuen Pakt zu Migration und Asyl den Mitgesetzgebern der EU eine wichtige Gelegenheit bieten, die Asyl- und Migrationspolitik der EU zu verbessern, um ihre Abhängigkeit von der Türkei zu verringern;

35.  bekräftigt, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei angesichts der Menschenrechtslage, der demokratischen Rückschritte und der Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei offiziell eingefroren werden; ist der Ansicht, dass die Beziehungen zur Türkei nicht auf einem illusorischen und veralteten Beitrittsprozess beruhen sollten; betont, dass es von gemeinsamem strategischem Interesse für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Türkei ist, dass im östlichen Mittelmeerraum ein stabiles und sicheres Umfeld geschaffen wird; weist jedoch darauf hin, dass der unerlässliche Dialog, der zur Schaffung dieses stabilen und sicheren Umfelds geführt werden muss, nur dann Bestand haben kann, wenn einseitige Provokationen vermieden werden, erst recht durch Militäraktionen, Marine- oder Lufteinsätze; weist in diesem Zusammenhang auf die uneingeschränkte Solidarität der EU mit ihren Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern hin;

36.  bekräftigt, dass die Union bereit ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Optionen zu nutzen, einschließlich der in Artikel 29 EUV und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Instrumente und Möglichkeiten zur Verteidigung ihrer Interessen und der Interessen ihrer Mitgliedstaaten; weist darauf hin, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Oktober 2019 die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, auf der Grundlage der Bestimmungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP starke nationale Positionen hinsichtlich ihrer Waffenexportpolitik gegenüber der Türkei einzunehmen, einschließlich der strikten Anwendung von Kriterium 4 zur regionalen Stabilität; fordert den VP/HR und den Rat auf, die Einführung einer Initiative in Erwägung zu ziehen, mit der alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, die Genehmigung von Waffenausfuhren in die Türkei im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt zu unterbinden; verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Oktober 2020, in denen betont wird, dass die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Optionen nutzen wird, einschließlich der Verhängung einer Sanktionsregelung gegen die Türkei, um ihre Interessen und die Interessen ihrer Mitgliedstaaten zu verteidigen; wiederholt seine Forderung an den HR/VP solange die Türkei ihre derzeitigen rechtswidrigen, einseitigen Handlungen im östlichen Mittelmeerraum fortsetzt, die der Souveränität von EU-Mitgliedstaaten und dem Völkerrecht zuwiderlaufen, und keinen Dialog auf der Grundlage des Völkerrechts führt; fordert die NATO-Führung auf, der Türkei unmissverständlich zu vermitteln, dass sie die aggressiven Handlungen des Landes gegen andere NATO-Mitglieder nicht tolerieren wird;

37.  verurteilt nachdrücklich die Unterzeichnung der beiden Vereinbarungen zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der Meereszonen und über umfassende Sicherheit und militärische Zusammenarbeit, die miteinander verknüpft sind und eindeutig sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Verhängung eines Waffenembargos gegen Libyen verstoßen;

38.  verurteilt auf Schärfste die destabilisierende Rolle der Türkei, die die fragile Stabilität im gesamten Südkaukasus weiter untergräbt; fordert die Türkei auf, von jeglicher Einmischung in den Bergkarabach-Konflikt abzusehen, einschließlich des Angebots militärischer Unterstützung an Aserbaidschan, sowie von ihren destabilisierenden Maßnahmen Abstand zunehmen und den Frieden aktiv zu fördern; verurteilt außerdem die Entsendung von ausländischen terroristischen Kämpfern durch die Türkei aus Syrien und anderswo nach Bergkarabach, wie von internationalen Akteuren, einschließlich der Länder, die den Ko-Vorsitz der Minsker Gruppe der OSZE innehaben, bestätigt wird; bedauert ihre Bereitschaft, die Minsker Gruppe der OSZE zu destabilisieren in ihrem Bestreben, eine entscheidendere Rolle in dem Konflikt zu spielen;

39.  betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist und im beiderseitigen Interesse der EU und des Vereinigten Königreichs liegt – umso mehr aufgrund ihrer gemeinsamen Grundsätze und Werte sowie ihrer geografischen Nähe und jahrelangen strategischen Zusammenarbeit –, sich auf gemeinsame Lösungen zur Bewältigung der außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen zu einigen, die auf den Grundsätzen des Multilateralismus, der Lösung von Konflikten durch Dialog und Diplomatie sowie des Völkerrechts beruhen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die meisten internationalen Bedrohungen beide Seiten mit der gleichen Intensität treffen; begrüßt den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten Klarheit und Sicherheit bietet; betont, dass es derzeit das Abkommen prüft und beabsichtigt, die Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in allen Einzelheiten genau zu überwachen;

40.  betont, dass die transatlantische Zusammenarbeit nach wie vor von entscheidender Bedeutung und für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU unabdingbar ist; fordert verstärkte Bemühungen um eine solide und erneuerte transatlantische Partnerschaft und einen ständigen Dialog auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und konkreter Maßnahmen zur Förderung des Multilateralismus, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der transatlantischen Sicherheit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Kampfes gegen den Klimawandel sowie die Aufrechterhaltung des auf Regeln beruhenden internationalen Systems, um aktuelle und künftige außen-, sicherheits- und handelspolitische Herausforderungen und Krisen unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen gesundheitlichen Notlage und der damit verbundenen wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitspolitischen und politischen Herausforderungen zu bewältigen;

41.  weist entschieden darauf hin, dass die transatlantische Partnerschaft neu belebt werden sollte, um wirksamer gegen die Pandemie und andere internationale Herausforderungen wie den Klimawandel vorzugehen; erkennt an, dass eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA gegen nationalistische, autoritäre und hegemonische Ambitionen, die expansionistischen Spannungen im Nahen Osten und in der Golfregion, die Multipolarität der wirtschaftlichen Akteure, die an Dominanz gewinnen, und die derzeitige Wirtschaftskrise auf beiden Seiten des Atlantiks gefunden werden muss; begrüßt die Initiative der EU, einen transatlantischen Dialog über China einzuleiten;

42.  ist der Ansicht, dass diese Partnerschaft nur dann florieren kann, wenn die Beziehungen auf gemeinsamen Werten und Interessen und der Achtung des Völkerrechts und der multilateralen Institutionen beruhen, aber auch auf Vertrauen, das in den letzten Jahren leider durch übermäßige einseitige Maßnahmen beeinträchtigt wurde, die auch die multilateralen Rahmen, denen die EU und ihre Mitgliedstaaten angehören, geschwächt haben; bedauert in diesem Zusammenhang die einseitigen Tendenzen der Regierung des US-Präsidenten Donald Trump; betont, dass schwächere westliche Bindungen illiberale Staaten in die Lage versetzen, das Führungsvakuum auf der internationalen Bühne zu füllen; bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Vereinigten Staaten ihren in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg des Rückzugs aus der multilateralen, auf Regeln basierenden Weltordnung überdenken und die Wiederaufnahme einer eng abgestimmten, gemeinsamen transatlantischen Politik ermöglichen, die im Einklang mit den gemeinsamen Werten und Grundsätzen der EU und der USA steht; wiederholt, dass die europäischen NATO-Mitgliedstaaten beim Schutz des transatlantischen Raums mehr Verantwortung übernehmen und auf neue hybride Gefahren reagieren müssen; betont, dass ein künftiges gemeinsames Vorgehen mit den USA bei Friedensbemühungen mehr Synergieeffekte bringen und eine bessere Bewältigung globaler Herausforderungen ermöglichen würde;

43.  verurteilt aufs Schärfste den Sturm des Mobs auf den US-Kongress durch Krawallmacher, die von den Verschwörungstheorien und grundlosen Behauptungen von Präsident Donald Trump angestiftet wurden, der behauptete, die Präsidentschaftswahl vom 3. November 2020 sei manipuliert worden; vertraut darauf, dass die Vereinigten Staaten für eine friedliche Machtübergabe an den gewählten Präsidenten Joseph Biden und die gewählte Vizepräsidentin Kamala Harris sorgen; ist beunruhigt über die Zunahme von Populismus und Extremismus auf beiden Seiten des Atlantiks und betont, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit weltweit dringend verteidigt werden müssen;

44.  fordert die Beibehaltung einer starken und geeinten Haltung gegenüber der Russischen Föderation, unter anderem durch die Überarbeitung der fünf grundlegenden politischen Grundsätze der EU; fordert, dass eine neue Strategie zwischen der EU und Russland ausgearbeitet wird, die ein klares Signal an den pro-demokratischen Flügel in der russischen Gesellschaft senden würde, dass die EU weiterhin bereit ist, sich zu engagieren und zusammenzuarbeiten; fordert, dass die Sanktionsregelung verschärft wird, insbesondere angesichts der anhaltenden Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Versuch der Ermordung von Alexei Nawalny auf russischem Hoheitsgebiet durch ein in Russland entwickeltes militärisches Nervengas der „Nowitschok“-Gruppe; begrüßt, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz chemischer Waffen bei der versuchten Ermordung von Alexei Nawalny angenommen hat; bekräftigt seine Forderung nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung über seine Vergiftung;

45.  wiederholt, dass die Einhaltung der Vereinbarungen von Minsk eine Schlüsselbedingung für jede substanzielle Veränderung in den Beziehungen zwischen der EU und Russland ist; bedauert die negative Rolle Russlands bei Desinformationskampagnen und anderen Formen hybrider Kriegsführung gegen die EU und den Westen, die darauf abzielen, unseren inneren Zusammenhalt und damit unsere Fähigkeit, auf internationaler Ebene wirksam zu handeln, zu schwächen; bedauert ferner die gezielten Tötungen auf dem Gebiet der EU und den Einsatz chemischer Waffen sowie die schwierige interne Lage in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten; betont, dass Druck auf die Russische Föderation ausgeübt werden muss, damit sie das Völkerrecht und die völkerrechtlichen Verträge einhält; ist besorgt über wiederholte Verstöße Russlands gegen die Rüstungskontrollvereinbarungen und -standards, die zum Scheitern des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) geführt haben, sowie über Verstöße gegen die Chemiewaffenkonvention durch militärisch einsetzbare Nervenkampfstoffe, sowohl im Inland als auch innerhalb des EU-Territoriums;

46.  betont, dass Afrika ein wichtiger strategischer Partner im multilateralen System ist; begrüßt die derzeitigen Bemühungen, die Strategie EU-Afrika neu zu konzipieren und erheblich zu verbessern, wobei ein Modell verwendet wird, das nicht auf den Beziehungen zwischen Gebern und Empfängern beruht, sondern auf einer gemeinsamen und koordinierten gleichberechtigten Partnerschaft und dem Aufbau von für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen mit einem klaren Verständnis der jeweiligen und gegenseitigen Interessen und Verantwortlichkeiten, um eine faire, auf die Menschen ausgerichtete und nachhaltige Partnerschaft zu entwickeln, auch im Hinblick auf Menschenrechte, Sicherheit und Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Lage in der Sahelzone angesichts der zunehmenden Instabilität und der erheblichen direkten und indirekten Auswirkungen, die die Entwicklungen in dieser Region auf die EU haben, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; besteht auf einer europäischen Vision der Solidarität angesichts der Entwicklung der Lage in Libyen, aber auch in Bezug auf die Menschenrechte, im Rahmen der Entwicklungshilfe und der Konsolidierung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; fordert ein gemeinsames Vorgehen und Anstrengungen auf EU-Ebene, um die Beziehungen der EU zu Afrika zu stärken, das Bewusstsein der EU für Afrika zu schärfen und die Bemühungen zu intensivieren; weist darauf hin, dass die Präsenz und das glaubwürdige Engagement Europas von entscheidender Bedeutung sind, um die humanitären und sozioökonomischen Herausforderungen abzumildern;

47.  nimmt die Bedeutung der europäischen Missionen zum Kapazitätsaufbau und zur Ausbildung für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in Afrika zur Kenntnis; bekräftigt die Bedeutung der Stabilisierungsmissionen und -operationen der EU in Afrika, insbesondere in den Regionen südlich der Sahara und in der Sahelzone, und fordert den EAD und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass das Mandat und die Mittel der GSVP-Missionen in Afrika gestärkt werden und ihnen die Mittel an die Hand gegeben werden, damit sie weiterhin wirksam arbeiten können, um auf die großen Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, zu reagieren; hebt die führende Rolle der EU bei der diplomatischen und friedlichen Beilegung von Konflikten, unter anderem durch Vermittlungsinitiativen sowie durch Programme für Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration, hervor;

48.  ist der Auffassung, dass eine stärkere Beziehung zu Lateinamerika und der Karibik von zentraler Bedeutung für die geopolitische Strategie der EU in der Welt ist; betont, dass die Union die Beziehungen zwischen der EU und den lateinamerikanischen und karibischen Staaten, die zusammen ein Drittel der Mitglieder der Vereinten Nationen bilden, auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Grundsätze verstärken muss, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung der multilateralen auf Regeln basierenden Ordnung, die Förderung einer grünen Agenda und die Bekämpfung von Armut und Ungleichheiten; fordert die Union nachdrücklich auf, ihre Position als bevorzugter Partner der lateinamerikanischen Länder angesichts der Aussicht, dass andere geopolitische Akteure in der Region mehr Raum einnehmen, beizubehalten;

49.  fordert in diesem Zusammenhang ein zielgerichtetes, vielseitiges Engagement in der Region, das von einem gemeinsamen EU-Narrativ unterstützt wird und das Strategien fördert, die dazu beitragen, gemeinsame Herausforderungen wie die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand zusammen anzugehen und gleichzeitig eine gemeinsame Front im Anschluss an die Bedrohungen durch den Klimawandel sicherzustellen; hebt die Bedeutung Lateinamerikas für die Europäische Union hervor und fordert, diese Region weiterhin als von hohem geostrategischen Interesse für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu betrachten und an der Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in der Region mitzuwirken und zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen; betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und ein stabiler politischer und rechtlicher Rahmen, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Straffreiheit, sowie Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und der Förderung der Grundfreiheiten Eckpfeiler für eine stärkere Integration und Zusammenarbeit mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik sind; betont, wie wichtig es ist, die Überarbeitung der globalen Abkommen mit Chile und Mexiko sowie des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur, voranzubringen und abzuschließen, und hebt hervor, dass diese wichtige Verbündete und Partner der EU sind; erklärt sich zutiefst besorgt über die mangelnde Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie über die Angriffe auf demokratisch gewählte Oppositionsführer, Journalisten, Studierende und Menschenrechtsverfechter, insbesondere diejenigen, die an Umweltfragen arbeiten, und ihre Anwälte;

50.  bekräftigt seine volle Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien und der Umsetzung, da dies für die Zukunft der Kolumbianer und für die Stabilisierung der Region entscheidend ist; fordert, gegenüber dem Regime in Venezuela und angesichts der Angriffe des Regimes von Präsident Nicolás Maduro auf die Menschenrechte auch im Hinblick auf die Sanktionsregelung einen entschlossenen gemeinsamen Standpunkt beizubehalten, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Vorfälle und der Kritik, die verschiedene Gremien, darunter die Vereinten Nationen, kürzlich geäußert haben;

51.  betont, wie wichtig es für die EU ist, eine einheitliche, realistische, wirksame, entschlossene und selbstbewusstere Strategie zu verfolgen, die alle Mitgliedstaaten vereint und die Beziehungen zur Volksrepublik China (VR China) im Interesse der EU insgesamt gestaltet, wobei sie proaktiv und entschlossen nach ausgewogeneren und wechselseitigen Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage europäischer Werte und Interessen suchen sollte, wobei ein sehr starker und besonderer Schwerpunkt auf der Achtung der Menschenrechte und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit liegen sollte; betont, wie wichtig es ist, einen gemeinsamen Ansatz mit den USA und anderen gleichgesinnten Partnern zu China zu erreichen;

52.  fordert, dass eine EU-Politik gegenüber China auf den folgenden Grundsätzen beruht: Zusammenarbeit, wo immer möglich; Wettbewerb, wo nötig; Konfrontation, wo erforderlich; weist darauf hin, dass Chinas durchsetzungsstarke Public Diplomacy eine Reihe von Ländern von seinen Investitionen und Krediten abhängig gemacht hat; betont, dass die Europäische Union ihre Präsenz und Sichtbarkeit in den Partnerstaaten weltweit als wichtiger Investor und Geber von Entwicklungshilfe aktiv verstärken sollte;

53.  bestärkt die VR China)darin, bei der Bewältigung globaler Herausforderungen mehr Verantwortung zu übernehmen, wobei nach Möglichkeit die Zusammenarbeit in multilateralen Rahmen beibehalten wird; dazu gehören insbesondere ehrgeizigere Maßnahmen und verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf das Klima im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens und die biologische Vielfalt sowie die Unterstützung multilateraler Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie, unter anderem durch die Ermöglichung einer internationalen Untersuchung der Ursachen der Krankheit; bedauert die Desinformation von Seiten Chinas über die Ursachen der COVID-19-Pandemie, seine Manipulation des multilateralen Systems, die Verbreitung des chinesischen böswilligen Einflusses, Cyberangriffe und korrupte Investitionsprojekte; würdigt die wirksamen Bemühungen Taiwans, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, und seine Solidarität mit der EU, wie die Spende von mehr als sieben Millionen chirurgischen Masken an viele Mitgliedstaaten während der Pandemie gezeigt hat;

54.  fordert die Kommission, den Rat und den VP/HR auf, der VR China weiterhin zu verstehen zu geben, dass die EU ihre anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Hongkong, Tibet und Xinjang und ihre Behandlung von Angehörigen von Minderheiten nicht tolerieren wird, und auf internationaler Ebene eine entscheidende Rolle zu spielen, um die Autonomie Hongkongs zu gewährleisten; verurteilt die Verletzung des Modells „Ein Land - zwei Systeme“ durch die Verabschiedung des Gesetzes über die nationale Sicherheit in China, das den hohen Grad der Autonomie Hongkongs ernsthaft untergräbt und sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit in Hongkong auswirkt; äußert sich besorgt über die Auswirkungen der Verhängung des Gesetzes über nationale Sicherheit in Hongkong auf die Beziehungen zwischen China und Taiwan; betont, dass die anhaltende Untergrabung der Autonomie Hongkongs durch Peking nicht nur gegen die Verpflichtungen Chinas aus bilateralen Verträgen und dem Völkerrecht verstößt, sondern auch die Rolle Pekings als glaubwürdigen Partner in Frage stellt; weist darauf hin, dass das Parlament Menschenrechtsverletzungen auf dem chinesischen Festland und in Hongkong berücksichtigen wird, wenn es aufgefordert wird, ein umfassendes Abkommen über Investitionen und alle künftigen Handelsabkommen mit China zu billigen; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, das vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 28. Juli 2020 vereinbarte Maßnahmenpaket sowie die Entschließung des Parlaments vom 19. Juni 2020 umzusetzen(6); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv gegen die brutale Verfolgung von Uiguren in Xinjang sowie anderer ethnischer und religiöser Minderheiten, insbesondere Christen und Tibeter, einzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten und den VP/HR auf, im Rahmen der weltweiten Sanktionsregelung der EU Sanktionen gegen chinesische Beamte und staatlich geführte Einrichtungen zu verhängen, die für die Politik der Massenverhaftung von Uiguren und der Zwangsarbeit in China verantwortlich sind;

55.  bekräftigt, dass die Union die Lage in Taiwan und die Intensivierung der politischen Beziehungen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Republik China (Taiwan) weiterhin aufmerksam verfolgen wird; fordert die Volksrepublik China auf, alle Streitigkeiten über die Land- und Seegrenzen im Einklang mit dem Völkerrecht friedlich zu lösen und alle provokativen militärischen Schritte zu vermeiden, die auf die Destabilisierung des Südchinesischen Meeres abzielen; betont, dass die Wahrung des Friedens, der Stabilität und der Freiheit der Schifffahrt im indopazifischen Raum weiterhin von entscheidender Bedeutung für die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist; nimmt mit großer Besorgnis die jüngste Eskalation der Spannungen an der indisch-chinesischen Grenze sowie im Südchinesischen Meer und in der Meeresenge von Taiwan zur Kenntnis, darunter auch Chinas zunehmend provokative gegen Taiwan gerichtete Militärmanöver; ruft alle betroffenen Parteien auf, ihre Streitigkeiten durch einen konstruktiven Dialog friedlich beizulegen und von einseitigen Maßnahmen zur Änderung des Status quo abzusehen; ist der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen China und Taiwan konstruktiv entwickelt werden sollten, ohne destabilisierende Initiativen oder Zwang von einer der beiden Seiten, und dass eine Änderung der Beziehungen zwischen China und Taiwan nicht gegen den Willen der Bürger Taiwans erfolgen darf; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Politik des Engagements gegenüber Taiwan zu überdenken und mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um dazu beizutragen, die Demokratie in Taiwan aufrechtzuerhalten, ohne Bedrohungen aus dem Ausland; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass Taiwan als Beobachter der Weltgesundheitsorganisation und der Weltgesundheitsversammlung sowie anderer internationaler Organisationen, Mechanismen und Aktivitäten sowie des weltweiten Netzes für die Prävention von Krankheiten beitreten kann;

56.  betont, dass die EU strategische Regionen stärker berücksichtigen muss, die zunehmend international an Bedeutung gewinnen, wie unter anderem Afrika und die Arktis sowie den indopazifischen Raum, da China dort eine Expansionspolitik verfolgt, auf die die EU eine kohärente Antwort entwickeln muss; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit wichtigen gleichgesinnten Partnern im indopazifischen Raum, wie Japan, Indien, Südkorea, Australien und Neuseeland, weiter ausgebaut werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen um die Entwicklung einer europäischen Strategie für den indopazifischen Raum auf der Grundlage der Grundsätze und Werte der EU, wozu auch gemeinsame Militärübungen Australiens und der NATO im Pazifik gehören können; ist der Ansicht, dass die EU als Teil einer kohärenten China-Strategie, bei der die EU und die Mitgliedstaaten sich bei Bedarf China gemeinsam entgegenstellen, eine engere Zusammenarbeit mit Ländern in der Region und anderen Demokratien anstreben sollte, für die die EU-Konnektivitätsstrategie in vollem Umfang genutzt werden sollte; warnt vor den Bemühungen Chinas um eine stärkere Machtposition in der Region, insbesondere in Taiwan, was zu Grenzstreitigkeiten mit vielen ihrer Nachbarn führt;

57.  betont, dass das Potenzial für eine weitere Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Indien unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Region und der wichtigen Rolle Indiens in der Region und weltweit genutzt werden soll;

58.  begrüßt die Aufnahme einer gemeinsamen Mitteilung über die Arktis in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2021; hält es für notwendig, dass die EU eine Arktis-Strategie hat;

Stärkung der Kapazitäten und Mittel der EU im Bereich der GASP

59.  unterstreicht seine Unterstützung für die schrittweise Ausgestaltung und Förderung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die auf die Stärkung der GSVP und ihrer in den Verträgen festgelegten Ziele und Aufgaben abzielt, hin zu einer vollwertigen Verteidigungsunion, in der die besondere verfassungsrechtliche Situation neutraler Länder anerkannt wird, die auf klaren strategischen Zielen beruht und auf menschliche Sicherheit und dauerhaften Frieden ausgerichtet ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative zur Annahme eines Strategischen Kompasses im Jahr 2022; betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter ausgebaut werden müssen, wobei ihre Kompatibilität und die wechselseitige strategische Bedeutung zu unterstreichen sind; fordert die europäischen Staaten auf, mehr in ihre Verteidigungsfähigkeiten zu investieren, die Verantwortlichkeiten innerhalb der NATO neu zu gewichten und ein gleichberechtigter Partner der Vereinigten Staaten zu werden; erkennt den Nutzen der Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Bezug auf Frieden, Sicherheit und internationale Stabilität an; begrüßt die Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität; besteht darauf, dass es notwendig ist, über Erklärungen hinauszugehen und zu handeln, insbesondere dadurch, dass der EU eine wirklich europäische verteidigungsindustrielle Basis durch einen europäischen Verteidigungsfonds mit dem notwendigen Budget gegeben und eine schnellere und kohärentere Umsetzung der ständigen strukturierten Zusammenarbeit sichergestellt wird und dass die strategische Autonomie der EU Wirklichkeit wird, damit die EU einen stärker integrierten Binnenmarkt für Verteidigungsgüter fördern kann; betont, wie wichtig es ist, inklusive Konsultationen verschiedener Interessenträger durchzuführen, um eine gemeinsame strategische Kultur in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu fördern;

60.  weist erneut darauf hin, dass die Beteiligung von Frauen an Friedens- und Sicherheitsprozessen eine wichtige Rolle für den Erfolg und die Dauerhaftigkeit von Friedensabkommen sowie für die Dauerhaftigkeit und Qualität des Friedens spielen kann; betont, dass die Zusagen und Erklärungen im Zusammenhang mit der Förderung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und der ausgewogenen Vertretung von Frauen in der Außen- und Sicherheitspolitik oft eher Rhetorik bleiben, anstatt dass die tatsächliche Umsetzung angestrebt und sichergestellt wird, was zur Folge hat, dass bei den Zielen der Agenda weltweit kaum Fortschritte zu verzeichnen sind; weist auf darauf hin, dass eine Konfliktbeilegung umso erfolgreicher ist, wenn während des gesamten Prozesses die Geschlechterparität und die Gleichstellung der Geschlechter geachtet werden, und fordert eine stärkere Beteiligung von Frauen bei GSVP-Missionen, insbesondere an Entscheidungsprozessen und in Führungspositionen; fordert darüber hinaus eine systematischere durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei solchen Missionen, Garantien für Schulungen zur Gleichstellung der Geschlechter und zu Frauen, Frieden und Sicherheit für das gesamte von der EU entsandte militärische und zivile Personal, einschließlich der mittleren und oberen Führungsebene des EAD und der Leiter und Befehlshaber von GSVP-Missionen und -Operationen, sowie aktive Beiträge zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit; fordert spezifische und messbare Ziele in Bezug auf die Vielfalt und die Präsenz von Frauen in Führungspositionen im EAD, einschließlich des Ziels, 50 % Frauen in Führungspositionen, als Delegationsleiterinnen, EU-Sonderbeauftragte und Leiterinnen von GSVP-Missionen und -Operationen, zu erreichen; fordert die Umsetzung des anstehenden Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter III und des Aktionsplans zu Frauen, Frieden und Sicherheit in nationale Aktionspläne, einschließlich einer Halbzeitevaluierung, sowie die Aufnahme des Aktionsplans zu Frauen, Frieden und Sicherheit in den Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (GAP III);

61.  betont, dass die EU bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie, die ausreichende Finanzmittel erfordert, eine weltweite Führungsrolle übernehmen muss; betont, dass ein ehrgeizigerer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) im Bereich des auswärtigen Handelns und der Verteidigung erforderlich ist, einschließlich höherer Mittelzuweisungen für die GASP, das Instrument Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III), den Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und die militärische Mobilität, und fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Europäische Friedensfazilität rasch angenommen wird; bedauert die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen für die außenpolitischen Instrumente im neuen mehrjährigen Finanzrahmen und die fehlende Finanzierung über das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“; betont, dass diese Kürzungen die Rolle der EU weltweit behindern und ihre Fähigkeit zur Stabilisierung und Umgestaltung der Beitrittsländer beeinträchtigen können; betont, dass das Parlament in sinnvoller Weise in die strategische Steuerung, den jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogrammen und der Kontrolle der externen Finanzierungsinstrumente eingebunden werden muss; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für zivile Konfliktverhütung für den nächsten MFR erheblich aufgestockt und die Mittel für Friedenskonsolidierung, Dialog, Vermittlung und Versöhnung mindestens verdoppelt werden müssen;

62.  fordert die Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten unter vorrangiger Berücksichtigung der im Rahmen des Fähigkeitenentwicklungsplans (CDP) und der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD) festgestellten Fähigkeitslücken, insbesondere durch vertiefte Kooperationsaktivitäten wie die Bündelung und gemeinsame Nutzung und ausreichende Finanzmittel für sinnvolle Projekte, sowie ehrgeizigere Konzepte im Zusammenhang mit der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), dem Europäischen Verteidigungsfonds, der militärischen Mobilität und dem europäischen Raumfahrtprogramm; stellt fest, dass diese Schritte auch für die NATO und die transatlantischen Beziehungen von Nutzen sein sollten; betont, dass die Instrumente und Mechanismen der EU im Bereich der Verteidigungszusammenarbeit der EU kohärenter sein müssen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass die Ressourcen optimiert werden, um unnötige Überschneidungen mit Blick auf Ausgaben und Instrumente zu vermeiden; fordert mehr Unterstützung und Personal sowie angemessene und dauerhafte Haushaltsmittel für die Abteilung Strategische Kommunikation des EAD unter der Bedingung, dass eine unabhängige eingehende Bewertung ihrer vergangenen und laufenden Tätigkeiten durchgeführt wird; fordert eine Überprüfung des Mandats der Abteilung für strategische Kommunikation des EAD, um eine Einmischung von neuen Akteuren aus dem Ausland, etwa von China, einzubeziehen;

63.  bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der EU-Strategie für die maritime Sicherheit, da die Aufrechterhaltung der Freiheit der Schifffahrt sowohl weltweit als auch in der Nachbarschaft eine wachsende Herausforderung darstellt; hebt hervor, dass die Freiheit der Schifffahrt zu jeder Zeit respektiert werden sollte; empfiehlt im Hinblick auf ein wirksames Management globaler maritimer Informationen, die strukturelle Koordinierung zwischen Institutionen, Organisationen und nationalen Behörden zu verstärken und zu unterstützen, indem insbesondere die Konvergenz der beiden wichtigsten zivilen und militärischen Komponenten, die die Grundlage für die Kenntnis der maritimen Situation bilden, ermöglicht wird;

64.  unterstreicht die Bedeutung der Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); hebt das Bestehen von Rahmenabkommen mit Drittstaaten für deren Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen der EU hervor; weist darauf hin, dass in diesen Abkommen der gemeinsame Charakter der Bemühungen um Frieden und Sicherheit zum Ausdruck kommt;

65.  verweist auf die mittel- bis langfristigen Bedrohungen, die die GASP in Zukunft angehen muss, einschließlich der Sicherheitsrisiken, die durch autoritäre Regime, nichtstaatliche Akteure, den Klimawandel, Cyberbedrohungen, CBRN-Angriffe, hybride Bedrohungen einschließlich der breiteren Nutzung der künstlichen Intelligenz, Desinformationskampagnen, den Weltraumwettlauf und dessen Militarisierung und neue Technologien, Terrorismus und unkontrollierte Migrationsströme neben den bereits bestehenden geopolitischen Herausforderungen entstehen; betont, dass die EU Fortschritte bei der Definition und Anerkennung hybrider Bedrohungen erzielen muss; fordert die EU auf, das Bewusstsein für diese Bedrohungen zu schärfen und eine gemeinsame Resilienzkapazität aufzubauen; betont, dass solchen Bedrohungen nur durch koordinierte Maßnahmen und rechtzeitige und angemessene Investitionen in die europäische Forschung und Innovation begegnet werden kann; begrüßt die Einrichtung des Sonderausschusses Künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter durch das Parlament als ein Forum, das sich mit strategischen Fragen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz befasst; hält es für wichtig, für eine bessere Verknüpfung der internen und externen Aspekte der EU-Strategien zu sorgen, um sicherzustellen, dass diese auf die Ziele der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Energiepolitik der EU, ausgerichtet sind;

66.  betont, dass eine kohärente klimapolitische Dimension der Außen- und Sicherheitspolitik der EU entwickelt werden muss, da der Klimawandel zunehmend die Rolle eines wirtschaftlichen, sozialen und politischen Destabilisators und Risikomultiplikators einnimmt;

67.  begrüßt die erkenntnisgestützte Bedrohungsanalyse, die derzeit von dem VP/HR als Ausgangspunkt für den künftigen Strategischen Rahmen durchgeführt wird, und fordert eine Debatte im Parlament über das Ergebnis dieser Analyse; begrüßt den neuen Ansatz der Kommission, strategische Zukunftsforschung in die Politikgestaltung der EU einzubetten, auch in Bezug auf Außen- und Sicherheitsfragen;

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68.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 210 vom 3.8.2010, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0286.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0172.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0054.
(5) Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. 129 I vom 17.5.2019, S. 13).
(6) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0174.

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen